Offener Brief, der ohne Antwort blieb!?!
Betreff: Buergermeister Frosch und der Intellekt der Ausseer
Datum: 2018-04-27 18:49
Von: frau@die-frau.com
Bürgermeister Frosch und der Intellekt der Ausseer
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Frosch,
Da Sie auf meine Anfrage vom 14.4.2018 nicht geantwortet haben, erlaube
ich mir öffentlich Sie in einem offenen Mail um Ihre Antwort ersuchen.
Herr Wasner hat mir seinen neuesten ärztlichen und psychologischen
Befunde und Gutachten übermittelt, die ich Ihnen mittels link zum
download
https://cloud.ebox.at/index.php/s/IYlUWjIh3FUqKLi
zur Kenntnis bringe.
Herr Wasner bestreitet nicht, dass ihm 2016 der Intellekt wegen Alkohol,
Medikamenten, Depression, Multipler Sklerose, Selbstmordsehnsucht
fehlte.
Wo waren Sie damals? Sie warfen Wasner 2017 öffentlich vor 2 x verkauft
zu haben.
Mag.a Petrovic attestiert Johannes Wasner sogar eine Intelligenz über
dem Durchschnitt - wie erklärten Sie sich dann sein intellektloses
Verhalten 2016?
Von 2012 bis 2014 sind aus dem Vermögen des Johannes Wasner durch
Darlehensaufnahmen EUR 600.000,-- verschwunden - wohin - das werden doch
die Ausseer mit deren Intellekt bemerkt haben. Johannes Wasner weiß es
nicht, er war 2016 nur besoffen etc., Stb. König und ExAnwalt Branczik,
die dabei mitgemacht haben, verweigern Unterlagen und Auskünfte und der
"Konsul" Hansy schickt Wasner verklausulierte Drohbotschaften via
facebook.
Was sagen Sie dazu, dass die Bernkopfs ihre Klage unter
Kostenzahlungsverpflichtung zurückgezogen haben? Was ist mit deren
öffentlichen statements in Kleine Zeitung und arf.at - wegen des
Intellekts der Ausseer vergessen?
Haben Sie und die Ausseer damit gerechnet, dass Johannes Wasner 2017
gesund und bis heute trocken wird?
Ist es dem Intellekt der Ausseer zuzurechen, dass Sie dabei nicht
erkennen können, dass der "zweite" "Kaufvertrag" in Kenntnis des
"ersten" "Kaufvertrag", das steht im zweiten Kaufvertrag, von Dr.
Hohenberg und Dr. Samek mit Spannring und Genossen gemacht wurde - warum
werfen Sie dies denen nicht vor?
In dem link
https://cloud.ebox.at/index.php/s/IYlUWjIh3FUqKLi
sind auch die Vergleichsobjekte des Ing. Rathschueller für Dr.
Hohenberg enthalten - was sagen Sie dazu - sind diese mit dem
Sommersberg vergleichbar?
Waren und sind Sie und die Ausseer vom Intellekt her in der Lage die,
nicht rechtkräfige, einstweilige Verfügung zu verstehen mit der
Hohenberg mit der Unterstützung der Gemeinde gestern am 27.4.2018
rechtswidrig tätig wurde?
Da steht wörtlich NUR
"Zur Sicherung des Anspruches der gefährdeten Partei gegen den Gegner
der gefährdeten Partei wird dem Gegner der gefährdeten Partei
aufgetragen,
die auf der Zufahrtsstraße und auf dem Zugang zur Schutzhütte
Sommersbergseestraße 46, 8990 Bad Aussee als Hindernisse angebrachten
Siloballen, gefällte
Bäume sowie Schneemassen so weit zu entfernen, dass in der Zeit vom
23.04.2018 bis
inklusiv 14.05.2018 eine Zufahrt zumindest mit einem kleinen LKW bzw.
einer
Zugmaschine samt Anhänger möglich ist, um Gegenstände aus der Hütte
Sommersbergseestraße 46, abzutransportieren."
Also nur für die Räumung der Sommersbergseeschutzhütte und nur vom
23.4 bis 14.5.2018, nicht mehr und nicht länger!
Da steht nichts vom Recht den Schranke herauszureissen und zu enternen,
nichts vom Recht die Siloballen abzutransportieren, nichts von einem
Recht einen Security vor die Schutzhütte zu stellen etc.
Was sagen Sie dazu, dass Johannes mit seinen Mails erreichte. dass die
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Strafverfahren gegen
einen unbekannten Beamten der Grundverkehrsbehörde,
Bezirkshauptmannschaft Liezen, gegen Dr. Reinhard Hohenberg, gegen Notar
Dr. Samek und gegen den Strohmanngeschäftsführer Ing. Johann
Höllwart, wegen dessen 100 Mio SL Konkurs einleitete und
Sachverständige beauftragte?
Sie wurden mehrmals auf das strafrechtliche Schicksal mehrerer
Bürgermeister(Fohnsdorf und andere) hingewiesen, warum warnt Sie diese
nicht?
Wenn ich von Ihnen keine Antwort bekomme, werde ich ohne Ihre
Stellungnahme pubilizieren.
Es gilt für Sie wie alle anderen die gesetzliche Unschuldsvermutung,
niemand ist schuldig, ausser durch ein unabhängiges Gericht als
schuldig erklärt, somit sind Sie wie alle anderen unschuldig.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Müller
Betreff
Bürgermeister Frosch und der Intellekt der Ausseer
Von
<frau@die-frau.com>
An
<franz.frosch@badaussee.at>
Datum
2018-04-14 22:37
*
JWasner_Sommersberg_Artikel_Alpenpost_Fragestunde_Baden_Sommer_2018.jpg
(~74 KB)
Bürgermeister Frosch und der Intellekt der Ausseer
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Dr. Hohenberg hat in mehreren Schriftsätzen geäussert, dass Johannes
Wasner für das Verfassen eines Mails der Intellekt fehle. Es stellt
sich für mich die Frage meinte Dr. Hohenberg nur Herrn Wasner oder alle
Ausseer.
Wenn Sie Ihre Äusserungen in der Gemeinde wie in der Beilage
ersichtlich in der Alpenpost veröffentlicht lesen, was denken Sie sich
dabei?
GR Martin Griesbner (Grüne) wollte wissen, ob man heuer ungehindert im
Sommersbergsee baden könne. Franz Frosch dazu: „Wir haben einen
aufrechten Vertrag mit dem Grundeigentümer, Dr. Hohenberg. Man muss nur
noch vereinbaren, welchen Teil des Ufers die ‚Wasnerin' bewirtschaften
will und welcher Teil öffentlich sein wird. Der Badebetrieb selbst wird
jedoch etwas anders werden, da die Stadtgemeinde in der Haftung ist,
wenn Badegebühren verlangt werden. Es wird voraussichtlich eine
Parkgebührenlösung werden. Einen Bademeister wird es sicherlich nicht
mehr geben und ob man ungehindert baden kann, weiß ich noch nicht, weil
diese Causa dort oben an Kuriositäten nicht mehr zu überbieten ist".
Können die Ausseer verstehen, was Sie da sagen?
Das Ihr Intellekt außer Zweifel steht, zeigt die allseits bekannte
Mitteilung des Herrn Hubert Siegl und die Aussage des Polizeibeamten
Tunner, Sohn des Stadtamtsdirektors, über Sie und Ihr Verhalten.
Ich habe die Vermutung, dass Bad Aussee nicht nur der Mittelpunkt
Österreichts ist, sondern auch ein Mittelpunkt der Korruption.
Wie kommen Sie auf die Idee Dr. Hohenberg sei Eigentümer am
Sommersberg/Sommersbergsee?
Wenn der Pachtvertrag mit der Stadtgemeinde Bad Aussee aufrecht ist, wie
ist das mit Ihrem Satz: " Man muss nur noch vereinbaren, welchen Teil
des Ufers die ‚Wasnerin' bewirtschaften will und welcher Teil
öffentlich sein wird." vereinbar?
Können die Ausseer überhaupt verstehen was Sie sagen, haben diese den
Intellekt dazu?
Wie ist das mit der Baugenehmigung Liegefläsche/Yogaplattform - Hotel
Wasnerin - ist die Baufläche landwirtschaftlicher Grund?
Darf auf diesem landwirtschaftlichen Grund ohne Umwidmung eine
Liegefläsche/Yogaplattform errichtet werden?
Kennen Sie dieses bizarre Mail des Mag. Primschitz, in welchem er sich
auf Sie und die Ex-Ministerin Karl, beruft an Mag Niedrist, dem
Kanzleileiter des Bundesministers für Justiz?
Was sagen Sie dazu, dass der Staatsanwalt Mag. Petritsch mitteilt, die
Staatsanwaltschaft Leoben kann nicht feststellen um welchen Beach Volley
Platz es sich handelt?
Stimmt die Äusserung des Hubert Siegl, dass Sie mit der Aussicht die
Anteile des Johannes Wasner an den Lahngangalmen zu bekommen, bestochen
sind?
Wenn es nicht stimmt, warum klagen Sie Hubert Siegl nicht?
In der Erwartung Ihrer umgehend Antwort verbleibe ich mit freundlichen
Grüßen
Ulrike Müller
[1]JWasner_Sommersberg_Artikel_Alpenpost_Fragestunde_Baden_Sommer_2018.jpg~74
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-------- Originalnachricht --------
Betreff: Re: JWasner_StadtgemeindeBadAussee_Akteneinsicht_18.7.2017_Email_Niedrist_Karl_MagAntonPrimschitz_10.6.2017
Datum: 2018-05-29 10:10
Von: bernhard@lanz.biz
An: Clemens-Wolfgang.NIEDRIST@justiz.gv.at
Sehr geehrter Herr Mag. Niedrist,
Habe gestern mit Frau Prof. Dr. Karl telefoniert, die sich nicht erklären kann, wie sie in dieses Schreiben gekommen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Lanz
Am 2018-05-25 16:27, schrieb bernhard@lanz.biz:
> JWasner_StadtgemeindeBadAussee_Akteneinsicht_18.7.2017_Email_Niedrist_Karl_MagAntonPrimschitz_10.6.2017
>
>
> Sehr geehrter Herr Mag. Niedrist,
>
> Was sagen Sie zum Inhalt dieses Mails?
>
> Was haben Sie auf Grund dieses Mails veranlasst?
>
> Die "Beschimpfungen" hatten einen Aufrütteleffekt meinerseits zur
> Folge, mir nicht mehr alles gefallen zu lassen, mit der Folge dass die
> vom OLG Graz vor 23 Jahren bestätigte Anklageschrift zurückgezogen
> wurde.
>
> Was bedeutet das für Sie persönlich, wenn nach 23 Jahren eine
> rechtskräftige Anklage zurückgezogen wird?
>
> Kommentar des Staatsanwaltes, der diese geerbt hatten, nach
> Rückziehung, ich habe immer gesagt, diese Anklage ist ein ..........,
> aber das ist ein Berichtsakt und man hat mich nicht einstellen
> gelassen, jetzt, nachdem die Finanz eine entsprechende Aktivität
> setzte, wurde eingestellt.
>
> OSTA Mag. Leitner hat mir am 23.5.2018 erklärt ich sei ein
> Informationsberichtsakt und kein Vorhabensberichtsakt. Offensichtlich
> gibt es einen faktischen Vorhabensberichtsakt und ist der
> Informationsberichtsakt nur eine Tarnung, denn sonst hätte der
> Staatsanwalt schon längst zurücktreten können.
>
> Hat der Staat eine Bringschuld zu erheben wie es zu dieser
> wirtschaftsrechtlich, schwachsinnigen Anklage gekommen ist?
>
> Der Gutachter Dr. Franz Kröll, der hinsichtlich seiner Befugnis und
> seiner Befähigung, getäuscht hat, hat sich erschossen um sich der
> Verantwortung zu entziehen, nachdem Finanzlandesdirektion Steiermark,
> Verwaltungsgerichtshof, Landesgericht für ZRS Wien, OLG Wien, OGH und
> auch die Europäische Menschenrechtskommission, meiner
> Betrugsverurteilung den Boden entzogen haben. Zu diesen Zeitpunkten
> war ich längst wieder enthaftet und wusste weder von diesen noch vom
> Selbstmord.
>
> Ich will kein Geld, ich bin keine Prostituierte, die sich das Leben in
> Geld abfinden lässt.
>
> Ich stehe auf dem Standpunkt, dass ich nicht zu betteln habe, dass ein
> Unrecht formell beseitigt wird, und werde keine Wiederaufnahmsanträge
> stellen.
>
> Ich bin mit 11 Kindern, die mir immer nur Freude bereiten und mich
> glücklich sein lassen, dass ich ihr Vater sein darf, ohne Geld,
> unermäßlich reich.
>
> Die Finanz hat vor Jahren den Antrag an die Generalprokuratur gestellt
> gegen meine Verurteilung eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des
> Gesetzes zu machen. Die Generaltprokuratur hat dies mit den
> Begründungen abgelehnt
>
> 1. Urteil auch gestützt auf nicht Prospektkonform, dabei übersehend,
> dass genau die zuvor angeführten Entscheidungen zum Inhalt hatten,
> dass prospektfkonform von mir gehandelt wurd.
>
> 2. Ich hätte vor der restriktiven Haltung der Finanzverwaltung warnen
> müssen - also ich hätte warnen müssen, dass die Finanzverwaltung
> Amtmissbrauch macht. Der damals zuständige MR Univ. Prof. Dr. Riss
> hat sich für die Finanzverwaltung strikt dagegen ausgesprochen, dass
> die Generalprokuratur so argumentiert. Es wurde dies der
> Generalprokuratur neuerlich, nicht von mir, vorgelegt und seit Jahren
> unbeantwortet schubladiert.
>
> Mit herzlichem Dank für Ihre Rückantwort
>
> verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
>
> Bernhard Lanz
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Bernhard Lanz
Es gilt die Unschuldsvermutung für alle Personen wie Bürgermeister Frosch, Dr. Reinhard Hohenberg, Mag. Anton Primschitz ua. !
Die Verantwortung für diese Veröffentlichung trägt Bernhard Lanz