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mariam
07.10.2025 09:19:30 mariam hat ein Thema kommentiert Möbel für das Büro: Hi, Glückwunsch zum neuen Arbeitsplatz zu Hause! ?? Ich habe mein Büro vor einiger Zeit ebenfalls neu eingerichtet und dabei gemerkt, wie wichtig es ist, Funktionalität und Design unter einen Hut zu bringen. Gerade wenn du viel Zeit dort verbringst, sollte die Atmosphäre motivierend und trotzdem praktisch sein. Ein Tipp aus meiner eigenen Erfahrung: Drehbühnen kann man nicht nur für Präsentationen nutzen – ich habe mir tatsächlich eine kleine motorisierte Drehplattform ins Büro gestellt, auf der ich regelmäßig Produkte oder Objekte fotografiere. Das sieht nicht nur stylisch aus, sondern ist auch extrem praktisch, wenn man Dinge aus verschiedenen Perspektiven zeigen möchte – etwa für Social Media oder Online-Verkauf. Zum Sparen: Die Gutscheine sind eine gute Idee! Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf die Websites großer Möbelhäuser kurz vor Saisonwechsel – da gibt’s oft satte Rabatte. Und wenn du handwerklich ein bisschen geschickt bist, kannst du mit IKEA-Hacks oder gebrauchten Designmöbeln (z. B. über Kleinanzeigen oder Vinted) richtig coole Unikate schaffen. Viel Erfolg beim Einrichten – und zeig gerne mal Fotos, wenn’s fertig ist!
mariam
07.10.2025 09:16:59 mariam hat ein Thema kommentiert Björk in Wien: Ich wusste gar nicht, dass Björk auf Tour war. Hätte sie gerne mal live gesehen!
sarra44
01.10.2025 12:05:07 sarra44 hat ein Thema kommentiert Womit kann man reich werden?: Es gibt schon auch seriöse Heimarbeit, aber reich wird man davon nicht, doch wenn man etwas dazuverdienen will. Ich habe da auch hier etwas gefunden Kosmetik verpacken - schweizer Heimarbeit
frauraish
30.09.2025 09:17:42 frauraish hat ein Thema kommentiert Sex:  Das ist echt eine blöde Situation. Aber vcielleicht hilft es dir, wenn du einfach mal schaust, ob du deine Bedürfnisse nicht mit jemand anderes stillen kannst. Sex ist in einer Beziehung ein sehr wichtiger Faktor (bevor man mich falsch versteht: wichtig, nicht der wichtigste!) und kann auch zu enormen Streitigkeiten und Unwohlsein führen. Es ist also nicht nur wichtig dass man über das Verlangen redet, sondern dieses auch stillt. Inzwischen gibt es sogar die Möglichkeit ohne Abo-Fallen und ganz diskret nach einem Sexpartner zu suchen. Ich empfehle dazu Telegram Sexting Gruppen. Diskreter gehts nicht und zu 100% kostenlos.
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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12.04.2017  |  Kommentare: 0

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter
Ein Tatvorwurf, den Richter als Beamte gemäß §78 (2) StPO anzeigen müssen?

Muss die Staatsanwaltschaft, wenn ein Zivilgericht feststellt, dass etwas rechtsmissbräuchlich kollusiv im gemeinsamen Zusammenwirken mehrerer zum Schaden eines Dritten (kollusiv) ist, dies erheben, oder können sie dies als Blödsinn abtun?

"Kollusiv" laut Duden heißt „gemeinsam zum Schaden eines Dritten, also eines anderen, zu handeln“. Dass Handeln auch Unterlassen sein kann ist rechtlich unstrittig, hier aber nicht Thema, da es hier um konkretes Handeln geht und nicht um Unterlassen, aber es dabei durchaus auch um Unterlassen gehen könnte.

Das Oberlandesgericht Wien hat zu 12 R 129/15a festgestellt, dass eine junge Frau rechtsmissbräuchlich-kollusiv GesmbH-Anteile, also rechtsmissbräuchlich zum Schaden Dritter, übernommen hat und es dabei unerheblich ist, ob sie dies wissentlich oder unwissentlich getan hat.

Nehmen wir an, sie hat also kollusiv gemeinsam zu Lasten eines Dritten gehandelt.

Dann muss ja zumindest noch eine weitere Person, im konkreten Fall waren zwei weitere Personen beteiligt, also drei Personen gemeinsam rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten gehandelt haben. Wenn diese Urteilsfeststellung des Oberlandesgerichtes richtig ist, wovon auszugehen ist, weil das Urteil ist rechtskräftig und der Oberste Gerichtshof hat die außerordentliche Revision abgewiesen, entstehen folgende Fragen:

Müssen die drei Richter des Oberlandesgerichtes oder die Richterin des Erstgerichtes bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, dass hier ein GesmbH-Anteil rechtmissbräuchlich-kollusiv (gemeinsam zum Schaden eines Dritten) abgeschlossen wurde und als Folge dieser Feststellung diese Rechtsanteilsabtretung als ungültig erklärt wurde? Es ist unstrittig, dass das Erklären der Ungültigkeit einer Handlung durch das Gericht die Strafbarkeit einer Handlung nicht ausschließt.

Jetzt ist einmal zuerst die Frage, ob bei der Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (=gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Dritten), zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist.

Und hier erhebt sich die nächste Frage: Wenn da zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist, sind dann ebenso zwingend die drei Richter die das festgestellt haben verpflichtet, gemäß §78 (2) StPO, dies der Staatsanwaltschaft anzuzeigen?

Der §78 (2) StPO sagt, dass Beamte, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes den Verdacht einer strafbaren Handlung bekommen, dies bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen müssen.

Es ist unstrittig, dazu gibt es eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass der §78 (2) StPO auch für den Richter gilt und dieser damit ein Beamter im Sinne des §78 (2) Strafprozessordnung (StPO) ist.

Wenn jetzt Richter nicht anzeigen, machen die dann eine Dienstverfehlung? Machen die dann einen Amtsmissbrauch? Was sind die Folgen, wenn ein Richter als Beamter einen Verdacht nicht der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzeigt?

Jetzt kommt man wieder zu dem davor: Der Richter kann ja sagen, dass er ja keinen Verdacht hat. Ist es denkmöglich, dass bei einer Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren)“ zu handeln, kein Verdacht besteht?

Die weitere Frage ist dann, wenn die Staatsanwaltschaft, egal auf welchem Wege, von dieser Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren) zu handeln Kenntnis erlangt, hat die Staatsanwaltschaft dann das Recht zu sagen, dass diese Urteilsfeststellung bei ihnen keinen Verdacht weckt und rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten kein Hinweis auf ein strafbares Verhalten ist.

Faktum ist, dass sich in diesem Fall die drei Richter des Oberlandesgerichtes, die Erstrichterin und die Richter des OGHs trotz mehrmaligem Ersuchen der laut Urteil rechtsmissbräuchlich kollusiv Handelnden sich weigern, Strafanzeige gemäß §78 (2) StPO zu erstatten.

Die Partei die gewonnen hat, indem sie, aus Sicht dieser Frau, verleumdet hat und dieser zu Unrecht ein rechtsmissbräuchlich-kollusives Verhalten vorgeworfen hat sagt: „Ich brauche kein strafrechtliches Untersuchen, mir reicht die zivilrechtliche Feststellung.“ Weckt das nicht den Verdacht, dass diese Gründe haben müssen, warum sie nicht haben wollen, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt? Auch Faktum ist, dass die Staatsanwaltschaft sagt: „Dass die das nicht anzeigen weckt nicht den Verdacht der Verleumdung, daher brauchen wir uns das nicht anschauen.“


 

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