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jenny
18.07.2025 20:33:50 jenny hat ein Thema kommentiert Wohnen im Alter:  Familienbilder sind für Senioren sehr wichtig. Kunststoff-Bilderrahmen bieten eine einzigartige Kombination aus Erschwinglichkeit, Haltbarkeit, Sicherheit und Stil. Ihre Vielseitigkeit macht sie in nahezu jeder Umgebung einsetzbar, vom Wohnbereich bis zum gewerblichen Bereich. Für alle, die eine kostengünstige und pflegeleichte Möglichkeit zur Bildpräsentation suchen, sind Kunststoffrahmen nach wie vor eine intelligente und zuverlässige Wahl. Kunststoffrahmen bekommt man unter https://www.kunststoff-bilderrahmen.de
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18.07.2025 20:28:34 jenny hat ein Thema kommentiert Trends 2014:  Diamanten dienen auch als eine Art Rüstung. In einer Welt, in der das Aussehen zählt, vermittelt Diamantschmuck eine Botschaft – von Erfolg, Selbstvertrauen oder sogar Unbesiegbarkeit. Kulturell überschreiten Diamanten Grenzen. In Indien ist Diamantschmuck fester Bestandteil von Hochzeitsritualen. Im Westen ist er mit Heiratsanträgen und Jubiläen verbunden. In der Hip-Hop- und Popkultur ist er ein Symbol dafür, es geschafft zu haben. Der Diamant passt sich an, behält aber stets seinen Glanz und sein Prestige.
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12.07.2025 19:46:00 cloudy791 hat ein Thema kommentiert Schnelles Wissen aneignen?:  Supervision und Coaching sind unverzichtbare Instrumente für den Aufbau leistungsstarker Teams. Supervision bringt Klarheit und Kontrolle; Coaching bringt Erkenntnisse und Wachstum. Führungskräfte, die beide Ansätze anwenden, schaffen Teams, die nicht nur effizient, sondern auch motiviert und geschlossen sind. In einer Welt, in der Teamarbeit oft der Motor für Innovation und Erfolg ist, ist die Investition in Supervision und Coaching kein Luxus – sie ist eine Notwendigkeit.
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01.07.2025 07:42:26 asia hat ein Thema kommentiert Dänisches Wohndesign:   Hallo zusammen, ich bin auf der Suche nach einer Karte aus Kork, die ich als Pinnwand nutzen kann. Ich möchte damit Reiseerinnerungen, Wunschziele oder kleine Notizen festhalten. Selbstverständlich will ich die Karte auch als stilvolle Wanddeko nutzen :) Warum eine Korkkarte? Kork ist ein umweltfreundliches, nachwachsendes Material. Karten aus diesem Material eignen sich für das Anpinnen von Fotos, Tickets, Ideen oder Reisezielen. Auf dem Markt gibt es viele stilvolle Varianten, die zu verschiedenen Einrichtungsstilen passen. Ich habe ein schönes Angebot bei Canvascale entdeckt (https://canvascale.de/kategorien/pinnwand-aus-kork/spanienkarte/ ). Hat jemand Erfahrung mit diesem Online-Shop oder eine andere Empfehlung?
 
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17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
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18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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12.04.2017  |  Kommentare: 0

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter
Ein Tatvorwurf, den Richter als Beamte gemäß §78 (2) StPO anzeigen müssen?

Muss die Staatsanwaltschaft, wenn ein Zivilgericht feststellt, dass etwas rechtsmissbräuchlich kollusiv im gemeinsamen Zusammenwirken mehrerer zum Schaden eines Dritten (kollusiv) ist, dies erheben, oder können sie dies als Blödsinn abtun?

"Kollusiv" laut Duden heißt „gemeinsam zum Schaden eines Dritten, also eines anderen, zu handeln“. Dass Handeln auch Unterlassen sein kann ist rechtlich unstrittig, hier aber nicht Thema, da es hier um konkretes Handeln geht und nicht um Unterlassen, aber es dabei durchaus auch um Unterlassen gehen könnte.

Das Oberlandesgericht Wien hat zu 12 R 129/15a festgestellt, dass eine junge Frau rechtsmissbräuchlich-kollusiv GesmbH-Anteile, also rechtsmissbräuchlich zum Schaden Dritter, übernommen hat und es dabei unerheblich ist, ob sie dies wissentlich oder unwissentlich getan hat.

Nehmen wir an, sie hat also kollusiv gemeinsam zu Lasten eines Dritten gehandelt.

Dann muss ja zumindest noch eine weitere Person, im konkreten Fall waren zwei weitere Personen beteiligt, also drei Personen gemeinsam rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten gehandelt haben. Wenn diese Urteilsfeststellung des Oberlandesgerichtes richtig ist, wovon auszugehen ist, weil das Urteil ist rechtskräftig und der Oberste Gerichtshof hat die außerordentliche Revision abgewiesen, entstehen folgende Fragen:

Müssen die drei Richter des Oberlandesgerichtes oder die Richterin des Erstgerichtes bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, dass hier ein GesmbH-Anteil rechtmissbräuchlich-kollusiv (gemeinsam zum Schaden eines Dritten) abgeschlossen wurde und als Folge dieser Feststellung diese Rechtsanteilsabtretung als ungültig erklärt wurde? Es ist unstrittig, dass das Erklären der Ungültigkeit einer Handlung durch das Gericht die Strafbarkeit einer Handlung nicht ausschließt.

Jetzt ist einmal zuerst die Frage, ob bei der Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (=gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Dritten), zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist.

Und hier erhebt sich die nächste Frage: Wenn da zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist, sind dann ebenso zwingend die drei Richter die das festgestellt haben verpflichtet, gemäß §78 (2) StPO, dies der Staatsanwaltschaft anzuzeigen?

Der §78 (2) StPO sagt, dass Beamte, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes den Verdacht einer strafbaren Handlung bekommen, dies bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen müssen.

Es ist unstrittig, dazu gibt es eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass der §78 (2) StPO auch für den Richter gilt und dieser damit ein Beamter im Sinne des §78 (2) Strafprozessordnung (StPO) ist.

Wenn jetzt Richter nicht anzeigen, machen die dann eine Dienstverfehlung? Machen die dann einen Amtsmissbrauch? Was sind die Folgen, wenn ein Richter als Beamter einen Verdacht nicht der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzeigt?

Jetzt kommt man wieder zu dem davor: Der Richter kann ja sagen, dass er ja keinen Verdacht hat. Ist es denkmöglich, dass bei einer Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren)“ zu handeln, kein Verdacht besteht?

Die weitere Frage ist dann, wenn die Staatsanwaltschaft, egal auf welchem Wege, von dieser Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren) zu handeln Kenntnis erlangt, hat die Staatsanwaltschaft dann das Recht zu sagen, dass diese Urteilsfeststellung bei ihnen keinen Verdacht weckt und rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten kein Hinweis auf ein strafbares Verhalten ist.

Faktum ist, dass sich in diesem Fall die drei Richter des Oberlandesgerichtes, die Erstrichterin und die Richter des OGHs trotz mehrmaligem Ersuchen der laut Urteil rechtsmissbräuchlich kollusiv Handelnden sich weigern, Strafanzeige gemäß §78 (2) StPO zu erstatten.

Die Partei die gewonnen hat, indem sie, aus Sicht dieser Frau, verleumdet hat und dieser zu Unrecht ein rechtsmissbräuchlich-kollusives Verhalten vorgeworfen hat sagt: „Ich brauche kein strafrechtliches Untersuchen, mir reicht die zivilrechtliche Feststellung.“ Weckt das nicht den Verdacht, dass diese Gründe haben müssen, warum sie nicht haben wollen, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt? Auch Faktum ist, dass die Staatsanwaltschaft sagt: „Dass die das nicht anzeigen weckt nicht den Verdacht der Verleumdung, daher brauchen wir uns das nicht anschauen.“


 

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