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danny447
11.11.2024 13:39:59 danny447 hat ein Thema kommentiert Kochideen:  Ich koche heute ein Schnitzel mit Kartoffeln und Salat.
danny447
11.11.2024 13:36:33 danny447 hat ein Thema kommentiert Die richtige Ernährung:  Ja die richtige Ernährung ist auf alle Fälle wichtig. Ich merke es selber auch gerade bei den Zöhnen. Ich muß mir vorne bei meinen Zähnen nun eine Zahnkrone machen lassen.Und am besten möchte ich mir das so angenähm wie möglich machen und mit einem schönen Ausflug in der Natur verbinden denn ich dannach machen kann.Das nimmt mir auch die Angst vorm Zahnarzt.
asia
04.11.2024 12:32:34 asia hat ein Thema kommentiert Nachstes Projekt: Gartenbereich verschönern...:   Wenn man seinen Garten funktional gestalten möchte, kann ein praktisches Gartenhaus aus Holz eine tolle Ergänzung sein! Holzgartenhäuser bieten viele Vorteile. In erster Linie kann ein Gartenhaus als Stauraum für Rasenmäher, Schaufeln, Harken und Gießkannen dienen. Vor einigen Jahren habe ich mir ein Gartenhaus im Online-Shop https://www.das-gartenhaus.com gekauft. Im Sommer verbringe ich in diesem malerischen Häuschen viel Zeit :) Es ist das perfekte Spielhaus für meine Kinder. Holz ist ein umweltfreundliches, natürliches Material, das bei der richtigen Pflege lange hält. Die Firma Das-Gartenhaus kann ich euch mit reinem Gewissen empfehlen!
asia
30.10.2024 22:47:09 asia hat ein Thema kommentiert Dänisches Wohndesign: [QUOTE=juliaschaefer]   Das trifft auch genau meinen Geschmack! Ich wollte auch meine Möbel an den dänischen Wohnstil anpassen und da ich in vielen Möbelhäusern nicht wirklich fündig geworden bin, habe ich mich schließlich an einen Moebelplaner gewendet. Dieser hat sich meine Wünsche genau angehört und mir dann ein Regal und einen kleinen Tisch genau nach meinen Vorstellungen angefertigt. Nun habe ich zwei echte Unikate im Wohnzimmer stehen und bin sehr zufrieden damit! :)  [/QUOTE] Hey zusammen! Ich glaube auch wenn es sich um ein dänische Wohndesign handelt, macht ihr mit Ihrem Epoxidharz Tisch nichts falsch. Ich bin absolut begeistert von Epoxidharz-Tischen! Die Kombination aus natürlichem Holz und Epoxidharz ergibt eine einzigartige Optik. Egal, ob man Flüsse, Ozeaneffekte oder einfach nur klare Füllungen wählt – diese Tische sind richtige Hingucker. Meinen Tisch habe ich im Online-Shop https://www.epoxidharztisch-malita.de gekauft. Den Anbieter kann ich euch nur weiter empfehlen :)
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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30.01.2016  |  Kommentare: 0

Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz: Mag. Anton Primschitz ist ein Prozessbetrüger

Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz: Mag. Anton Primschitz ist ein Prozessbetrüger
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Riha hat an diesem Prozessbetrug seines Freundes und Klienten mitgewirkt

"Dem stehen die Angaben des Erstbeklagten gegenüber, der davon sprach, im Vorfeld bereits mit Mag. Reinprecht über den Erwerb der Liegenschaft gesprochen zu haben.

Diese Angaben des Erstbeklagten scheinen wohl im diesbezüglichen Beklagtenstandpunkt begründet zu sein, wonach Mag. Reinprecht und der Erstbeklagte direkt (also nicht treuhändig) die Liegenschaft zur Hälfte erwerben wollten und auch erworben haben.

Offenbar wollte der Erstbeklagte damit seinen Standpunkt untermauern.

Aus den oben dargelegten Gründen war hier der in Summe glaubwürdigeren Mag. Reinprecht zu folgen, die insbesondere angab, mit dem Erstbeklagten weder über die Versteigerung gesprochen noch von dieser Kenntnis gehabt zu haben.

Es ist nicht verständlich, warum Mag. Reinprecht in diesem Punkt die Unwahrheit sagen sollte.

Im Übrigen ist auch nicht erklärbar, dass Mag. Reinprecht und der Erstbeklagte zwar über die gemeinsame Ersteigerung nach den Angaben des Erstbeklagten gesprochen haben sollen, aber nicht über einen Betrag, bis zu dem  man sich an  der Ersteigerung beteiligen sollte.

Ein bloßes Vertrauen auf die geschäftlichen Fähigkeiten des Erstbeklagten erscheint vor diesem Hintergrund bei einer derartigen Anschaffung doch eher naiv, was vor dem Hintergrund, dass der Erstbeklagte Mag. Primschitz als erfahrene Geschäftsfrau schilderte, wenig glaubwürdig erscheint."

wörtlich aus dem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz, Richter Mag. Thomas Hayn, Aktenzahl 35 Cg 86/14 p, Ordnungsnummer 51 zugestellt den Parteien am 29. 1. 2016 mit Rechtswirksamkeit der Zustellung am 30. 1. 2016. Die Erhebung einer Berufung ist innerhalb von 4 Wochen möglich.
Da das Urteil somit nicht rechtskräftig ist gilt die gesetzliche Unschuldsvermutung für Mag. Anton Primschitz sowie Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Riha und Genossen.

Der erkennende Richter hält damit in seinem  Urteil zweifelsfrei fest, dass die Aussage des Mag. Primschitz prozessbetrügerisch war, weil er ausdrücklich ausführt, dass die falsche Behauptung des Mag. Primschitz erfolgte, um seinen Prozessstandpunkt zu untermauern. Damit stellt das Gericht auch das Motiv und die subjektive Tatseite des Mag. Anton Primschitz eindeutig fest.

Daran ändert nichts, dass der erkennende Richter in seinem Urteil übersieht, dass die prozessbetrügerische Aussage des Mag. Primschitz keinerlei Prozesserheblichkeit hinsichtlich der von Mag. Primschitz behaupteten Hälfte- Hälfte – statt 1/3 1/3 1/3 Eigentümerschaft hat. Herrn Mag. Primschitz kann es für den Prozesstandpunkt  der Hälfte-Hälfte völlig egal sein, ob Mag. Eva Reinprecht Treuhänderin war oder nicht, nur  für seinen Prozesstandpunkt, selbst nicht  zu einem  1/6 Treuhänder ebenfalls zu sein,  und damit nicht 1/2 : 1/2 sondern 1/3:1/3:1/3 Eigentümerschaft,  ist diese prozessbetrügerische Behauptung von Bedeutung.

Wenn sich aus dem Urteil ergäbe, Mag. Primschitz wäre über die Vollmacht der Mag. Eva Reinprecht getäuscht worden, dann steht das im unlösbaren Widerspruch  zur vom Gericht festgestellten prozesbetrügerischen Behauptung des Mag. Primschitz, er habe die Vereinbarungen mit Mag. Eva Reinprecht persönlich getroffen. Dasselbe gilt  für die Ausführungen des erkennenden Richters über mündliche Vereinbarungen, die für Mag. Primschitz nicht gelten, und anderseits dessen Bestehen auf schriftlichen Vereinbarungen dieses Treuhandverhältnisses. Darüber macht der Richter keinerlei Urteilsfeststellung,  warum ein Geschäftsmann, wie Mag. Primschitz eine Liegenschaft mit 50:50 erwerben soll, ohne eine Begleitvereinbarung, wie bei der, nach der Version Primschitz  und des Urteiles  sich zwingend ergebenden Patt-Stellung, die ordentliche Verwaltung der Liegenschaft stattfinden soll.



Maria Stieger


 

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