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asia
21.10.2025 14:09:48 asia hat ein Thema kommentiert Schlafstörungen:  Schlafstörungen können einen total aus der Bahn werfen. Ich kenne das auch – bei mir hat es geholfen, abends ein paar kleine Dinge zu ändern. Eine feste Abendroutine, kein Handy oder Laptop mehr kurz vor dem Schlafen und eine Tasse Kräutertee – Melisse oder Lavendel wirken ganz gut :) Was mir zusätzlich echt geholfen hat, war eine Bettdecke aus Merinowolle. Diese kuschelig weiche Wolle ist atmungsaktiv und temperaturregulierend, also weder zu heiß noch zu kalt – perfekt, wenn man nachts leicht schwitzt oder friert. Meine Bettdecke habe ich unter https://merino-land.de/6-bettdecken gekauft :) Den Online-Shop kann ich nur weiterempfehlen :)  
sarra44
13.10.2025 10:59:23 sarra44 hat ein Thema kommentiert Wohnen im Alter:  Das ist schon ein wichtiges Thema, meine Mutter ist jetzt auch 67 und ich möchte sie unterstüzen. Ich dachte da auch an eine vertrauensvolle Haushaltshilfe in München auf die man sich verlassen kann und pünktlich ist.
jenny
10.10.2025 19:35:30 jenny hat ein Thema kommentiert Was tut Ihr im Winter für Eure Haut?:  Neben Textur- und Stabilisierungsmitteln spielen Wirkstoffe in Kosmetika eine entscheidende Rolle. Sie sind die Komponenten, die für die eigentliche Wirkung auf Haut oder Haar verantwortlich sind. Gängige Wirkstoffe sind Vitamine (wie Vitamin E und C), Antioxidantien, Pflanzenextrakte und ätherische Öle. In Hautpflegeprodukten können Wirkstoffe gegen Akne, Hautalterung oder Sonnenschäden wirken, während sie in der Haarpflege für Kraft und Glanz sorgen. Qualität und Konzentration dieser Wirkstoffe bestimmen oft die Wirksamkeit und den Marktwert eines Produkts. Weitere Infos gibt es unter https://www.satcotek.com
mariam
07.10.2025 09:19:30 mariam hat ein Thema kommentiert Möbel für das Büro: Hi, Glückwunsch zum neuen Arbeitsplatz zu Hause! ?? Ich habe mein Büro vor einiger Zeit ebenfalls neu eingerichtet und dabei gemerkt, wie wichtig es ist, Funktionalität und Design unter einen Hut zu bringen. Gerade wenn du viel Zeit dort verbringst, sollte die Atmosphäre motivierend und trotzdem praktisch sein. Ein Tipp aus meiner eigenen Erfahrung: Drehbühnen kann man nicht nur für Präsentationen nutzen – ich habe mir tatsächlich eine kleine motorisierte Drehplattform ins Büro gestellt, auf der ich regelmäßig Produkte oder Objekte fotografiere. Das sieht nicht nur stylisch aus, sondern ist auch extrem praktisch, wenn man Dinge aus verschiedenen Perspektiven zeigen möchte – etwa für Social Media oder Online-Verkauf. Zum Sparen: Die Gutscheine sind eine gute Idee! Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf die Websites großer Möbelhäuser kurz vor Saisonwechsel – da gibt’s oft satte Rabatte. Und wenn du handwerklich ein bisschen geschickt bist, kannst du mit IKEA-Hacks oder gebrauchten Designmöbeln (z. B. über Kleinanzeigen oder Vinted) richtig coole Unikate schaffen. Viel Erfolg beim Einrichten – und zeig gerne mal Fotos, wenn’s fertig ist!
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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12.04.2017  |  Kommentare: 0

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter
Ein Tatvorwurf, den Richter als Beamte gemäß §78 (2) StPO anzeigen müssen?

Muss die Staatsanwaltschaft, wenn ein Zivilgericht feststellt, dass etwas rechtsmissbräuchlich kollusiv im gemeinsamen Zusammenwirken mehrerer zum Schaden eines Dritten (kollusiv) ist, dies erheben, oder können sie dies als Blödsinn abtun?

"Kollusiv" laut Duden heißt „gemeinsam zum Schaden eines Dritten, also eines anderen, zu handeln“. Dass Handeln auch Unterlassen sein kann ist rechtlich unstrittig, hier aber nicht Thema, da es hier um konkretes Handeln geht und nicht um Unterlassen, aber es dabei durchaus auch um Unterlassen gehen könnte.

Das Oberlandesgericht Wien hat zu 12 R 129/15a festgestellt, dass eine junge Frau rechtsmissbräuchlich-kollusiv GesmbH-Anteile, also rechtsmissbräuchlich zum Schaden Dritter, übernommen hat und es dabei unerheblich ist, ob sie dies wissentlich oder unwissentlich getan hat.

Nehmen wir an, sie hat also kollusiv gemeinsam zu Lasten eines Dritten gehandelt.

Dann muss ja zumindest noch eine weitere Person, im konkreten Fall waren zwei weitere Personen beteiligt, also drei Personen gemeinsam rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten gehandelt haben. Wenn diese Urteilsfeststellung des Oberlandesgerichtes richtig ist, wovon auszugehen ist, weil das Urteil ist rechtskräftig und der Oberste Gerichtshof hat die außerordentliche Revision abgewiesen, entstehen folgende Fragen:

Müssen die drei Richter des Oberlandesgerichtes oder die Richterin des Erstgerichtes bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, dass hier ein GesmbH-Anteil rechtmissbräuchlich-kollusiv (gemeinsam zum Schaden eines Dritten) abgeschlossen wurde und als Folge dieser Feststellung diese Rechtsanteilsabtretung als ungültig erklärt wurde? Es ist unstrittig, dass das Erklären der Ungültigkeit einer Handlung durch das Gericht die Strafbarkeit einer Handlung nicht ausschließt.

Jetzt ist einmal zuerst die Frage, ob bei der Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (=gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Dritten), zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist.

Und hier erhebt sich die nächste Frage: Wenn da zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist, sind dann ebenso zwingend die drei Richter die das festgestellt haben verpflichtet, gemäß §78 (2) StPO, dies der Staatsanwaltschaft anzuzeigen?

Der §78 (2) StPO sagt, dass Beamte, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes den Verdacht einer strafbaren Handlung bekommen, dies bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen müssen.

Es ist unstrittig, dazu gibt es eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass der §78 (2) StPO auch für den Richter gilt und dieser damit ein Beamter im Sinne des §78 (2) Strafprozessordnung (StPO) ist.

Wenn jetzt Richter nicht anzeigen, machen die dann eine Dienstverfehlung? Machen die dann einen Amtsmissbrauch? Was sind die Folgen, wenn ein Richter als Beamter einen Verdacht nicht der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzeigt?

Jetzt kommt man wieder zu dem davor: Der Richter kann ja sagen, dass er ja keinen Verdacht hat. Ist es denkmöglich, dass bei einer Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren)“ zu handeln, kein Verdacht besteht?

Die weitere Frage ist dann, wenn die Staatsanwaltschaft, egal auf welchem Wege, von dieser Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren) zu handeln Kenntnis erlangt, hat die Staatsanwaltschaft dann das Recht zu sagen, dass diese Urteilsfeststellung bei ihnen keinen Verdacht weckt und rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten kein Hinweis auf ein strafbares Verhalten ist.

Faktum ist, dass sich in diesem Fall die drei Richter des Oberlandesgerichtes, die Erstrichterin und die Richter des OGHs trotz mehrmaligem Ersuchen der laut Urteil rechtsmissbräuchlich kollusiv Handelnden sich weigern, Strafanzeige gemäß §78 (2) StPO zu erstatten.

Die Partei die gewonnen hat, indem sie, aus Sicht dieser Frau, verleumdet hat und dieser zu Unrecht ein rechtsmissbräuchlich-kollusives Verhalten vorgeworfen hat sagt: „Ich brauche kein strafrechtliches Untersuchen, mir reicht die zivilrechtliche Feststellung.“ Weckt das nicht den Verdacht, dass diese Gründe haben müssen, warum sie nicht haben wollen, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt? Auch Faktum ist, dass die Staatsanwaltschaft sagt: „Dass die das nicht anzeigen weckt nicht den Verdacht der Verleumdung, daher brauchen wir uns das nicht anschauen.“


 

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