Vorsicht vor hinterlistigen Verkäufern auf eBay.
Es ist kein neues Phänomen, dass man beim Kauf im Internet sehr
vorsichtig sein muss. Gerade jetzt, wo technische Neuheiten wie das
iPhone 4 oder das iPad den Markt erreichen, kommen auf eBay fast
minütlich neue Angebote dazu. Natürlich ruft die immense Nachfrage auch
viele Betrüger auf den Plan. So finden immer öfters leere
iPhone-Verpackungen einen Käufer.
Wie kann sowas passieren? Die Verkäufer erwähnen nur klein gedruckt,
dass es sich bei der Auktion nur um die Verpackung des Telefons handelt.
Wer den Text nicht genau durch liest, kann leicht zum Opfer werden.
eBay selbst pocht auf die Selbstverantwortung des Käufers und weist
darauf hin, dass wenn im Text, wenn auch klein gedruckt, der Artikel
ausreichend beschrieben wird, nicht von einer Täuschung gesprochen
werden kann.
Was soll man machen, wenn man schon Opfer eines Betruges geworden ist
und man das Geld schon überwiesen hat? Die Rückforderung gestaltet sich
als schwierig, weil aufgrund der unsicheren Rechtslage die Anwaltskosten
schon vor der Verhandlung getragen werden müssen. Am sichersten ist
wohl eine Bezahlung mit PayPal, wo man das Geld zurückfordern kann, wenn
man beweisen kann, dass man betrogen worden ist.
Wenn Sie den Artikel ersteigert haben, aber bemerken, dass sie betrogen
worden sind, dann bezahlen sie am besten einfach nicht. Der Verkäufer
wird vermutlich keine rechtlichen Schritte einleiten, da er schnell als
Betrüger da stehen könnte.
Das Wichtigste ist aber, sich den Text jeder Auktion genau durchzulesen,
bevor sie mitsteigern. So können sie sich am ehesten vor Betrugsfällen
schützen! Achten Sie auch auf die Verkäuferbewertung. Wenn sie das
beherzigen, haben sie hoffentlich bald viel Freude mit ihrem neuen
iPhone.
(dw)