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kaka88
03.10.2026 18:04:49 kaka88 hat ein Thema kommentiert Was lest ihr so 0 oder lest ihr noch?:  Entdecken Sie das Angebot eines Unternehmens, das sich auf den Verkauf polnischsprachiger Bücher auf dem deutschen Markt spezialisiert hat. Hier finden Sie eine große Auswahl an Titeln für Erwachsene, Jugendliche und Kinder – von beliebten Romanen bis hin zu Sachbüchern und Ratgebern. Zum Sortiment gehören auch Schulbücher, Lernmaterialien und ausgewählte Spiele. Das Angebot wird regelmäßig um Neuerscheinungen und beliebte Titel erweitert, sodass für jeden Geschmack etwas dabei ist. Wer eine polnische Buchhandlung mit einem vielfältigen Angebot an polnischen Büchern sucht, sollte sich dieses Angebot unbedingt ansehen.
dawid151
29.09.2026 13:17:07 dawid151 hat ein Thema kommentiert Wandtattoos: Zdecydowanie mogę Wam poelcić srpawdzić stronę https://billbordy.pl/billboard-reklama-jak-polaczyc-ooh-z-dzialaniami-online/ , na której znajdziecie portal informacyjny Billboardy z najróżniejszymi artykułami na temat reklamy zewnętrznej, billboardów i reklamy na billboardach. Wszystkie informacje w tym temacie oraz liczne porady znajdziecie na stronie. 
behrens
23.09.2026 10:49:26 behrens hat ein Thema kommentiert Frische Trennung und trotzdem...?:  Hallo zusammen, zu den schönsten Formen des Verwöhnens zählt für mich ein ausgedehntes Bad mit anschließender Körperpflege. Ein Überraschungsmenü oder ein Schmuckstück vom Partner bereiten große Freude, und dieses kleine Pflegeritual genießt ihr zu Hause, sobald ihr euch einen ruhigen Moment für euch selbst einrichtet. Den krönenden Abschluss bildet dabei eine reichhaltige Body Butter, deren cremige Textur die Haut geschmeidig und zart macht. Im Vergleich zu einer leichten Lotion wirkt sie gehaltvoller und schmilzt auf der warmen Haut, wodurch das Einmassieren selbst zu einem kleinen Genussmoment wird. Wissenswertes zur Anwendung findet ihr im Glossareintrag der NINON Kosmetik Akademie unter https://ninon-akademie.de/glossar/body-butter/, wo die Body Butter als Pflege für trockene Hautstellen wie Ellenbogen, Knie oder Fersen beschrieben ist. Dort erfahrt ihr auch, dass die Pflege auf der noch leicht feuchten Haut ihre schönste Wirkung entfaltet, weshalb sie ihren idealen Platz direkt nach dem Bad oder der Dusche hat. Ein sanftes, kreisendes Einmassieren verwöhnt dabei zugleich die Sinne, und die Haut fühlt sich im Anschluss weich und gepflegt an. In der kalten Jahreszeit schenkt sie strapazierter Haut wohltuende Pflege, und nach einem Sonnentag beruhigt sie die Haut ebenso. Für das Gesicht empfiehlt der Eintrag eine eigene Gesichtscreme, da die reichhaltige Butter für die Pflege des Körpers gedacht ist. Eine hübsch verpackte Body Butter eignet sich zudem wunderbar als kleine Aufmerksamkeit für die beste Freundin, die Mutter oder den Partner, und zusammen mit einem flauschigen Handtuch und einer Duftkerze wird daraus ein liebevolles Verwöhnpaket. Bei der Auswahl hilft ein Blick auf den Duft, denn von blumig über fruchtig bis zu warmen Vanillenoten findet jede Beschenkte ihre eigene Note. Für empfindliche Haut rät der Glossareintrag zu einem Blick auf die Inhaltsstoffe und zu einer milden Variante, sodass sich auch sensible Naturen an diesem Geschenk erfreuen. Mit einer schönen Karte dazu wird aus der Pflege eine Geste, die im Gedächtnis bleibt. Liebe Grüße
anne01
23.09.2026 10:15:57 anne01 hat ein Thema kommentiert Entspannungsübungen zur Stressreduktion: Hi zusammen! Zur Entspannung löse ich gern Quizfragen, und für Königshäuser und Dynastien empfehle ich dir Quizworld. Die Quizze bereiten Freude, und die interessanten Fragen enthalten viel Wissenswertes über Heiratspolitik, höfisches Zeremoniell und folgenreiche Thronfolgen vergangener Jahrhunderte. Bei den Monarchie Quizzen auf https://quizworld.de/online-quizze/monarchie/ findest du Quizze zu einzelnen Kaiserinnen und Königen ebenso wie zu ganzen Adelsgeschlechtern, und die Monarchien unserer Gegenwart samt ihren Königsfamilien kommen dort ebenfalls vor. Wenn du historische Serien oder Dokumentationen über Königshäuser magst, begegnen dir in den Quizzen viele vertraute Gestalten wieder, und zu jeder von ihnen erfährst du Wissenswertes, das die Geschichten aus Film und Fernsehen um interessante Details ergänzt. Bei Königshäusern verbinden sich Politik, Familiengeschichte und höfisches Leben auf eine Weise, die jedes Quiz abwechslungsreich macht, denn mal geht es um eine folgenreiche Hochzeit, mal um einen erbitterten Erbstreit und mal um den Glanz eines prachtvollen Hofes. Ob Kaiserin, Kurfürst oder englische Königin, zu vielen bekannten Namen der europäischen Geschichte gibt es auf Quizworld ein eigenes Quiz. Die Quizze eignen sich zudem wunderbar für gesellige Runden, in denen ihr die Fragen gemeinsam beantwortet und über die richtige Lösung diskutiert. Auf Quizworld erscheinen laufend neue Quizze, auch zu anderen Epochen der Geschichte, sodass dir der Stoff für solche Runden lange erhalten bleibt. Quizworld stellt alle Quizze unentgeltlich zur Verfügung, und du spielst anonym, sobald du die Seite aufrufst. Ein Konto ist ebenfalls unentgeltlich, und damit speicherst du deine Ergebnisse, erscheinst in den Bestenlisten und siehst nach dem Speichern die Auflösung mit allen richtigen Antworten. Deine gespeicherten Ergebnisse findest du anschließend in deinem Profil. Ich spiele mit Konto, weil mich nach einem Quiz die Auflösung der anspruchsvolleren Fragen interessiert und ich meine Ergebnisse gern mit denen anderer Spielender vergleiche. Die Anmeldung bleibt freiwillig, du kannst also zuerst einige Quizze anonym spielen und danach entscheiden, ob du deine Ergebnisse speichern möchtest. Alles Gute Euch!
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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12.04.2017  |  Kommentare: 0

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter
Ein Tatvorwurf, den Richter als Beamte gemäß §78 (2) StPO anzeigen müssen?

Muss die Staatsanwaltschaft, wenn ein Zivilgericht feststellt, dass etwas rechtsmissbräuchlich kollusiv im gemeinsamen Zusammenwirken mehrerer zum Schaden eines Dritten (kollusiv) ist, dies erheben, oder können sie dies als Blödsinn abtun?

"Kollusiv" laut Duden heißt „gemeinsam zum Schaden eines Dritten, also eines anderen, zu handeln“. Dass Handeln auch Unterlassen sein kann ist rechtlich unstrittig, hier aber nicht Thema, da es hier um konkretes Handeln geht und nicht um Unterlassen, aber es dabei durchaus auch um Unterlassen gehen könnte.

Das Oberlandesgericht Wien hat zu 12 R 129/15a festgestellt, dass eine junge Frau rechtsmissbräuchlich-kollusiv GesmbH-Anteile, also rechtsmissbräuchlich zum Schaden Dritter, übernommen hat und es dabei unerheblich ist, ob sie dies wissentlich oder unwissentlich getan hat.

Nehmen wir an, sie hat also kollusiv gemeinsam zu Lasten eines Dritten gehandelt.

Dann muss ja zumindest noch eine weitere Person, im konkreten Fall waren zwei weitere Personen beteiligt, also drei Personen gemeinsam rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten gehandelt haben. Wenn diese Urteilsfeststellung des Oberlandesgerichtes richtig ist, wovon auszugehen ist, weil das Urteil ist rechtskräftig und der Oberste Gerichtshof hat die außerordentliche Revision abgewiesen, entstehen folgende Fragen:

Müssen die drei Richter des Oberlandesgerichtes oder die Richterin des Erstgerichtes bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, dass hier ein GesmbH-Anteil rechtmissbräuchlich-kollusiv (gemeinsam zum Schaden eines Dritten) abgeschlossen wurde und als Folge dieser Feststellung diese Rechtsanteilsabtretung als ungültig erklärt wurde? Es ist unstrittig, dass das Erklären der Ungültigkeit einer Handlung durch das Gericht die Strafbarkeit einer Handlung nicht ausschließt.

Jetzt ist einmal zuerst die Frage, ob bei der Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (=gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Dritten), zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist.

Und hier erhebt sich die nächste Frage: Wenn da zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist, sind dann ebenso zwingend die drei Richter die das festgestellt haben verpflichtet, gemäß §78 (2) StPO, dies der Staatsanwaltschaft anzuzeigen?

Der §78 (2) StPO sagt, dass Beamte, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes den Verdacht einer strafbaren Handlung bekommen, dies bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen müssen.

Es ist unstrittig, dazu gibt es eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass der §78 (2) StPO auch für den Richter gilt und dieser damit ein Beamter im Sinne des §78 (2) Strafprozessordnung (StPO) ist.

Wenn jetzt Richter nicht anzeigen, machen die dann eine Dienstverfehlung? Machen die dann einen Amtsmissbrauch? Was sind die Folgen, wenn ein Richter als Beamter einen Verdacht nicht der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzeigt?

Jetzt kommt man wieder zu dem davor: Der Richter kann ja sagen, dass er ja keinen Verdacht hat. Ist es denkmöglich, dass bei einer Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren)“ zu handeln, kein Verdacht besteht?

Die weitere Frage ist dann, wenn die Staatsanwaltschaft, egal auf welchem Wege, von dieser Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren) zu handeln Kenntnis erlangt, hat die Staatsanwaltschaft dann das Recht zu sagen, dass diese Urteilsfeststellung bei ihnen keinen Verdacht weckt und rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten kein Hinweis auf ein strafbares Verhalten ist.

Faktum ist, dass sich in diesem Fall die drei Richter des Oberlandesgerichtes, die Erstrichterin und die Richter des OGHs trotz mehrmaligem Ersuchen der laut Urteil rechtsmissbräuchlich kollusiv Handelnden sich weigern, Strafanzeige gemäß §78 (2) StPO zu erstatten.

Die Partei die gewonnen hat, indem sie, aus Sicht dieser Frau, verleumdet hat und dieser zu Unrecht ein rechtsmissbräuchlich-kollusives Verhalten vorgeworfen hat sagt: „Ich brauche kein strafrechtliches Untersuchen, mir reicht die zivilrechtliche Feststellung.“ Weckt das nicht den Verdacht, dass diese Gründe haben müssen, warum sie nicht haben wollen, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt? Auch Faktum ist, dass die Staatsanwaltschaft sagt: „Dass die das nicht anzeigen weckt nicht den Verdacht der Verleumdung, daher brauchen wir uns das nicht anschauen.“


 

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