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uroosahmad
01.04.2026 12:00:34 uroosahmad hat ein Thema kommentiert Ich liebe Reisen!:  Für jemanden, der so gerne reist wie ich, ist ein Umzug oft das komplette Gegenteil von Urlaubsentspannung – es sei denn, man hat die richtige Unterstützung an seiner Seite. Aus meiner Erfahrung ist der größte Stressfaktor beim Wohnungswechsel die Sorge um das wertvolle Equipment und die Souvenirs, die man über die Jahre von überall auf der Welt gesammelt hat. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass mein letzter Umzug mit https://kracher-umzuege.de/ absolut stressfrei verlief, weil das Team nicht nur extrem vorsichtig mit meinen Besitztümern umging, sondern auch die gesamte Logistik im Berliner Stadtverkehr routiniert im Griff hatte. Während ich mich gedanklich schon auf das nächste Reiseziel konzentrieren konnte, wurde in der neuen Wohnung alles sicher und an den richtigen Platz manövriert. Diese Zuverlässigkeit hat dafür gesorgt, dass ich mich in meinem neuen Zuhause sofort wieder wie im Urlaub fühlen konnte, ganz ohne das übliche Chaos.
odol
01.04.2026 09:09:02 odol hat ein Thema kommentiert Euer liebstes Parfüm?:  Hey ??   ich wechsle meine Düfte eigentlich je nach Stimmung und Anlass. Tagsüber trage ich lieber etwas Frisches oder Leichtes, abends darf es dann gerne etwas intensiver und wärmer sein.   In letzter Zeit habe ich auch arabische Düfte für mich entdeckt – die halten oft länger und sind etwas besonderer. Falls du sowas ausprobieren willst, kannst du mal hier schauen: https://nufaar.com/de/de   Bin auch gespannt, was die anderen so tragen ??
uroosahmad
30.03.2026 16:12:07 uroosahmad hat ein Thema kommentiert Wohnen im Alter:  Wer später im Leben gut zuhause leben will, plant am besten früh. Statt Umbauten wie ebenerdige Bäder oder Aufzüge reicht oft schon kleine Veränderungen. Vor allem aber hilft es, wenn Alltagsarbeit nicht allein bewältigt werden muss. Viele ältere Menschen fühlen sich wackeliger, je mehr sie stemmen, putzen oder schleppen. Meine Beobachtung: Wer solche Aufgaben loslässt, spart Kraft – und fällt seltener. Professionelle Hilfe beim Putzen bedeutet dann weniger Schmutz, sondern auch stabileres Gehen. Übrig bleibt Raum für Freunde, Garten oder einfach Ruhe. Manchmal ist es das klare Fenster, manchmal die saubere Arbeitsfläche – wer weiß, dass alles ordentlich bleibt, fühlt sich im Alter zuhause einfach wohler. Wenn jemand früh Hilfe holt, läuft vieles später wie von alleine. Ein ruhigeres Leben beginnt oft mit kleinen Schritten am Anfang.
petrar
19.03.2026 16:23:04 petrar hat ein Thema kommentiert Geld sparen:  Für mich macht eine Krankenhaustagegeldversicherung wenig Sinn. Die Versicherungsträger sind doch aus Kostengründen bemüht dich so schnell wie möglich wieder zu entlassen
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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12.04.2017  |  Kommentare: 0

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter
Ein Tatvorwurf, den Richter als Beamte gemäß §78 (2) StPO anzeigen müssen?

Muss die Staatsanwaltschaft, wenn ein Zivilgericht feststellt, dass etwas rechtsmissbräuchlich kollusiv im gemeinsamen Zusammenwirken mehrerer zum Schaden eines Dritten (kollusiv) ist, dies erheben, oder können sie dies als Blödsinn abtun?

"Kollusiv" laut Duden heißt „gemeinsam zum Schaden eines Dritten, also eines anderen, zu handeln“. Dass Handeln auch Unterlassen sein kann ist rechtlich unstrittig, hier aber nicht Thema, da es hier um konkretes Handeln geht und nicht um Unterlassen, aber es dabei durchaus auch um Unterlassen gehen könnte.

Das Oberlandesgericht Wien hat zu 12 R 129/15a festgestellt, dass eine junge Frau rechtsmissbräuchlich-kollusiv GesmbH-Anteile, also rechtsmissbräuchlich zum Schaden Dritter, übernommen hat und es dabei unerheblich ist, ob sie dies wissentlich oder unwissentlich getan hat.

Nehmen wir an, sie hat also kollusiv gemeinsam zu Lasten eines Dritten gehandelt.

Dann muss ja zumindest noch eine weitere Person, im konkreten Fall waren zwei weitere Personen beteiligt, also drei Personen gemeinsam rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten gehandelt haben. Wenn diese Urteilsfeststellung des Oberlandesgerichtes richtig ist, wovon auszugehen ist, weil das Urteil ist rechtskräftig und der Oberste Gerichtshof hat die außerordentliche Revision abgewiesen, entstehen folgende Fragen:

Müssen die drei Richter des Oberlandesgerichtes oder die Richterin des Erstgerichtes bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, dass hier ein GesmbH-Anteil rechtmissbräuchlich-kollusiv (gemeinsam zum Schaden eines Dritten) abgeschlossen wurde und als Folge dieser Feststellung diese Rechtsanteilsabtretung als ungültig erklärt wurde? Es ist unstrittig, dass das Erklären der Ungültigkeit einer Handlung durch das Gericht die Strafbarkeit einer Handlung nicht ausschließt.

Jetzt ist einmal zuerst die Frage, ob bei der Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (=gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Dritten), zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist.

Und hier erhebt sich die nächste Frage: Wenn da zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist, sind dann ebenso zwingend die drei Richter die das festgestellt haben verpflichtet, gemäß §78 (2) StPO, dies der Staatsanwaltschaft anzuzeigen?

Der §78 (2) StPO sagt, dass Beamte, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes den Verdacht einer strafbaren Handlung bekommen, dies bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen müssen.

Es ist unstrittig, dazu gibt es eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass der §78 (2) StPO auch für den Richter gilt und dieser damit ein Beamter im Sinne des §78 (2) Strafprozessordnung (StPO) ist.

Wenn jetzt Richter nicht anzeigen, machen die dann eine Dienstverfehlung? Machen die dann einen Amtsmissbrauch? Was sind die Folgen, wenn ein Richter als Beamter einen Verdacht nicht der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzeigt?

Jetzt kommt man wieder zu dem davor: Der Richter kann ja sagen, dass er ja keinen Verdacht hat. Ist es denkmöglich, dass bei einer Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren)“ zu handeln, kein Verdacht besteht?

Die weitere Frage ist dann, wenn die Staatsanwaltschaft, egal auf welchem Wege, von dieser Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren) zu handeln Kenntnis erlangt, hat die Staatsanwaltschaft dann das Recht zu sagen, dass diese Urteilsfeststellung bei ihnen keinen Verdacht weckt und rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten kein Hinweis auf ein strafbares Verhalten ist.

Faktum ist, dass sich in diesem Fall die drei Richter des Oberlandesgerichtes, die Erstrichterin und die Richter des OGHs trotz mehrmaligem Ersuchen der laut Urteil rechtsmissbräuchlich kollusiv Handelnden sich weigern, Strafanzeige gemäß §78 (2) StPO zu erstatten.

Die Partei die gewonnen hat, indem sie, aus Sicht dieser Frau, verleumdet hat und dieser zu Unrecht ein rechtsmissbräuchlich-kollusives Verhalten vorgeworfen hat sagt: „Ich brauche kein strafrechtliches Untersuchen, mir reicht die zivilrechtliche Feststellung.“ Weckt das nicht den Verdacht, dass diese Gründe haben müssen, warum sie nicht haben wollen, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt? Auch Faktum ist, dass die Staatsanwaltschaft sagt: „Dass die das nicht anzeigen weckt nicht den Verdacht der Verleumdung, daher brauchen wir uns das nicht anschauen.“


 

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