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asia
21.10.2025 14:09:48 asia hat ein Thema kommentiert Schlafstörungen:  Schlafstörungen können einen total aus der Bahn werfen. Ich kenne das auch – bei mir hat es geholfen, abends ein paar kleine Dinge zu ändern. Eine feste Abendroutine, kein Handy oder Laptop mehr kurz vor dem Schlafen und eine Tasse Kräutertee – Melisse oder Lavendel wirken ganz gut :) Was mir zusätzlich echt geholfen hat, war eine Bettdecke aus Merinowolle. Diese kuschelig weiche Wolle ist atmungsaktiv und temperaturregulierend, also weder zu heiß noch zu kalt – perfekt, wenn man nachts leicht schwitzt oder friert. Meine Bettdecke habe ich unter https://merino-land.de/6-bettdecken gekauft :) Den Online-Shop kann ich nur weiterempfehlen :)  
sarra44
13.10.2025 10:59:23 sarra44 hat ein Thema kommentiert Wohnen im Alter:  Das ist schon ein wichtiges Thema, meine Mutter ist jetzt auch 67 und ich möchte sie unterstüzen. Ich dachte da auch an eine vertrauensvolle Haushaltshilfe in München auf die man sich verlassen kann und pünktlich ist.
jenny
10.10.2025 19:35:30 jenny hat ein Thema kommentiert Was tut Ihr im Winter für Eure Haut?:  Neben Textur- und Stabilisierungsmitteln spielen Wirkstoffe in Kosmetika eine entscheidende Rolle. Sie sind die Komponenten, die für die eigentliche Wirkung auf Haut oder Haar verantwortlich sind. Gängige Wirkstoffe sind Vitamine (wie Vitamin E und C), Antioxidantien, Pflanzenextrakte und ätherische Öle. In Hautpflegeprodukten können Wirkstoffe gegen Akne, Hautalterung oder Sonnenschäden wirken, während sie in der Haarpflege für Kraft und Glanz sorgen. Qualität und Konzentration dieser Wirkstoffe bestimmen oft die Wirksamkeit und den Marktwert eines Produkts. Weitere Infos gibt es unter https://www.satcotek.com
mariam
07.10.2025 09:19:30 mariam hat ein Thema kommentiert Möbel für das Büro: Hi, Glückwunsch zum neuen Arbeitsplatz zu Hause! ?? Ich habe mein Büro vor einiger Zeit ebenfalls neu eingerichtet und dabei gemerkt, wie wichtig es ist, Funktionalität und Design unter einen Hut zu bringen. Gerade wenn du viel Zeit dort verbringst, sollte die Atmosphäre motivierend und trotzdem praktisch sein. Ein Tipp aus meiner eigenen Erfahrung: Drehbühnen kann man nicht nur für Präsentationen nutzen – ich habe mir tatsächlich eine kleine motorisierte Drehplattform ins Büro gestellt, auf der ich regelmäßig Produkte oder Objekte fotografiere. Das sieht nicht nur stylisch aus, sondern ist auch extrem praktisch, wenn man Dinge aus verschiedenen Perspektiven zeigen möchte – etwa für Social Media oder Online-Verkauf. Zum Sparen: Die Gutscheine sind eine gute Idee! Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf die Websites großer Möbelhäuser kurz vor Saisonwechsel – da gibt’s oft satte Rabatte. Und wenn du handwerklich ein bisschen geschickt bist, kannst du mit IKEA-Hacks oder gebrauchten Designmöbeln (z. B. über Kleinanzeigen oder Vinted) richtig coole Unikate schaffen. Viel Erfolg beim Einrichten – und zeig gerne mal Fotos, wenn’s fertig ist!
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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28.10.2015  |  Kommentare: 0

Die Nebenintervention im Besitzstörungsverfahren

Die Nebenintervention im Besitzstörungsverfahren
   
Eine Rechtsfrage und eine Kostenrisikofrage

Besitzstörung ist von großem öffentlichen Interesse, nicht zuletzt wegen der Firmen/Geschäftsparkflächen.

Nebenintervenienten, also juristische und natürliche Personen, die in dieses Verfahren hereingezogen werden können dies einerseits wesentlich verteuern andererseits wesentlich verzögern.

Sachverhalt:
Es ist ein Besitzstörungsverfahren anhängig. Der Beklagte hat dem 1/3 Eigentümer der Liegenschaft (Ort der Besitzstörung) den Streit verkündet, und dem Gericht den Beitritt  als Nebenintervenient auf Seiten der beklagten Partei angekündigt. Der Nebenintervenient begründet sein rechtliches Interesse wie folgt:
Mit Streitverkündung behauptet die beklagte Partei, dass der Nebenintervenient ihr mitunter gestattet habe dessen Fahrrad im Innenhof abzustellen und stellt hierdurch eine Einwilligung des Nebenintervenienten in den Raum. Sollte sich nunmehr herausstellen, dass die beklagte Partei eine Besitzstörungshandlung gesetzt habe, so würde sich die beklagte Partei hinsichtlich der Kosten dieses gegenständlichen Verfahrens an den Nebenintervenienten regressieren.
Da der Nebenintervenient im Falle eines Prozessverlustes der beklagten Partei im hier genannten Rechtsstreit, mit Schadenersatzansprüchen der beklagten Partei gegen seine Person zu rechnen hat, ist das rechtliche Interesse des Nebenintervenienten evident.

Das Bezirksgericht und das Landesgericht als Rekursgericht haben bereits in mindestens 3 bei der anhängigen Besitzstörungsverfahren einen Nebenintervenienten als zulässig angesehen und auch dessen rechtliches Interesse am Verfahren bejaht.
Auch hat das Gericht in allen 3 Entscheidungen bezüglich des rechtlichen Interesses der Nebenintervenienten gleich argumentiert. Und zwar hat es seinen Beschluss darauf gestützt, dass ein rechtliches Interesse eines Nebenintervenienten in einem Besitzstörungsverfahren bereits gegeben sei, sobald die beklagte Partei (sprich der Besitzstörer) dem Nebenintervenienten androhe Regress- und Schadenersatzansprüche im Falle eines Prozessverlustes gegen ihn geltend zu machen.
Demnach legt das Gericht bei der Beurteilung des rechtlichen Interesses des Nebenintervenienten einen sehr weiten Maßstab an.

Jedoch handelt es sich beim Besitzstörungsverfahren um ein vereinfachtes Verfahren. Denn die §§ 454ff ZPO normieren besondere Verfahrensbestimmungen bezüglich des Besitzstörungsverfahrens, welche zu einer Beschleunigung und somit auch zu einer Vereinfachung des Verfahrens führen sollen. Das ist die Intention des Gesetzgebers.

Aufgrund dieser Tatsache, nämlich, dass es sich beim Besitzstörungsverfahren um ein sehr schnelles und einfaches Verfahren handelt, muss auch das Gericht beim Nachweis eines etwaigen rechtlichen Interesses eines Nebenintervenienten, einen weitaus strengeren Maßstab anlegen, als bei anderen Verfahren.

Demnach würde keinesfalls ein rechtliches Interesse bloß auf Grund einer Regress- und Schadenersatzandrohung nachgewiesen werden können. In diesem Fall würde es sich hier um ein rein wirtschaftliches Interesse der Nebenintervenienten handeln und somit wären die Voraussetzungen für eine Prozessbeteiligung eines Nebenintervenienten im hier genannten Fall nicht gegeben.


„-------- Originalnachricht --------
Betreff: AW: Streitverkündung im Besitzstörungsverfahren (136151)
Datum: 2015-02-11 15:20
Von: "Kodek, Georg" <Georg.Kodek@wu.ac.at>
An: "frau@die-frau.at" <frau@die-frau.at>

Sehr geehrte Frau Wukounig,

da die ZPO vollumfänglich anwendbar ist, ist auch dieStreitverkünd(ig)ung grundsätzlich möglich. Wegen des beschränkterenVerfahrensgegenstands wird die Dartuung des rechtlichen Interesses
allenfalls schwieriger sein als sonst. Zu einem Spezialproblem (§ 22
ZPO, laudatio auctoris) s Besitzstörung s 399 ff.

Viele Grüße

Georg Kodek
Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M. (Northwestern University School of Law)
WU - Wirtschaftsuniversität Wien
Vienna University of Economics and Business
Institut für Zivil- und Unternehmensrecht
www.wu.ac.at/privatrecht

VON: frau@die-frau.at [mailto:frau@die-frau.at]
 GESENDET: Mittwoch, 11. Februar 2015 14:14
 AN: Kodek, Georg
 BETREFF: Streitverkündung im Besitzstörungsverfahren (136151)

Sehr geehrter Herr Univ. Prof. Hofrat Dr. Kodek,

Wir ersuchen Sie, und entschuldigen uns für die Belästigung, um
Mitteilung, wo wir was zu Streitverkündigung im
Besitzstörungsverfahren finden können.

Wir wissen weder, ob diese unzulässig noch ob diese zulässig ist. Wir
haben Ihr Buch ebenso studiert, wie die Kommentare zu § 21 ZPO, wurden
aber nirgendst fündig.

Besitzstörung ist von großem öffentlichen Interesse, nicht zuletzt
wegen der Firmen/Geschäftsparkflächen.

Wir wären Ihnen für ein Kurzinformation wie wir weiterkommen könnten
sehr dankbar.

Mit herzlichen Grüßen

Bernadette Wukounig

die-frau.at Redaktion Bernadette Wukounig“

Bernadette Wukounig


Fotocredits
von Sasha Kargaltsev (http://www.flickr.com/photos/kargaltsev/5015121301) [CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons
von Alsurur Surur (Flickr: Alsurur239) [CC BY 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons
von SuicideGirls from Los Angeles, CA, USA (Flickr) [CC BY 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons
Bundesarchiv, Bild 183-1989-0517-034 / Grimm, Peer / CC-BY-SA 3.0 [CC BY-SA 3.0 de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons
von Stinkie Pinkie (Flickr: Nudes-a-Poppin 2012 . Hot Oil Wresting) [CC BY 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons



 

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