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26.04.2024 09:37:43 anne01 hat ein Thema kommentiert Was tut Ihr im Winter für Eure Haut?:  Ich benutze oft einen Gesichtsmassageroller, was genau das ist und was der bewirkt, könnt ihr hier nachlesen: https://ninon-akademie.de/glossar/gesichtsmassageroller/ - Viele Grüße
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17.04.2024 21:36:38 bovary hat ein Thema kommentiert Womit kann man reich werden?:  Ein achtsamer Führer ist jemand, der tief im gegenwärtigen Moment verankert ist. Sie verfügen über ein gesteigertes Selbstbewusstsein, das es ihnen ermöglicht, ihre Gefühle, Gedanken und Handlungen zu verstehen. Dieses Selbstbewusstsein kann ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse, Motivationen und das Wohlbefinden ihrer Teammitglieder fördern. Achtsame Führungskräfte sind für ihre Fähigkeit bekannt, auch in Situationen mit hohem Druck ruhig und gelassen zu bleiben und so effektive, einfühlsame und ethische Entscheidungen zu treffen.
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17.04.2024 21:11:06 bovary hat ein Thema kommentiert Schlafstörungen:  Mit der privaten Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Termine nach Ihrem eigenen Zeitplan zu buchen. Möglicherweise können Sie sogar wählen, in welchem Krankenhaus Sie behandelt werden. Oder noch besser: Vereinbaren Sie Hausbesuche! Wie immer müssen Sie die Bedingungen Ihrer Krankenversicherung überprüfen. Bedenken Sie jedoch, dass diese Bedingungen von Anfang an ausgehandelt werden können. Versicherungspläne gibt es in allen Formen und Größen. Es ist wichtig, den Markt zu recherchieren und zu überlegen, welche Versicherungsbereiche Sie am meisten benötigen und wie diese zu Ihrem Budget passen
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17.04.2024 20:18:13 jenny hat ein Thema kommentiert Welchen Sport macht ihr?:  Ich habe mir ein E-Bike gekauft. Kurz gesagt: E-Bikes machen Radtouren für mehr Menschen möglich – und attraktiver. Nicht jeder hat die Ausdauer oder Kraft für mehrere Tage Radfahren; Dennoch sind viele Menschen daran interessiert, aktiv zu sein und die Sehenswürdigkeiten und Landschaften zu erkunden, die ihnen während einer Fahrradtour zugänglich sind. Und für Menschen mit körperlichen Einschränkungen wie Gelenk- oder Rückenschmerzen reduziert der Boost durch den Tretunterstützungsmotor die Belastung und macht das Fahren komfortabler.
 
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17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
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18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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10.04.2012  |  Kommentare: 0

Walter Mayer - schuldig?! Grasser, Obererlacher - die Unschuldsvermutungen

Walter Mayer - schuldig?! Grasser, Obererlacher - die Unschuldsvermutungen
Betrügerische Lohnabrechnungen eines Finanzbeamten unerheblich?

Anzeigepflicht von Richtern gem.  78 StPO
                                        .
In der aus den Medien vielzählig bekannten Causa Walter Mayer gibt es nunmehr, laut Klage Walter Mayer beim Landesgericht Innsbruck zu 10_Cg_187_11_g, gegen den Leiter der Finanzpolizei (KIAB)  Kitzbühel-Lienz Obererlacher den Vorwurf betrügerische Lohnabrechnung mit dem Bund, damit dem Staat, und damit dem Steuerzahler, gemacht zu haben.
 
Dieser Vorwurf beruht auf einer Emailnachricht eines ebenfalls Finanzbeamten unter der gem. § 5(1) IKT-Verordnung zulässigen
(siehe unseren Artikel http://www.die-frau.at/artikel/wissen_erfolg/wulff_grasser_gorbach_und_wie_sie_alle_hei_en_koennen_nicht_verstehen/3902)
Verwendung der Email Adresse des Bundesministeriums für Finanzen.

Es scheint so, dass beim Langlauf- und Biathlonsport der Kader sich im Wesentlichen aus 3 Beamtengruppen – Finanzbeamten/Ex-Zöllner/Polizeibeamten/Ex-Gendarmen und Bundesheer – zusammensetzt.

In der Privatwirtschaft führt eine betrügerische Lohnabrechnung, egal ob strafrechtlich verjährt oder nicht, zur fristlosen Entlassung bei Kenntnis durch den Dienstgeber und zur zivilrechtlichen Rückforderung – Verjährung, da strafrechtlich zustande gekommen, 30 Jahre.

Es geschah Erstaunliches:
 
1.    Der Leiter der Finanzpolizei Kitzbühel-Lienz Obererlacher bestritt in seiner Klagebeantwortung seine betrügerischen Lohnabrechnungen nicht, sondern rechtfertigte sich damit, das machen beim ÖSV - was der ÖSV, siehe Schreiben in der Anlage, bestreitet - alle so.

2.    Eine Anfrage an Frau Bundesminister Mag. Dr. Fekter zu diesen betrügerischen Lohnabrechnungen wurde trotz Nachfrage von die-frau, siehe Anlage, erst am 27. März 2012 nicht beantwortet, sondern mitgeteilt, man werde der Sache nachgehen underforderlichenfalls Konsequenzen ziehen.
Zur Anfrage “Verwendung von Emailsignaturen für private Zwecke und Geldtransport über der Freigrenze von der Schweiz nach Österreich mit Diplomaten-/Dienstpass,, kamen hingegen (siehe unseren Artikel http://www.die-frau.at/artikel/wissen_erfolg/wulff_grasser_gorbach_und_wie_sie_alle_hei_en_koennen_nicht_verstehen/3902) zwei Stellungnahmen der Bundesministerin für Finanzen.
 
3.    Das Landesgericht Innsbruck zu 10_Cg_187_11_g erweckte bei der vorbereitenden Tagsatzung den Anschein, als hätte es diesen Vorwurf weder in der Klage noch die Reaktion darauf in der Klagebeantwortung gelesen.


Es ist ein Faktum, dass Korruption und Ansehen der Justiz Themen sind, die die Öffentlichkeit sehr bewegen und beunruhigen, aber auch aufbringen.

 
Beim Obersten Gerichtshof wurde ein eigener Korruptionssenat eingerichtet.

Es ist jetzt eine Korruptionsstaatsanwaltschaft, die auch für Wirtschaftsangelegenheiten zuständig ist – damit kaum Verfolgungen wegen Korruption nicht auffallen? – errichtet worden.
 
Die gegenständliche Angelegenheit ist deshalb ein Thema, das die-frau, bzw. deren zur Zeit  mehr als 500.000 monatlichen LeserInnen, sehr interessiert, weil Staatsanwältin, deren Vorgesetzte sowie die Richterin alles Frauen sind, die auf den Männerbund – SoKo Doping- gestoßen sind, an dessen Verhalten sich, siehe Urteil 34 Hv 75/11v – Freispruch Matschiner – anbei, der Strafrichter des Landesgerichtes Leoben Mag. Richard Gollner gestoßen hat.



Wir erlauben uns daher an unsere LeserInnen folgende Fragen mit der Bitte um Beantwortung zu richten:

1.    Sind betrügerische Lohnabrechnungen eines Finanzbeamten in der Zuständigkeit der Korruptionsstaatsanwaltschaft oder die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft?

2.    Was ist bei betrügerischen Lohnabrechnungen eines Finanzbeamten die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft: die zentrale Besoldungsstelle in Wien oder der Dienstort?
 
3.    Hat der zuständige Richter zu 10_Cg_187_11_g des Landesgerichtes Innsbruck, bei  derartigen Vorwürfen in der Klage und Reaktionen in der Klagebeantwortung, eine Anzeigepflicht gem. § 78 StPO?

4.    Wenn eine Anzeigepflicht besteht – wer prüft die Frage der Verjährung – der anzeigende Richter oder die Staatsanwaltschaft?

5.     Wer prüft, wie lange diese betrügerischen Lohnabrechnungen andauerten und ob diese auch heute noch andauern?

6.    Besteht seitens des Gerichtes auch eine Anzeigepflicht beim Staat als Dienstgeber?

7.    Besteht seitens des Gerichtes auch eine Anzeigepflicht bei der Disziplinarbehörde?

8.    Kann es sein, weil der Leiter der Finanzpolizei Kitzbühel-Lienz Obererlacher der Soko Doping dienlich war die betrügerischen Lohnabrechnungen „übersehen“ werden?

9.    Ist es strafbar, wenn weder die fristlose Entlassung ausgesprochen noch die zu Unrecht erhaltenen Lohnzahlungen, wie in der Privatwirtschaft zwingend üblich, rückgefordert werden?
 
10.    Ist zu Punkt 9. die Korruptionsstaatsanwaltschaft zuständig?

11.    Ergänzend kommt noch dazu, dass der Polizeibeamte Janach nach unseren Informationen behauptet, der Leiter der Finanzpolizei Kitzbühel-Lienz Obererlacher habe in Salt Lake City als Mitarbeiter des ÖSV die Untreuehandlung gesetzt, auf Provisionsbasis für den Wachshersteller Holmenkol tätig gewesen zu sein, und über diesen Wachsgeheimnisse des Österreichischen (ÖSV) Schiteams den Konkurrenzteams zugänglich gemacht zu haben. Der Österreichische Schiverband, siehe dessen weiteres Schreiben in der Anlage, hat diese Vorgangsweise als unzulässig bezeichnet.



Dazu noch folgende Fragen von die-frau:

1. Ist dies, unabhängig ob dies verjährt ist, ein Untreuetatbestand nach dem Strafrecht?

2. Ist dies eine Disziplinarvergehen nach dem Beamtendienstrecht?

In seinen Aussagen erklärt der Leiter der Finanzpolizei Kitzbühel-Lienz Obererlacher, es haben sich wegen angeblicher Dopingpraktiken Mayers Trainer beim ÖSV brieflich beschwert, dieser Brief ist ebenfalls in der Anlage, da steht von Doping kein Wort, und die in diesem Wort angeblich von Mayer nicht geförderten Sportler wurden dann tatsächlich unter Mayer die erfolgreiche Mannschaft.  Es wird in diesen Aussagen vom  Leiter der Finanzpolizei Kitzbühel-Lienz Obererlacher auch noch die Behauptung aufgestellt, diese Briefschreiber seien deswegen vom ÖSV entlassen worden, um damit zum Ausdruck zu  bringen, der ÖSV habe Doping unterstützt und gefördert. Tatsächlich sind alle Briefschreiber nach wie vor im Dienst des ÖSV, siehe dazu auch die Stellungnahme des ÖSV in der Anlage.

Aus der damaligen Lohnabrechnung der ÖSV ergibt sich, siehe ebenfalls in der Anlage, dass der Leiter der Finanzpolizei Kitzbühel-Lienz Obererlacher für die Zeit in Salt Lake City Zahlungen vom ÖSV erhalten hat, deren Auszahlung er – aus Steuergründen oder weil er nicht wollte, dass das Bundesministerium von diesen Lohnansprüchen im laufenden Jahr (offiziell als Sportler dienstfrei etc. gestellt?) Kenntnis erlangt - erst im Folgejahr erhalten wollte.

Auch daraus ergeben sich für die-frau.at wesentliche Fragen:

1.    Ist das eine Verleumdung der ÖSV Verantwortlichen?

2.    Sind derartige offensichtlich unrichtige Angaben – Brief wegen Doping, den es nicht gibt und wurden vom ÖSV entlassen, sind aber nach wie vor beschäftigt - unter Wahrheitspflicht eine falsche Zeugenaussage?
 
3.    Wenn solche Äußerungen der Leiter der Finanzpolizei Kitzbühel-Lienz Obererlacher macht, hat das Gericht die Disziplinarbehörde des Bundesministeriums für Finanzen zu verständigen, z. B. um zu prüfen ob Dienstfähigkeit besteht?

Wir haben die Sachverhalte sowohl dem Anwalt des Leiters der Finanzpolizei Kitzbühel-Lienz Obererlacher sowie auch dem Anwalt des Herrn Walter Mayer mit der Bitte um Stellungnahme zur Kenntnis gebracht. Vom Anwalt des Herrn Walter Mayer erhielten wir den gesamten Akt des Landesgerichtes Innsbruck als Stellungnahme. Vom Anwalt des Leiters der Finanzpolizei Kitzbühel-Lienz Obererlacher erfolgte keine Reaktion.
 
Der ÖSV hat sich zwei Mal geäußert, die Frau Bundesminister Mag. Dr. Fekter hat nach mehr als einem Monat mitgeteilt, es würde geprüft werden.


Es gilt ausdrücklich die Unschuldsvermutung für Herrn Obererlacher sowie alle Beteiligten

Demnächst als Diashow:

-Klage Landesgericht Innsbruck zu 10_Cg_187_11_g
-Klagebeantwortung Landesgericht Innsbruck zu 10_Cg_187_11_g 
-Urteil 34 Hv 75/11v Landesgericht Leoben Freispruch Matschiner
-Mitschrift vorbereitende Tagsatzung 10_Cg_187_11_g




Bernadette Wukounig

Copyright Titelbild Frau Bundesminister Univ. Prof. Dr. Beatrix Karl - Bundesministerium für Justiz
Copyright (c): Frau Bundesminister Mag. Dr. Maria Fekter - BMF/Schneider


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