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asia
01.07.2025 07:42:26 asia hat ein Thema kommentiert Dänisches Wohndesign:   Hallo zusammen, ich bin auf der Suche nach einer Karte aus Kork, die ich als Pinnwand nutzen kann. Ich möchte damit Reiseerinnerungen, Wunschziele oder kleine Notizen festhalten. Selbstverständlich will ich die Karte auch als stilvolle Wanddeko nutzen :) Warum eine Korkkarte? Kork ist ein umweltfreundliches, nachwachsendes Material. Karten aus diesem Material eignen sich für das Anpinnen von Fotos, Tickets, Ideen oder Reisezielen. Auf dem Markt gibt es viele stilvolle Varianten, die zu verschiedenen Einrichtungsstilen passen. Ich habe ein schönes Angebot bei Canvascale entdeckt (https://canvascale.de/kategorien/pinnwand-aus-kork/spanienkarte/ ). Hat jemand Erfahrung mit diesem Online-Shop oder eine andere Empfehlung?
anne01
30.06.2025 10:06:25 anne01 hat ein Thema kommentiert Entspannungsübungen zur Stressreduktion:  Beim Spielen dieses Niedersachsen Quiz kann ich wunderbar abschalten und entspannen. Die 19 Fragen drehen sich rund um Niedersachsen und bringen eine abwechslungsreiche Mischung aus bekannten Fakten, geschichtlichen Ereignissen und kleinen Besonderheiten aus dem Alltag mit. Es macht richtig Freude, die eigenen Kenntnisse auf die Probe zu stellen, denn immer wieder tauchen Details auf, über die ich selbst als jemand aus der Region staune und die ich so vorher noch nicht kannte. Besonders mag ich, dass man sich Zeit lassen und in Ruhe überlegen kann, ohne jeglichen Druck. Die Fragen sind so gewählt, dass sie zum Nachdenken anregen und manchmal auch überraschen – so bleibt die Neugier bis zur letzten Frage erhalten. Während ich das Quiz spiele, kann ich richtig gut abschalten und merke, wie ich den Kopf frei bekomme. Dabei kommt auch der Spaß nicht zu kurz, weil das Quiz gleichzeitig unterhält und fordert. Für mich ist das die perfekte Möglichkeit, zwischendurch auf andere Gedanken zu kommen, neue Informationen über Niedersachsen zu entdecken und vielleicht sogar ein paar kleine Erfolgserlebnisse zu sammeln. Wer Lust hat, sein Wissen spielerisch zu testen und dabei ein wenig zu entspannen, sollte sich dieses Quiz wirklich mal anschauen. Viel Spaß und Erfolg beim Rätseln!
jenny
22.05.2025 19:36:03 jenny hat ein Thema kommentiert Entspannungsübungen zur Stressreduktion:  Hypnotherapie zeigt konsistente Ergebnisse bei der Behandlung bestimmter Erkrankungen, insbesondere bei Schmerztherapie, Angstzuständen und Phobien. Klinische Studien haben gezeigt, dass Hypnose chronische Schmerzen lindern, präoperative Ängste lindern und Patienten helfen kann, Ängste wie öffentliche Reden oder Fliegen zu bewältigen. Eine im Jahr 2000 im International Journal of Clinical and Experimental Hypnosis veröffentlichte Metaanalyse ergab beispielsweise, dass Hypnotherapie bei der Angstreduktion Kontrollbehandlungen deutlich übertraf. Diese Ergebnisse legen nahe, dass Hypnose bei richtiger Anwendung mehr als nur ein Placebo sein kann.
sarra44
20.05.2025 15:48:24 sarra44 hat ein Thema kommentiert Dänisches Wohndesign:  Ich habe mir auch überlegt mir eine dänische Schäune zu mieten um dort meine Töper Arbeiten zu machen. Ich habe auch schon ein par verkauft.
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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01.12.2020  |  Kommentare: 0

Verfassungsgerichtshof übt Willkür - haben Kurz und Co mit ihrer Geringschätzung des Verfassungsgerichtshofes recht?

Verfassungsgerichtshof übt Willkür - haben Kurz und Co mit ihrer Geringschätzung des Verfassungsgerichtshofes recht?
Der Verfassungsgerichtshof täuscht die Öffentlichkeit und sperrt einfach die Einlaufstelle

Der Verfassungsgerichtshof täuscht die Öffentlichkeit indem er, spät aber scheinbar doch Covid 19 Verordnungen über Zutritte zu Geschäften und anderen aufhebt, allerdings mit Fristsetzung bis 31.12.2020 und diese somit, sogar anfechtungsfest bis 21.12.2020 in Kraft läßt, also keine Spur von tatsächlicher Aufhebung.



Im jetzigen lockdown bis 6.12.2020, der keineswegs mit Aufhebung oder Verlängerung von Fristen, auch nicht des Verfassungsgerichtshofes verbunden ist, sperrt dieser als einziges Gericht, auch keine Behörde macht dies, einfach die persönliche Zustellung bei der Einlaufstelle/Portier.

Ich habe dies nicht geglaubt und umgehen nachgefragt, dazu nachstehend der emailverkehr, der nichts mit dem Spruch auf der Rückwand des Sitzungsaales, fast wörtlich der Grundrechtssatz der Verfassung - Ihr Recht geht vom Volk aus zu tun hat - sondern wir sind wir - wer ist schon das Volk!

Ulrike Müller

Fotorechte Verfassungsgerichtshof Katharina F. Rossboth

Betreff     Verfassungsgerichtshof - die Namenlosen
Von     <presse-et-die-frau.com>
An     <C.Mayrbaeurl-et-vfgh.gv.at>
Datum     2020-12-01 13:29

Verfassungsgerichtshof - die Namenlosen

Sehr geehrte Frau Mag. Mayrbäurl,

Danke für die umgehende, allerdings unbefriedigende Antrwort.

Gibt es eine sachliche, verfassungskonforme Begründung, dass NUR der Verfassungsgerichtshof, und sonst kein Gericht und keine Behörde, die Entgegennahme von Schriftstücken verweigert?

Es ist unstrittig ungefährlicher bei der Einlaufstelle/Portier abzugeben, als sich in die Menschenansammlung eines Poststelle (das sind überdies keine Ämter mehr, auch wenn umgangssprachlich täuschend so bezeichnet) zu begeben, oder ist der Verfassungsgerichtshof anderer Meinung?

Gibt es eine sachliche, verfassungskonforme Begründung ein Privatperson auf das ERV zu verweisen zu dem eine Privatperson keinen Zugang hat?

Gibt es eine sachliche, verfassungskonforme Begründung ein Privatperson an einen privaten Dienstleister, die Post AG, zu verweisen?

Laut https://www.vfgh.gv.at/service/anlaufstellen/geschaeftsstelle.de.html ist die Tätigkeit der Geschäftsstelle, wie bei allen Gerichten, nicht die Tätigkeit einer Einlaufstelle, wird dies unrichtig dargestellt?

https://www.vfgh.gv.at/service/anlaufstellen/geschaeftsstelle.de.html

Die Geschäftsstelle ist für den Parteienverkehr bis inklusive 6. Dezember 2020 geschlossen. Wir bitten Sie, Ihr Anliegen jederzeit per E-Mail (vfgh@vfgh.gv.at) zu übermitteln.

Nach dem 6. Dezember 2020 ist die Geschäftsstelle voraussichtlich wieder von Montag bis Freitag, 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr für den Parteienverkehr geöffnet. Hier können schriftliche Anträge persönlich eingebracht werden; Sie können diese aber auch per Post an den Verfassungsgerichtshof schicken. Von der Geschäftsstelle erhalten Sie das – von der Homepage auch herunterladbare – Formular für die Einbringung eines Verfahrenshilfeantrages und die Abgabe eines Vermögensbekenntnisses. Ein derartiger Antrag kann in der Geschäftsstelle auch zu Protokoll gegeben werden. Wenn Sie Einsicht in Ihren Akt nehmen wollen, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin.

Telefon: + 43 (1) 53 122 8111

Dass allen bewusst ist, dass es nicht korrekt abläuft, ergibt sich aus der Namenlosigkeit, oder sieht der Verfassungsgerichtshof dies anders? Warum werden keine Namen bekannt gegeben?

Willkür widerspricht dem Art 7 des Bundesverfassungsgesetzes - ist der Verfassungsgerichtshof von diesem Willkürverbot ausgenommen?

Mit herzlichem Dank für Ihre bisherige und weitere Antwort, mit freundlichen Grüßen

Ulrike Müller

 
      
      
      
      
      Betreff     AW: Verfassungsgerichtshof - die Namenlosen
Von     Mayrbäurl Cornelia Mag. phil. <C.Mayrbaeurl-et-vfgh.gv.at>
An     presse@die-frau.com <presse-et-die-frau.com>
Datum     2020-12-01 13:09

Sehr geehrte Frau Müller,

 

Sie haben völlig recht, dass es auch trotz der Covid-Pandemie möglich sein muss, Anträge an den VfGH zu stellen!

 

Das ist auch der Fall, wie wir auf dieser Seite darstellen:

https://www.vfgh.gv.at/VfGH_Covid-19.de.html

Wir bitten hier, Anträge etc. entweder per Post zu senden oder sie elektronisch einzubringen. (Auf diese Seite gelangen Sie direkt von der Startseite, nämlich mit einem Klick auf den Kasten "Covid-19: Auch unter den geänderten Rahmenbedingungen…)

 

Ich bedaure, dass Sie den Hinweis nicht finden konnten und wir werden prüfen, ob wir diesen Punkt auf unserer Webseite deutlicher darstellen können. Gleichzeitig bitte ich um Verständnis, dass der VfGH jedes Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bzw. persönliche Kontakte vermeiden will. Das bezieht sich nicht nur auf die Kontakte mit der "Außenwelt", sondern auch auf die interne Arbeitsweise, bei der wir viel umgestellt haben, um die Zahl der persönlichen Kontakte zu minimieren. So ist es auch gelungen, dass der VfGH seine Arbeit, z.B. das Behandeln von Anträgen, nach wie vor im gleichen Tempo wahrnimmt wie zu normalen Zeiten.

 

Sind damit Ihre Fragen bzw. Ihr Anliegen geklärt? Falls nicht, rufen Sie mich bitte an!

 

Freundliche Grüße,

 

Cornelia Mayrbäurl

 


Mag. Cornelia Mayrbäurl

Mediensprecherin/Spokesperson

 

VERFASSUNGSGERICHTSHOF

Freyung 8, 1010 Wien

Tel.: +43 (1) 53 122 1016

E-Mail: c.mayrbaeurl-et-vfgh.gv.at  

Website: www.vfgh.gv.at  


Von: presse-et-die-frau.com
Gesendet: Dienstag, 1. Dezember 2020 12:35
An: Mayrbäurl Cornelia Mag. phil.
Betreff: Verfassungsgerichtshof - die Namenlosen


Verfassungsgerichtshof - die Namenlosen

Sehr geehrte Frau Mag. Mayrbäurl,


============Original Text vom 01.12.2020 07:12:00============
>

Verfassungsgerichtshof - die Namenlosen

Sehr geehrte Frau Mag. Mayrbäurl,

Es ist derzeit keine "Fristlose"-Zeit, dennoch ist die übliche Vorgangsweise, Abgabe beim Protier, der dann das Schriftstück übernimmt und nach einiger Zeit mit der gestempleten Rubrik zurückkommt nicht möglich.

Auf der webpage steht nur, dass der Parteienverkehr der Geschäftsstelle, kein Wort von der Einlaufstelle, bis 6.12.2020 nicht gegeben ist.

https://www.vfgh.gv.at/service/anlaufstellen/geschaeftsstelle.de.html

Die Geschäftsstelle ist für den Parteienverkehr bis inklusive 6. Dezember 2020 geschlossen. Wir bitten Sie, Ihr Anliegen jederzeit per E-Mail (vfgh@vfgh.gv.at) zu übermitteln.

Nach dem 6. Dezember 2020 ist die Geschäftsstelle voraussichtlich wieder von Montag bis Freitag, 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr für den Parteienverkehr geöffnet. Hier können schriftliche Anträge persönlich eingebracht werden; Sie können diese aber auch per Post an den Verfassungsgerichtshof schicken. Von der Geschäftsstelle erhalten Sie das – von der Homepage auch herunterladbare – Formular für die Einbringung eines Verfahrenshilfeantrages und die Abgabe eines Vermögensbekenntnisses. Ein derartiger Antrag kann in der Geschäftsstelle auch zu Protokoll gegeben werden. Wenn Sie Einsicht in Ihren Akt nehmen wollen, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin.

Telefon: + 43 (1) 53 122 8111

Entgegen dieser "Anleitung" sind emails wohl nicht rechtswirksam - oder hat sich dies geändert?

Die Dame in der Geschäftsstelle, der Portier, die Stelle von ganz oben die der Portier erwähnt sind alle namenlos und weigern sich den Namen zu nennen.

Beim Verwaltungsgerichtshof, bei allen anderen Gerichten und Behörden ist selbstverständlich der Einlauf möglich.

Die Partei muss dann das Schriftstück vor die Tür legen und ein Foto als Zustelliungsnachweis machen, der Portier erklärt er werde es liegen lassen.

Die Dame von der Geschäftsstelle, sagte noch es solle beim Portier geläutet werden als sie um ihren Namen gebeten worden war, was dere Portier entgegenete mit, was die Dame von der Geschäftsstelle sagt ist egal, er habe von ganz oben nach rückfrage erklärt bekommen, nichts anzunehmen.

Ich werde umgehend berichten wie der Verfassungsgerichtshof den Spruch im Sitzungssaal - Ihr Recht geht vom Volk aus - faktisch auslegt.

Mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen

Ulrike Müller

 

 

 

Mediensprecherin
Mag. Cornelia Mayrbäurl
Telefon: +43 (1) 53 122 1016
c.mayrbaeurl-et-vfgh.gv.at
Verfassungsgerichtshof Österreich
Freyung 8, 1010 Wien, Tel +43 1 531 22 - 0, vfgh@vfgh.gv.at

 
Für den Inhalt verantwortlich Bernhard Lanz


 

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