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behrens
19.11.2025 13:16:07 behrens hat ein Thema kommentiert Eure Urlaubziele: Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie sehr gemeinsame Reisen eine Partnerschaft stärken können. Wenn man die gewohnte Umgebung verlässt, zeigt sich nicht nur eine neue Welt, sondern oft auch eine neue Seite am Partner. In solchen Momenten entstehen unerwartete Gespräche und eine Nähe, die im Alltag manchmal fehlt. Das gemeinsame Bewältigen von kleinen Herausforderungen unterwegs hat unsere Beziehung gefestigt und das Vertrauen zwischen uns wachsen lassen. Die Zeit fernab von Stress und Routinen hat uns ermöglicht, intensiver zu kommunizieren und uns in ungewohnten Situationen neu kennenzulernen. Das schätzt man später umso mehr und es wirkt lange nach. Besonders hilfreich fand ich dabei die Inhalte auf datingurlaub.com. Der Artikel „Wie Reisen deine Beziehungsdynamik verändert“ bietet sehr wertvolle Einblicke dazu, wie gemeinsame Erlebnisse und das bewusste Miteinander auf Reisen tiefere Verbindungen schaffen können. Den Artikel findest du hier: https://www.datingurlaub.com/reisen-veraendert-die-beziehungsdynamik/ Diese Perspektiven haben uns inspiriert, die gemeinsamen Momente bewusster zu genießen und die Beziehung in ihrer Tiefe zu stärken. Deshalb kann ich nur empfehlen, sich mit den Gedanken und Tipps auf dieser Seite zu beschäftigen, wenn man als Paar wachsen und die Zeit miteinander intensiv nutzen möchte.
sarra44
19.11.2025 12:42:09 sarra44 hat ein Thema kommentiert Eure Lieblingsfreizeitbeschäftigung:  Ich liebe es gute Bücher zu lesen zum Beispiel zum Beispiel Paul Auster. Schau mal hier Moon Palace (Paul Auster) | BuchHilfe.net | Lektürehilfen – Zusammenfassungen – Inhaltsangaben
anne01
19.11.2025 10:01:34 anne01 hat ein Thema kommentiert Plauschecke: Hi, kennt ihr https://www.abo-webseite.de/? Die sind auf Webseiten im Abo-Modell spezialisiert und bieten professionelle Lösungen an. Du bekommst dort eine komplett fertige Website für einen monatlichen Festpreis. Design, Hosting, SSL-Zertifikat, regelmäßige Backups und technischer Support sind inklusive. Der Vorteil ist, dass du keine hohen Startkosten hast und trotzdem eine professionelle Online-Präsenz bekommst. Die Seiten funktionieren auf allen Geräten einwandfrei. Falls du Änderungen brauchst oder technische Probleme auftauchen, kümmert sich der Support darum. Du musst dich nicht mit Updates, Sicherheitspatches oder Server-Problemen herumschlagen – das läuft im Hintergrund. Für Selbstständige oder kleine Unternehmen ist das Modell praktisch, weil die monatlichen Kosten planbar sind. Du zahlst einen festen Betrag und kriegst dafür eine wartungsfreie Website. Keine versteckten Kosten, keine technischen Überraschungen. Die Vertragsbedingungen sind transparent, und du bleibst flexibel. Falls sich dein Business ändert, lassen sich Anpassungen umsetzen. Der Support reagiert zügig auf Anfragen. Ich nutze das selbst für mein Studio und hatte bisher keine Probleme. Die Seite läuft stabil, sieht professionell aus, und ich kann mich auf mein Kerngeschäft konzentrieren statt auf Technik-Kram.
innajames
11.11.2025 14:46:38 innajames hat ein Thema kommentiert Frauen und Casual Dating / Casual Sex?:  Experience VIP female escorts in NRW and best outcall escort services. Instant bookings, overnight experiences and more Real Models genuine reviews Escorts in Dusseldorf  escort-dusseldorf.com
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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30.12.2021  |  Kommentare: 0

Strafrechtsuniversitätsprofessor Schwaighofer: Kurz ist als Beschuldigter (§ 48 Abs 1 Z 2 StPO) zu führen

Strafrechtsuniversitätsprofessor Schwaighofer: Kurz ist als Beschuldigter (§ 48 Abs 1 Z 2 StPO) zu führen
Mangelnde journalistische Präzision bewirkt beim Leser/Hörer/Seher einen völlig falschen Informationsinhalt!

Strafrechtsuniversitätsprofessor Schwaighofer: Kurz ist als Beschuldigter (§ 48 Abs 1 Z 2 StPO) zu führen


„Die Frage lautete, ob Kurz nicht als Beschuldigter geführt werden dürfte:

Darauf habe ich geantwortet: Nein, das kann man nicht sagen. Dass Ermittlungen gegen Kurz eingeleitet wurden, das ist durchaus nachvollziehbar...

Wenn gegen einen Verdächtigen ermittelt wird (zB durch Beweisaufnahmen, Sicherstellungen, ...), dann ist diese Person Beschuldigter (§ 48 Abs 1 Z 2 StPO).“ (Schwaighofer)

Es zeigt sich einmal mehr, dass mangelnde journalistische Präzision beim Leser/Hörer/Seher einen völlig falschen Informationsinhalt bewirkt.

Zankel ua. beklagen z. b. in der Kleinen Zeitung, dass die Werte der „seriösen“ Medien nicht entsprechend gewürdigt wird (Die sozialen Medien haben das Wesen des Journalismus ramponiert. https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/6066899/Werte-bei-der-Kleinen-Zeitung_Es-ist-eine-bittere-Erfahrung-dass).

Die Realität der mangelnde Präzision und damit Qualität haben das Ansehen des Journalismus berechtigt ramponiert.

Ich lese auf orf.at den Artikel "Kurz mit Gutachten um juristische Entlastung bemüht" https://orf.at/stories/3241845/ und denke mir, warum äußert der Strafrechtsuniversitätsprofessor Schwaighofer so einen Unsinn, dass es nicht eindeutig ist, dass Kurz als Beschuldigter im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren zu führen ist und frage diesen in einem öffentlichen Schreiben.

Strafrechtsuniversitätsprofessor Schwaighofer antwortet postwendend, dass er fehlerhaft zitiert wurde und eindeutig Kurz als Beschuldigter zu führen ist.

Es gilt für alle insbesondere Sebastian Kurz und RA Dr. Thomas Mondl die gesetzliche Unschuldsvermutung.

Ulrike Müller

§ 48 StPO Definitionen
StPO - Strafprozeßordnung 1975
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.12.2021

(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
                                        
1.„Verdächtiger“ jede Person, gegen die auf Grund eines Anfangsverdachts (§ 1 Abs. 3) ermittelt wird,

2.„Beschuldigter“ jeder Verdächtige, sobald er auf Grund bestimmter Tatsachen konkret verdächtig ist, eine strafbare Handlung begangen zu haben und zur Aufklärung dieses konkreten Verdachts nach dem 8. oder 9. Hauptstück dieses Bundesgesetzes Beweise aufgenommen oder Ermittlungsmaßnahmen angeordnet oder durchgeführt werden,

-------- Originalnachricht --------

        BETREFF:
         Gutachten Kurz - ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe

        DATUM:
         2021-12-30 13:51

        VON:
         presse@die-frau.com

        AN:
         Barbara.Fischer@justiz.gv.at

Gutachten Kurz - ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe

Sehr geehrte Frau Ltd. STA Dr. Fischer,

Ich danke für die umgehende Anwort.

Univ. Prof. Dr. Schwaighofer hat ebenso sofort reagiert und klar gestellt, dass Kurz gem § 48 Abs 1 Z 2 als Beschuldigter zu führen ist und der orf unpräzise berichtete.

Mir ging es darum klarzustellen, dass es hier keine Rätselaufgaben sondern klare gesetzliche Vorgaben gibt und die Journalisten präziser informieren müssen, dazu aber die Kritik der Fachleute benötigen.

Ich habe in meinem Artikel über die Reaktion und damit Klarstellung des Univ. Prof. Dr. Schwaighofer berichtet. http://www.die-frau.com/artikel/wissen_erfolg/strafrechtsuniversitaetsprofessor_schwaighofer_kurz_ist_als_beschuldigter_48_abs_1_z_2_stpo_zu_fuehren/14389

Mit besten Wünschen für das kommende Jahr und herzlichem Dank verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

Ulrike Müller

-------- Originalnachricht --------

 BETREFF:
 Antwort: Gutachten Kurz - ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe

 DATUM:
 2021-12-30 10:43

 VON:
 Barbara.Fischer@justiz.gv.at

 AN:
 presse@die-frau.com

Sehr geehrte Frau Müller, etwas befremdlich habe ich Ihren " offenen" Brief zur Kenntnis genommen und werde zu Ihrer Frage als Leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Salzburg sicher keine Stellungnahme abgeben.
Wenden Sie sich bitte an die Pressesprecher der WKStA!

Staatsanwaltschaft Salzburg
Leitende Staatsanwältin Dr. Barbara Fischer
-------------------------

5020 Salzburg, Rudolfsplatz 2
Postfach 523





-------- Originalnachricht --------

        BETREFF:
         Antwort: Gutachten Kurz - ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe

        DATUM:
         2021-12-30 10:03

        VON:
         maria-luise.nittel@justiz.gv.at

        AN:
         presse@die-frau.com

Sehr geehrte Frau Müller,
ich bitte um Verständnis, dass ich mich zu Strafsachen anderer Staatsanwaltschaften jedes Kommentars enthalte.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Maria Luise Nittel

REPUBLIK ÖSTERREICH
STAATSANWALTSCHAFT WIEN

LEITENDE STAATSANWÄLTIN
HOFRÄTIN DR. MARIA-LUISE NITTEL

1082 Wien, Landesgerichtsstraße 11


-------- Originalnachricht --------

        BETREFF:
         Re: Gutachten Kurz - ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe

        DATUM:
         2021-12-29 17:01

        VON:
         presse@die-frau.com

        AN:
         klaus.schwaighofer@uibk.ac.at

        KOPIE:
         bernt.koschuh@orf.at

Re: Gutachten Kurz - ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe

Sehr geehrter Herr Univ. Prof. Dr. Schwaighofer,

Ich danke für die schnelle Reaktion.

RA Dr. Mondl ist nur insofern relevant als die Deifinition Beschuldigter dort geklärt wurde.

Ihre Erklärung macht Sinn und zeigt wie problematisch Berichterstattungen sein können.

Ich werde entsprechend Ihrer Antwort meinen Artikel schreiben.

Alles Gute fürs kommende Jahr und einen guten Rutsch.

Ulrike Müller

Sehr geehrte Frau Müller!

Ich kenne keinen RA Mondl.

Im Begleittext auf ORF fehlt leider das Wörtchen "nicht". Hören Sie doch die Tondatei ab:

Die Frage lautete, ob Kurz NICHT als Beschuldigter geführt werden dürfte:

Darauf habe ich geantwortet: Nein, das kann man nicht sagen. DASS ERMITTLUNGEN GEGEN KURZ EINGELEITET WURDEN, DAS IST DURCHAUS NACHVOLLZIEHBAR...

Wenn gegen einen Verdächtigen ermittelt wird (zB durch Beweisaufnahmen, Sicherstellungen, ...), dann ist diese Person Beschuldigter (§ 48 Abs 1 Z 2 StPO).

Ich habe also der Sache nach eingeräumt, dass ich durchaus nachvollziehen kann, dass Kurz von der WKStA als Beschuldigter geführt wird.

Bevor Sie das Gegenteil in Ihrem Artikel schreiben, sollten Sie die Sequenz vorher abzuhören.

MfG

Prof. Schwaighofer

Am 29.12.2021 um 15:31 schrieb presse@die-frau.com:


Gutachten Kurz - ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe

https://orf.at/stories/3241845/ [1]

Auf die Frage, ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe, sagte Schwaighofer: „Das kann man nicht sagen."

Sehr geehrter Herr Univ. Prof. Dr. Schwaighofer,

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat zu 25 St 5/18m der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption angeordnet, dass der RA Dr. Thomas Mondl als Beschuldigter und nicht nur als Angezeigter zu führen ist, da durch die Einvernahme der Anzeigerin Ermittlungshandlungen gesetzt wurden und aus dem Angezeigten durch Ermittlungshandlungen ein Beschuldigter wird.

Die Beschwerde des RA Dr. Mondl dagegen hat das Landesgericht für Strafsachen Wien zu 333 HR 253/21g abgewiesen.

Nach diesen Rechtsentscheidungen ist Kurz als Beschuldigter zu führen!

Aus welchen Gründen teilen Sie diese Rechtsmeinung nicht?

Selbstverständlich gilt sowohl für Sebastian Kurz wie auch für RA Dr. Thomas Mondl die gesetzliche Unschuldsvermutung.

Ich erlaube mir das als offenen Brief zu übermitteln, um auch andere Reaktionen zu erhalten und werde entsprechend meinen Artikel schreiben.

Mit herzlichem Dank für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüßen

Ulrike Müller

DAS Frauenonlinemagazin die-frau.com, editionen .at, .de, .ch

         Betreff
         Re: Gutachten Kurz - ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe

         Von
         Klaus Schwaighofer <klaus.schwaighofer@uibk.ac.at>

         An
          <presse@die-frau.com>

         Datum
         2021-12-29 16:36

 


 

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