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17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
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dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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29.06.2015  |  Kommentare: 0

"Geht's ma ned am Oarsch"

Demonstration zum "Pograpsch-Paragraphen" vor dem Parlament

Am 29. Juni ging es vor dem Parlament in Wien um den Gesetzeszusatz, der im Volksmund auch der "Pograpsch-Paragraph" genannt wird.


Unter dem Titel "Geht's ma ned am Oarsch" wollten die Studenten und Studentinnen darauf aufmerksam machen, dass der Gesetzesentwurf, so wie er jetzt verhandelt wird, noch zu viele Fragen offen lässt.



 
    "§ 218. (1a) Nach Abs. 1 ist auch zu bestrafen, wer eine andere Person durch eine intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle in ihrer Würde verletzt."


Was aber heißt hier "intensiv" und welche Körperstellen sind denn nun gemeint? Es bleibt zu viel der Interpretation überlassen, zu viel liegt im Ermessen von Richtern und Richterinnen, sodass eine klare Gesetzgebung oder gar Gerechtigkeit in solchen Fällen kaum gewährleistet werden kann. Daher die Forderung, dass nicht zwischen intensiven und nicht intensiven Berührungen unterschieden werden darf, da bereits leichte Berührungen die Absicht der Täter und Täterinnen klarmachen.


Die meisten Passanten lassen sich einen Flyer in die Hand drücken, ein paar nehmen sich auch die Zeit, kurz den Erklärungen zu lauschen, die die Studenten und Studentinnen gerne geben. Da gerade auch Touristen Interesse an der Aktion haben, werden nicht nur viele Fotos mit ihnen gemacht, sondern auch mal ein Schild für die Aktion hoch gehalten und für ein Foto posiert.


Mit der Aktion "Geht's ma ned am Oarsch" hoffen die Studenten und Studentinnen, Aufmerksamkeit auf ein Thema zu lenken, das heute nach wie vor aktuell ist. Ein Drittel der Frauen erfahren seit ihrem 15. Lebensjahr physische und/oder sexuelle Gewalt. Jede zweite Frau erlebte schon sexuelle Belästigung. Geschützt davor sind sie aber nur am Arbeitsplatz, überall sonst wird sexuelle Belästigung entweder nicht als solche wahrgenommen, auch wenn ungewollt die Hand am Gesäß landet oder aber nicht geahndet.
 

Daher bleibt die Hoffnung, dass die Regierung einen Gesetzeszusatz und eine Formulierung dafür findet, damit sexuelle Belästigung bald strafbar sein wird und eine gerechte Rechtsprechung garantiert ist.
 


Fotos: Valerie Gaber
VG



In unserer Redaktion gibt es keine vorgeschriebene Meinung, daher nachstehend auch weitere Meinungen zu diesem Thema auf die-frau:


Ich lasse mir meinen Hintern nicht begrapschen – nur versohlen!

Strafantrag wegen sexueller Belästigung ohne Straftat

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Welches Mindestmaß an „Nein“ ist erforderlich, um ficken zu dürfen?

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Die Shorts/Hot Pants und die sexlose Vagina


 

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