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17.04.2024 21:36:38 bovary hat ein Thema kommentiert Womit kann man reich werden?:  Ein achtsamer Führer ist jemand, der tief im gegenwärtigen Moment verankert ist. Sie verfügen über ein gesteigertes Selbstbewusstsein, das es ihnen ermöglicht, ihre Gefühle, Gedanken und Handlungen zu verstehen. Dieses Selbstbewusstsein kann ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse, Motivationen und das Wohlbefinden ihrer Teammitglieder fördern. Achtsame Führungskräfte sind für ihre Fähigkeit bekannt, auch in Situationen mit hohem Druck ruhig und gelassen zu bleiben und so effektive, einfühlsame und ethische Entscheidungen zu treffen.
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17.04.2024 21:11:06 bovary hat ein Thema kommentiert Schlafstörungen:  Mit der privaten Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Termine nach Ihrem eigenen Zeitplan zu buchen. Möglicherweise können Sie sogar wählen, in welchem Krankenhaus Sie behandelt werden. Oder noch besser: Vereinbaren Sie Hausbesuche! Wie immer müssen Sie die Bedingungen Ihrer Krankenversicherung überprüfen. Bedenken Sie jedoch, dass diese Bedingungen von Anfang an ausgehandelt werden können. Versicherungspläne gibt es in allen Formen und Größen. Es ist wichtig, den Markt zu recherchieren und zu überlegen, welche Versicherungsbereiche Sie am meisten benötigen und wie diese zu Ihrem Budget passen
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17.04.2024 20:18:13 jenny hat ein Thema kommentiert Welchen Sport macht ihr?:  Ich habe mir ein E-Bike gekauft. Kurz gesagt: E-Bikes machen Radtouren für mehr Menschen möglich – und attraktiver. Nicht jeder hat die Ausdauer oder Kraft für mehrere Tage Radfahren; Dennoch sind viele Menschen daran interessiert, aktiv zu sein und die Sehenswürdigkeiten und Landschaften zu erkunden, die ihnen während einer Fahrradtour zugänglich sind. Und für Menschen mit körperlichen Einschränkungen wie Gelenk- oder Rückenschmerzen reduziert der Boost durch den Tretunterstützungsmotor die Belastung und macht das Fahren komfortabler.
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12.04.2024 19:33:20 paulpanzer hat ein Thema kommentiert Sexspielzeug?: [QUOTE=frauraish]  Was hältst du denn von 3D Sexgames, wie man sie von pornospieler.com kennt? Die machen meinen Partner und mich zugleich geil und es macht Spaß. Vielleicht zählt dass ja auch für euch unter Sexspielzeuge? :-) [/QUOTE]   Hallo, denke nicht das Spiele Sexspielzeug sind wie Masturbatoren oder Sexpuppen. Aber jeder wie er glücklich wird
 
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17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
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18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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12.04.2017  |  Kommentare: 0

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter
Ein Tatvorwurf, den Richter als Beamte gemäß §78 (2) StPO anzeigen müssen?

Muss die Staatsanwaltschaft, wenn ein Zivilgericht feststellt, dass etwas rechtsmissbräuchlich kollusiv im gemeinsamen Zusammenwirken mehrerer zum Schaden eines Dritten (kollusiv) ist, dies erheben, oder können sie dies als Blödsinn abtun?

"Kollusiv" laut Duden heißt „gemeinsam zum Schaden eines Dritten, also eines anderen, zu handeln“. Dass Handeln auch Unterlassen sein kann ist rechtlich unstrittig, hier aber nicht Thema, da es hier um konkretes Handeln geht und nicht um Unterlassen, aber es dabei durchaus auch um Unterlassen gehen könnte.

Das Oberlandesgericht Wien hat zu 12 R 129/15a festgestellt, dass eine junge Frau rechtsmissbräuchlich-kollusiv GesmbH-Anteile, also rechtsmissbräuchlich zum Schaden Dritter, übernommen hat und es dabei unerheblich ist, ob sie dies wissentlich oder unwissentlich getan hat.

Nehmen wir an, sie hat also kollusiv gemeinsam zu Lasten eines Dritten gehandelt.

Dann muss ja zumindest noch eine weitere Person, im konkreten Fall waren zwei weitere Personen beteiligt, also drei Personen gemeinsam rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten gehandelt haben. Wenn diese Urteilsfeststellung des Oberlandesgerichtes richtig ist, wovon auszugehen ist, weil das Urteil ist rechtskräftig und der Oberste Gerichtshof hat die außerordentliche Revision abgewiesen, entstehen folgende Fragen:

Müssen die drei Richter des Oberlandesgerichtes oder die Richterin des Erstgerichtes bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, dass hier ein GesmbH-Anteil rechtmissbräuchlich-kollusiv (gemeinsam zum Schaden eines Dritten) abgeschlossen wurde und als Folge dieser Feststellung diese Rechtsanteilsabtretung als ungültig erklärt wurde? Es ist unstrittig, dass das Erklären der Ungültigkeit einer Handlung durch das Gericht die Strafbarkeit einer Handlung nicht ausschließt.

Jetzt ist einmal zuerst die Frage, ob bei der Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (=gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Dritten), zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist.

Und hier erhebt sich die nächste Frage: Wenn da zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist, sind dann ebenso zwingend die drei Richter die das festgestellt haben verpflichtet, gemäß §78 (2) StPO, dies der Staatsanwaltschaft anzuzeigen?

Der §78 (2) StPO sagt, dass Beamte, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes den Verdacht einer strafbaren Handlung bekommen, dies bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen müssen.

Es ist unstrittig, dazu gibt es eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass der §78 (2) StPO auch für den Richter gilt und dieser damit ein Beamter im Sinne des §78 (2) Strafprozessordnung (StPO) ist.

Wenn jetzt Richter nicht anzeigen, machen die dann eine Dienstverfehlung? Machen die dann einen Amtsmissbrauch? Was sind die Folgen, wenn ein Richter als Beamter einen Verdacht nicht der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzeigt?

Jetzt kommt man wieder zu dem davor: Der Richter kann ja sagen, dass er ja keinen Verdacht hat. Ist es denkmöglich, dass bei einer Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren)“ zu handeln, kein Verdacht besteht?

Die weitere Frage ist dann, wenn die Staatsanwaltschaft, egal auf welchem Wege, von dieser Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren) zu handeln Kenntnis erlangt, hat die Staatsanwaltschaft dann das Recht zu sagen, dass diese Urteilsfeststellung bei ihnen keinen Verdacht weckt und rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten kein Hinweis auf ein strafbares Verhalten ist.

Faktum ist, dass sich in diesem Fall die drei Richter des Oberlandesgerichtes, die Erstrichterin und die Richter des OGHs trotz mehrmaligem Ersuchen der laut Urteil rechtsmissbräuchlich kollusiv Handelnden sich weigern, Strafanzeige gemäß §78 (2) StPO zu erstatten.

Die Partei die gewonnen hat, indem sie, aus Sicht dieser Frau, verleumdet hat und dieser zu Unrecht ein rechtsmissbräuchlich-kollusives Verhalten vorgeworfen hat sagt: „Ich brauche kein strafrechtliches Untersuchen, mir reicht die zivilrechtliche Feststellung.“ Weckt das nicht den Verdacht, dass diese Gründe haben müssen, warum sie nicht haben wollen, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt? Auch Faktum ist, dass die Staatsanwaltschaft sagt: „Dass die das nicht anzeigen weckt nicht den Verdacht der Verleumdung, daher brauchen wir uns das nicht anschauen.“


 

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