Startseite

Forum

Ratgeber

Gruppen

Gemeinschaft

Rezepte

Kolumne

bovary
17.04.2024 21:36:38 bovary hat ein Thema kommentiert Womit kann man reich werden?:  Ein achtsamer Führer ist jemand, der tief im gegenwärtigen Moment verankert ist. Sie verfügen über ein gesteigertes Selbstbewusstsein, das es ihnen ermöglicht, ihre Gefühle, Gedanken und Handlungen zu verstehen. Dieses Selbstbewusstsein kann ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse, Motivationen und das Wohlbefinden ihrer Teammitglieder fördern. Achtsame Führungskräfte sind für ihre Fähigkeit bekannt, auch in Situationen mit hohem Druck ruhig und gelassen zu bleiben und so effektive, einfühlsame und ethische Entscheidungen zu treffen.
bovary
17.04.2024 21:11:06 bovary hat ein Thema kommentiert Schlafstörungen:  Mit der privaten Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Termine nach Ihrem eigenen Zeitplan zu buchen. Möglicherweise können Sie sogar wählen, in welchem Krankenhaus Sie behandelt werden. Oder noch besser: Vereinbaren Sie Hausbesuche! Wie immer müssen Sie die Bedingungen Ihrer Krankenversicherung überprüfen. Bedenken Sie jedoch, dass diese Bedingungen von Anfang an ausgehandelt werden können. Versicherungspläne gibt es in allen Formen und Größen. Es ist wichtig, den Markt zu recherchieren und zu überlegen, welche Versicherungsbereiche Sie am meisten benötigen und wie diese zu Ihrem Budget passen
jenny
17.04.2024 20:18:13 jenny hat ein Thema kommentiert Welchen Sport macht ihr?:  Ich habe mir ein E-Bike gekauft. Kurz gesagt: E-Bikes machen Radtouren für mehr Menschen möglich – und attraktiver. Nicht jeder hat die Ausdauer oder Kraft für mehrere Tage Radfahren; Dennoch sind viele Menschen daran interessiert, aktiv zu sein und die Sehenswürdigkeiten und Landschaften zu erkunden, die ihnen während einer Fahrradtour zugänglich sind. Und für Menschen mit körperlichen Einschränkungen wie Gelenk- oder Rückenschmerzen reduziert der Boost durch den Tretunterstützungsmotor die Belastung und macht das Fahren komfortabler.
paulpanzer
12.04.2024 19:33:20 paulpanzer hat ein Thema kommentiert Sexspielzeug?: [QUOTE=frauraish]  Was hältst du denn von 3D Sexgames, wie man sie von pornospieler.com kennt? Die machen meinen Partner und mich zugleich geil und es macht Spaß. Vielleicht zählt dass ja auch für euch unter Sexspielzeuge? :-) [/QUOTE]   Hallo, denke nicht das Spiele Sexspielzeug sind wie Masturbatoren oder Sexpuppen. Aber jeder wie er glücklich wird
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
News Update
Für alle, die gerne unterwegs sind!
Buchclub
Für alle Literaturfans
All around the world
Wenn für dich Reisen, Entdecken neuer Länder und deren Kulturen, Besuchen atemberaubender Sehenswürdigkeiten, neue Leute kennenlernen und einfach etwas von der Welt zu sehen, das größte ist, bist du hier genau richtig...
Musiker
Für alle die Musik in all ihren Facetten lieben
 
 
22.10.2020  |  Kommentare: 0

Für Justizministerin Zadic sind die Corona-Vorschriften eine unbeachtliche Inszenierung!

Für Justizministerin Zadic sind die Corona-Vorschriften eine unbeachtliche Inszenierung!
Salzburg Corona Ampel Rot – die Republik in Aufregung übersteigenden Corona Zahlen – völlig anders der Saal L des Landesgerichtes Leoben, 20.10.2020, 9:08.

15 Personen auf 45 m², vorerst teilweise ohne Mund-Nasenschutz, darunter eine 71-jährige Hochrisikoperson, sind für das Landesgericht Leoben, unbeanstandet durch die Frau Justizministerin Dr. Zadic, ein eindeutiges Dokument, dass die Justizministerin und die Gerichtsbarkeit die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung als ein lächerliches, unnotwendiges, nicht zu beachtendes Theater behandeln.

Auf lediglich 45 m², mit lediglich vorne rechts zwei kleinen Fenstern, sitzt Richter Mag. Richard Gollner mit zwei Assistentinnen in der vorderen Hälfte, diese ist mit Richtertisch über die gesamte Raumbreite, sowie jeweils 2 Tischen für Kläger und Beklagte mit nur wenig Raum für die Personen, und dicht gedrängt, da der Eingangsbereich freiblieb; im verbleibenden Teil der hinteren Hälfte sitzen vorerst 8 Personen, also insgesamt 11 Personen, was in den übrigen Teilen Österreichs ein undenkbare öffentliche Versammlung in COVID-19-Zeiten ist.

Mund-Nasenschutz wurde nur vereinzelt getragen. Der hochgewachsene Richter thronte, ohne Mund-Nasenschutz, ebenso wie seine Assistentinnen, dieses überragend, hinter einem minimalistischen Plexiglasschild, das offenkundig nur wirkungslose Dekoration ist.

Als die beiden Parteien eintreffen, werden aus diesen 11 Personen schon 13 Personen.

Der 71-Jährige mit Vorerkrankungen, der in den letzten Tagen mehrmals die Präsidentin und das Gericht darauf aufmerksam machte, dass in der gegenwärtigen Corona-Situation eine derartige Verhandlung ein medizinsicher Wahnsinn ist, verließ fluchtartig den Saal mit der Erklärung, erst wieder einzutreten, wenn alle Personen im Raum einen Mund-Nasenschutz tragen.

Hohngelächter einerseits und andererseits widerwilliges Verwenden von Mund-Nasenschutz war die langsame Folge.

Dann kam ein weiterer Richter als Verteidiger, Mag. Robert Schwarzl, lässig den Mund-Nasenschutz, den er beim Auftreten durch die Hintertür noch getragen hatte, beim Niedersetzen, ungeniert abnehmend.

Der 71-Jährige steht wieder auf und geht mit dem Bemerken hinaus, er käme erst wieder, wenn auch Richter Mag. Robert Schwarzl einen Mund-Nasen-Schutz trägt.

Dieser lässig, wie dies heute bei Richtern auch im Verhandlungssaal vorkommt, nur mit Pullover bekleidet und frierend, wenn das Fenster zum Lüften geöffnet wurde, sodass dieses dann in der Folge für mehr als 30 Minuten gänzlich geschlossen blieb.

Dann bemerkte ein anwesender Anwalt, dass der Staatsanwalt fehlt.

Das ist kein Theaterstück, in welchem Darsteller hintereinander auftreten, sondern eine reale Strafgerichtsverhandlung, wenn auch die angeklagten Delikte, Namensfeststellung bei Besitzstörungen durch den Besitzgestörten, Hundebisse, weil der Hund so lieb ist und die „Opfer“ die Distanz nicht wahrten etc., keine schwerwiegenden sind, sodass diese vor einem Einzelrichter verhandelt werden können und für alle Delikte, bis auf einen, nicht einmal Verteidigerpflicht besteht.

Also – Anruf – und es erscheint der Staatsanwalt mit Mund-Nasen-Schutz und behält diesen auf.

Auf dem Platz des Staatsanwaltes sitzt schon eine Anwältin und schon sitzen 2 Fremde, wie die anderen im Saal, alle fremd und nicht zusammenlebend, ohne Babyelefant, Schulter an Schulter, wie ein zusammenlebendes Ehepaar. Die Tragik entbehrt oft nicht einer gewissen Komik, was schon Charlie Chaplin zu Weltruhm brachte.

Der medizinische und strafrechtlich verbotene (vorsätzliche Gemeingefährdung) Wahnsinn – wenn die Corona-Maßnahmen kein Witz sind: Nun sind sage und schreibe 15 Personen, darunter ein 71-Jähriger mit Vorerkrankungen, der nicht freiwillig da ist, sondern seiner Ladung nachzukommen hatte, in diesem, im Verhältnis zur Anzahl der Personen, minimalem Raum von 45 m², in dem in der Folge 30 Minuten nicht gelüftet wurde.

Die 71-jährige Hochrisikoperson hat die Präsidentin des Landesgerichtes Leoben Dr. Ulrike Haberl-Schwarz darauf schriftlich hingewiesen, dass Frau Univ.-Prof. Dr. Suzanne Rödler, Medizinische Universität Wien und in einem Corona-Berater-Stab, eine derartige Verhandlung zu diesem Zeitpunkt als medizinischen Wahnsinn bezeichnet, dabei nicht wissend, dass dieser noch dazu auf lediglich 45 m² und mit 15 Personen stattfinden wird.

Frau Präsidentin des Landesgerichtes Leoben Dr. Ulrike Haberl-Schwarz hat diese Äußerung von Bedenken als mutwillig unbeachtlich mit Beschluss abgetan.

Richter Dr. Gollner hat die Verhandlung so angesetzt, wissend dass an diesem Tag ein Rechtsvertreter, als dort bestellter Verfahrenshelfer, beim Staatsverweigerprozess in Graz unabkömmlich ist und hat diesen damit faktisch gezwungen, die Vollmacht zurückzulegen, da dieser nicht an zwei Gerichtsverhandlungen, noch dazu eine in Graz die andere in Leoben, teilnehmen kann.

Die andere Rechtsvertreterin aus Salzburg – Corona Ampel rot – war Corona-Verdachtsfall und vom 21. September bis 18. Oktober durchgehend krank, dadurch auch danach eingeschränkte Lungenfunktion, und am 19. Oktober eine ganztägige Verhandlung von 8 bis 19:30, was auf Grund ähnlicher Verhandlungen in derselben Gerichtssache davor, vorhersehbar war.

Es war also rechtlich, durch den Krankenstand keine taugliche Vorbereitung, und medizinisch eine Vertretung durch diese für die 71-jährige Risikoperson absolut denkunmöglich sinnvoll.

Als Richter Dr. Gollner die Verhandlung anberaumte, war diesem durch Telefonate mit dieser, deren Krankheit bekannt und dass Salzburg – Ampel Corona rot war, war allgemeines öffentliches Wissen.

Jetzt schreibt der Paragraph 11 der Rechtsanwaltsordnung vor, dass eine Anwältin, ohne eine Ausnahme durch Krankheit etc. zuzulassen, noch weiter 14 Tage vertreten muss.

Die einzige Möglichkeit, die der § 11 der RAO für so einen Fall vorsieht ist, dass der Klient selbst die Vollmacht auflösen muss.

Dies wurde der Präsidentin des Landesgerichtes Leoben Dr. Ulrike Haberl-Schwarz und dem Richter Mag. Gollner mitgeteilt. Die taten die Corona-Bedenken als willkürliches Theater ab.

Die Präsidentin des Landesgerichtes Leoben Dr. Ulrike Haberl-Schwarz bestellte den Richter Mag. Schwarzl als Vertreter für die 71-jährige Risikoperson – mit der Folge des zuvor Beschriebenen.

Richter Mag. Schwarzl hat noch unmittelbar vor der Verhandlung der 71-jährigen Hochrisikoperson ein Mail geschrieben, als Erwiderung des Mailverkehrs, begonnen von der Präsidentin des Landesgerichtes Leoben Dr. Ulrike Haberl-Schwarz durch Mailübermittlung des Beschlusses über die Bestellung des Richters Mag. Schwarzl zum Verteidiger in dieser Sache, er wolle nicht per Mail belästigt werden, und damit zweifelsfrei kundtuend, dass er seine Bestellung zum Verteidiger nicht ernst nimmt, womit er ohne Aktenkenntnis die Situation auch treffend zum Ausdruck brachte und in der Verhandlung ausschließlich sage konnte, als seine Aktenunkenntnis von der 71-jährigen Hochrisikoperson zu Protokoll gebracht wurde – „ich beantrage Vertagung“, was von Richter Mag. Gollner abgelehnt wurde, und Richter Mag. Gollner seine Entscheidung erklärend protokollierte, es ist die Angelegenheit so einfach, dass trotz Anwaltspflicht, der von der Präsidentin bestellt Richter als Verteidiger keine Aktenkenntnis haben müsse.

Am 22.10.2020, also 2 Tage später, ist die Corona Ampel auch in Leoben rot – wenn wundert das, wenn man mit 15 Personen auf 45 m² mit einer 71-jährigen Hochrisikoperson 2 Stunden zusammenlässt.

Ich habe selbstverständlich die Pressesprecherin der Justizministerin ebenso um Stellungnahme gebeten, wie das Gesundheitsministerium, Volksanwälte und den Bezirkshauptmann von Leoben.

Einzig der Bezirkshauptmann von Leoben Mag. Markus Kraxner reagierte - mit der Antwort, er werde das mit dem Präsidium des Landesgerichtes Leoben besprechen.

Dass der Exekutor ohne Mund-Nasen-Schutz Exekutionshandlungen, Übergabe eines Schriftstückes durchführt, passt in das Bild der Einstellung der Gerichtsbarkeit, unterstützt von Frau Justizministerin Zadic, dass die Corona-Maßnahmen ein sinnloses, unnötiges Theater sind.

Dr. Zadic ist Rechtsanwältin und weiß, und das gilt für den Gesundheitsminister und die Volksanwälte ebenso, dass Handeln durch Unterlassen nicht "nichts" ist, sondern Handeln.


Sabine Stenzenberger


Logo
Betreff     Re: 45qm_15_Personen_20.10.2020_zulässig_Leoben_wird_Ampel_rot
Von     <presse@die-frau.com>
An     Alma zadic <alma.zadic@bmj.gv.at>, <alma.zadic@gruene.at>
Kopie     <martina.schmidt@bmj.gv.at>, <julian.ausserhofer@bmj.gv.at>, Medienstelle ressort <medienstelle.ressort@bmj.gv.at>
Antwort an     Presse <presse@die-frau.com>
Datum     2020-10-22 22:15

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Zadic,

http://die-frau.com/artikel/gesundheit_-_allgemeine_gesundheit/fuer_justizministerin_zadic_sind_die_corona-vorschriften_eine_unbeachtliche_inszenierung/14309

mit dem Ersuchen um ergänzende Stellungnahme, die leider bis heute trotz mehrmaliger Anfragen unterblieb.

Wenn Sie auf die-frau.com auf http://die-frau.com/meistegelesene.aspx?z=365 sehen, werden Sie überrascht sein, welche Artikel eines Frauenmagazins am meisten gelesen werden.

Mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen

Sabine Stenzenberger

Am 2020-10-22 14:15, schrieb presse@die-frau.com:
>
> 45qm_15_Personen_20.10.2020_zulässig_Leoben_wird_Ampel_rot
>
> Sehr geehrte Frau Pressesprecherin Schmidt,
>
> Ich ersuche um dringende Antwort, da der Artikel auf dem meistgelesenen österreichischen Online-Magazin zu Rechtsthemen die-frau.com, sowie die-frau.de, die-frau.ch und donna.ch noch heute veröffentlicht wird.
>
> Das hat auch deshalb für .de und .ch Aktualität, da eine Anwältin aus dem Ampel - Rot Salzburg hätte gezwungen werden sollen anzureisen, was die Risikoperson als Klient nur durch Vollmachtskündigung verhindern konnte, und heute Deutschland eine Reisewarnung für Salzburg ausgegeben hat und angeblich heute Leoben auf Ampel - Rot gestellt werden soll.
>
> Die Anwältin aus Salzburg Ampel rot und davor durchgehend mehr als 3 Wochen krank, wie öffentlich in der Verhandlung zu Protokoll vom Gericht diktiert wurde, konnte selbst nicht kündigen, da der § 11 RAO diese, trotz Kündigung, gezwungen hätte für 14 Tage weiter zu vertreten und der § 11 RAO für diesen Notfall nur die Kündigung durch den Mandanten vorsieht.
>
> Mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen
>
> Sabine Stenzenberger
>
> -------- Originalnachricht --------
> Betreff:     45qm_15_Personen_20.10.2020_zulässig
> Datum:     2020-10-20 22:25
> Von:     presse@die-frau.com
> An:     martina.schmidt@bmj.gv.at
> Kopie:     julian.ausserhofer@bmj.gv.at, medienstelle.ressort@bmj.gv.at
>
>  
>
> 45qm_15_Personen_20.10.2020_zulässig
>
>
> Sehr geehrte Frau Pressesprecherin Schmidt,
>
> Ich schreibe einen Artikel über die Ignoranz der Corona-Massnahmen bei Gericht.
>
> Heute 20.20.2020 in einem Amtsgebäude Landesgericht Leobeen auf 45qm 15 Personen, davon ein 71 Jähriger mit Vorerkrankungen, nur teilweise Masken, alle bis auf 2 untereinander fremd, alle in keinem gemeinsamen Haushalt lebend.
>
> Auf den vorderen 22,5 qm einseitig 2 Fenster, davon eines eine zeitlang geöffnet, dann einmal kurz, jedenfalls 30 Minuten keines geöffnet.
>
> Auf diesen 22,5qm 6 Personen.
>
> Auf den hinteren 22,5qm 9 Personen, davon eine die Risikoperson - kein Fenster.
>
> Von Babyelefant-Abstand keine Spur, sondern Schulter an Schulter, sowie unmittelbar davor zumeist ein Rücken.
>
> Der 71 Jährige musste mühselig auf Maskenpflicht drängen und wurde dabei verhöhnt.
>
> Anbei ein online Zeitungartikel, der dies gut darlegt: "Ich gehöre zur Risikogruppe und komme nicht herein, wenn nicht allle einen Mund-Nasenschutz tragen. Das Verfahren sei außerdem "rechtswidrig" weil sich 15 Leute im Raum befinden."
>
> Was ist die Stellungnahme der Frau Bundesministerin für Justiz zu diesem Sachverhalt?
>
> Corona-Massnahmen ein Humbug, lächerlich für das Landesgericht Leoben, mit dem Hochrisikoproblem der angeschlossenen Haftanstalt, ist diese Ansicht berechtigt?
>
> Wird die Frau Ministerin verlangen, dass alle anwesenden Personen erfasst und getestet werden?
>
> Wird die Frau mit den Verantwortlichen der Gerichtsbarkeit diesbezüglich ein Gespräch führen lassen oder ist dies alles belanglos und sind alle Coronavorschriften reine Täuschungen?
>
> Mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen
>
> Sabine Stenzenberger


Logo
Betreff     Re: 45qm_15_Personen_20.10.2020_zulässig
Von     <frau@die-frau.com>
An     <rudolf.anschober@sozialministerium.at>, <rudolf.anschober@gruene.at>
Kopie     <pressesprecher@sozialministerium.at>
Datum     2020-10-22 22:50

Sehr geehrter Herr Minister Anschober,

http://die-frau.com/artikel/gesundheit_-_allgemeine_gesundheit/fuer_justizministerin_zadic_sind_die_corona-vorschriften_eine_unbeachtliche_inszenierung/14309

mit dem Ersuchen um ergänzende Stellungnahme, die leider bis heute trotz Anfrage unterblieb.

Wenn Sie auf die-frau.com auf http://die-frau.com/meistegelesene.aspx?z=365 sehen, werden Sie überrascht sein, welche Artikel eines Frauenmagazins am meisten gelesen werden.

Der 10. meistgelesene Artikel seit die-frau.com publiziert ist

http://die-frau.com/artikel/karriere_-_wissen_erfolg/gericht_vernichtet_das_gesetzliche_recht_auf_ruhigen_besitz/8385

Damit sind wir das meistgelesene online Magazin Österreichs zu Rechtsthemen.

 

Mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen

Sabine Stenzenberger

Am 2020-10-20 22:11, schrieb frau@die-frau.com:
>
> 45qm_15_Personen_20.10.2020_zulässig
>
>
> Sehr geehrte Frau Pressesprecherin Draxl,   
> Sehr geehrter Herr Pressereferent Hinterreither, Bakk.,
> Sehr geehrte Frau Pressereferentin Mag.a (FH) Häckel-Schinkinger, MBA,
>
> Ich schreibe einen Artikel über die Ignoranz der Corona-Massnahmen bei Gericht.
>
> Heute 20.20.2020 in einem Amtsgebäude Landesgericht Leobeen auf 45qm 15 Personen, davon ein 71 Jähriger mit Vorerkrankungen, nur teilweise Masken, alle bis auf 2 untereinsander fremd, alle in keinem gemeinsamen Haushalt lebend.
>
> Auf den vorderen 22,5 qm einseitig 2 Fenster, davon eines eine zeitlang geöffnet, dann einmal kurz, jedenfalls 30 Minuten keines geöffnet.
>
> Auf diesen 22,5qm 6 Personen.
>
> Auf den hinteren 22,5qm 9 Personen, davon eine die Risikoperson - kein Fenster.
>
> Von Babyelefant-Abstand keine Spur, sondern Schulter an Schulter, sowie unmittelbar davor zumeist ein Rücken.
>
> Der 71 Jährige musste mühselig auf Maskenpflicht drängen und wurde dabei verhöhnt.
>
> Anbei ein online Zeitungartikel, der dies gut darlegt: "Ich gehöre zur Risikogruppe und komme nicht herein, wenn nicht allle einen Mund-Nasenschutz tragen. Das Verfahren sei außerdem "rechtswidrig" weil sich 15 Leute im Raum befinden."
>
> Was ist die Stellungnahme des Gesundheitsministers zu diesem Sachverhalt?
>
> Corona-Massnahmen ein Humbug, lächerlich für das Landesgericht Leoben, mit dem Hochrisikoproblem der angeschlossenen Haftanstalt, ist diese Ansicht berechtigt?
>
> Mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen
>
> Sabine Stenzenberger

 
 


 

Kommentare

Facebook automatisch im meinem Facebook-Profil anzeigen
Twitter automatisch im meinem Twitter-Profil anzeigen 

die-frau.de
Forum der Rubrik Weiter nach alle
Frauenhaus
Anzahl Postings: 3
Jenke Experiment Fleisch
Anzahl Postings: 6
saunieren
Anzahl Postings: 10
Teppichreinigung
Anzahl Postings: 6

Der Mann des Tages


 

Rezept der Woche

Zitronenmarmelade

Kolumne  
Marvel(lous)!

On Thursdays, we're Teddybear doctors

Marvel(lous)!

Umfrage Weiter nach alle

Ich kaufe mir Kleidung...