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asia
28.01.2026 14:02:02 asia hat ein Thema kommentiert Wohnen im Alter:   Ich glaube, viele Senioren lieben Dekorationen im Retro-Stil. Ein gutes Beispiel dafür ist eine Korkkarte als Pinnwand im Retro-Stil – dabei geht es um eine praktische und zugleich stilvolle Wanddeko, die sich in jede Einrichtung harmonisch einfügen könnte. Hervorzuheben ist, dass diese Wanddeko eine hohe Funktionalität mit einem warmen, natürlichen Look verbindet. Im Sortiment des Onlineshops https://canvascale.de findet ihr hochwertige Korkkarten als Pinnwand in dezenten Brauntönen – sie passen perfekt zu Vintage-, Mid-Century- oder Boho-Interieurs. Ich glaube, diese zeitlose Wanddeko soll auch Senioren gefallen :)    
asia
28.01.2026 12:54:41 asia hat ein Thema kommentiert Nachstes Projekt: Gartenbereich verschönern...:       Hallo, vor ein paar Jahren haben wir auch nach einem soliden, eleganten Zaun für unser Grundstück gesucht. Wir haben uns für einen Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutzstreifen entschieden. Der Zaun ist super stabil, sehr pflegeleicht und optisch schlicht, aber modern. Gerade wenn dir Privatsphäre wichtig ist, funktioniert diese Lösung echt gut. Den Zaun haben wir bei Gold Zäune https://goldzaune.de bestellt. Der Hersteller bietet neben soliden Stabmatten auch Aluminiumzäune im modernen Stil und solide Schmiedezäune an. Wenn du etwas Langlebiges, Wartungsarmes suchst, kann ich dir diese Firma empfehlen :)
kaka88
28.01.2026 10:47:29 kaka88 hat ein Thema kommentiert Wütender Designer:  AMMA ist ein Unternehmen, das Fenster und Türen aus PVC und Aluminium produziert. Auf der Website https://ammawindows.com/ kann man erfahren, welche Lösungen angeboten werden und für welche Arten von Investitionen sie geeignet sind. Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmen. Der Fokus liegt klar auf Qualität und Langlebigkeit der Produkte. Es lohnt sich, sich mit dem Sortiment vertraut zu machen.
sarra44
26.01.2026 13:55:59 sarra44 hat ein Thema kommentiert Sexspielzeug?:  Hab mich da auch mal über das hier informiert annonce travesti Ein guter Freund von mir ist Transsexuel und lebt in der Schweiz.Soll aber schon seriös sein.
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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15.06.2021  |  Kommentare: 0

Ein Richter außer Kontrolle

Ein Richter außer Kontrolle
Was tun, wenn sich ein Richter nicht korrekt verhält?

Die Schriftverfasserin möchte vorausschicken, dass nachstehend zwar allgemein über Ablehnungssachen informiert wird, jedoch der gegenständliche Artikel aus gegebenem Anlass und bezogenen auf einen konkreten Richter (welcher nachstehend nicht namentlich erwähnt wird) verfasst wurde, weshalb bewusst und der Einfachheit halber auf das Binnen-I verzichtet wird.


Gemäß § 22 JN (Jurisdiktionsnorm) kann ein Richter aufgrund von Befangenheit „abgelehnt“ werden.

Der 4. Absatz dieser § 22 JN besagt, dass die von der Partei behaupteten Ausschließungsgründe stets amtswegig festzustellen sind. Das bedeutet, dass es Aufgabe des Amts, also des Gerichtes (am besten des erkennenden Richters selbst) ist, sich darum zu kümmern, dass das Amt frei von Zweifeln an der Unbefangenheit ist. Dies bedeutet wiederum, dass KEINERLEI Zweifel – aus Sicht der demokratischen Öffentlichkeit – bestehen dürfen, dass ein Richter unbefangen ist.

Im Idealfall würde dies bedeuten, dass sich ein Richter selbst als befangen erklärt und die Sache einem Organ frei von Zweifeln an der Unbefangenheit zugewiesen wird.

Der 1. Absatz der § 21 JN besagt, dass auch eine Partei Zweifel an der Unbefangenheit eines Richters darlegen kann. Die Partei muss dann die Umstände bekannt geben, die die Ablehnung begründen.

§ 21 (1) JN: „Das Ablehnungsrecht kann von jeder Partei ausgeübt werden, gleichviel ob nach Beschaffenheit der Verhältnisse die ablehnende Partei oder deren Gegner gefährdet erscheint.“

Laut § 21 Abs. 21 JN muss die Partei Befangenheitsgründe sofort kundtun; man darf also nicht zuwarten.

Im Normalfall erklären sich Richter nur dann befangen, wenn ein Naheverhältnis zu einer Person besteht, die in diesem gegenständlichen Verfahren auf der einen oder der anderen Seite steht.

Wenn es also andere Gründe gibt, dass ein Richter befangen ist, muss die Partei detailliert darlegen, WARUM der erkennende Richter nicht frei von Zweifeln an der Unbefangenheit ist.

Gemäß § 22 Abs. 2 JN hat sich der abgelehnte Richter über diesen Ablehnungsantrag zu äußern.

Darauffolgend muss die Partei gem. § 22 Abs. 3 JN die vom Richter in dessen Stellungnahme bestrittenen Ablehnungsgründe glaubhaft zu machen.

Die Stellungnahme sieht normalerweise so aus, dass der Richter nur kurz und schmerzlos angibt: "Ich fühle mich nicht befangen.".

Was für einen Unterschied macht es, ob sich ein Richter befangen fühlt oder nicht? Ist nicht das Wesen der Befangenheit, dass dies alles unbewusst abläuft? Fühlt man sich automatisch unbefangen? Ist das nicht menschlich?

Der Ablauf ist also – Ablehnungsantrag der Partei – Stellungnahme des Richters  - Glaubhaftmachung der Partei – Entscheidung über die Ablehnung durch die dem Richter übergeordnete Stelle. Über den Ablehnungsantrag der Partei entscheidet der Gerichtsvorsteher – also ein Richterkollege.

Man kann sich schon denken, was mit einem derartigen Ablehnungsantrag einer Partei geschieht – er wird natürlich abgewiesen.

Würden Sie über einen Kollegen negativ entscheiden, wenn ein Außenstehender angibt, der Kollege wäre unparteiisch?

Es entstehen durch dieses Ablehnungsverfahren in dem Moment, in dem die Partei einen Ablehnungsantrag stellt, sofort zwei Seiten – die des Richters und dessen Kollegenschaft – und die der Partei im Verfahren, in welchem der abgelehnte Richter entscheidet.

Es stellt sich notgedrungen die Frage, ob spätestens mit dem Stellen eines solchen Ablehnungsantrags automatisch beim Richter Umstände entstehen, die Zweifel an dessen Unbefangenheit begründen. Wären Sie nicht auch automatisch – wenn auch unbewusst – unparteiisch, würden Ihnen jemand unparteiisches Verhalten vorwerfen?

Und stellen Sie sich dann noch vor, über diese Angelegenheit würde ein Kollege von Ihnen entscheiden – jemand, mit dem Sie tagtäglich zusammenarbeiten oder den Sie zumindest jeden Tag sehen und ein kollegiales Verhältnis pflegen.

Es ist menschlich, dass man sich selbst als objektiven Beobachter sehen möchte und nicht zugeben möchte, dass man – unbewusst – Präferenzen hat und diese in Entscheidungen einfließen lässt.

Als Partei hat man die Wahl – stillschweigend den unparteiischen Richter walten zu lassen, obwohl man weiß, dass dessen Entscheidungen von dessen Befangenheit geprägt sind, oder die Befangenheitsgründe darlegen und wie Don Quixote gegen Windmühlen kämpfen – denn machen Sie sich nichts vor: Eine Partei, die einen Richter im Verfahren ablehnt, kommt nie zum Ziel.

Der abgelehnte Richter sieht sich als Opfer, der Vorgesetzte (der Richterkollege, der über den Ablehnungsantrag ex lege entscheidet) hält seine schützende Hand über den Richter und die Partei, die als Querulant gilt, der sich ja nur nicht mit der Entscheidung des Gerichtes zufriedengeben möchte, kann zum Salzamt gehen.

Da kann man als Bürger eigentlich nur noch den Hut draufhauen.

Wen wundert es noch, dass Menschen wie Pilnacek und Kurz an der Macht sind, wenn die Beamtenschaft nur noch sich selbst beschützt?

Die Beamten, und dazu zählen auch Richter, haben längst vergessen, dass sie der Bevölkerung dienen – nicht umgekehrt.



Titelbild: Symbolfoto. Verfassungsgerichtshof und BA-CA Kunstforum, ehem. Österr. Creditanstalt für Handel und Gewerbe (wikimedia commons), 10.8.2014, Haeferl (Autor).


 

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