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jenny
18.07.2025 20:33:50 jenny hat ein Thema kommentiert Wohnen im Alter:  Familienbilder sind für Senioren sehr wichtig. Kunststoff-Bilderrahmen bieten eine einzigartige Kombination aus Erschwinglichkeit, Haltbarkeit, Sicherheit und Stil. Ihre Vielseitigkeit macht sie in nahezu jeder Umgebung einsetzbar, vom Wohnbereich bis zum gewerblichen Bereich. Für alle, die eine kostengünstige und pflegeleichte Möglichkeit zur Bildpräsentation suchen, sind Kunststoffrahmen nach wie vor eine intelligente und zuverlässige Wahl. Kunststoffrahmen bekommt man unter https://www.kunststoff-bilderrahmen.de
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18.07.2025 20:28:34 jenny hat ein Thema kommentiert Trends 2014:  Diamanten dienen auch als eine Art Rüstung. In einer Welt, in der das Aussehen zählt, vermittelt Diamantschmuck eine Botschaft – von Erfolg, Selbstvertrauen oder sogar Unbesiegbarkeit. Kulturell überschreiten Diamanten Grenzen. In Indien ist Diamantschmuck fester Bestandteil von Hochzeitsritualen. Im Westen ist er mit Heiratsanträgen und Jubiläen verbunden. In der Hip-Hop- und Popkultur ist er ein Symbol dafür, es geschafft zu haben. Der Diamant passt sich an, behält aber stets seinen Glanz und sein Prestige.
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12.07.2025 19:46:00 cloudy791 hat ein Thema kommentiert Schnelles Wissen aneignen?:  Supervision und Coaching sind unverzichtbare Instrumente für den Aufbau leistungsstarker Teams. Supervision bringt Klarheit und Kontrolle; Coaching bringt Erkenntnisse und Wachstum. Führungskräfte, die beide Ansätze anwenden, schaffen Teams, die nicht nur effizient, sondern auch motiviert und geschlossen sind. In einer Welt, in der Teamarbeit oft der Motor für Innovation und Erfolg ist, ist die Investition in Supervision und Coaching kein Luxus – sie ist eine Notwendigkeit.
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01.07.2025 07:42:26 asia hat ein Thema kommentiert Dänisches Wohndesign:   Hallo zusammen, ich bin auf der Suche nach einer Karte aus Kork, die ich als Pinnwand nutzen kann. Ich möchte damit Reiseerinnerungen, Wunschziele oder kleine Notizen festhalten. Selbstverständlich will ich die Karte auch als stilvolle Wanddeko nutzen :) Warum eine Korkkarte? Kork ist ein umweltfreundliches, nachwachsendes Material. Karten aus diesem Material eignen sich für das Anpinnen von Fotos, Tickets, Ideen oder Reisezielen. Auf dem Markt gibt es viele stilvolle Varianten, die zu verschiedenen Einrichtungsstilen passen. Ich habe ein schönes Angebot bei Canvascale entdeckt (https://canvascale.de/kategorien/pinnwand-aus-kork/spanienkarte/ ). Hat jemand Erfahrung mit diesem Online-Shop oder eine andere Empfehlung?
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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28.10.2015  |  Kommentare: 0

Die Nebenintervention im Besitzstörungsverfahren

Die Nebenintervention im Besitzstörungsverfahren
   
Eine Rechtsfrage und eine Kostenrisikofrage

Besitzstörung ist von großem öffentlichen Interesse, nicht zuletzt wegen der Firmen/Geschäftsparkflächen.

Nebenintervenienten, also juristische und natürliche Personen, die in dieses Verfahren hereingezogen werden können dies einerseits wesentlich verteuern andererseits wesentlich verzögern.

Sachverhalt:
Es ist ein Besitzstörungsverfahren anhängig. Der Beklagte hat dem 1/3 Eigentümer der Liegenschaft (Ort der Besitzstörung) den Streit verkündet, und dem Gericht den Beitritt  als Nebenintervenient auf Seiten der beklagten Partei angekündigt. Der Nebenintervenient begründet sein rechtliches Interesse wie folgt:
Mit Streitverkündung behauptet die beklagte Partei, dass der Nebenintervenient ihr mitunter gestattet habe dessen Fahrrad im Innenhof abzustellen und stellt hierdurch eine Einwilligung des Nebenintervenienten in den Raum. Sollte sich nunmehr herausstellen, dass die beklagte Partei eine Besitzstörungshandlung gesetzt habe, so würde sich die beklagte Partei hinsichtlich der Kosten dieses gegenständlichen Verfahrens an den Nebenintervenienten regressieren.
Da der Nebenintervenient im Falle eines Prozessverlustes der beklagten Partei im hier genannten Rechtsstreit, mit Schadenersatzansprüchen der beklagten Partei gegen seine Person zu rechnen hat, ist das rechtliche Interesse des Nebenintervenienten evident.

Das Bezirksgericht und das Landesgericht als Rekursgericht haben bereits in mindestens 3 bei der anhängigen Besitzstörungsverfahren einen Nebenintervenienten als zulässig angesehen und auch dessen rechtliches Interesse am Verfahren bejaht.
Auch hat das Gericht in allen 3 Entscheidungen bezüglich des rechtlichen Interesses der Nebenintervenienten gleich argumentiert. Und zwar hat es seinen Beschluss darauf gestützt, dass ein rechtliches Interesse eines Nebenintervenienten in einem Besitzstörungsverfahren bereits gegeben sei, sobald die beklagte Partei (sprich der Besitzstörer) dem Nebenintervenienten androhe Regress- und Schadenersatzansprüche im Falle eines Prozessverlustes gegen ihn geltend zu machen.
Demnach legt das Gericht bei der Beurteilung des rechtlichen Interesses des Nebenintervenienten einen sehr weiten Maßstab an.

Jedoch handelt es sich beim Besitzstörungsverfahren um ein vereinfachtes Verfahren. Denn die §§ 454ff ZPO normieren besondere Verfahrensbestimmungen bezüglich des Besitzstörungsverfahrens, welche zu einer Beschleunigung und somit auch zu einer Vereinfachung des Verfahrens führen sollen. Das ist die Intention des Gesetzgebers.

Aufgrund dieser Tatsache, nämlich, dass es sich beim Besitzstörungsverfahren um ein sehr schnelles und einfaches Verfahren handelt, muss auch das Gericht beim Nachweis eines etwaigen rechtlichen Interesses eines Nebenintervenienten, einen weitaus strengeren Maßstab anlegen, als bei anderen Verfahren.

Demnach würde keinesfalls ein rechtliches Interesse bloß auf Grund einer Regress- und Schadenersatzandrohung nachgewiesen werden können. In diesem Fall würde es sich hier um ein rein wirtschaftliches Interesse der Nebenintervenienten handeln und somit wären die Voraussetzungen für eine Prozessbeteiligung eines Nebenintervenienten im hier genannten Fall nicht gegeben.


„-------- Originalnachricht --------
Betreff: AW: Streitverkündung im Besitzstörungsverfahren (136151)
Datum: 2015-02-11 15:20
Von: "Kodek, Georg" <Georg.Kodek@wu.ac.at>
An: "frau@die-frau.at" <frau@die-frau.at>

Sehr geehrte Frau Wukounig,

da die ZPO vollumfänglich anwendbar ist, ist auch dieStreitverkünd(ig)ung grundsätzlich möglich. Wegen des beschränkterenVerfahrensgegenstands wird die Dartuung des rechtlichen Interesses
allenfalls schwieriger sein als sonst. Zu einem Spezialproblem (§ 22
ZPO, laudatio auctoris) s Besitzstörung s 399 ff.

Viele Grüße

Georg Kodek
Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M. (Northwestern University School of Law)
WU - Wirtschaftsuniversität Wien
Vienna University of Economics and Business
Institut für Zivil- und Unternehmensrecht
www.wu.ac.at/privatrecht

VON: frau@die-frau.at [mailto:frau@die-frau.at]
 GESENDET: Mittwoch, 11. Februar 2015 14:14
 AN: Kodek, Georg
 BETREFF: Streitverkündung im Besitzstörungsverfahren (136151)

Sehr geehrter Herr Univ. Prof. Hofrat Dr. Kodek,

Wir ersuchen Sie, und entschuldigen uns für die Belästigung, um
Mitteilung, wo wir was zu Streitverkündigung im
Besitzstörungsverfahren finden können.

Wir wissen weder, ob diese unzulässig noch ob diese zulässig ist. Wir
haben Ihr Buch ebenso studiert, wie die Kommentare zu § 21 ZPO, wurden
aber nirgendst fündig.

Besitzstörung ist von großem öffentlichen Interesse, nicht zuletzt
wegen der Firmen/Geschäftsparkflächen.

Wir wären Ihnen für ein Kurzinformation wie wir weiterkommen könnten
sehr dankbar.

Mit herzlichen Grüßen

Bernadette Wukounig

die-frau.at Redaktion Bernadette Wukounig“

Bernadette Wukounig


Fotocredits
von Sasha Kargaltsev (http://www.flickr.com/photos/kargaltsev/5015121301) [CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons
von Alsurur Surur (Flickr: Alsurur239) [CC BY 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons
von SuicideGirls from Los Angeles, CA, USA (Flickr) [CC BY 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons
Bundesarchiv, Bild 183-1989-0517-034 / Grimm, Peer / CC-BY-SA 3.0 [CC BY-SA 3.0 de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons
von Stinkie Pinkie (Flickr: Nudes-a-Poppin 2012 . Hot Oil Wresting) [CC BY 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons



 

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