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kaka88
03.10.2026 18:04:49 kaka88 hat ein Thema kommentiert Was lest ihr so 0 oder lest ihr noch?:  Entdecken Sie das Angebot eines Unternehmens, das sich auf den Verkauf polnischsprachiger Bücher auf dem deutschen Markt spezialisiert hat. Hier finden Sie eine große Auswahl an Titeln für Erwachsene, Jugendliche und Kinder – von beliebten Romanen bis hin zu Sachbüchern und Ratgebern. Zum Sortiment gehören auch Schulbücher, Lernmaterialien und ausgewählte Spiele. Das Angebot wird regelmäßig um Neuerscheinungen und beliebte Titel erweitert, sodass für jeden Geschmack etwas dabei ist. Wer eine polnische Buchhandlung mit einem vielfältigen Angebot an polnischen Büchern sucht, sollte sich dieses Angebot unbedingt ansehen.
dawid151
29.09.2026 13:17:07 dawid151 hat ein Thema kommentiert Wandtattoos: Zdecydowanie mogę Wam poelcić srpawdzić stronę https://billbordy.pl/billboard-reklama-jak-polaczyc-ooh-z-dzialaniami-online/ , na której znajdziecie portal informacyjny Billboardy z najróżniejszymi artykułami na temat reklamy zewnętrznej, billboardów i reklamy na billboardach. Wszystkie informacje w tym temacie oraz liczne porady znajdziecie na stronie. 
behrens
23.09.2026 10:49:26 behrens hat ein Thema kommentiert Frische Trennung und trotzdem...?:  Hallo zusammen, zu den schönsten Formen des Verwöhnens zählt für mich ein ausgedehntes Bad mit anschließender Körperpflege. Ein Überraschungsmenü oder ein Schmuckstück vom Partner bereiten große Freude, und dieses kleine Pflegeritual genießt ihr zu Hause, sobald ihr euch einen ruhigen Moment für euch selbst einrichtet. Den krönenden Abschluss bildet dabei eine reichhaltige Body Butter, deren cremige Textur die Haut geschmeidig und zart macht. Im Vergleich zu einer leichten Lotion wirkt sie gehaltvoller und schmilzt auf der warmen Haut, wodurch das Einmassieren selbst zu einem kleinen Genussmoment wird. Wissenswertes zur Anwendung findet ihr im Glossareintrag der NINON Kosmetik Akademie unter https://ninon-akademie.de/glossar/body-butter/, wo die Body Butter als Pflege für trockene Hautstellen wie Ellenbogen, Knie oder Fersen beschrieben ist. Dort erfahrt ihr auch, dass die Pflege auf der noch leicht feuchten Haut ihre schönste Wirkung entfaltet, weshalb sie ihren idealen Platz direkt nach dem Bad oder der Dusche hat. Ein sanftes, kreisendes Einmassieren verwöhnt dabei zugleich die Sinne, und die Haut fühlt sich im Anschluss weich und gepflegt an. In der kalten Jahreszeit schenkt sie strapazierter Haut wohltuende Pflege, und nach einem Sonnentag beruhigt sie die Haut ebenso. Für das Gesicht empfiehlt der Eintrag eine eigene Gesichtscreme, da die reichhaltige Butter für die Pflege des Körpers gedacht ist. Eine hübsch verpackte Body Butter eignet sich zudem wunderbar als kleine Aufmerksamkeit für die beste Freundin, die Mutter oder den Partner, und zusammen mit einem flauschigen Handtuch und einer Duftkerze wird daraus ein liebevolles Verwöhnpaket. Bei der Auswahl hilft ein Blick auf den Duft, denn von blumig über fruchtig bis zu warmen Vanillenoten findet jede Beschenkte ihre eigene Note. Für empfindliche Haut rät der Glossareintrag zu einem Blick auf die Inhaltsstoffe und zu einer milden Variante, sodass sich auch sensible Naturen an diesem Geschenk erfreuen. Mit einer schönen Karte dazu wird aus der Pflege eine Geste, die im Gedächtnis bleibt. Liebe Grüße
anne01
23.09.2026 10:15:57 anne01 hat ein Thema kommentiert Entspannungsübungen zur Stressreduktion: Hi zusammen! Zur Entspannung löse ich gern Quizfragen, und für Königshäuser und Dynastien empfehle ich dir Quizworld. Die Quizze bereiten Freude, und die interessanten Fragen enthalten viel Wissenswertes über Heiratspolitik, höfisches Zeremoniell und folgenreiche Thronfolgen vergangener Jahrhunderte. Bei den Monarchie Quizzen auf https://quizworld.de/online-quizze/monarchie/ findest du Quizze zu einzelnen Kaiserinnen und Königen ebenso wie zu ganzen Adelsgeschlechtern, und die Monarchien unserer Gegenwart samt ihren Königsfamilien kommen dort ebenfalls vor. Wenn du historische Serien oder Dokumentationen über Königshäuser magst, begegnen dir in den Quizzen viele vertraute Gestalten wieder, und zu jeder von ihnen erfährst du Wissenswertes, das die Geschichten aus Film und Fernsehen um interessante Details ergänzt. Bei Königshäusern verbinden sich Politik, Familiengeschichte und höfisches Leben auf eine Weise, die jedes Quiz abwechslungsreich macht, denn mal geht es um eine folgenreiche Hochzeit, mal um einen erbitterten Erbstreit und mal um den Glanz eines prachtvollen Hofes. Ob Kaiserin, Kurfürst oder englische Königin, zu vielen bekannten Namen der europäischen Geschichte gibt es auf Quizworld ein eigenes Quiz. Die Quizze eignen sich zudem wunderbar für gesellige Runden, in denen ihr die Fragen gemeinsam beantwortet und über die richtige Lösung diskutiert. Auf Quizworld erscheinen laufend neue Quizze, auch zu anderen Epochen der Geschichte, sodass dir der Stoff für solche Runden lange erhalten bleibt. Quizworld stellt alle Quizze unentgeltlich zur Verfügung, und du spielst anonym, sobald du die Seite aufrufst. Ein Konto ist ebenfalls unentgeltlich, und damit speicherst du deine Ergebnisse, erscheinst in den Bestenlisten und siehst nach dem Speichern die Auflösung mit allen richtigen Antworten. Deine gespeicherten Ergebnisse findest du anschließend in deinem Profil. Ich spiele mit Konto, weil mich nach einem Quiz die Auflösung der anspruchsvolleren Fragen interessiert und ich meine Ergebnisse gern mit denen anderer Spielender vergleiche. Die Anmeldung bleibt freiwillig, du kannst also zuerst einige Quizze anonym spielen und danach entscheiden, ob du deine Ergebnisse speichern möchtest. Alles Gute Euch!
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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09.09.2024  |  Kommentare: 0

Parteienverkehr beim VfGH findet beim Portier statt

Parteienverkehr beim VfGH findet beim Portier statt
Was weiß der VfGH noch vom Volk, von dem das Recht ausgeht?

Wien, Zentrum der österreichischen Demokratie, mit dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) – einer Institution, die das Recht des Volkes hüten und schützen soll. Doch was bleibt von diesem Grundsatz, wenn der Zugang zum Gericht verwehrt wird? Diese Frage drängt sich auf, wenn man die Erfahrung einer Geschäftsführerin einer GmbH betrachtet, der am 29. August 2024 der Zugang zum Verfassungsgerichtshof verwehrt wurde.
Diese Erfahrung wirft ein grelles Licht auf die aktuelle Praxis des VfGH sowie weiterer Gerichte, den Zugang zur Gerichtsbarkeit zu reglementieren. In einer Zeit, in der Vertrauen in staatliche Institutionen eine immer größere Rolle spielt, ist es besorgniserregend, dass ein so zentrales Recht wie das auf Zugang zum Gericht zunehmend eingeschränkt wird. Der Verfassungsgerichtshof, der in großen Buchstaben verkündet „Ihr Recht geht vom Volk aus“, hält damit ausgerechnet dieses Volk auf Distanz.

Mitten im Zentrum von Wien ist der Verfassungsgerichtshof platziert. Auf der Rückwand Richtung „Am Hof“, auf die Mariensäule schauend, steht in großen gut sichtbaren Buchstaben „Ihr Recht geht vom Volk aus“.

Die Wand hinter der Richterinnen- und Richterbank im Verhandlungssaal des Verfassungsgerichtshofes prägt auf der rechten Seite der Spruch „Ihr Recht geht vom Volk aus“.

Links von der Richterinnen- und Richterbank als Spruch: „Österreich ist eine demokratische Republik“.

 
Foto: VfGH/Achim Bieniek

Diese Ansicht von innen kennt man nur aus den Fotos auf der Webseite des Verfassungsgerichtshofes.

Trotz des Aushangs beim Eingang in den Verfassungsgerichtshof „Die Geschäftsstelle ist zu folgenden Zeiten für den Parteienverkehr geöffnet: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr“ gelangt man ohne Termin nicht hinein.

Schafft man die Hürde „Portier“ zu überwinden, bekommt man den Generalsekretär vom VfGH zu sprechen. Das Gespräch findet beim Portier statt, im engen Durchgang zwischen der Eingangstür mit der Aufschrift „Besucher“ und der Schleuse, durch die Sprechanlage hinter dem verglasten Schalter.


Kein Parteienverkehr ohne Termin

Der Vorfall ereignete sich am 29.8.2024 um 9 Uhr 20.

Der VfGH ist über ein schweres über 3 Meter großes Gittertor begehbar. Dass es sich dabei um den VfGH handelt, erkennt man an der kleinen Glastafel links vom Tor mit einer Miniaturschrift „Verfassungsgerichtshof“.

Nach dem Tor, keine zwei Meter entfernt, drei Türen (eine für Besucher, eine für Hinausgehende und eine für Dienstnehmer). Vor der Besuchertür, welche sich ganz links befindet, ist eine Säule mit der Aufschrift „Portier“ und ein Knopf zum Läuten.

Man kommt sich wie in einem hochgesicherten Straflager vor. Willkommen fühlt man sich hier nicht.
 
 

Nach dem Läuten meldet sich der Portier und erfragt, was man braucht. Gibt man bekannt, dass man zur Akteneinsicht kommt, ist die erste Frage: „Haben Sie einen Termin?“.

Hat man keinen Termin wird man damit vertröstet auf die Terminvergabe zu warten. Diese bekommt man schriftlich zugeschickt.
 

Der Portier trifft somit beim VfGH die Entscheidung darüber, ob man das Recht hat beim VfGH am Rechtsverkehr teilzunehmen oder nicht. Man sollte annehmen, dass sich seine Aufgabe darauf beschränkt zu kontrollieren, ob man keine verbotenen Substanzen oder Gegenstände in das Gebäude hineinschleust.

Die Geschäftsführerin einer GmbH verwies darauf, dass ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt wurde und damit die Akteneinsicht zu erteilen ist. Es handelt  sich um eine unaufschiebbare Angelegenheit, weshalb sie nicht auf eine Antwort mit Terminangabe warten kann. Sie ist extra nach Wien angereist, um die Akteneinsicht zu machen. Auf der Schulter befand sich die ganze Zeit ihr 4-jähriger Sohn.

Der Portier blieb hartnäckig und pochte darauf, dass Zutritt ausschließlich mit einem Termin möglich ist.

Links von der Eingangstür mit der Aufschrift „Besucher“ befindet sich eine Tafel.

Ganz oben ist die Aufschrift:

„Die Geschäftsstelle ist zu folgenden Zeiten für den Parteienverkehr geöffnet: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr.

Dort erhalten Sie das – auch im Internet herunterladbare – Formular für die Einbringung eines Verfahrenshilfeantrages und die Abgabe eines Vermögensbekenntnisses. Ein derartiger Antrag kann in der Geschäftsstelle auch zu Protokoll gegeben werden.
“
 

Die Geschäftsführerin einer GmbH läutete somit erneut beim Portier.

Sie verwies auf den Aushang beim Eingang und dass sie ihr Recht auf Parteienverkehr ausübt.

Als Antwort kam, dass bereits eine Akteneinsicht beim VfGH stattfindet und es nicht so leicht ist, eine Akteneinsicht zu organisieren.

Durch das Beharren der Geschäftsführerin der GmbH auf ihrem Recht auf Parteienverkehr und dass sie nicht hineinzulassen eine Verletzung dieses Rechtes darstellt, bat der Portier sie kurz zu warten. Nach einer Weile kam er zurück und ließ sie in den schmalen Gang zwischen der Tür mit der Aufschrift „Besucher“ und der Schleuse hinein.

Am Schalter hinter dem Glasfenster war der Generalsekretär des VfGH. Das Gespräch fand über die Sprechanlage statt.

Es war gespenstisch. Man wird behandelt wie ein Schwerstverbrecher. Dabei will man ausschließlich das Recht auf ein faires Verfahren ausüben. Demgemäß ist das Recht auf den Zugang zum Gericht zwecks Ermittlung von Rechtsinformationen und Akteneinsicht, um eine wirksame Beschwerde erheben zu können, in das Recht auf ein faires Verfahren impliziert und durch die EGMR gesichert.

Die Geschäftsführerin der GmbH hat an diesem Tag weder Akteneinsicht erhalten noch an dem am Aushang vor dem Eingang zugesicherten Parteienverkehr teilgenommen. Ihr wurde allerdings zugesichert, dass bereits eine Bekanntgabe eines Termines zur Akteneinsicht postalisch an die GmbH unterwegs ist.

Verbittert und gezwungen auf den Termin zur Akteneinsicht zu warten, verließ die Geschäftsführerin der GmbH den Verfassungsgerichtshof in der Erwartung demnächst zum VfGH zu kommen, um eine Akteneinsicht zu nehmen.

Was sie schließlich erhielt, war jedoch keine Terminzusage, sondern eine weitere Verzögerung.

Statt einer Bekanntgabe eines Termines zur Akteneinsicht kam eine Note des VfGH mit der Bitte um Mitteilung „ob der Antrag auf Akteneinsicht weiterhin aufrecht bleibt.“ Das bedeutet: weitere 14 Tage Wartens.



Die Wurzeln derartiger Vorgehensweise der Gerichte liegen in der Coronazeit.

Die Gerichte haben die Einschränkungen während der Pandemie, welche ausschließlich auf den Schutz der Gesundheit beruhten, auf den Zugang zum Gericht und somit der Gerichtsbarkeit allgemein ausgebreitet.

Vor der Coronakrise war eine Terminvereinbarung zwecks Akteneinsicht weder notwendig noch gebräuchlich. Es gab keine Befragung bei der Schleuse durch die Security: „Wo will man hin? Welches Zimmer? Welche Abteilung? Wie heißt die Dame? Haben Sie einen Termin?“

Die Security war ausschließlich mit ihrer zugetrauten Aufgabe beschäftigt: Sicherheitskontrolle.

Man wurde durchgelassen und übte sein Recht auf Parteienverkehr aus, indem man sich in die Kanzlei begab, die Akteneinsicht anforderte und auch diese gleich bekam, Fragen stellte und sich über seine Rechte informierte und sich die zur Erhebung einer wirksamen Beschwerde notwendige Informationen besorgen, etc..

Zusammengefasst: Man übte sein Recht auf ein faires Verfahren aus.

Laut den Feststellungen des EGMR umfasst dieses Recht auch das Recht auf Zugang zu einem Gericht.

Dieses Recht impliziert gem. Art. 47 der EU-GRC auch das Recht sich in Bezug auf seine Rechtsinteressen zum Zwecke der Ausübung einer wirksamen Beschwerde beim entsprechenden Gericht zu informieren.

 
Art. 6 EMRK lautet:
„Jedermann hat Anspruch darauf, daß seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird, und zwar von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, das über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen oder über die Stichhaltigkeit der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage zu entscheiden hat.“

Art. 47 der EU-GRC lautet:
„Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.“

 

Die Gerichte verlieren den direkten Draht zum Volk

Der beschriebene Vorfall ist kein Einzelfall, sondern symptomatisch für eine Justiz, die sich immer weiter von den Menschen entfernt, denen sie eigentlich dienen soll.

Die Rechtfertigung der Gerichte für das faktische Ausschließen der Rechtsunterworfenen vom Zugang zum Gericht lautet: wenn man ohne Termin Akteneinsicht zulassen würde und ständig wen ohne Termin drinnen hätte, wären Gerichte ausschließlich mit dem Telefonieren, Sprechen etc. beschäftigt und hätten keine Zeit für Erledigungen mehr.

Doch dieser Ansatz führt zu einer Spirale der Bürokratie, in der Erledigungen hinausgezögert und Bürgerinnen und Bürger zum wiederholten Nachhaken gezwungen werden.

Noch verbitterter ist es, dass es zu keinem Meinungsaustausch, zu keinen Brainstormings mehr zwischen der Richterschaft und den Rechtsunterworfenen kommt. Die Gerichte verlieren den direkten Draht zum Volk, die Justiz entfernt sich von der Gerechtigkeit – oft, ohne dass es den Entscheidungsträgern bewusst wird.

Wie die Politik verliert die Gerichtsbarkeit den Draht zum Volk, von welchem laut der Aufschrift an der Mauer des Verfassungsgerichtshofes ihr Recht ausgeht. Was vice versa dazu führt, dass das Volk den Glauben an die Gerechtigkeit verliert.

Es ist an der Zeit, über den Zustand unserer Justiz nachzudenken. Der Verfassungsgerichtshof muss sich fragen, ob er nicht genau das Vertrauen verspielt, das er eigentlich bewahren soll.

Eine Rückkehr zu einem offeneren, zugänglicheren Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern wäre nicht nur wünschenswert, sondern notwendig, um die Glaubwürdigkeit der Justiz wiederherzustellen.

Die Lösung könnte in einer Rückkehr zu einem „kaiserlichen Empfang“ liegen, bei dem die Bürgerinnen und Bürger Ernst genommen und ihre Anliegen behandelt werden.

Es darf der Grundsatz auf der Rückwand des Verfassungsgerichtshofes - das Recht geht vom Volk aus – nicht aus den Augen verloren gehen. Das sollte auch in der täglichen Praxis des Verfassungsgerichtshofs spürbar sein.

vs
 


 

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