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cloudia
22.11.2024 15:13:03 cloudia hat ein Thema kommentiert Sex:  Ich kannda auch das hier empfehlen  frau sucht mann ofi
danny447
11.11.2024 13:39:59 danny447 hat ein Thema kommentiert Kochideen:  Ich koche heute ein Schnitzel mit Kartoffeln und Salat.
danny447
11.11.2024 13:36:33 danny447 hat ein Thema kommentiert Die richtige Ernährung:  Ja die richtige Ernährung ist auf alle Fälle wichtig. Ich merke es selber auch gerade bei den Zöhnen. Ich muß mir vorne bei meinen Zähnen nun eine Zahnkrone machen lassen.Und am besten möchte ich mir das so angenähm wie möglich machen und mit einem schönen Ausflug in der Natur verbinden denn ich dannach machen kann.Das nimmt mir auch die Angst vorm Zahnarzt.
asia
04.11.2024 12:32:34 asia hat ein Thema kommentiert Nachstes Projekt: Gartenbereich verschönern...:   Wenn man seinen Garten funktional gestalten möchte, kann ein praktisches Gartenhaus aus Holz eine tolle Ergänzung sein! Holzgartenhäuser bieten viele Vorteile. In erster Linie kann ein Gartenhaus als Stauraum für Rasenmäher, Schaufeln, Harken und Gießkannen dienen. Vor einigen Jahren habe ich mir ein Gartenhaus im Online-Shop https://www.das-gartenhaus.com gekauft. Im Sommer verbringe ich in diesem malerischen Häuschen viel Zeit :) Es ist das perfekte Spielhaus für meine Kinder. Holz ist ein umweltfreundliches, natürliches Material, das bei der richtigen Pflege lange hält. Die Firma Das-Gartenhaus kann ich euch mit reinem Gewissen empfehlen!
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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10.08.2011  |  Kommentare: 0

Causa Mayer: Chaos-Slalom des Strafrechts

Causa Mayer: Chaos-Slalom des Strafrechts
   
Totalversagen der Rechtslehre?

Es überrascht in einem doch eher traditionsbewusstem Land wie Österreich, dass Staatsanwaltschaft und Gerichtsbarkeit sehr stark mit Frauen besetzt sind. Zumindest zeigt das der erste Blick. Der zweite hingegen entblößt, dass sich eben jene topqualifizierten Frauen vom Rechtsberuf, d. h. von den Gerichten und Staatsanwaltschaften, wieder abwenden.

So studierte Frau  Mag. Stephanie Schnöll in 5 Semestern Rechtswissenschaften, um nach einem Gerichtspraktikum beim mittlerweile pensionierten Amtshaftungsrichter des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien, Herrn Rat Dr. Vrba, fluchtartig diesen Tätigkeitsbereich zu verlassen. Frau Dr. Sabine Papst unterschritt ebenfalls die Mindeststudiendauer. Sie war zunächst beim Verwaltungsgerichtshof, genauer beim Vizepräsidenten Hofrat Dr. Pesendorfer tätig, welcher den Bereich Menschenrechtsfragen abdeckte. Vizepräsidenten Hofrat Dr. Pesendorfer verließ unter größter Geheimhaltung von einem Tag auf den anderen den Verwaltungsgerichtshof. Auch Dr Papst verließ den Verwaltungsgerichtshof, jedenfalls nicht grundlos, denn man verlangte von ihr, eine 8-jährige Verfahrensdauer als menschenrechtskonform zu beurteilen. Das verstieß nicht nur gegen den Common Sense, also wechselte Dr. Papst zur renomierten Anwaltsfirma CMS Reich-Rohrwig, wo sie dann entnervt von der Realrechtssituation mit der Anwalts- und Gerichtstätigkeit mit 30. 6. 2011 Schluß machte. Frau Mag. Cornelia Schenk,studierte ebenfalls in bestechender Art Rechtswissenschaften. Ihre Mutter ist Senatspräsidentin beim Obersten
Gerichtshof. Doch aufgrund der Alltagsgerichtsrechtssituation wandte Mag. Cornelia Schenk sich von dem angesehenen Job ab, studiert Umwelttechnologie und war nur mehr zur Finanzierung des Studiums geringfügig bei einem Anwalt aktiv.

Ein weiteres Beispiel für Frauen und Recht ist Richterin Mag Sonja Höpler-Salat, die im Gegensatz zum davor zuständigen Richter, dafür sorgte, dass aus dem Straftäter Elsner kein Gerichtsmärtyrer wird.

Und ganz aktuell sind in der Causa Walter Mayer mit Staatsanwältin Mag. Weinberger, Richterin Mag. Lewy und RAA MMag. Sattinger als Verteidigerin 3 Frauen an vorderster Front. RAA MMag. Sattinger absolvierte neben der Erziehung ihres Sohnes die Fächer Theologie und Jus in Mindestzeit.


Darüber hinaus ist nach Mag. Karin Gastinger, Dr. Maria Berger und Dr. Claudia Bandion-Ortner nunmehr mit Dr. Beatrix Karl die 4. Frau in Folge Justizministerin. Es hat den Anschein, dass Gerechtigkeit und ein faires Verfahren Frauenthemen sind.





Wie berechtigt der Abschied von Mag. Schenk aus dem Justizbereich war, beweist dieser Tage die Rechtspraxis in der Causa Mayer. In dem Fall muss man salopp feststellen, dass aufgrund der Wechsel vom Beschuldigten- zu Zeugenprotokoll und wieder zurück im Beschuldigten-Protokoll sämtliche Strafrechtslehrbücher ersatzlos zu streichen sind.

Sowohl der pensionierte Präsident des Obersten Gerichtshofes, Hofrat Dr. Johann Rzeszut, der pensionierte Strafrichter Dr. Bodo Grygar, der pensionierte Oberstaatsanwalt, in der Universitätslehre noch aktive Univ.-Prof Hofrat Dr. Lambauer kritisieren öffentlich die Strafjustiz.

Die von diesen gerügten juristische Ungereimtheiten, werden so dargestellt, als wären diese Verfahrensweisen völlig unabhängig vom Vorbild der genannten Spitzenjuristen in deren aktiver Zeit und ebenso unabhängig von den Inhalten ihrer Lehrtätigkeit.

Im Detail ging Folgendes vor sich: Am 19.3.2009 wurden in der Causa Mayer die Aussagen eines gewissen Herrn Rocnik im Wechsel von Beschuldigten- zu Zeugenprotokoll und wieder zurück im Beschuldigten Protokoll einschließlich der Rechtsbelehrung zu einer Festnahme die erst Stunden später laut nachfolgendem Zeugenprotokoll stattfand, festgehalten - jedenfalls vor der Unterbrechung um 13:30. Um 18:20 desselben Tages wiederum, also  Stunden später,  wurde im
Zeugenprotokoll die Aushändigung der Anordnung zur Festnahme protokolliert!! Und dann wurde um 18:58 das Beschuldigtenprotokoll nach Abschluss des Zeugenprotokolls fortgesetzt. Systematisch wurde hier ein und dieselbe Person als Beschuldigter und als Zeuge einvernommen.

Weil es so unglaublich ist, nochmal zur Verdeutlichung: Die Einvernahme Rocnik, siehe Anlage, begann als Beschuldigtenvernehmung, nach einer Unterbrechung wurde sie als Zeugenvernehmung fortgesetzt. In dieser Zeugenvernehmung wurde der Beschluss der Hausdurchsuchung und der Festnahme ausgehändigt, diese Festnahme findet sich aber schon in der Rechtsbelehrung im angeblich Stunden zuvor durchgeführten Beschuldigtenprotokoll. Die Zeugenvernehmung wurde beendet und danach die  Beschuldigtenvernehmung fortgesetzt. Die Festnahme wurde übrigens nie aufgehoben.



Erst durch Betrachtung der Bilder mit dem Zusammenschnitt dieser Abfolge kann man dies erkennen aber sicher nie verstehen können.

Wenn ein StudentIn bei einer Strafrechtsprüfung dies als denkmöglich angibt, dann endet die Prüfung mit einem Hinausflug. Doch diese Vorgangsweise ist Tatsache in der österreichischen Strafgerichtsrealität.

Wir werden der Strafrechtslehre den digitalisierten Mayer-Akt zukommen lassen – weil dieser Akt augenscheinlich zeigt, was Strafprozessrealität ist. Und weil er ein ideales Anschauungsbeispiel darstellt, wie die Jus-StudentInnen möglichst tauglich darauf vorbereitet werden können, was dann im Gericht Sache ist. Vielleicht führt das dazu, dass aktive Staatsanwälte, aktive, nicht erst pensionierte Richter, aber vor allem die Strafrechtslehre selbst sich auch öffentlich und in einer
Auseinandersetzung mit der Realität um das Vertrauen und das Ansehen in die Strafgerichtsbarkeit bemühen und dieses ramponierte Image nicht als mediales sondern als real begründetes Problem sehen.

Die angeführte Besonderheit drückt sich auch durch die verschiedenen ON 132 und ON 534 trotz Protokolle ein und derselben Person vom selben Tag aus.  Die Staatsanwaltschaft und das Landesgericht für Strafsachen Wien übergingen diesen Sachverhalt und es wurden auch keine Maßnahmen gemäß § 78 STP0 seitens der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts gegen die Vernehmungs-Beamten gesetzt.

Bei der Einvernahme von Herrn Meixner als Beschuldigtem und dann als Zeugen war auch eine Staatsanwältin anwesend und es wurde darauf unrichtig verwiesen, dass kein  Entschlagungsrecht bestehe.



Wie kommt es dazu, dass ein und dieselben Personen in ein und derselben Sache als Beschuldigte und Zeugen einvernommen werden, ohne dass hier reagiert wird?

Als Folge ergeben sich weitere Besonderheiten, nämlich dass die Protokolle in sich schon widersprüchlich sind, aber auch mit anderen Protokollen im Widerspruch stehen. Dies wird nicht nur nicht aufgeklärt, sondern diese Ungereimtheit wird weder vorgehalten noch erwähnt. Solcherart generieren sich einfach Nonsense-Protokolle, die sich durch den gesamten Akt ziehen.
Nicht eine einzige Einvernahme hält einer einfachen Hausverstandsprüfung stand.

Das Ergebnis der Einvernehmen drückt der Strafantrag so aus: „noch auszuforschenden Spitzensportlern verkaufte“ (Seite 8).

Herr Meixner sagt aus, dass Walter Mayer mit Ruderern bei Humanplasma gewesen sei.  Aber alle (!) Ruderer widersprechen dem und sagen aus, sie hätten mit Mayer nichts zu tun gehabt und sie seien nicht mit Mayer dort gewesen.

Die nächste Kuriosität der Causa ist, dass - wie allgemein bekannt - hinter dem Strafantrag die Information des Herrn Fleckl vom Kurier steckt. Aber spätestens seit dem Verfahren Kate Allen  gegen Fleckl/Kurier unter informativer Befragung der Staatsanwältin, ist es amtlich und auch im Internet einsehbar, dass Fleckls Informationen falsch sind. Er hat sich bei seiner Berichterstattung über Kate Allen auf Gerlinde Mayer berufen, die sich nur durch in der Not erfundene Märchen, also gleichsam durch Notlügen, von Belästigungen und der Verweigerung des Aussageverweigerungsrechtes wehren konnte. Denn Gerlinde Mayer hat Kate Allen nie getroffen und Kate Allen war nie bei Humanplasma. Mit derselben (Un-)Glaubwürdigkeit  behauptet Fleckl, Gerlinde Mayer hätte einen Blutbeutel von der Firma Humanplasma dem Radrennprofi Totschnigg nach
Frankreich gebracht. Totschnigg bestritt diese sehr an eine Zeitungsente erinnernde Behauptung. Aber man staune – der Sportler des Jahres 2005 wurde deshalb wegen falscher Zeugenaussage angeklagt. Um dem Fass den Boden auszuschlagen, weiß  Herr Fleckl, dass Journalisten wie Herr Manfred Polt, damals Kurier, seinerzeit Totschnigg in Frankreich begleiteten und dort keine Gerlinde Mayer war.



Zusätzlich wurde Frau Wagner von der Firma Humanplasma einvernommen - als Beschuldigte, doch auf einmal als Zeugin. Sie sagte aus, sie könne sich nicht daran erinnern (die Weiterreichung eines Blutbeutels an Frau Mayer für Herrn Totschnigg für die Tour de France ist beileibe etwas Einzigartiges, das Frau Wagner sich nicht vergessen hätten). Frau Wagner sagte nicht die Wahrheit aus, so ein Blödsinn sei das, die Frau Mayer habe nie einen Blutbeutel für Herrn Totschnigg für die Tour de France geholt. Sie habe aber diese Wahrheit nicht aussagen können, da sie ansonsten ebenfalls einen Strafantrag wegen falscher Zeugenaussage befürchtete.

Und obwohl die Beamten der Soko-Doping wussten, dass sie als Zeugen an der Verhandlung nicht teilnehmen dürfen, saß heute, am 10. 8. 2011 unter den Zuhörern – ist dies nur tolerierte Missachtung des Gerichtes und des Rechtsstaates oder auch ein Disziplinarvergehen oder Amtsmissbrauch?

Nach der Auflistung all dieser Ungereimtheiten stellen sich fundamentale Fragen:

Versagt die Rechtslehre total, wenn es zu solchen Besonderheiten kommt?

Wie ist die Doppelfunktion Beschuldigter – Zeuge zu sehen?

Steht der Beschuldigte dann – nur weil Zeuge darüber steht – unter der Sanktion der falschen Zeugenaussage oder kann unter dem Anschein der Wahrheitspflicht der Beschuldigte straffrei die Unwahrheit sagen?

Wie ist es zu werten, dass der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wien uns mitteilt, die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft mache ab Einbringung des Strafantrages das Landesgericht für Strafsachen?

Darüber hinaus teilte uns RA Dr. Eltz fassungslos  mit, dass keine Aktenkopie angefertigt wurde, die laufend aktualisiert wird, in die die Verteidigung Akteneinsicht nehmen kann. Hingegen wurde ihm bzw. der gesamten Verteidigung mitgeteilt, die Verteidigung könne in der Woche vor der Verhandlung keine Akteneinsicht machen. Die Richterin müsse sich anhand der Akten vorbereiten.

Jedem mündigen Bürger verschlägt es bei diesen Dingen fast die Rede und er kann nur stöhnen: Wie soll bei dieser Rechtslage überhaupt ein faires Verfahren möglich sein?

Schaut so die Rechtspraxis in Österreich aus?!

Bernadette Wukounig


 

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