Startseite

Forum

Ratgeber

Gruppen

Gemeinschaft

Rezepte

Kolumne

behrens
18.12.2024 12:43:18 behrens hat ein Thema kommentiert Reisen für Jugendliche: Wir haben letztes Jahr eine ähnliche Reise gemacht und können euch die Ferienhäuser von Rübezahl Berlin sehr ans Herz legen! Sie liegen direkt am Müggelsee und bieten sowohl Erholung in der Natur als auch eine Nähe zu Berlin, was für Jugendliche echt spannend sein kann. Während wir Erwachsenen auf der Terrasse entspannt haben, konnten die Kids auf dem Wasser aktiv sein – es gibt tolle Möglichkeiten wie Kanufahren oder Stand-up-Paddling. Abends waren wir dann zusammen in Berlin unterwegs und haben die Stadt erkundet. Es ist wirklich die perfekte Kombination aus Abenteuer und Entspannung. Schaut euch mal ihre Ferienhäuser an: Rübezahl Ferienhaus Berlin. Eure Teenager werden es sicher lieben! 
cloudy791
15.12.2024 00:03:50 cloudy791 hat ein Thema kommentiert Reisen für Jugendliche:  Camping kann ein wunderschönes Erlebnis sein. Campingzubehör ist kein bloßer Luxus, sondern ein wesentlicher Bestandteil jeder Outdoor-Reise. Sie sorgen für Sicherheit, bieten Komfort, erhöhen die Bequemlichkeit, unterstützen den Umweltschutz und erfüllen individuelle Bedürfnisse – und das alles bei langfristigem Wert. Egal, ob Sie ein erfahrener Abenteurer oder ein Camping-Neuling sind, die Ausstattung mit den richtigen Werkzeugen kann den Unterschied zwischen einem stressigen Ausflug und einem unvergesslichen Erlebnis ausmachen. Das passende Zubehör gibt es unter https://www.camppartner24.de
cloudy791
14.12.2024 23:52:33 cloudy791 hat ein Thema kommentiert Entspannungsübungen zur Stressreduktion: Die Anwendungsgebiete von systemischem Coaching und Beratung sind umfangreich. In organisatorischen Kontexten wird es häufig verwendet, um Führungsherausforderungen anzugehen, die Teamdynamik zu verbessern und Veränderungen zu steuern. Indem es sich auf das System und nicht auf isolierte Einzelpersonen konzentriert, deckt die systemische Beratung zugrunde liegende Probleme wie nicht übereinstimmende Ziele oder unausgesprochene Spannungen auf. Auf persönlicher Ebene hilft systemisches Coaching Klienten, Beziehungen zu verbessern, Ziele zu klären und ihr Privat- und Berufsleben in Einklang zu bringen.
cloudy791
14.12.2024 23:42:30 cloudy791 hat ein Thema kommentiert Euer liebstes Accessoire?:  Diamanten faszinieren die Menschheit seit Jahrhunderten und symbolisieren Schönheit, Seltenheit und Macht. Ihre Anziehungskraft ist tief in ihren physikalischen Eigenschaften und der kulturellen Bedeutung verwurzelt, die wir ihnen beimessen. Ob sie nun Königskronen, Verlobungsringe oder hochwertigen Schmuck zieren, Diamanten nehmen in der menschlichen Vorstellungswelt einen einzigartigen Platz ein und sind nach wie vor ein dauerhaftes Symbol für Reichtum und Status. Auch für mich sind Diamanten faszinierende Accessoires
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
Buchclub
Für alle Literaturfans
Musiker
Für alle die Musik in all ihren Facetten lieben
All around the world
Wenn für dich Reisen, Entdecken neuer Länder und deren Kulturen, Besuchen atemberaubender Sehenswürdigkeiten, neue Leute kennenlernen und einfach etwas von der Welt zu sehen, das größte ist, bist du hier genau richtig...
News Update
Für alle, die gerne unterwegs sind!
 
 
24.03.2016  |  Kommentare: 0

Rev. Insp. Alexandra Windisch – Polizistin mit der Lizenz zur Aktenpoesie

Rev. Insp. Alexandra Windisch – Polizistin mit der Lizenz zur Aktenpoesie
Weil ich weiß, der wird mir seine Adresse nicht geben, schreibe , ohne mit dem zu reden, mit mir selber eine Niederschrift und schreibe dazu Unterschrift verweigert.

Die Highlights der Handlungen und Aussagen der Rev. Insp. Alexandra Windisch:
„Die Beschuldigte befolgte diese Anweisung und löschte den Textbaustein nicht.“
„Da sich N. N: vehement weigerte, eine ladungsfähige Adresse anzugeben, sah die Beschuldigte keine andere Möglichkeit das Verfahren abzuschließen“ (Anmerkung der Redaktion - Rev. Insp. Alexandra Windisch hat mit N. N. überhaupt nicht gesprochen – hat also hellseherische Fähigkeiten, die sie bei ihrer Polizeiarbeit anwendet.)

„Die hier zweifelsfrei vorliegende Nachlässigkeit der Beschuldigten bzw die "blinde"
Dienstanweisungsbefolgung begründen typischerweise bloß einen Fahrlässigkeitsvorwurf , der aber weder einen wissentlichen Befugnismissbrauch noch einen (zumindest bedingten) Schädigungsvorsatz indiziert“

„Mit dem Vermerk "Unterschrift verweigert" sollte lediglich festgehalten werden , dass der zur Aufenthaltsermittlung ausgeschriebenen Person weder die Belehrung noch die Aufenthaltsermittlung selbst zur Kenntnis gebracht wurde bzw werden konnte.“

„…und in dem Bewusstsein, dass ihr Vorgesetzter ohne einen Vermerk beim Feld "Unterschrift" des zur Aufenthaltsermittlung Ausgeschriebenen eine Übermittlung an die Staatsanwaltschaft nicht genehmigen würde , sah die Beschuldigte keine andere Möglichkeit als das von ihr gewählte Vorgehen.

„Die Beschuldigte gab glaubwürdig an, in dem Vermerk keine unrichtige Beurkundung gesehen zu haben, da sie weder die Unterschrift des N. N.  gefälscht noch sonstige Tatsachen eigenmächtig geändert hatte.“.

Zuvor hat die Landespolizeidirektion der Richtlinienbeschwerde des N. N. Folge gegeben und die allgemein bekannte, im Rahmen der Richtlinienbeschwerde neuerlich bekannt gegebene ladungsfähige Anschrift dem Gericht mitgeteilt.
Gegen diese Anforderungen an polizeiliche Niederschriften sind Romane hard facts.
Kann man dafür auch einen Nobelpreis für Literatur bekommen?
Der gesamte Text der Begründung der Einstellung wörtlich nachstehend.
Ulrike Mayer





STAATSANWALTSCHAFT GRAZ
 

8 St 8/16h - 1
(Bitte in allen Eingaben anführen)


C.v.Hötzendorf-Str  .    41-45
8010 Graz

Tel.. +43 316 8047 5552
 

 
Personenbezogene Ausdruecke in diesem Schreiben umfassen Frauen und Maenner gleichermaßen
 

STRAFSACHE:

Gegen:

Beschuldigte/r
Revlnsp. Alexandra WINDISCH geb.  18.03.19XX

Wegen:
§ 302 in eventu 311 StGB

 

BENACHRICHTIGUNG

 
des Opfers
 
von der Einstellung des Verfahrens

Die Staatsanwaltschaft hat keinen Grund zur weiteren Verfolgung gefunden und das
Ermittlungsverfahren eingestellt.

Sie sind nunmehr berechtigt, Folgendes zu beantragen:

A . Sie haben binnen 14 Tagen das Recht nach Zustellung der Begründung der Einstellung die Fortführung (= Fortsetzung) des Ermittlungsverfahrens zu beantragen. Ein solcher Antrag ist zulässig , wenn

1. das Gesetz verletzt oder unrichtig angewendet wurde, d.h. die Voraussetzung der Beendigung rechtlich falsch beurteilt wurde ,
2.    erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachen bestehen , die der Entscheidung über die Beendigung zu Grunde gelegt wurden , oder
3.    neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden , die für sich allein oder im Zusammenhalt mit übrigen Verfahrensergebnissen geeignet erscheinen , den
Sachverhalt soweit zu klären,  dass ein Täter ausgeforscht werden kann und in weiterer Folge nach dem 11. (Diversion) oder 12. Hauptstück (Anklage) vorgegangen werden kann.

 

8 St 8/16h- 1



B. Sie können einen solchen Antrag jedoch auch unmittelbar binnen 14 Tagen nach Zustellung der Verständigung von der Einstellung einbringen .

Ein Fortführungsantrag  ist bei der Staatsanwaltschaft schriftlich per Post, perTelefaxoder im elektronischen Rechtsverkehr (www.eingaben .justiz .gv.at) einzubringen. Eine E-Mail stellt keine zulässige Form der Übermittlung eines Fortführungsantrages (iSd § 83 StPO) dar.

Der Antrag hat das Verfahren , dessen Fortführung begehrt wird, zu bezeichnen und die zur Beurteilung seiner fristgemäßen Einbringung notwendigen Angaben zu enthalten (Angabe, an welchem Tag die Verständigung bzw. die Einstellungsbegründung zugestellt wurde ; Poststempel am Kuvert) .

Überdies sind die Gründe einzeln und bestimmt zu bezeichnen , aus denen die Verletzung oder unrichtige Anwendung des Gesetzes oder die erheblichen Bedenken abzuleiten sind
(d.h. Sie müssen im Einzelnen darlegen , aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen Sie die Einstellung für fehlerhaft halten) .

Werden mit dem Antrag auf Fortführung auch neue Beweismittel vorgebracht , so gilt § 55 StPO sinngemäß; d.h. das Beweisthema (erhebliche Tatsachen, die zu beweisen sind), die Beweismittel, mit denen diese Tatsachen bewiesen werden können (z.B. Zeugen , Vorlage von Urkunden usw.), und jene Informationen, die für die Durchführung der Beweisaufnahme erforderlich sind, sind genau zu bezeichnen .

Es wird Ihnen geraten, sich über die Voraussetzungen eines solchen Antrages durch eine Opferschutzeinrichtung beraten zu lassen (kostenloser Opfernotruf: 0800 112 112, www.opfer­ notruf.at oder www.weisser-ring.at) .

Weist das Gericht Ihren Antrag ab oder zurück (etwa dann, wenn die Einbringung verspätet oder durch eine nicht berechtigte Person erfolgt ist, über den Antrag bereits rechtskräftig entschieden wurde oder dieser den oben ersichtlichen Voraussetzungen nicht entspricht), haben Sie einen Pauschalkostenbeitrag  in der Höhe von 90 Euro zu bezahlen. Sie werden in diesem Fall eine entsprechende Zahlungsvorschreibung erhalten.

Die Zahlung ist nachzusehen, wenn dadurch der zu einer einfachen Lebensführung notwendige Unterhalt Ihrerseits oder Ihrer Familie gefährdet würde.

Haben auch noch andere Opfer wegen derselben Handlung erfolglos eine Fortführung beantragt, so haften sie für den Pauschalkostenbeitrag solidarisch , wobei jedem Antragsteller ein Pauschalkostenbeitrag vorgeschrieben wird .

Ihr Recht, privatrechtliche Ansprüche , vor allem Schadenersatzforderungen , nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung  durch Klage vor den zuständigen Zivilgerichten geltend zu machen, bleibt in jedem Fall unberührt . Für nähere Auskünfte dazu können Sie sich an eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt , eine der eingerichteten unentgeltlichen Auskunftsstellen oder an einem Amtstag an das nächste Bezirksgericht wenden .

Für nähere Auskünfte zum gegenständlichen Verfahren können Sie sich an die Staatsanwaltschaft


Beisatz:
Der Einstellung lagen folgende Erwägungen zu Grunde:
 

8 St 8/16h - 1
 
 

Nach der Einvernahme der Beschuldigten zu den Tatvorwürfen des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB bzw der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt nach§ 311 StGB durch das in OZ 1 beschriebene Verhalten ist folgendes festzuhalten :
1.    Die Beschuldigte handelte jedenfalls in subjektiver Hinsicht nicht tatbestandsmäßig iSd §
302 Abs 1 StGB. Von einem "wissentlichen" Befugnismissbrauch kann weder im Hinblick auf die Nichtentfernung des Textbausteines betreffend die Belehrung des zur Fahndung Ausgeschriebenen über die Folgen der Unterlassung der Angabe einer ladungsfähigen Zustelladresse noch auf den Vermerk "Unterschrift verweigert" gesprochen werden . Wie aus der von der Beschuldigten beigebrachten "generellen Dienstanweisung" (ON 4) hervorgeht , sind "Veränderungen in Struktur oder Inhalt der bereitgestellten Dokumentenvorlagen grundsätzlich untersagt". Die Beschuldigte befolgte diese Anweisung und löschte den Textbaustein nicht. Nach eigenen Angaben handelt es sich bei der Bearbeitung derartiger Dokumente auch um eine "Routinetätigkeit" , für die in Anbetracht des enormen Arbeitsanfalles an der Dienststelle nur ein begrenzter Zeiteinsatz möglich sei.
Bezüglich der dokumentierten "verweigerten" Unterschrift verhält es sich ähnlich. Da sich
N. N: vehement weigerte, eine ladungsfähige Adresse anzugeben, sah die Beschuldigte keine andere Möglichkeit das Verfahren abzuschließen , als das von ihr gewählte Vorgehen. Sie erachtete dieses auch jedenfalls für vertretbar und nicht missbräuchlich iSd § 302 StGB.
Die hier zweifelsfrei vorliegende Nachlässigkeit der Beschuldigten bzw die "blinde"
Dienstanweisungsbefolgung begründen typischerweise bloß einen Fahrlässigkeitsvorwurf , der aber weder einen wissentlichen Befugnismissbrauch noch einen (zumindest bedingten) Schädigungsvorsatz indiziert (stRsp; siehe nur RIS-Justiz RS0117788).

2.    Auch kann das Handeln der Beschuldigten nicht unter§ 311 StGB subsumiert werden . Tatsächlich beurkundete sie in einer öffentlichen Urkunde keine Tatsache "fälschlich" . Mit dem Vermerk "Unterschrift verweigert" sollte lediglich festgehalten werden , dass der zur Aufenthaltsermittlung ausgeschriebenen Person weder die Belehrung noch die Aufenthaltsermittlung selbst zur Kenntnis gebracht wurde bzw werden konnte. Daher entspricht die beurkundete Tatsache der Nichtkenntnisnahme des Inhaltes der Aufenthaltsermittlung der Wahrheit und ist somit nicht unrichtig iSd § 311 StGB, also keine "schriftliche Lüge" (vgl E. Fuchs/Jerabek, Korruption und Amtsmissbrauch § 311 Rz 9 f). Darüber hinaus würde der Beschuldigten auch der Tatbildvorsatz fehlen . N. N. wurde im Vorfeld von der Beschuldigten mehrmals aufgefordert , eine ladungsfähige Adresse anzugeben, was dieser jedoch vehement verweigerte . ln  Anbetracht der sohin erkannten Aussichtslosigkeit einer neuerlichen Ladung bzw diesbezüglichen Nachfrage bei N. N. und in dem Bewusstsein, dass ihr Vorgesetzter ohne einen Vermerk beim Feld "Unterschrift" des zur Aufenthaltsermittlung Ausgeschriebenen eine Übermittlung an die Staatsanwaltschaft nicht genehmigen würde , sah die Beschuldigte keine andere Möglichkeit als das von ihr gewählte Vorgehen . Sie nahm auch an, dass die Person des N. N. und seine Kooperationsverweigerung mit staatlichen Behörden bei der Staatsanwaltschaft Graz bekannt sei und der gesetzte Vermerk im eben dargestellten Sinn verstanden werde . Die Beschuldigte gab glaubwürdig an, in dem Vermerk keine unrichtige Beurkundung gesehen zu haben, da sie weder die Unterschrift des N. N.  gefälscht noch sonstige Tatsachen eigenmächtig geändert hatte.

Das Verfahren ist daher gemäß § 190 Z 2 StPO einzustellen.



Staatsanwaltschaft Graz, Geschäftsabteilung 8 Graz, 10. März 2016
Mag. Cornelia Koller, Staatsanwältin



Elektronische Ausfertigung gemäß § 79 GOG





 

Kommentare

Facebook automatisch im meinem Facebook-Profil anzeigen
Twitter automatisch im meinem Twitter-Profil anzeigen 

die-frau.de
Forum der Rubrik Weiter nach alle
Fernstudium
Anzahl Postings: 18
Immobilie trotz Kredit verkaufen
Anzahl Postings: 10
Mit Kindern arbeiten
Anzahl Postings: 22
Zähne, Bahncard - gegen Papa wehren!
Anzahl Postings: 5

Der Mann des Tages


 

Rezept der Woche

Zitronenmarmelade

Kolumne  
Marvel(lous)!

On Thursdays, we're Teddybear doctors

Marvel(lous)!

Umfrage Weiter nach alle

Ich kaufe mir Kleidung...