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wodna12
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mariam_22
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sarra44
18.12.2025 16:35:41 sarra44 hat ein Thema kommentiert Frauen und Casual Dating / Casual Sex?: Das hier klingt auch ganz interessant,Frau sucht Mann in Luzern
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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13.01.2012  |  Kommentare: 0

Verantworten Ärzte eine schwere Kindesmisshandlung - Kindesraub?

Verantworten Ärzte eine schwere Kindesmisshandlung - Kindesraub?
Ärztin zeigt die Ärzte bei Staatsanwaltschaft und Ärztekammer an!

Wie in einem Gruselfilm: Das Kind, der kleine Ronaldo, wird aus dem Bauch seiner Mutter in Narkose herausgeschnitten, und ohne jemals seine Mutter zu berühren, von Wildfremden in ein anderes Spital gebracht. Dort sind jetzt ÄrztInnen und KrankenpflegerInnen faktische Gefängniswärter.

Es ist eine Tatsachte, dass Adoptiv-, Findel-, Retortenkinderdarsein - und welche Schicksalsschläge ein kleines Kind sonst noch ereilen kann - schwere  seelische Verletzungen und psychosomatische Krankheiten verursachen.  Diese überleben manche Kinder  besser, manche schlechter.

Statt Hundewelpen zu Weihnachten, die man bei Nichtgefallen im Tierheim abgibt, werden jetzt Kinder als Puppen geboren. Sie sind pflegeleicht und  brauchen keine Mutter.

Lesben bekommen Söhne durch Samenspenden und ziehen diese mit der Einstellung, alle Männer seien Arschlöcher und durch die kulturelle Revolution entbehrlich, auf. Wahrscheinlich machen das Homosexuelle Männer, die Kinder adoptieren oder durch Leihmütter gebären lassen, ebenso.

Adoptivkinder ersparen die Schwangerschaft und Kinderheime sind die neuen Supermärkte. Psychologen und sonstiges  ergehen sich in öffentlichen Erklärungen, Kinder haben kein Recht auf eine Mutter sondern nur auf eine erwachsene Bezugsperson.

Wir veröffentlichen daher die Strafanzeige der Dr.  Julia Rüsch, selbst Mutter einer Tochter, sowie deren Aufforderung an die ÄrztInnen Ronaldo sofort zu seiner Mutter zu bringen.

KWH


________________________________________________________________________________________________________
Betreff: [Fwd: Anzeige gegen Unbekannt - absichtliche Trennung eines   Neugeborenen      von seiner Mutter]

Von:     dr.ruesch@ruesch.info

Datum:   Fr, 13.01.2012, 00:07

An:      guenther.bernert@wienkav.at
         angelika.eng-schwartz@wienkav.at
         doris.schwabl@wienkav.at
         julia.geldner@wienkav.at
         peter.bluemel@wienkav.at
         andrea.jaeger@wienkav.at
         katharina.kruppa@wienkav.at
         alfred.dilch@wienkav.at
         teresa.wagner@wienkav.at
         margit.endler@wienkav.at
_______________________________________________________________________________________________________

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ein Neugeborenes ohne dringenden medizinischen Grund von der Mutter zu trennen, ist eine Fehlbehandlung, die zu bleibenden gesundheitlichen Schäden führt, und dies ist nicht nur medizinisch, sondern auch strafrechtlich relevant.

Ich habe bei der Staatsanwaltschaft Wien und der Ärztekammer Wien eine Anzeige gemacht, da ich als Ärztin nicht zuschauen will, wie Ärzte eine absichtliche gesundheitliche Schädigung bei einem Neugeborenen durchführen bzw zulassen, sei es nur durch Nichts-dagegen-Tun.

Wo bleibt der Schutz des Kindes?

Wie können Sie in diesem Zusammenwirken zwischen Jugendamt und Familiengericht da wider besserem medizinischem Wissen mitmachen?

Wir haben als Ärzte eine medizinische Verantwortung.

Bitte veranlassen Sie, dass der neugeborene Rolando auf dem schnellsten Weg zu seiner Mutter zurückkommt, um den bereits jetzt schon zugeführten Schaden so gering wie möglich zu halten.

Mit kollegialen Grüßen,
Dr. med. Julia Rüsch




__________________________________________________________________________________________________________
Betreff: Anzeige gegen Unbekannt - absichtliche Trennung eines Neugeborenen  von seiner Mutter

Von:     dr.ruesch@ruesch.info
Datum:  Do, 12.01.2012, 21:29

An:      dorner@aekwien.at
         aekwien@aekwien.at
         stawien.leitung@justiz.gv.at
__________________________________________________________________________________________________________

An die
Ärztekammer für Wien
Weihburggasse 10-12
A-1010 Wien
Per Mail: aekwien@aekwien.at, dorner@aekwien.at

An die
Staatsanwaltschaft Wien
Landesgerichtstr. 11
A-1080 Wien
Per Mail: stawien.leitung@justiz.gv.at

12. Januar 2012

Anzeige gegen Unbekannt

In der Nacht von 11. auf 12. Januar 2012 wurde das per Kaiserschnitt im Kaiser-Franz-Josef-Spital neugeborene Baby Rolando von Estibaliz C. angeblich in der Kombination Jugendamt und Familiengericht von der Mutter getrennt und ins Preyersche Kinderspital gebracht. Laut Herta Staffa vom Jugendamt sei diese Maßnahme aus Rücksicht auf das Kind geschehen, da eine vielleicht später erforderliche Trennung schwerer wäre als die Trennung sofort nach Geburt.

Ein Neugeborenes braucht seine Mutter, braucht die ihm bekannte Rhythmik des Herzschlages, den Hautkontakt und vor allem die Hormone der Mutter über den Schweiß der Mutter über die Nase des Kindes ins Hirn zu einer gesunden Entwicklung.

Im Fall des neugeborenen Rolando gibt es eine Mutter, die sich auf ihr Kind freut, die ihr Kind stillen will, für ihr Kind da sein will.

Es ist medizinisch nicht vertretbar, absichtlich ein Neugeborenes von der Mutter zu trennen und dem Kind dadurch enorme nicht wiedergutzumachende gesundheitliche Schäden zuzufügen.

Die Ärzte auf der Gynäkologie des Kaiser-Franz-Josef-Spital hätten die Verbringung des Neugeborenen aus medizinischen Gründen nicht zulassen dürfen.
Die Ärzte im Preyerschen Kinderspital hätten ebenso auf die Notwendigkeit der Mutter für einen Säugling hinweisen müssen und es nicht zulassen dürfen, dass das Neugeborene von der Mutter getrennt wird.

Wir Ärzte haben nicht das Recht zu schweigen.

In einem Rechtsstaat haben wir Ärzte eine Kontrollverantwortung, die sich in zahlreichen Gesetzen dokumentiert. Wenn der Arzt „Nein“ sagt, so ist dem Jugendamt und dem Gericht keine andere Entscheidung möglich.

Der Verdacht der Strafhandlung besteht darin, dass die zuständigen Ärzte ihrer Pflicht auf medizinischen Schutz des Kindes nicht nachgekommen sind.


Dr. med. Julia Rüsch


 

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