Startseite

Forum

Ratgeber

Gruppen

Gemeinschaft

Rezepte

Kolumne

bovary
17.04.2024 21:36:38 bovary hat ein Thema kommentiert Womit kann man reich werden?:  Ein achtsamer Führer ist jemand, der tief im gegenwärtigen Moment verankert ist. Sie verfügen über ein gesteigertes Selbstbewusstsein, das es ihnen ermöglicht, ihre Gefühle, Gedanken und Handlungen zu verstehen. Dieses Selbstbewusstsein kann ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse, Motivationen und das Wohlbefinden ihrer Teammitglieder fördern. Achtsame Führungskräfte sind für ihre Fähigkeit bekannt, auch in Situationen mit hohem Druck ruhig und gelassen zu bleiben und so effektive, einfühlsame und ethische Entscheidungen zu treffen.
bovary
17.04.2024 21:11:06 bovary hat ein Thema kommentiert Schlafstörungen:  Mit der privaten Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Termine nach Ihrem eigenen Zeitplan zu buchen. Möglicherweise können Sie sogar wählen, in welchem Krankenhaus Sie behandelt werden. Oder noch besser: Vereinbaren Sie Hausbesuche! Wie immer müssen Sie die Bedingungen Ihrer Krankenversicherung überprüfen. Bedenken Sie jedoch, dass diese Bedingungen von Anfang an ausgehandelt werden können. Versicherungspläne gibt es in allen Formen und Größen. Es ist wichtig, den Markt zu recherchieren und zu überlegen, welche Versicherungsbereiche Sie am meisten benötigen und wie diese zu Ihrem Budget passen
jenny
17.04.2024 20:18:13 jenny hat ein Thema kommentiert Welchen Sport macht ihr?:  Ich habe mir ein E-Bike gekauft. Kurz gesagt: E-Bikes machen Radtouren für mehr Menschen möglich – und attraktiver. Nicht jeder hat die Ausdauer oder Kraft für mehrere Tage Radfahren; Dennoch sind viele Menschen daran interessiert, aktiv zu sein und die Sehenswürdigkeiten und Landschaften zu erkunden, die ihnen während einer Fahrradtour zugänglich sind. Und für Menschen mit körperlichen Einschränkungen wie Gelenk- oder Rückenschmerzen reduziert der Boost durch den Tretunterstützungsmotor die Belastung und macht das Fahren komfortabler.
paulpanzer
12.04.2024 19:33:20 paulpanzer hat ein Thema kommentiert Sexspielzeug?: [QUOTE=frauraish]  Was hältst du denn von 3D Sexgames, wie man sie von pornospieler.com kennt? Die machen meinen Partner und mich zugleich geil und es macht Spaß. Vielleicht zählt dass ja auch für euch unter Sexspielzeuge? :-) [/QUOTE]   Hallo, denke nicht das Spiele Sexspielzeug sind wie Masturbatoren oder Sexpuppen. Aber jeder wie er glücklich wird
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
Musiker
Für alle die Musik in all ihren Facetten lieben
News Update
Für alle, die gerne unterwegs sind!
All around the world
Wenn für dich Reisen, Entdecken neuer Länder und deren Kulturen, Besuchen atemberaubender Sehenswürdigkeiten, neue Leute kennenlernen und einfach etwas von der Welt zu sehen, das größte ist, bist du hier genau richtig...
Buchclub
Für alle Literaturfans
 
 
25.06.2018  |  Kommentare: 0

Beweissicherung auch bei Parteieneinvernahmen

Beweissicherung auch bei Parteieneinvernahmen
Mängel in der Richterausbildung?

Abweisung Beweissicherungsantrag Rat Mag. Maierhofer zu 18 Nc 6/18t vom 15.2.2018: 

„Hinzu kommt, dass Helene Wasner in einem Teil der oben angeführten Verfahren selbst als Klägerin auftritt, weshalb ihre Einvernahme als Partei in diesem Zusammenhang nicht möglich ist, zumal sich aus dem klaren Wortlaut des § 384 Abs 1 ZPO ergibt, dass lediglich die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, nicht jedoch Parteien, von einer Beweissicherung umfasst sind. Diesbezüglich wird auch auf die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien vom 18.02.1935, EvBl 1935/256, verwiesen.“

OLG, Beschluss Beweissicherungsantrag zu 41 Cg 6/18y bzw. 4 R 82/18p vom 13.6.2018:
 

Binnen vier Monaten liegen in puncto Beweissicherungsantrag zwei völlig unterschiedliche Entscheidungen vor. Der Richter des BG Liezen kam zur Erkenntnis, dass die Beweissicherung  NUR auf Zeugeneinvernahmen anzuwenden sei. Nicht möglich sei die Beweissicherung bei Parteieneinvernahmen.
 
Der Senatspräsident des Oberlandesgerichts Graz, Dr. Rothenpieler, sowie die Senatsmitglieder, Richterinnen Dr. Angerer und Mag. Zeiler-Wlasich wiederum gelangen zur Erkenntnis, dass die Beweissicherung auch auf die Parteieneinvernahme anzuwenden ist.
 
Diese Rechtsansicht der OLG Graz erscheint auch logisch, weil auch ein Kläger oder Beklagter bzw. dessen Rechtsnachfolger ein Recht darauf haben, dass Beweise, die ihren Prozessstandpunkt bestätigen, erhalten bleiben, auch wenn sie selbst sterben, bevor sie als Partei einvernommen werden können. Noch deutlicher wird es, wenn es mehrere Parteien gibt, und die überlebende Partei das Verfahren fortführen muss, ohne dass ihr der Beweis der Aussage der verstorbenen Partei zur Verfügung steht.
 
In Österreich dauern Gerichtsverfahren extrem lange. Es kann passieren, dass es auch Jahre dauert, bis es überhaupt zu einer Parteieneinvernahme kommt. Gerade bei alten oder kranken Menschen ist der Faktor Zeit eine wesentliche Komponente.
 
Die Frage ist nur, und hier scheint es ein Problem der Richter-Ausbildung zu geben, warum ein Richter des Bezirksgericht Liezen nicht weiß, dass es die überwiegende und überzeugende Ansicht laut Lehre ist, dass die Beweissicherung auch für Parteien gilt.
 
Weiters scheint auch überprüfenswürdig, warum Rag Mag. Maierhofer vom Bezirksgericht Liezen eine Entscheidung aus dem Jahre 1935 für seine Begründung heranzieht. Die Jahre ab 1933 bis 1945, also die so genannte „Nazi-Zeit“, sind gerade dadurch gekennzeichnet, dass Menschen- und Parteienrechte praktisch inexistent waren. Eine Entscheidung aus einer Zeit der Diktatur heran zu ziehen und noch dazu als einzige Belegentscheidung (!) zu zitieren wirft kein gutes Licht auf die österreichische Nachkriegsrechtsprechung.
 
Der Rechtsuchende muss sich auf Gerichte und Richter verlassen können und es muss ihm auch durch das Verhalten und die Entscheidungen der Richter möglich sein, diese zu respektieren.
 
Manche mögen hier ein zu vernachlässigendes Detail ersehen. Das stimmt aber nicht. Es hängen oft Existenzen von Urteilen ab. Wird zu Unrecht die Beweissicherung unter dem Vorwand, dass diese auf Parteien nicht anwendbar ist, und stirbt diese Partei sodann, ohne eine Aussage gemacht zu haben, kann dies verfahrensentscheidend sein.
 
Auch Parteien müssen vor Gericht die Wahrheit sagen, genauso wie deren Rechtsvertreter nur wahres Vorbringen erstatten darf. Alles andere wäre Prozessbetrug.
 
Wenn man also die Parteienaussagen genauso ernst nimmt, wie die Zeugenaussagen und nicht der Meinung ist: „Das ist eine Partei. Der kann sagen, was er will. Das muss nicht wahr sein.“, dann muss man unweigerlich zum Schluss kommen, dass der Beweissicherungsantrag auch für die Parteien gelten muss.


Titelbild: Paragraph, Autor: G Ambrus (zugeschnitten)


 

Kommentare

Facebook automatisch im meinem Facebook-Profil anzeigen
Twitter automatisch im meinem Twitter-Profil anzeigen 

die-frau.de
Forum der Rubrik Weiter nach alle
Fernstudium
Anzahl Postings: 18
Immobilie trotz Kredit verkaufen
Anzahl Postings: 9
Mit Kindern arbeiten
Anzahl Postings: 22
Zähne, Bahncard - gegen Papa wehren!
Anzahl Postings: 4

Der Mann des Tages


 

Rezept der Woche

Zitronenmarmelade

Kolumne  
Marvel(lous)!

On Thursdays, we're Teddybear doctors

Marvel(lous)!

Umfrage Weiter nach alle

Ich kaufe mir Kleidung...