Österreichische Steuergesetze und Steuerpraxis, ein Fall für die Psychiatrie
Österreichische Steuergesetze und Steuerpraxis, ein Fall für die Psychiatrie – Der Computer des Richters und anderes.
Die Kronen Zeitung, wir auch andere Medien, bringen in ihren diversen Ausgaben Steuertipps.
Aus nicht nachvollziehbaren journalistischen Gründen werden diese Steuertipps, die im Wesentlichen die Wiedergabe von Entscheidungen des Bundesfinanzsenates oder des Verwaltungsgerichtshofes sind, ohne die entsprechenden Zahlen der Entscheidungen veröffentlicht.
Wenn ein US-Amerikaner unsere Steuerentscheidungen lesen würde, würde er uns tax-frei für verrückt erklären.
Richter haben eine freie Dienstzeit, sie können Akten mit nach Hause nehmen, sie müssen nicht bei Gericht anwesend sein. Das ist Teil der richterlichen Unabhängigkeit.
Wenn jetzt ein Richter zum Nachschauen in den Rechtsinformationssystemen und anderes mehr, sich einen Computer anschafft, weil er Akten zu Hause erledigt, dann sagt dazu die österreichische Finanz: Das ist nicht eine die Steuerlast mindernde Ausgabe, sondern Privatvergnügen.
Der Richter könnte ja mit dem Computer auch ein Mail an seinen Sohn etc. schreiben.
Jetzt gibt es die IKT-Nutzungsverordnung. (Verordnung der Bundesregierung über die private Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik-Infrastruktur des Bundes durch Bedienstete des Bundes (IKT-Nutzungsverordnung – IKT-NV) StF: BGBl. II Nr. 281/2009 ) Das ist die Verordnung, mit der geregelt wird, wie Staatsangestellte die Dienstcomputer privat nutzen dürfen, selbstverständlich unentgeltlich. Kein Mensch kommt auf die Idee, das als Privatcomputer zu bezeichnen sondern dies bleibt ein Dienstcomputer.
In Österreich gilt der Grundsatz: „Ein bisserl privat, alles privat.“ In zivilisierten demokratischen Staaten heißt es –im Gegensatz dazu – „Ein bisserl beruflich, alles beruflich.“ Und fördert so die berufliche Tätigkeit.
Die Kosten dieser Steuerschikanen sind höher als der Ertrag, aber das ist so eine Art Sport einiger ranghoher Beamter im Bundesministerium für Finanzen, dem Verwaltungsgerichtshof, dem Verfassungsgerichtshof, dem Bundesfinanzgericht und den Finanzbehörden einschließlich Finanzämtern.
Wenn hier also ein Richter zu Hause einen Schreibtisch und ein Regal etc. einrichtet, um dort seine Akten zu erledigen, das gilt für alle anderen Berufe gleich, dann sagt die Steuer, das könnte ja auch privat verwendet werden, daher ist das keine steuermindernde Ausgabe.
Vor zwei Wochen, also ca. Mitte Februar 2018, stand in der Kronen Zeitung unter Steuertipps eine Entscheidung, dass für jemanden, der seinen Lebensunterhalt damit verdient, dass er DJ ist und also Tonträger (CD, DVD etc.) beruflich verwendet, der Einkauf dieser Tonträger, mit denen er seinen Lebensunterhalt verdient, keine steuermindernde Ausgabe ist. Er könnte sich diese Tonaufzeichnungen auch aus Privatvergnügen anhören.
Spätestens nach Lesen dieser Entscheidung, halten uns alle US-Amerikaner für Entmündigungsfälle.
98% der österreichischen Steuerfälle, das fängt mit der 1/12 Regelung für Taggeldern für Reisen an, gibt es in zivilisierten demokratischen Staaten mit freier Wirtschaft, auch nicht in Russland, China, etc., nicht.
Niemand fragt sich, warum Erfolge von Startups in Amerika in Österreich undenkbar sind.
Da gibt es den Fall eines 40-jährigen EDV-Technikers, der im Rahmen der üblichen Personalstandsverkleinerungen 2009 mit einer Ablöse abgefertigt wurde. Diese Abfertigung hat er dafür verwendet, sich ein neues Standbein zu schaffen. Die Folge war, dass die Finanz ihm das nicht als Ausgabe anerkannt hat. Von den 100.000 Euro, die er ausgegeben hat, hätte er 50.000 Euro, schon bezahlte Lohnsteuer, von der Steuer zurückbekommen und hätte damit sein Startup ausfinanzieren können.
Er hat dann, nach sage und schreibe 7 Jahren, beim Verwaltungsgerichtshof VWGH 27.04.2016, Zl. 201311310045 „gewonnen“ und hat diese Steuergutschrift, Eingang 3.7.2017, vom Bundesfinanzgericht zugesprochen bekommen. Allerdings war das, was er um 100.000 Euro gekauft hat, innerhalb dieser 8 Jahre wertlos geworden, weil ihm diese 50.000 Euro, die er gebraucht hätte, um sein Startup fertig zu finanzieren, nicht gehabt hat, sondern das Geld erst nach 7 Jahren, als es zu spät war, bekommen hat.
Das ist einfach normale Verrücktheit der österreichischen Finanzgesetze und -entscheidungen.
Wenn man sich darüber aufregt, dann läuft man Gefahr, dass der Verwaltungsgerichtshof dann einfach alles zu Lasten des Steuerzahlers auslegt, um sich dieser Diskussion zu entziehen, was auch keine sinnvolle wirtschaftliche Lösung ist.
Dem Verwaltungsgerichtshof und der Finanz ist das wirtschaftliche Wohlergehen dieses Landes völlig gleichgültig, es geht nur um Durchsetzung der Beamtenmacht missverstanden als Staatsmacht.
Der Verwaltungsgerichtshof lehnt in Steuersachen ständig die aufschiebende Wirkung der Beschwerde, ebenso wie die vorläufige Zuerkennung der Rückzahlung der zu viel bezahlten Lohnsteuer oder Umsatzsteuer etc. ab und braucht dann Jahre für seine Entscheidung.
Eine Vielzahl von Finanzbeamten muss das gegen ihren Willen und gegen ihre Überzeugung gegenüber dem Steuerzahler anwenden.
Es muss einfach der gesellschaftspolitische Wille her, dass, wenn etwas ein bisschen beruflich ist, beruflich ist, wie das nicht nur in den USA so ist.
Damit würde einerseits ein Ende der Wirtschaftsbehinderung eintreten und andererseits nicht zu einem Steuerausfall, wie immer wieder falsch von einigen Beamten, deren Job es ist, derartiges falsch zu rechnen, in der festen Überzeugung richtig zu rechnen, falsch vorhergesagt (vorhergerechnet?) wird, führen. Das beste Beispiel dieser Falschrechnerei sind die nicht eingetretenen Erwartungshaltungen in die Registrierkassen.
Dem Schaden für die Wirtschaft und jedermans und jederfraus Leben durch die Einführung der Registrierkasse - für jeden Brezel-Verkäufer etc, unzählige Gastronomiebetriebe und sonstige Betroffene wurde damit in die Pension geschickt - in Milliardenhöhe, dem Zusammenbruch der österreichischen Gasthäuser, Beisl und unzähliger Kleinhandwerker, steht die nicht eingetroffene Erwartungshaltung an Mehreinnahmen gegenüber.
Wir als Frauenmagazin hätten gehofft, dass umso mehr Frauen in verantwortlichen Positionen im Finanzamt oder auch beim Bundesfinanzgericht und in Folge auch im Verwaltungsgerichtshof das Sagen haben, eher ein vernünftigerer Weg eingeschlagen wird, der den Hausverstand nicht völlig ausblendet.
Hier jetzt das Beispiel einer jungen Ukrainerin, die mit einem Österreicher ein Kind bekommen hat, die sich zuerst mühselig beim Verfassungsgerichtshof, B 598/12, die österreichische Staatsbürgerschaft für ihr Kind erkämpft hat, weil das Kind einer Österreicherin, egal was der Vater ist, immer Österreicher ist, während das Kind eines Österreichers, mit einer ausländischen Frau nie Österreicher wurde, somit österreichische Väter als minderwertig gegenüber österreichischen Frauen gesetzlich erklärt wurden.
Als diese junge Ukrainerin um Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld angesucht hat, hat man ihr unterstellt, dass ihr Lebensmittelpunkt nicht in Österreich sei, obwohl diese mittlerweile seit 10 Jahren sich ununterbrochen in Österreich aufhält, genau einmal 5 Tage in der Ukraine war, und man verlangte den Nachweis der Teilnahme an einer „Stillgruppe“ als Beweis dafür, dass sie ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hat. Finanzbeamtin Frau, Bundesfinanzrichterin Frau´.
Das ist kein Witz. Das ist bitterer Ernst. Und, weil sie nicht in einer Stillgruppe war, hat sie bis zum Verwaltungsgerichtshof, 3 Männer die den Frauen der Vorinstanz nicht widersprechen, die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld verloren bzw. nicht bekommen. Also muss man erkennen, dass Frauen allein keine Hoffnung sind, auf die man setzen kann, wenn man auf Vernunft hofft.
Das mit seiner Mutter in Österreich lebende österreichische Kind ist in Österreich kindergarten- und schulpflichtig, aber die Mutter, und damit das Kind, bekommen weder Familienbeihilfe noch Kinderbetreuungsgeld. Wenn die Obsorge an den Vater abgetreten würde, der Österreicher ist, dann schon. Mutter und Kind leben eigenständig in aufrechter Beziehung zum Vater, aber nicht in gemeinsamen Haushalt, und wollen das auch unter diesem frauenentwürdigenden Zwang auch nicht ändern. Familienbeihilfe 5417010688, Mag. Stefanie Rauchecker: "Sind Sie Mitglied in einem Verein, Fitnesstudio usw.? Gehen Sie regelmäßig zur Baby-Stillgruppe oder sonstigen Treffen, Lerngruppen usw.?" Bundesfinanzgericht, GZ. RV/7101754/2015 - RAT Dr. Elisabeth Stocker, VwGH, Ra 2016/16/0007-9, Vorsitzender Senatspräsident Dr. Zorn, Hofräte Dr. Mairinger und Dr. Thoma als Richter.
Im Falle dieses Kindes wurde ein neuerlicher Antrag gestellt, ob dies auch rückwirkend Folgen haben wird, wird sich weisen, weil in Holland die Finanzbeamten die Meinung hatten, dass ein EU Kind ein Recht hat, dass seine ausländische Mutter, bei ihm bleibt und das dem Europäischen Gerichtshof herangetragen, der das dann auch so entschieden hat.
Unionsbürgerschaft - Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines minderjährigen Kindes, das die Unionsbürgerschaft besitzt, ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht in der Union geltend machen.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuGH&Datum=10.05.2017&Aktenzeichen=C-133%2F15
Die österreichischen Behörden sind seit Monaten mit dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshof überfordert und auf Tauchstation – Toplitzsee? Leider ist das nicht witzig.
Und so bleibt die österreichische Finanzverwaltung ein Fall für die Psychiatrie, wie sich an dem Computer des Richters, und das ist tatsächliche eine Verwaltungsgerichtshofentscheidung, erweist. Der Verwaltungsgerichtshof steht daher auf dem Standpunkt, dass ohnedies niemand gerne zu Hause ist und arbeitet, denn die Richter des Verwaltungsgerichtshofes fühlen sich dadurch nicht beruflich betroffen.
Ulrike Müller
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Österreichische Finanzpsychiatrie Der Computer des Richters und der internationale Vergleich
Sehr geehrte Frau StB MMag. Obernauer,
Danke für Ihr feedback. Nachstehend eine der Reaktionen, und danach meine Antwort,
-------- Originalnachricht --------
Betreff: Re: Österreichische Finanzpsychiatrie Der Computer des Richters
Datum: 2018-03-19 08:28
Von: Kanzlei Dkfm. Dörr <office@wt-doxxx.at>
An: <frau@die-frau.com>
Sehr geehrte Frau Müller !
Sie sprechen mir aus der Seele. Ich bin jetzt das 52.Jahr im
Steuergeschäft und habe die tollsten geistig impotenten Entscheidungen
erlebt. Ich wundere mich ständig über derartige Dummheiten, die zum
Himmel schreien. Aber offensichtlich muss durch derartiger
Entscheidungen der teilweise unnötige und weltfremde Beamtenapparat
finanziert werden. Mit freundlichen Grüßen
Alois Dörr
FROM: frau@die-frau.com
SENT: Sunday, March 18, 2018 11:13 PM
TO: office@wt-doxxx.at
SUBJECT: Österreichische Finanzpsychiatrie Der Computer des Richters
Bitte als HTML lesen
Please read html
WP StB Dkfm. Alois Dörr
Egon Wellesz-Gasse 11
3100 St. Pölten
Ich habe mich mit der Steuerpraxisproblematik detailliert jahrzehntelang auseinandergesetzt und ersuche mir mitzuteilen, welche Praxis in anderen Ländern Sie mir der von mir angeführten österreichischen Praxis vergleichen.
Das Steuerrecht in den USA für Konzerne etc. ist Bände dick, nicht aber für den Mittel-, Kleinunternehmer und Dienstnehmer.
Ich habe nicht polemisiert, ich habe Entscheidungen konkret angeführt und bei aller Emotion, die journalistisch erforderlich ist und mit der Grammatik, wie im Theater, oft im scheinbaren Widerspruch steht, ist mein Artikel sachlich und faktentreu.
Auch nicht Ihre Kollegin StB Mag. Mittermayr-Niedermayer bestreitet die inhaltliche Thematik.
Wir sind, obwohl übliche Frauenthemen auch unser Alltag sind, das meistgelesen "rechtliche" Magazin Österreichs.
Konkret auch dieser Artikel wird von tausenden Lesern gelesen.
Mit herzlichen Grüßen
Ulrike Müller
-------- Originalnachricht --------
Betreff: Re: Österreichische Finanzpsychiatrie Der Computer des Richters
Datum: 2018-03-19 09:27
Von: Sabine Obernauer <sabine@obernxxxxx.com>
An: frau@die-frau.com
Sehr geehrte Frau Müller,
auch ich habe Ihre "Spam"-Mail erhalten, wie eine Vielzahl meiner
Berufskollegen. Wie Kollegin Mittermayr-Niedermayer erwähnt, zweifle
auch ich an, ob Ihr Artikel nun ernstgemeint ist, oder ein vorzeitiger
Aprilscherz sein sollte. Neben grammatikalischen Fehlern und
Rechtschreibfehlern finden sich im Artikel auch eine Reihe von
Behauptungen, dass es ein anderen Ländern steuerlich weniger
kompliziert sei, wie in Österreich. Ich wünsche Ihnen viel Spass
dabei, sich mit internationaler Steuerjudikatur auseinderzusetzen, denn
genau Sie haben sich in Ihrem Zitat genau jene Ländern wie Russland und
China ausgesucht, in denen es weit weniger "lustig" zugeht wie bei uns.
Aber wühlen Sie sich durch die Judikatur, schauen Sie sich die
Gesetzgebung in den USA an und beurteilen Sie dann, ob Österreich
tatsächlich so ein furchtbares Land in Bezug auf Gesetzgebung und
Judikatur ist. Wenn Ihr Artikel mit mehr Fachwissen gespickt ist, freue
ich mich auf eine fachliche Diskussion. Nur vorheriges in die Materie
einarbeiten wäre meines Ermessens nach wünschenswert. Weiters bitte
ich Sie, meine Mailbox nicht mit derartigen sinnfreien Nachrichten
zuzuspammen. Besten Dank
mfg
Stb. MMag. Sabine Obernauer
> frau@die-frau.com hat am 18. März 2018 um 23:35 geschrieben:
>
> Bitte als HTML lesen
> Please read html
>
> StB MMag. Sabine Obernauer
> Dr.-Gmelin-Straße 53
> 5020 Salzburg
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Re: Österreichische Finanzpsychiatrie Der Computer des Richters
Von Mittermayr Annemarie
An frau@die-frau.com
Datum Heute 07:25
Einen schönen guten Morgen Frau Müller!
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Inhaltlich kann ich Ihnen jedenfalls beipflichten.
Die Frage bleibt hingegen, ob Ihr Beitrag tatsächlich seriös ist, da er nur so von Fehlern, insbesondere hinsichtlich Grammatik, durchsetzt ist.
Und gerade solche Fehler häufig ein Indiz für Fakemeldungen und Unseriosität sind.
Wenn Ihr Beitrag seriös gemeint sein soll, dann lade ich Sie in Ihrem eigenen Interesse ein, diese Fehler zu berichtigen, da diese nicht mit ernstzunehmender Berichterstattung vereinbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Annemarie Mittermayr
Von meinem iPhone gesendet
Am 18.03.2018 um 23:14 schrieb "frau@die-frau.com" <frau@die-frau.com>:
> Bitte als HTML lesen
> Please read html
>
> StB Mag.rer.soc.oec. Annemarie Mittermayr-Niedermayer
> Bornland (Aspersdorf) 163
> 2020 Aspersdorf