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cloudy791
12.07.2025 19:46:00 cloudy791 hat ein Thema kommentiert Schnelles Wissen aneignen?:  Supervision und Coaching sind unverzichtbare Instrumente für den Aufbau leistungsstarker Teams. Supervision bringt Klarheit und Kontrolle; Coaching bringt Erkenntnisse und Wachstum. Führungskräfte, die beide Ansätze anwenden, schaffen Teams, die nicht nur effizient, sondern auch motiviert und geschlossen sind. In einer Welt, in der Teamarbeit oft der Motor für Innovation und Erfolg ist, ist die Investition in Supervision und Coaching kein Luxus – sie ist eine Notwendigkeit.
asia
01.07.2025 07:42:26 asia hat ein Thema kommentiert Dänisches Wohndesign:   Hallo zusammen, ich bin auf der Suche nach einer Karte aus Kork, die ich als Pinnwand nutzen kann. Ich möchte damit Reiseerinnerungen, Wunschziele oder kleine Notizen festhalten. Selbstverständlich will ich die Karte auch als stilvolle Wanddeko nutzen :) Warum eine Korkkarte? Kork ist ein umweltfreundliches, nachwachsendes Material. Karten aus diesem Material eignen sich für das Anpinnen von Fotos, Tickets, Ideen oder Reisezielen. Auf dem Markt gibt es viele stilvolle Varianten, die zu verschiedenen Einrichtungsstilen passen. Ich habe ein schönes Angebot bei Canvascale entdeckt (https://canvascale.de/kategorien/pinnwand-aus-kork/spanienkarte/ ). Hat jemand Erfahrung mit diesem Online-Shop oder eine andere Empfehlung?
anne01
30.06.2025 10:06:25 anne01 hat ein Thema kommentiert Entspannungsübungen zur Stressreduktion:  Beim Spielen dieses Niedersachsen Quiz kann ich wunderbar abschalten und entspannen. Die 19 Fragen drehen sich rund um Niedersachsen und bringen eine abwechslungsreiche Mischung aus bekannten Fakten, geschichtlichen Ereignissen und kleinen Besonderheiten aus dem Alltag mit. Es macht richtig Freude, die eigenen Kenntnisse auf die Probe zu stellen, denn immer wieder tauchen Details auf, über die ich selbst als jemand aus der Region staune und die ich so vorher noch nicht kannte. Besonders mag ich, dass man sich Zeit lassen und in Ruhe überlegen kann, ohne jeglichen Druck. Die Fragen sind so gewählt, dass sie zum Nachdenken anregen und manchmal auch überraschen – so bleibt die Neugier bis zur letzten Frage erhalten. Während ich das Quiz spiele, kann ich richtig gut abschalten und merke, wie ich den Kopf frei bekomme. Dabei kommt auch der Spaß nicht zu kurz, weil das Quiz gleichzeitig unterhält und fordert. Für mich ist das die perfekte Möglichkeit, zwischendurch auf andere Gedanken zu kommen, neue Informationen über Niedersachsen zu entdecken und vielleicht sogar ein paar kleine Erfolgserlebnisse zu sammeln. Wer Lust hat, sein Wissen spielerisch zu testen und dabei ein wenig zu entspannen, sollte sich dieses Quiz wirklich mal anschauen. Viel Spaß und Erfolg beim Rätseln!
jenny
22.05.2025 19:36:03 jenny hat ein Thema kommentiert Entspannungsübungen zur Stressreduktion:  Hypnotherapie zeigt konsistente Ergebnisse bei der Behandlung bestimmter Erkrankungen, insbesondere bei Schmerztherapie, Angstzuständen und Phobien. Klinische Studien haben gezeigt, dass Hypnose chronische Schmerzen lindern, präoperative Ängste lindern und Patienten helfen kann, Ängste wie öffentliche Reden oder Fliegen zu bewältigen. Eine im Jahr 2000 im International Journal of Clinical and Experimental Hypnosis veröffentlichte Metaanalyse ergab beispielsweise, dass Hypnotherapie bei der Angstreduktion Kontrollbehandlungen deutlich übertraf. Diese Ergebnisse legen nahe, dass Hypnose bei richtiger Anwendung mehr als nur ein Placebo sein kann.
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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30.12.2021  |  Kommentare: 0

Strafrechtsuniversitätsprofessor Schwaighofer: Kurz ist als Beschuldigter (§ 48 Abs 1 Z 2 StPO) zu führen

Strafrechtsuniversitätsprofessor Schwaighofer: Kurz ist als Beschuldigter (§ 48 Abs 1 Z 2 StPO) zu führen
Mangelnde journalistische Präzision bewirkt beim Leser/Hörer/Seher einen völlig falschen Informationsinhalt!

Strafrechtsuniversitätsprofessor Schwaighofer: Kurz ist als Beschuldigter (§ 48 Abs 1 Z 2 StPO) zu führen


„Die Frage lautete, ob Kurz nicht als Beschuldigter geführt werden dürfte:

Darauf habe ich geantwortet: Nein, das kann man nicht sagen. Dass Ermittlungen gegen Kurz eingeleitet wurden, das ist durchaus nachvollziehbar...

Wenn gegen einen Verdächtigen ermittelt wird (zB durch Beweisaufnahmen, Sicherstellungen, ...), dann ist diese Person Beschuldigter (§ 48 Abs 1 Z 2 StPO).“ (Schwaighofer)

Es zeigt sich einmal mehr, dass mangelnde journalistische Präzision beim Leser/Hörer/Seher einen völlig falschen Informationsinhalt bewirkt.

Zankel ua. beklagen z. b. in der Kleinen Zeitung, dass die Werte der „seriösen“ Medien nicht entsprechend gewürdigt wird (Die sozialen Medien haben das Wesen des Journalismus ramponiert. https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/6066899/Werte-bei-der-Kleinen-Zeitung_Es-ist-eine-bittere-Erfahrung-dass).

Die Realität der mangelnde Präzision und damit Qualität haben das Ansehen des Journalismus berechtigt ramponiert.

Ich lese auf orf.at den Artikel "Kurz mit Gutachten um juristische Entlastung bemüht" https://orf.at/stories/3241845/ und denke mir, warum äußert der Strafrechtsuniversitätsprofessor Schwaighofer so einen Unsinn, dass es nicht eindeutig ist, dass Kurz als Beschuldigter im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren zu führen ist und frage diesen in einem öffentlichen Schreiben.

Strafrechtsuniversitätsprofessor Schwaighofer antwortet postwendend, dass er fehlerhaft zitiert wurde und eindeutig Kurz als Beschuldigter zu führen ist.

Es gilt für alle insbesondere Sebastian Kurz und RA Dr. Thomas Mondl die gesetzliche Unschuldsvermutung.

Ulrike Müller

§ 48 StPO Definitionen
StPO - Strafprozeßordnung 1975
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.12.2021

(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
                                        
1.„Verdächtiger“ jede Person, gegen die auf Grund eines Anfangsverdachts (§ 1 Abs. 3) ermittelt wird,

2.„Beschuldigter“ jeder Verdächtige, sobald er auf Grund bestimmter Tatsachen konkret verdächtig ist, eine strafbare Handlung begangen zu haben und zur Aufklärung dieses konkreten Verdachts nach dem 8. oder 9. Hauptstück dieses Bundesgesetzes Beweise aufgenommen oder Ermittlungsmaßnahmen angeordnet oder durchgeführt werden,

-------- Originalnachricht --------

        BETREFF:
         Gutachten Kurz - ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe

        DATUM:
         2021-12-30 13:51

        VON:
         presse@die-frau.com

        AN:
         Barbara.Fischer@justiz.gv.at

Gutachten Kurz - ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe

Sehr geehrte Frau Ltd. STA Dr. Fischer,

Ich danke für die umgehende Anwort.

Univ. Prof. Dr. Schwaighofer hat ebenso sofort reagiert und klar gestellt, dass Kurz gem § 48 Abs 1 Z 2 als Beschuldigter zu führen ist und der orf unpräzise berichtete.

Mir ging es darum klarzustellen, dass es hier keine Rätselaufgaben sondern klare gesetzliche Vorgaben gibt und die Journalisten präziser informieren müssen, dazu aber die Kritik der Fachleute benötigen.

Ich habe in meinem Artikel über die Reaktion und damit Klarstellung des Univ. Prof. Dr. Schwaighofer berichtet. http://www.die-frau.com/artikel/wissen_erfolg/strafrechtsuniversitaetsprofessor_schwaighofer_kurz_ist_als_beschuldigter_48_abs_1_z_2_stpo_zu_fuehren/14389

Mit besten Wünschen für das kommende Jahr und herzlichem Dank verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

Ulrike Müller

-------- Originalnachricht --------

 BETREFF:
 Antwort: Gutachten Kurz - ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe

 DATUM:
 2021-12-30 10:43

 VON:
 Barbara.Fischer@justiz.gv.at

 AN:
 presse@die-frau.com

Sehr geehrte Frau Müller, etwas befremdlich habe ich Ihren " offenen" Brief zur Kenntnis genommen und werde zu Ihrer Frage als Leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Salzburg sicher keine Stellungnahme abgeben.
Wenden Sie sich bitte an die Pressesprecher der WKStA!

Staatsanwaltschaft Salzburg
Leitende Staatsanwältin Dr. Barbara Fischer
-------------------------

5020 Salzburg, Rudolfsplatz 2
Postfach 523





-------- Originalnachricht --------

        BETREFF:
         Antwort: Gutachten Kurz - ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe

        DATUM:
         2021-12-30 10:03

        VON:
         maria-luise.nittel@justiz.gv.at

        AN:
         presse@die-frau.com

Sehr geehrte Frau Müller,
ich bitte um Verständnis, dass ich mich zu Strafsachen anderer Staatsanwaltschaften jedes Kommentars enthalte.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Maria Luise Nittel

REPUBLIK ÖSTERREICH
STAATSANWALTSCHAFT WIEN

LEITENDE STAATSANWÄLTIN
HOFRÄTIN DR. MARIA-LUISE NITTEL

1082 Wien, Landesgerichtsstraße 11


-------- Originalnachricht --------

        BETREFF:
         Re: Gutachten Kurz - ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe

        DATUM:
         2021-12-29 17:01

        VON:
         presse@die-frau.com

        AN:
         klaus.schwaighofer@uibk.ac.at

        KOPIE:
         bernt.koschuh@orf.at

Re: Gutachten Kurz - ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe

Sehr geehrter Herr Univ. Prof. Dr. Schwaighofer,

Ich danke für die schnelle Reaktion.

RA Dr. Mondl ist nur insofern relevant als die Deifinition Beschuldigter dort geklärt wurde.

Ihre Erklärung macht Sinn und zeigt wie problematisch Berichterstattungen sein können.

Ich werde entsprechend Ihrer Antwort meinen Artikel schreiben.

Alles Gute fürs kommende Jahr und einen guten Rutsch.

Ulrike Müller

Sehr geehrte Frau Müller!

Ich kenne keinen RA Mondl.

Im Begleittext auf ORF fehlt leider das Wörtchen "nicht". Hören Sie doch die Tondatei ab:

Die Frage lautete, ob Kurz NICHT als Beschuldigter geführt werden dürfte:

Darauf habe ich geantwortet: Nein, das kann man nicht sagen. DASS ERMITTLUNGEN GEGEN KURZ EINGELEITET WURDEN, DAS IST DURCHAUS NACHVOLLZIEHBAR...

Wenn gegen einen Verdächtigen ermittelt wird (zB durch Beweisaufnahmen, Sicherstellungen, ...), dann ist diese Person Beschuldigter (§ 48 Abs 1 Z 2 StPO).

Ich habe also der Sache nach eingeräumt, dass ich durchaus nachvollziehen kann, dass Kurz von der WKStA als Beschuldigter geführt wird.

Bevor Sie das Gegenteil in Ihrem Artikel schreiben, sollten Sie die Sequenz vorher abzuhören.

MfG

Prof. Schwaighofer

Am 29.12.2021 um 15:31 schrieb presse@die-frau.com:


Gutachten Kurz - ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe

https://orf.at/stories/3241845/ [1]

Auf die Frage, ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe, sagte Schwaighofer: „Das kann man nicht sagen."

Sehr geehrter Herr Univ. Prof. Dr. Schwaighofer,

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat zu 25 St 5/18m der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption angeordnet, dass der RA Dr. Thomas Mondl als Beschuldigter und nicht nur als Angezeigter zu führen ist, da durch die Einvernahme der Anzeigerin Ermittlungshandlungen gesetzt wurden und aus dem Angezeigten durch Ermittlungshandlungen ein Beschuldigter wird.

Die Beschwerde des RA Dr. Mondl dagegen hat das Landesgericht für Strafsachen Wien zu 333 HR 253/21g abgewiesen.

Nach diesen Rechtsentscheidungen ist Kurz als Beschuldigter zu führen!

Aus welchen Gründen teilen Sie diese Rechtsmeinung nicht?

Selbstverständlich gilt sowohl für Sebastian Kurz wie auch für RA Dr. Thomas Mondl die gesetzliche Unschuldsvermutung.

Ich erlaube mir das als offenen Brief zu übermitteln, um auch andere Reaktionen zu erhalten und werde entsprechend meinen Artikel schreiben.

Mit herzlichem Dank für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüßen

Ulrike Müller

DAS Frauenonlinemagazin die-frau.com, editionen .at, .de, .ch

         Betreff
         Re: Gutachten Kurz - ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe

         Von
         Klaus Schwaighofer <klaus.schwaighofer@uibk.ac.at>

         An
          <presse@die-frau.com>

         Datum
         2021-12-29 16:36

 


 

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