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behrens
19.11.2025 13:16:07 behrens hat ein Thema kommentiert Eure Urlaubziele: Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie sehr gemeinsame Reisen eine Partnerschaft stärken können. Wenn man die gewohnte Umgebung verlässt, zeigt sich nicht nur eine neue Welt, sondern oft auch eine neue Seite am Partner. In solchen Momenten entstehen unerwartete Gespräche und eine Nähe, die im Alltag manchmal fehlt. Das gemeinsame Bewältigen von kleinen Herausforderungen unterwegs hat unsere Beziehung gefestigt und das Vertrauen zwischen uns wachsen lassen. Die Zeit fernab von Stress und Routinen hat uns ermöglicht, intensiver zu kommunizieren und uns in ungewohnten Situationen neu kennenzulernen. Das schätzt man später umso mehr und es wirkt lange nach. Besonders hilfreich fand ich dabei die Inhalte auf datingurlaub.com. Der Artikel „Wie Reisen deine Beziehungsdynamik verändert“ bietet sehr wertvolle Einblicke dazu, wie gemeinsame Erlebnisse und das bewusste Miteinander auf Reisen tiefere Verbindungen schaffen können. Den Artikel findest du hier: https://www.datingurlaub.com/reisen-veraendert-die-beziehungsdynamik/ Diese Perspektiven haben uns inspiriert, die gemeinsamen Momente bewusster zu genießen und die Beziehung in ihrer Tiefe zu stärken. Deshalb kann ich nur empfehlen, sich mit den Gedanken und Tipps auf dieser Seite zu beschäftigen, wenn man als Paar wachsen und die Zeit miteinander intensiv nutzen möchte.
sarra44
19.11.2025 12:42:09 sarra44 hat ein Thema kommentiert Eure Lieblingsfreizeitbeschäftigung:  Ich liebe es gute Bücher zu lesen zum Beispiel zum Beispiel Paul Auster. Schau mal hier Moon Palace (Paul Auster) | BuchHilfe.net | Lektürehilfen – Zusammenfassungen – Inhaltsangaben
anne01
19.11.2025 10:01:34 anne01 hat ein Thema kommentiert Plauschecke: Hi, kennt ihr https://www.abo-webseite.de/? Die sind auf Webseiten im Abo-Modell spezialisiert und bieten professionelle Lösungen an. Du bekommst dort eine komplett fertige Website für einen monatlichen Festpreis. Design, Hosting, SSL-Zertifikat, regelmäßige Backups und technischer Support sind inklusive. Der Vorteil ist, dass du keine hohen Startkosten hast und trotzdem eine professionelle Online-Präsenz bekommst. Die Seiten funktionieren auf allen Geräten einwandfrei. Falls du Änderungen brauchst oder technische Probleme auftauchen, kümmert sich der Support darum. Du musst dich nicht mit Updates, Sicherheitspatches oder Server-Problemen herumschlagen – das läuft im Hintergrund. Für Selbstständige oder kleine Unternehmen ist das Modell praktisch, weil die monatlichen Kosten planbar sind. Du zahlst einen festen Betrag und kriegst dafür eine wartungsfreie Website. Keine versteckten Kosten, keine technischen Überraschungen. Die Vertragsbedingungen sind transparent, und du bleibst flexibel. Falls sich dein Business ändert, lassen sich Anpassungen umsetzen. Der Support reagiert zügig auf Anfragen. Ich nutze das selbst für mein Studio und hatte bisher keine Probleme. Die Seite läuft stabil, sieht professionell aus, und ich kann mich auf mein Kerngeschäft konzentrieren statt auf Technik-Kram.
innajames
11.11.2025 14:46:38 innajames hat ein Thema kommentiert Frauen und Casual Dating / Casual Sex?:  Experience VIP female escorts in NRW and best outcall escort services. Instant bookings, overnight experiences and more Real Models genuine reviews Escorts in Dusseldorf  escort-dusseldorf.com
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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25.06.2018  |  Kommentare: 0

Beweissicherung auch bei Parteieneinvernahmen

Beweissicherung auch bei Parteieneinvernahmen
Mängel in der Richterausbildung?

Abweisung Beweissicherungsantrag Rat Mag. Maierhofer zu 18 Nc 6/18t vom 15.2.2018: 

„Hinzu kommt, dass Helene Wasner in einem Teil der oben angeführten Verfahren selbst als Klägerin auftritt, weshalb ihre Einvernahme als Partei in diesem Zusammenhang nicht möglich ist, zumal sich aus dem klaren Wortlaut des § 384 Abs 1 ZPO ergibt, dass lediglich die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, nicht jedoch Parteien, von einer Beweissicherung umfasst sind. Diesbezüglich wird auch auf die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien vom 18.02.1935, EvBl 1935/256, verwiesen.“

OLG, Beschluss Beweissicherungsantrag zu 41 Cg 6/18y bzw. 4 R 82/18p vom 13.6.2018:
 

Binnen vier Monaten liegen in puncto Beweissicherungsantrag zwei völlig unterschiedliche Entscheidungen vor. Der Richter des BG Liezen kam zur Erkenntnis, dass die Beweissicherung  NUR auf Zeugeneinvernahmen anzuwenden sei. Nicht möglich sei die Beweissicherung bei Parteieneinvernahmen.
 
Der Senatspräsident des Oberlandesgerichts Graz, Dr. Rothenpieler, sowie die Senatsmitglieder, Richterinnen Dr. Angerer und Mag. Zeiler-Wlasich wiederum gelangen zur Erkenntnis, dass die Beweissicherung auch auf die Parteieneinvernahme anzuwenden ist.
 
Diese Rechtsansicht der OLG Graz erscheint auch logisch, weil auch ein Kläger oder Beklagter bzw. dessen Rechtsnachfolger ein Recht darauf haben, dass Beweise, die ihren Prozessstandpunkt bestätigen, erhalten bleiben, auch wenn sie selbst sterben, bevor sie als Partei einvernommen werden können. Noch deutlicher wird es, wenn es mehrere Parteien gibt, und die überlebende Partei das Verfahren fortführen muss, ohne dass ihr der Beweis der Aussage der verstorbenen Partei zur Verfügung steht.
 
In Österreich dauern Gerichtsverfahren extrem lange. Es kann passieren, dass es auch Jahre dauert, bis es überhaupt zu einer Parteieneinvernahme kommt. Gerade bei alten oder kranken Menschen ist der Faktor Zeit eine wesentliche Komponente.
 
Die Frage ist nur, und hier scheint es ein Problem der Richter-Ausbildung zu geben, warum ein Richter des Bezirksgericht Liezen nicht weiß, dass es die überwiegende und überzeugende Ansicht laut Lehre ist, dass die Beweissicherung auch für Parteien gilt.
 
Weiters scheint auch überprüfenswürdig, warum Rag Mag. Maierhofer vom Bezirksgericht Liezen eine Entscheidung aus dem Jahre 1935 für seine Begründung heranzieht. Die Jahre ab 1933 bis 1945, also die so genannte „Nazi-Zeit“, sind gerade dadurch gekennzeichnet, dass Menschen- und Parteienrechte praktisch inexistent waren. Eine Entscheidung aus einer Zeit der Diktatur heran zu ziehen und noch dazu als einzige Belegentscheidung (!) zu zitieren wirft kein gutes Licht auf die österreichische Nachkriegsrechtsprechung.
 
Der Rechtsuchende muss sich auf Gerichte und Richter verlassen können und es muss ihm auch durch das Verhalten und die Entscheidungen der Richter möglich sein, diese zu respektieren.
 
Manche mögen hier ein zu vernachlässigendes Detail ersehen. Das stimmt aber nicht. Es hängen oft Existenzen von Urteilen ab. Wird zu Unrecht die Beweissicherung unter dem Vorwand, dass diese auf Parteien nicht anwendbar ist, und stirbt diese Partei sodann, ohne eine Aussage gemacht zu haben, kann dies verfahrensentscheidend sein.
 
Auch Parteien müssen vor Gericht die Wahrheit sagen, genauso wie deren Rechtsvertreter nur wahres Vorbringen erstatten darf. Alles andere wäre Prozessbetrug.
 
Wenn man also die Parteienaussagen genauso ernst nimmt, wie die Zeugenaussagen und nicht der Meinung ist: „Das ist eine Partei. Der kann sagen, was er will. Das muss nicht wahr sein.“, dann muss man unweigerlich zum Schluss kommen, dass der Beweissicherungsantrag auch für die Parteien gelten muss.


Titelbild: Paragraph, Autor: G Ambrus (zugeschnitten)


 

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