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susanne32
02.09.2025 11:16:09 susanne32 hat ein Thema kommentiert Wir wollen so gern ein Kind!:  Hallo und herzlich willkommen im Forum! Zuerst einmal möchte ich sagen, dass ihr mit euren Gefühlen völlig normal seid. Der Wunsch nach einem Kind ist etwas sehr Persönliches, und es ist verständlich, dass man sich Sorgen macht, wenn es nicht sofort klappt. Ein Jahr regelmäßiger Versuche gilt übrigens noch als völlig normal – statistisch gesehen schaffen es viele Paare erst nach 12 bis 18 Monaten, schwanger zu werden, auch wenn sie perfekt timen. Es ist super, dass ihr schon darauf achtet, um den Eisprung herum Geschlechtsverkehr zu haben, denn das ist einer der wichtigsten Faktoren. Gleichzeitig ist es aber auch völlig normal, dass es nicht bei jedem Zyklus klappt, denn viele Faktoren spielen eine Rolle: Stress, Schlaf, Ernährung, körperliche Fitness, hormonelle Schwankungen und sogar kleine gesundheitliche Unterschiede zwischen Partnern können Einfluss haben. Um den Eisprung noch genauer zu bestimmen, kann ein Online Eisprungrechner sehr hilfreich sein. Dort könnt ihr eure Zykluslänge und den ersten Tag eurer letzten Periode eintragen, und der Rechner zeigt euch die fruchtbaren Tage an. Das gibt euch ein besseres Timing, ohne dass ihr jeden Zyklus mühsam beobachten oder raten müsst. Einige Rechner berücksichtigen auch Durchschnittswerte für die fruchtbarsten Tage und bieten Tipps, wie ihr die Chancen erhöhen könnt. Darüber hinaus lohnt es sich, auf allgemeine Fruchtbarkeitsfaktoren zu achten: Eine ausgewogene Ernährung und ausreichend Bewegung können die Fruchtbarkeit unterstützen. Stressabbau ist ebenfalls wichtig – wer ständig unter Druck steht, kann hormonell reagieren, was den Eisprung beeinflussen kann. Auch die Gesundheit des Mannes spielt eine große Rolle; regelmäßige Bewegung, eine gesunde Ernährung und der Verzicht auf übermäßigen Alkohol oder Rauchen können helfen. Manche Paare nutzen zusätzlich Ovulationstests oder Temperaturmessungen, um den Eisprung noch präziser zu erkennen. Wenn ihr nach 12 Monaten (oder früher, wenn es besondere gesundheitliche Faktoren gibt) keine Schwangerschaft erreicht habt, ist es absolut sinnvoll, ärztlichen Rat einzuholen. Ein Gynäkologe kann sowohl bei dir als auch bei deinem Freund prüfen, ob alles in Ordnung ist und gegebenenfalls weitere Schritte empfehlen. Am wichtigsten ist jedoch, dass ihr euch gegenseitig unterstützt und den Prozess gemeinsam angeht. Es ist völlig in Ordnung, dass eure Freundinnen noch nicht in diesem Thema sind – ihr müsst euch nicht zurückhalten, aber ihr könnt euch auch andere Austauschmöglichkeiten suchen, wie dieses Forum oder spezielle Gruppen für Kinderwunsch.
jenny
11.08.2025 23:25:34 jenny hat ein Thema kommentiert Rente, Riester, Förderung - was ist das?:  Der Umgang mit Druck ist ein Schwerpunkt. Präsentationen auf hohem Niveau beinhalten oft skeptische Gremien, enge Zeitvorgaben oder Live-Fragerunden mit unvorhersehbaren Fragen. Coaching vermittelt Führungskräften Techniken, um Nervosität zu beherrschen, Gelassenheit zu bewahren und schnell zu reagieren. Dazu gehören zum Beispiel einstudierte Strategien, um schwierige Fragen auf Kernbotschaften zu übertragen, sowie Mindset-Training, um von der Angst vor Urteilen zu Vertrauen in die eigene Expertise zu gelangen.
jenny
11.08.2025 23:10:04 jenny hat ein Thema kommentiert Ich liebe Reisen!:  Die schiere Größe des Bodensees – über 270 Kilometer Uferlinie – bietet unzählige Landschaften zu erkunden. Auf der deutschen Seite finden Besucher charmante mittelalterliche Städte wie Meersburg und Lindau mit Kopfsteinpflasterstraßen, Fachwerkhäusern und geschäftigen Häfen. Das österreichische Bregenz bietet moderne Architektur neben einer lebendigen Kunstszene, während die Schweizer Seestädte wie Romanshorn friedliche Tore zur Landschaft sind. Wohin man auch blickt, der Blick ist geprägt vom glitzernden Wasser und den fernen Bergen.  Ferienwohnungen am Bodensee gibt es hier
jenny
11.08.2025 23:02:24 jenny hat ein Thema kommentiert Was nicht fehlen darf...:  Düfte spielen auch in Haushaltspflegeprodukten eine wichtige Rolle, da sie die Wahrnehmung und das Sauberkeitsempfinden der Verbraucher beeinflussen. Hochwertige Duftstoffe stammen aus geprüften, IFRA-konformen Quellen und sind daher sicher zum Einatmen und für den Hautkontakt geeignet. Synthetische Duftstoffe bieten Stabilität und Konsistenz, während natürliche ätherische Öle einen einzigartigen sensorischen Reiz bieten. Die besten Produkte verwenden Duftstoffe in ausgewogenen Konzentrationen, um das Benutzererlebnis zu verbessern, ohne zu überwältigen oder Empfindlichkeiten auszulösen.
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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12.04.2017  |  Kommentare: 0

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter
Ein Tatvorwurf, den Richter als Beamte gemäß §78 (2) StPO anzeigen müssen?

Muss die Staatsanwaltschaft, wenn ein Zivilgericht feststellt, dass etwas rechtsmissbräuchlich kollusiv im gemeinsamen Zusammenwirken mehrerer zum Schaden eines Dritten (kollusiv) ist, dies erheben, oder können sie dies als Blödsinn abtun?

"Kollusiv" laut Duden heißt „gemeinsam zum Schaden eines Dritten, also eines anderen, zu handeln“. Dass Handeln auch Unterlassen sein kann ist rechtlich unstrittig, hier aber nicht Thema, da es hier um konkretes Handeln geht und nicht um Unterlassen, aber es dabei durchaus auch um Unterlassen gehen könnte.

Das Oberlandesgericht Wien hat zu 12 R 129/15a festgestellt, dass eine junge Frau rechtsmissbräuchlich-kollusiv GesmbH-Anteile, also rechtsmissbräuchlich zum Schaden Dritter, übernommen hat und es dabei unerheblich ist, ob sie dies wissentlich oder unwissentlich getan hat.

Nehmen wir an, sie hat also kollusiv gemeinsam zu Lasten eines Dritten gehandelt.

Dann muss ja zumindest noch eine weitere Person, im konkreten Fall waren zwei weitere Personen beteiligt, also drei Personen gemeinsam rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten gehandelt haben. Wenn diese Urteilsfeststellung des Oberlandesgerichtes richtig ist, wovon auszugehen ist, weil das Urteil ist rechtskräftig und der Oberste Gerichtshof hat die außerordentliche Revision abgewiesen, entstehen folgende Fragen:

Müssen die drei Richter des Oberlandesgerichtes oder die Richterin des Erstgerichtes bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, dass hier ein GesmbH-Anteil rechtmissbräuchlich-kollusiv (gemeinsam zum Schaden eines Dritten) abgeschlossen wurde und als Folge dieser Feststellung diese Rechtsanteilsabtretung als ungültig erklärt wurde? Es ist unstrittig, dass das Erklären der Ungültigkeit einer Handlung durch das Gericht die Strafbarkeit einer Handlung nicht ausschließt.

Jetzt ist einmal zuerst die Frage, ob bei der Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (=gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Dritten), zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist.

Und hier erhebt sich die nächste Frage: Wenn da zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist, sind dann ebenso zwingend die drei Richter die das festgestellt haben verpflichtet, gemäß §78 (2) StPO, dies der Staatsanwaltschaft anzuzeigen?

Der §78 (2) StPO sagt, dass Beamte, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes den Verdacht einer strafbaren Handlung bekommen, dies bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen müssen.

Es ist unstrittig, dazu gibt es eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass der §78 (2) StPO auch für den Richter gilt und dieser damit ein Beamter im Sinne des §78 (2) Strafprozessordnung (StPO) ist.

Wenn jetzt Richter nicht anzeigen, machen die dann eine Dienstverfehlung? Machen die dann einen Amtsmissbrauch? Was sind die Folgen, wenn ein Richter als Beamter einen Verdacht nicht der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzeigt?

Jetzt kommt man wieder zu dem davor: Der Richter kann ja sagen, dass er ja keinen Verdacht hat. Ist es denkmöglich, dass bei einer Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren)“ zu handeln, kein Verdacht besteht?

Die weitere Frage ist dann, wenn die Staatsanwaltschaft, egal auf welchem Wege, von dieser Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren) zu handeln Kenntnis erlangt, hat die Staatsanwaltschaft dann das Recht zu sagen, dass diese Urteilsfeststellung bei ihnen keinen Verdacht weckt und rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten kein Hinweis auf ein strafbares Verhalten ist.

Faktum ist, dass sich in diesem Fall die drei Richter des Oberlandesgerichtes, die Erstrichterin und die Richter des OGHs trotz mehrmaligem Ersuchen der laut Urteil rechtsmissbräuchlich kollusiv Handelnden sich weigern, Strafanzeige gemäß §78 (2) StPO zu erstatten.

Die Partei die gewonnen hat, indem sie, aus Sicht dieser Frau, verleumdet hat und dieser zu Unrecht ein rechtsmissbräuchlich-kollusives Verhalten vorgeworfen hat sagt: „Ich brauche kein strafrechtliches Untersuchen, mir reicht die zivilrechtliche Feststellung.“ Weckt das nicht den Verdacht, dass diese Gründe haben müssen, warum sie nicht haben wollen, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt? Auch Faktum ist, dass die Staatsanwaltschaft sagt: „Dass die das nicht anzeigen weckt nicht den Verdacht der Verleumdung, daher brauchen wir uns das nicht anschauen.“


 

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