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22.11.2024 15:13:03 cloudia hat ein Thema kommentiert Sex:  Ich kannda auch das hier empfehlen  frau sucht mann ofi
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11.11.2024 13:39:59 danny447 hat ein Thema kommentiert Kochideen:  Ich koche heute ein Schnitzel mit Kartoffeln und Salat.
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11.11.2024 13:36:33 danny447 hat ein Thema kommentiert Die richtige Ernährung:  Ja die richtige Ernährung ist auf alle Fälle wichtig. Ich merke es selber auch gerade bei den Zöhnen. Ich muß mir vorne bei meinen Zähnen nun eine Zahnkrone machen lassen.Und am besten möchte ich mir das so angenähm wie möglich machen und mit einem schönen Ausflug in der Natur verbinden denn ich dannach machen kann.Das nimmt mir auch die Angst vorm Zahnarzt.
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04.11.2024 12:32:34 asia hat ein Thema kommentiert Nachstes Projekt: Gartenbereich verschönern...:   Wenn man seinen Garten funktional gestalten möchte, kann ein praktisches Gartenhaus aus Holz eine tolle Ergänzung sein! Holzgartenhäuser bieten viele Vorteile. In erster Linie kann ein Gartenhaus als Stauraum für Rasenmäher, Schaufeln, Harken und Gießkannen dienen. Vor einigen Jahren habe ich mir ein Gartenhaus im Online-Shop https://www.das-gartenhaus.com gekauft. Im Sommer verbringe ich in diesem malerischen Häuschen viel Zeit :) Es ist das perfekte Spielhaus für meine Kinder. Holz ist ein umweltfreundliches, natürliches Material, das bei der richtigen Pflege lange hält. Die Firma Das-Gartenhaus kann ich euch mit reinem Gewissen empfehlen!
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
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18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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15.06.2021  |  Kommentare: 0

Ein Richter außer Kontrolle

Ein Richter außer Kontrolle
Was tun, wenn sich ein Richter nicht korrekt verhält?

Die Schriftverfasserin möchte vorausschicken, dass nachstehend zwar allgemein über Ablehnungssachen informiert wird, jedoch der gegenständliche Artikel aus gegebenem Anlass und bezogenen auf einen konkreten Richter (welcher nachstehend nicht namentlich erwähnt wird) verfasst wurde, weshalb bewusst und der Einfachheit halber auf das Binnen-I verzichtet wird.


Gemäß § 22 JN (Jurisdiktionsnorm) kann ein Richter aufgrund von Befangenheit „abgelehnt“ werden.

Der 4. Absatz dieser § 22 JN besagt, dass die von der Partei behaupteten Ausschließungsgründe stets amtswegig festzustellen sind. Das bedeutet, dass es Aufgabe des Amts, also des Gerichtes (am besten des erkennenden Richters selbst) ist, sich darum zu kümmern, dass das Amt frei von Zweifeln an der Unbefangenheit ist. Dies bedeutet wiederum, dass KEINERLEI Zweifel – aus Sicht der demokratischen Öffentlichkeit – bestehen dürfen, dass ein Richter unbefangen ist.

Im Idealfall würde dies bedeuten, dass sich ein Richter selbst als befangen erklärt und die Sache einem Organ frei von Zweifeln an der Unbefangenheit zugewiesen wird.

Der 1. Absatz der § 21 JN besagt, dass auch eine Partei Zweifel an der Unbefangenheit eines Richters darlegen kann. Die Partei muss dann die Umstände bekannt geben, die die Ablehnung begründen.

§ 21 (1) JN: „Das Ablehnungsrecht kann von jeder Partei ausgeübt werden, gleichviel ob nach Beschaffenheit der Verhältnisse die ablehnende Partei oder deren Gegner gefährdet erscheint.“

Laut § 21 Abs. 21 JN muss die Partei Befangenheitsgründe sofort kundtun; man darf also nicht zuwarten.

Im Normalfall erklären sich Richter nur dann befangen, wenn ein Naheverhältnis zu einer Person besteht, die in diesem gegenständlichen Verfahren auf der einen oder der anderen Seite steht.

Wenn es also andere Gründe gibt, dass ein Richter befangen ist, muss die Partei detailliert darlegen, WARUM der erkennende Richter nicht frei von Zweifeln an der Unbefangenheit ist.

Gemäß § 22 Abs. 2 JN hat sich der abgelehnte Richter über diesen Ablehnungsantrag zu äußern.

Darauffolgend muss die Partei gem. § 22 Abs. 3 JN die vom Richter in dessen Stellungnahme bestrittenen Ablehnungsgründe glaubhaft zu machen.

Die Stellungnahme sieht normalerweise so aus, dass der Richter nur kurz und schmerzlos angibt: "Ich fühle mich nicht befangen.".

Was für einen Unterschied macht es, ob sich ein Richter befangen fühlt oder nicht? Ist nicht das Wesen der Befangenheit, dass dies alles unbewusst abläuft? Fühlt man sich automatisch unbefangen? Ist das nicht menschlich?

Der Ablauf ist also – Ablehnungsantrag der Partei – Stellungnahme des Richters  - Glaubhaftmachung der Partei – Entscheidung über die Ablehnung durch die dem Richter übergeordnete Stelle. Über den Ablehnungsantrag der Partei entscheidet der Gerichtsvorsteher – also ein Richterkollege.

Man kann sich schon denken, was mit einem derartigen Ablehnungsantrag einer Partei geschieht – er wird natürlich abgewiesen.

Würden Sie über einen Kollegen negativ entscheiden, wenn ein Außenstehender angibt, der Kollege wäre unparteiisch?

Es entstehen durch dieses Ablehnungsverfahren in dem Moment, in dem die Partei einen Ablehnungsantrag stellt, sofort zwei Seiten – die des Richters und dessen Kollegenschaft – und die der Partei im Verfahren, in welchem der abgelehnte Richter entscheidet.

Es stellt sich notgedrungen die Frage, ob spätestens mit dem Stellen eines solchen Ablehnungsantrags automatisch beim Richter Umstände entstehen, die Zweifel an dessen Unbefangenheit begründen. Wären Sie nicht auch automatisch – wenn auch unbewusst – unparteiisch, würden Ihnen jemand unparteiisches Verhalten vorwerfen?

Und stellen Sie sich dann noch vor, über diese Angelegenheit würde ein Kollege von Ihnen entscheiden – jemand, mit dem Sie tagtäglich zusammenarbeiten oder den Sie zumindest jeden Tag sehen und ein kollegiales Verhältnis pflegen.

Es ist menschlich, dass man sich selbst als objektiven Beobachter sehen möchte und nicht zugeben möchte, dass man – unbewusst – Präferenzen hat und diese in Entscheidungen einfließen lässt.

Als Partei hat man die Wahl – stillschweigend den unparteiischen Richter walten zu lassen, obwohl man weiß, dass dessen Entscheidungen von dessen Befangenheit geprägt sind, oder die Befangenheitsgründe darlegen und wie Don Quixote gegen Windmühlen kämpfen – denn machen Sie sich nichts vor: Eine Partei, die einen Richter im Verfahren ablehnt, kommt nie zum Ziel.

Der abgelehnte Richter sieht sich als Opfer, der Vorgesetzte (der Richterkollege, der über den Ablehnungsantrag ex lege entscheidet) hält seine schützende Hand über den Richter und die Partei, die als Querulant gilt, der sich ja nur nicht mit der Entscheidung des Gerichtes zufriedengeben möchte, kann zum Salzamt gehen.

Da kann man als Bürger eigentlich nur noch den Hut draufhauen.

Wen wundert es noch, dass Menschen wie Pilnacek und Kurz an der Macht sind, wenn die Beamtenschaft nur noch sich selbst beschützt?

Die Beamten, und dazu zählen auch Richter, haben längst vergessen, dass sie der Bevölkerung dienen – nicht umgekehrt.



Titelbild: Symbolfoto. Verfassungsgerichtshof und BA-CA Kunstforum, ehem. Österr. Creditanstalt für Handel und Gewerbe (wikimedia commons), 10.8.2014, Haeferl (Autor).


 

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