20.07.2013 |
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Unerwünschter Telefonsex
Telefonschwindel: Wenn man für einen Rückruf fast 80 Euro bezahlen muss.
Einem Mann aus Graz ist letzte Woche folgendes passiert: Auf seinem Handy wurde ein versäumter Anruf angezeigt. Da die Nummer mit der Vorwahl 0664 anfing, hat er sich nichts Böses dabei gedacht und zurückgerufen. Doch er erreichte eine Sexhotline, weswegen er gleich wieder auflegte. Nach einiger Zeit bekam er eine Rechnung in Höhe von 79 Euro für einen Anruf nach Prag und ein Dankeschön dafür, dass er so ein treuer Kunde sei. Nach seiner Beschwerde bei der Arbeiterkammer wurde ihm mitgeteilt, dass er einer neuen Art des Telefonschwindels aufgesessen ist und auf keinen Fall solche Rechnungen bezahlen muss.
Was kann man dagegen tun?
Am besten ist es, Sie rufen bei unbekannten Nummern nicht zurück. Wenn Sie die Nummer doch gewählt haben und feststellen, dass Sie bei einer Sexhotline gelandet sind, legen Sie sofort auf, denn je länger man telefoniert, desto teurer wird es. Wenn Sie bereits eine Rechnung bekommen haben, gehen Sie zur Arbeiterkammer und lassen Sie sich dort beraten. Guido Zeilinger, Jurist beim Konsumentenschutz, warnt: „Solche Rechnungen keinesfalls einzahlen!“ Angst muss man nicht haben, denn bei dieser Masche handelt es sich eindeutig um Rechtsbruch. Selbst wenn Sie Mahnungen oder ähnliches bekommen, sollten Sie sich nicht einschüchtern lassen. In sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten stehen Ihnen die Berater bei der Arbeiterkammer oder dem Konsumentenschutz mit Rat und Tat zur Seite. Selbst wenn Sie der Meinung sind, dass es sich kaum lohnt, um eine doch noch übersichtliche Summe, einen Rechtsstreit anzufangen, sollten Sie nicht schweigen, denn genau so machen solche Betrüger ihr Geld.
(sk)
Foto: TwoWings