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nina97
28.12.2024 06:20:56 nina97 hat ein Thema kommentiert Nachstes Projekt: Gartenbereich verschönern...: Wenn du deinen Gartenbereich verschönern möchtest, ist die Wahl der richtigen Materialien entscheidend. Wetterbeständiges Holz oder Metall sind ideal, um langlebige Ergebnisse zu erzielen. Zusätzlich kannst du mit hochwertiger Pflanzerde deinen Beeten neues Leben einhauchen und optimale Bedingungen für deine Pflanzen schaffen. Garden Shop bietet hier eine tolle ökologische Auswahl: https://www.garden-shop.at/compo-bio-pflanzerde-torffrei-70-liter/ Ergänzt mit einer stilvollen Überdachung oder einem schicken Zaun wird dein Garten zum echten Highlight. Viel Erfolg bei deinem Projekt!
lissi
25.12.2024 02:16:37 lissi hat ein Thema kommentiert Ich liebe Reisen!: Ich werde dieses Jahr mal nach Skandinavien reisen! Die Serie "Vikings" hat mich dazu motiviert. Seit kurzem trage ich sogar Wikinger Schmuck :-)
anne01
22.12.2024 16:35:13 anne01 hat ein Thema kommentiert Was habt ihr euch für das Frühjahr in Sachen Sport vorgenommen?: Für das neue Jahr habe ich mir vorgenommen, endlich mehr Zeit für Hobbys wie Tanzen zu nehmen, und die Schule war dabei die perfekte Wahl. Auf der Webseite Mitglied werden – Dee's Dance School findest du alle Infos, die du brauchst – von den Kursangeboten bis hin zu den Mitgliedschaftsdetails. Egal, ob Anfänger oder Fortgeschrittener, dort ist wirklich für jeden etwas dabei. Ich war am Anfang auch unsicher, aber die freundliche Atmosphäre hat mich sofort überzeugt.
behrens
18.12.2024 12:43:18 behrens hat ein Thema kommentiert Reisen für Jugendliche: Wir haben letztes Jahr eine ähnliche Reise gemacht und können euch die Ferienhäuser von Rübezahl Berlin sehr ans Herz legen! Sie liegen direkt am Müggelsee und bieten sowohl Erholung in der Natur als auch eine Nähe zu Berlin, was für Jugendliche echt spannend sein kann. Während wir Erwachsenen auf der Terrasse entspannt haben, konnten die Kids auf dem Wasser aktiv sein – es gibt tolle Möglichkeiten wie Kanufahren oder Stand-up-Paddling. Abends waren wir dann zusammen in Berlin unterwegs und haben die Stadt erkundet. Es ist wirklich die perfekte Kombination aus Abenteuer und Entspannung. Schaut euch mal ihre Ferienhäuser an: Rübezahl Ferienhaus Berlin. Eure Teenager werden es sicher lieben! 
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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05.02.2014  |  Kommentare: 0

Warum soll das Spekulieren mit Steuergeldern straffrei gewesen sein?

Warum soll das Spekulieren mit Steuergeldern straffrei gewesen sein?
Muss die Staatsanwaltschaft alle Politiker und Beamten die von Spekulationen wissen anklagen?

Es ist auch wiederrum eines der typischen österreichischen Geheimnisse, dass man nach dem Auffliegen des Finanzskandals in Salzburg, einem ähnlichen Problem in Linz und zahlreicher anderer Probleme diversester Gemeinden und Ländern einfach auf einmal mit der Argumentation kommt, in Zukunft sind Spekulationen mit öffentlichen Geldern durch neue Gesetze zu untersagen.
 
Im Strafrecht weiß man ganz genau, dass wenn ein Angestellter mit Geld, das er im Rahmen seines Unternehmens verwaltet, spekulieren geht, er einen Untreuetatbestand setzt und bis zu 10 Jahre ins Gefängnis geht.

Offensichtlich, wenn das gleiche ein Beamter oder ein Politiker macht, dann tut man so, als wäre das jemals zulässig und somit straffrei gewesen. Das es in beiden Fällen möglicherweise straffrei ist, wenn vor Entdeckung kein, auch kein vorübergehender, Schaden entstanden ist, ist ja etwas ganz Anderes.

Aber grundsätzlich ist das Spekulieren der Politiker und Beamten immer schon strafbar gewesen.

Es stellt sich die Frage, ob es nicht strafbar ist, all jene, die hier an Spekulationskräften mitgewirkt haben, nicht vor den Strafrichter zu stellen, obwohl eigentlich gemäß §78 StPO die Staatsanwaltschaften dazu verpflichtet wären.

 
Strafgesetzbuch

 Untreue
 
§ 153. (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich mißbraucht und dadurch dem anderen einen Vermögensnachteil zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer durch die Tat einen 3 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
 

Strafprozessordnung
 
Anzeigepflicht, Anzeige- und Anhalterecht
Anzeigepflicht
§ 78. (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.
(2) Eine Pflicht zur Anzeige nach Abs. 1 besteht nicht,
                                        
1.    wenn die Anzeige eine amtliche Tätigkeit beeinträchtigen würde, deren Wirksamkeit eines persönlichen Vertrauensverhältnisses bedarf, oder
2.    wenn und solange hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, die Strafbarkeit der Tat werde binnen kurzem durch schadensbereinigende Maßnahmen entfallen.
(3) Die Behörde oder öffentliche Dienststelle hat jedenfalls alles zu unternehmen, was zum Schutz des Opfers oder anderer Personen vor Gefährdung notwendig ist; erforderlichenfalls ist auch in den Fällen des Abs. 2 Anzeige zu erstatten.

Foto von Heinz Schaden, Salzburger Bürgermeister (rechts im Text): Michael Kranewitter, Wikipedia, CC-by-sa 3.0/at
Foto von Gabrielle Burgstaller (Titelbild): SPÖ Presse und Kommunikation
Foto von Siegfried Pichler (links im Text): User:AK-Salzburg

 


 

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