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kaka88
03.10.2026 18:04:49 kaka88 hat ein Thema kommentiert Was lest ihr so 0 oder lest ihr noch?:  Entdecken Sie das Angebot eines Unternehmens, das sich auf den Verkauf polnischsprachiger Bücher auf dem deutschen Markt spezialisiert hat. Hier finden Sie eine große Auswahl an Titeln für Erwachsene, Jugendliche und Kinder – von beliebten Romanen bis hin zu Sachbüchern und Ratgebern. Zum Sortiment gehören auch Schulbücher, Lernmaterialien und ausgewählte Spiele. Das Angebot wird regelmäßig um Neuerscheinungen und beliebte Titel erweitert, sodass für jeden Geschmack etwas dabei ist. Wer eine polnische Buchhandlung mit einem vielfältigen Angebot an polnischen Büchern sucht, sollte sich dieses Angebot unbedingt ansehen.
dawid151
29.09.2026 13:17:07 dawid151 hat ein Thema kommentiert Wandtattoos: Zdecydowanie mogę Wam poelcić srpawdzić stronę https://billbordy.pl/billboard-reklama-jak-polaczyc-ooh-z-dzialaniami-online/ , na której znajdziecie portal informacyjny Billboardy z najróżniejszymi artykułami na temat reklamy zewnętrznej, billboardów i reklamy na billboardach. Wszystkie informacje w tym temacie oraz liczne porady znajdziecie na stronie. 
behrens
23.09.2026 10:49:26 behrens hat ein Thema kommentiert Frische Trennung und trotzdem...?:  Hallo zusammen, zu den schönsten Formen des Verwöhnens zählt für mich ein ausgedehntes Bad mit anschließender Körperpflege. Ein Überraschungsmenü oder ein Schmuckstück vom Partner bereiten große Freude, und dieses kleine Pflegeritual genießt ihr zu Hause, sobald ihr euch einen ruhigen Moment für euch selbst einrichtet. Den krönenden Abschluss bildet dabei eine reichhaltige Body Butter, deren cremige Textur die Haut geschmeidig und zart macht. Im Vergleich zu einer leichten Lotion wirkt sie gehaltvoller und schmilzt auf der warmen Haut, wodurch das Einmassieren selbst zu einem kleinen Genussmoment wird. Wissenswertes zur Anwendung findet ihr im Glossareintrag der NINON Kosmetik Akademie unter https://ninon-akademie.de/glossar/body-butter/, wo die Body Butter als Pflege für trockene Hautstellen wie Ellenbogen, Knie oder Fersen beschrieben ist. Dort erfahrt ihr auch, dass die Pflege auf der noch leicht feuchten Haut ihre schönste Wirkung entfaltet, weshalb sie ihren idealen Platz direkt nach dem Bad oder der Dusche hat. Ein sanftes, kreisendes Einmassieren verwöhnt dabei zugleich die Sinne, und die Haut fühlt sich im Anschluss weich und gepflegt an. In der kalten Jahreszeit schenkt sie strapazierter Haut wohltuende Pflege, und nach einem Sonnentag beruhigt sie die Haut ebenso. Für das Gesicht empfiehlt der Eintrag eine eigene Gesichtscreme, da die reichhaltige Butter für die Pflege des Körpers gedacht ist. Eine hübsch verpackte Body Butter eignet sich zudem wunderbar als kleine Aufmerksamkeit für die beste Freundin, die Mutter oder den Partner, und zusammen mit einem flauschigen Handtuch und einer Duftkerze wird daraus ein liebevolles Verwöhnpaket. Bei der Auswahl hilft ein Blick auf den Duft, denn von blumig über fruchtig bis zu warmen Vanillenoten findet jede Beschenkte ihre eigene Note. Für empfindliche Haut rät der Glossareintrag zu einem Blick auf die Inhaltsstoffe und zu einer milden Variante, sodass sich auch sensible Naturen an diesem Geschenk erfreuen. Mit einer schönen Karte dazu wird aus der Pflege eine Geste, die im Gedächtnis bleibt. Liebe Grüße
anne01
23.09.2026 10:15:57 anne01 hat ein Thema kommentiert Entspannungsübungen zur Stressreduktion: Hi zusammen! Zur Entspannung löse ich gern Quizfragen, und für Königshäuser und Dynastien empfehle ich dir Quizworld. Die Quizze bereiten Freude, und die interessanten Fragen enthalten viel Wissenswertes über Heiratspolitik, höfisches Zeremoniell und folgenreiche Thronfolgen vergangener Jahrhunderte. Bei den Monarchie Quizzen auf https://quizworld.de/online-quizze/monarchie/ findest du Quizze zu einzelnen Kaiserinnen und Königen ebenso wie zu ganzen Adelsgeschlechtern, und die Monarchien unserer Gegenwart samt ihren Königsfamilien kommen dort ebenfalls vor. Wenn du historische Serien oder Dokumentationen über Königshäuser magst, begegnen dir in den Quizzen viele vertraute Gestalten wieder, und zu jeder von ihnen erfährst du Wissenswertes, das die Geschichten aus Film und Fernsehen um interessante Details ergänzt. Bei Königshäusern verbinden sich Politik, Familiengeschichte und höfisches Leben auf eine Weise, die jedes Quiz abwechslungsreich macht, denn mal geht es um eine folgenreiche Hochzeit, mal um einen erbitterten Erbstreit und mal um den Glanz eines prachtvollen Hofes. Ob Kaiserin, Kurfürst oder englische Königin, zu vielen bekannten Namen der europäischen Geschichte gibt es auf Quizworld ein eigenes Quiz. Die Quizze eignen sich zudem wunderbar für gesellige Runden, in denen ihr die Fragen gemeinsam beantwortet und über die richtige Lösung diskutiert. Auf Quizworld erscheinen laufend neue Quizze, auch zu anderen Epochen der Geschichte, sodass dir der Stoff für solche Runden lange erhalten bleibt. Quizworld stellt alle Quizze unentgeltlich zur Verfügung, und du spielst anonym, sobald du die Seite aufrufst. Ein Konto ist ebenfalls unentgeltlich, und damit speicherst du deine Ergebnisse, erscheinst in den Bestenlisten und siehst nach dem Speichern die Auflösung mit allen richtigen Antworten. Deine gespeicherten Ergebnisse findest du anschließend in deinem Profil. Ich spiele mit Konto, weil mich nach einem Quiz die Auflösung der anspruchsvolleren Fragen interessiert und ich meine Ergebnisse gern mit denen anderer Spielender vergleiche. Die Anmeldung bleibt freiwillig, du kannst also zuerst einige Quizze anonym spielen und danach entscheiden, ob du deine Ergebnisse speichern möchtest. Alles Gute Euch!
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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26.08.2015  |  Kommentare: 0

Verfassungswidrige Gesetze in Österreich (auch in Deutschland) unanfechtbar im Verfassungsrang

Verfassungswidrige Gesetze in Österreich (auch in Deutschland) unanfechtbar im Verfassungsrang
Es ist „NUR“ gleichheitswidrig – das erklärt man jemanden in einem Land das nicht wie Österreich und Deutschland rechtlich in der Monarchie UND der Nazizeit wurzelt, der greift sich nur schockiert an die Stirn.

Die Fristsetzung bis zu 18 Monaten der Aufhebung von Gesetzen gem. Art. 140 Abs 5 Bundesverfassungsgesetz (Die Aufhebung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, wenn nicht der Verfassungsgerichtshof für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt. Diese Frist darf 18 Monate nicht überschreiten) der österreichischen Bundesverfassung, ähnliches gibt es auch in Deutschland, allerdings sonst nirgendwo auf der Welt, schafft Ungleichheit vor dem Gesetz.

In Deutschland ist dies ähnlich krank, anders kann das nicht bezeichnet werden:
„Obwohl der Wortlaut des § 95 Abs. 3 Satz 1 bzw. Satz 2 BVerfGG eindeutig ist („… so ist das Gesetz für nichtig zu erklären“), sieht das Bundesverfassungsgericht in einigen Fällen von einer Nichtigkeitserklärung ab und trägt dem Gesetzgeber stattdessen eine Neuregelung der Gesetzesmaterie auf; bis zur Neuregelung ist das Gesetz dann weiterhin gültig, aber nicht mehr anwendbar. Stark vereinfachend kann man sagen, dass dies immer dann aufgetragen wird, wenn ein Gesetz (nur) gleichheitswidrig ist.“

„……..wenn ein Gesetz (nur) gleichheitswidrig ist“

Es ist „NUR“ gleichheitswidrig – das erklärt man jemanden in einem Land das nicht wie Österreich und Deutschland rechtlich in der Monarchie UND der Nazizeit wurzelt, der greift sich nur schockiert an die Stirn.

Österreichische Rechtsprofessoren setzen sich mit dem Recht nicht gesamt, ganzheitlich, wie das in der Medizin heißt, auseinander. Wenn man Autos so baute und reparierte, wie österreichische, auch deutsche, Rechtsprofessoren das Recht sehen, dann käme man mit dem Auto nicht einmal vom Fließband der Erzeugung weg.

Der § 89 Abs. 2 Bundesverfassungsgesetz Österreich schreibt Gerichten zwingend, ohne Wahlmöglichkeit vor, dass österreichische Gerichte, wenn sie das Gefühl haben ein ungerechtes Gesetz, welches damit verfassungswidrig wäre, anzuwenden hätten, dies zur Überprüfung dem Verfassungsgerichtshof vorzulegen haben.

Tatsächlich befolgen diese Pflicht österreichische ordentliche Gerichte, wie Zivilgerichte und Strafgerichte, NICHT. Lediglich im Einzelfall machen dies die ehemaligen unabhängigen Verwaltungssenate, nunmehr Landesverwaltungsgerichte, dies meist auch nur, wenn es politisch gewünscht ist, aber nicht einmal das Bundesfinanzgericht.

Das ist in Deutschland anders, hier ist auch der Zugang zum Verfassungsgerichtshof den Betroffenen auch bei ordentlichen Gerichtsverfahren vor Zivil- und Strafgerichten möglich.

Es ist allein schon ein Wahnsinn, dass diese Pflicht und Möglichkeit, nur Gerichten ab der 2. Instanz zusteht, somit Gerichte 1. Instanz verfassungswidrige Gesetze auch dann anzuwenden haben, wenn sie der Überzeugung sind, dass das anzuwendende Recht ungerecht und damit verfassungswidrig ist.

Spätestens hier steigt der USA Amerikaner oder der Brite (Engländer) oder Schweizer aus und versteht die Welt nicht mehr.

Die österreichischen Nationalratsabgeordneten, die nach der Verfassung die Gesetze machen, sind völlig hilflos, weil sie ja nur die Hampelmänner der Beamten der diversen Ministerien sind, zumeist sind sie selbst Beamte und sind nur weil sie Hampelmänner sind Nationalratsabgeordnete geworden. Der Bewohner Österreichs – egal ob gebildet oder ungebildet, egal ob Nationalrat oder kein Politiker – hält es nicht für möglich, dass der Verfassungsgerichtshof ein Gesetz aufhebt und dann sagt, jetzt hat der Gesetzgeber, der Nationalrat oder der Landtag, ein Jahr Zeit dieses Gesetz zu reparieren sonst erlischt es nach Ablauf dieser Zeit und in dieser Zeit gilt dieses Gesetz unanfechtbar, obwohl es verfassungswidrig ist, weiter. Allerdings nicht für die Anlassfälle, die sich gegen dieses verfassungswidrige Gesetz so beschwert haben, dass das Gesetz aufhoben wurde und sie somit Anlassfälle sind.

Diejenigen die später kommen haben Pech gehabt, denn die können sich nicht mehr erfolgreich dagegen wehren und darüber beschweren, dass das Gesetz verfassungswidrig ist, denn das Gesetz gibt es einerseits nicht mehr, da der Verfassungsgerichtshof es aufgehoben hat, anderseits gilt es aber für die Dauer der Fristsetzung weiter. Die Nebenwirkung ist, dass es nunmehr durch den Verfassungsgericht unanfechtbar in den faktischen Verfassungsrang erhoben wurde.

Kein einziger österreichischer Rechtsprofessor sagt, das ist Ungleichheit vor dem Gesetz, das kann nicht denkmöglich der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprechen. Es macht sich kein einziger Rechtsprofessor in Österreich überhaupt Gedanken, ob dies so in einem anderen demokratischen Land dieser Welt möglich wäre, es ist im übrigen nicht einmal in Italien möglich.

Österreich ist ein rechtliches Notstandsgebiet, aber deshalb ein erfolgreicher Exporteur von Recht in die korrupten Staaten, die dem kommunistischen System nachfolgten, da sich das österreichische Recht exzellent für legale Korruption, eignet.

Diesem Artikel liegen Informationen des Teams des Rechtsanwaltes Dr. Johannes Eltz, www.eltz-law.com, und eigene Recherchen zu Grunde.

Die weltweit größte Datenerhebung zu Leben/Familie - Sexualtität - Psychosomatik ARGE Psychosomatik/Loosreport –Dr. med. Julia Rüsch, Univ.-Prof.Dr.med. Hans-Georg Zapotoczky & Partner (Fragebogen unter www.loosreport.com) ergibt, dass Gesundheit nicht Glück sondern ein Folge des Lebens ist. Unrecht zu ertragen - siehe unter anderem Nelson Mandela - ist gesund, an Unrecht zu gewinnen oder Unrecht für Recht zu halten, wie Recht ist nicht Gerechtigkeit, ist ungesund und oft tödlich.

Bernadette Wukounig

Artikel 140. (1) Der Verfassungsgerichtshof erkennt über Verfassungswidrigkeit
                                        
1.    von Gesetzen
a)    auf Antrag des Obersten Gerichtshofes, eines in zweiter Instanz zuständigen ordentlichen Ge-richtes, eines Verwaltungsgerichtes oder des Verwaltungsgerichtshofes;
b)    von Amts wegen, wenn er das Gesetz in einer bei ihm anhängigen Rechtssache anzuwenden hätte;
c)    auf Antrag einer Person, die unmittelbar durch diese Verfassungswidrigkeit in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet, wenn das Gesetz ohne Fällung einer gerichtlichen Entscheidung oder ohne Erlassung eines Bescheides für diese Person wirksam geworden ist;
2.    von Bundesgesetzen auch auf Antrag einer Landesregierung, eines Drittels der Mitglieder des Nationalrates oder eines Drittels der Mitglieder des Bundesrates;
3.    von Landesgesetzen auch auf Antrag der Bundesregierung oder, wenn dies landesverfassungsge-setzlich vorgesehen ist, auf Antrag eines Drittels der Mitglieder des Landtages.
Auf Anträge gemäß Z 1 lit. c ist Art. 89 Abs. 3 sinngemäß anzuwenden.
(2) Wird in einer beim Verfassungsgerichtshof anhängigen Rechtssache, in der der Verfassungsge-richtshof ein Gesetz anzuwenden hat, die Partei klaglos gestellt, so ist ein bereits eingeleitetes Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes dennoch fortzusetzen.
(3) Der Verfassungsgerichtshof darf ein Gesetz nur insoweit als verfassungswidrig aufheben, als seine Aufhebung ausdrücklich beantragt wurde oder als der Verfassungsgerichtshof das Gesetz in der bei ihm anhängigen Rechtssache anzuwenden hätte. Gelangt der Verfassungsgerichtshof jedoch zu der Auffassung, dass das ganze Gesetz von einem nach der Kompetenzverteilung nicht berufenen Gesetzgebungsorgan erlassen oder in verfassungswidriger Weise kundgemacht wurde, so hat er das ganze Gesetz als verfassungswidrig aufzuheben. Dies gilt nicht, wenn die Aufhebung des ganzen Gesetzes offensichtlich den rechtlichen Interessen der Partei zuwiderläuft, die einen Antrag gemäß Abs. 1 Z 1 lit. c gestellt hat oder deren Rechtssache Anlass für die amtswegige Einleitung des Gesetzesprüfungsverfahrens gegeben hat.
(4) Ist das Gesetz im Zeitpunkt der Fällung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes bereits außer Kraft getreten und wurde das Verfahren von Amts wegen eingeleitet oder der Antrag von einem Gericht oder von einer Person gestellt, die unmittelbar durch die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet, so hat der Verfassungsgerichtshof auszusprechen, ob das Gesetz verfassungswidrig war. Abs. 3 gilt sinngemäß.
(5) Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, mit dem ein Gesetz als verfassungswidrig aufgehoben wird, verpflichtet den Bundeskanzler oder den zuständigen Landeshauptmann zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung. Dies gilt sinngemäß für den Fall eines Ausspruches gemäß Abs. 4. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, wenn nicht der Verfassungsgerichtshof für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt. Diese Frist darf 18 Monate nicht überschreiten.


 

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