Die neuen Regierungsmaßnahmen für die derzeitige Corona-Notlage machen es für viele schwierig, ihr alltägliches Geschäft fortzuführen.
So auch für die im 6. Monat schwangere Geschäftsführerin der M... .
Sie schrieb das Bundesverwaltungsgericht, Richterin Frau Mag. Baumgartner, an, mit der Bitte um Fristerstreckung für 10 Mängelbehebungsaufträge mit einer Gebühr von jeweils Euro 137,-. Diese Mängelbehebung erfordert des Aufsuchens eines Büros, Kontakt mit mehreren fremden Personen, somit Handlungen, die derzeit von der Bundesregierung nicht gewünscht werden.
Der Anwalt, der das bisher machte, ist verstorben und ein neuer Anwalt in der gegenwärtigen Coronasituation nicht organisierbar. Dieser Mängelbehebungsauftrag würde also auch bedeuten, dass die im 6. Monat schwangere Geschäftsführerin entweder selbst die Post aufsucht oder zur Einlaufstelle des Bundesverwaltungsgerichts geht und damit wiederum ein Verhalten setzen müsste, welches die Bundesregierung als zu vermeiden vorgibt.
Frau Richterin Mag. Baumgartner rief die schwangere Geschäftsführerin anschließend von zu Hause aus (!) an. Selbstverständlich arbeitet die Richterin im sicheren Homeoffice und würde selbst keineswegs das tun, was sie von der Geschäftsführerin verlangt.
Noch dazu bezahndelte die Richterin während des Telefonats die Geschäftsführerin so, dass es als abwertend (harmlos ausgedrückt) zu verstehen war – und lehnte auch noch, ganz selbstverständlich, dieses Fristerstreckensansuchen telefonisch ab.
Die Bundesregierung hat heute, 18.03.2020, kund getan - offensichtlich gibt es mehrere RichterInnen, die handeln wie Mag. Baumgartner - dass sämtliche Fristen bis 30.04.2020 unterbrochen sind und am 01.05.2020 neu beginnen. Dies kommt im konkreten Fall möglicherweise zu spät, da dies ab Kundmachung gilt und davor noch die Beschlussfassung im Nationalrat am 19.03.2020 erforderlich ist.
Die Bundesregierung hat mit dieser Kundmachung unmittelbar mitgeteilt, dass ein Verhalten wie von Richterin Mag. Baumgartner gesetzt, nicht der gegenwärtigen Lage entspricht.
Es ist der Richterin Frau Mag. Baumgartner anzuraten, sich den Geist des Paragraphen 1, Absatz 1 des Rechtsüberleitungsgesetzes in Verbindung mit dem Artikel 7 des Bundesverfassungsgesetzes zu Gemüte zu führen und über das Rechtsempfinden des Österreichischen Volkes und den Gleichheitsgrundsatz nachzudenken.
Als ich das Bundesverwaltungsgericht und Frau Richterin Mag. Baumgartner um Stellungnahme ersuchte, bat mich Mag. Thomas Friedrich vom Bundesverwaltungsgericht, Leiter der Stabstelle, um Verständnis und zuzuwarten, da er nicht sofort antworten kann, da ihn die derzeitige Coronakrise daran hindert.
Die Richterin Frau Mag. Baumgartner hatte kein Verständnis und keine Geduld in Anbetracht der Coronakrise mit der im 6. Monat schwangeren Geschäftsführerin der M..?
Betreff Richterin_Mag.Baumgartner_ignoriert_Covid_Vorgaben_Bundesregierung
Von <frau@die-frau.com>
An <kommunikation@bvwg.gv.at>, <Thomas.Friedrich@bvwg.gv.at>, <harald.perl@bvwg.gv.at>
Kopie <katharina.baumgartner@bvwg.gv.at>, <andrea.hauska@bvwg.gv.at>, <einlaufstelle@bvwg.gv.at>
Datum 2020-03-19 13:54
Richterin_Mag.Baumgartner_ignoriert_Covid_Vorgaben_Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrter Herr Mag. Friedrich,
Das Aufnehmen von Gesprächen ist zulässig, nur die Wiedergabe ist gem. § 120 Strafgesetzbuch verboten, erlaubt ist die Abschrift und die Verwendung der Abschrift durch die aufnehmende Person. Deshalb habe ich um Zustimmung gebeten, dass mir das Audio übermittelt werden darf. Es wird traurige, begründete Gründe geben, dass Frau Richterin Mag. Baumgartner dazu keine Zustimmung erteilt, denn dann würde sich deren Verhalten eindeutig erweisen.
Sie haben mir Details mitgeteilt, die eine Verletzung des Amtsgeheimnisses und damit Amtsmissbrauch bedeuten und überdies mit der Frage der Missachtung der Vorgaben der Bundesregierung durch Mag. Baumgartner nichts zu tun haben.
Es ist nicht Pflicht einer Partei am ersten Tag einer Frist eine Frist zu erledigen und reduziert sich, wie Sie selbst angeben, die Mängelbehebung, egal aus welchen Gründen diese erforderlich sein mag, überdies nicht auf die Abfertigung durch die Post. Unstrittig muss dazu eine im 6. Monat schwangere Frau sich außer Haus bewegen, und zwar zur Mängelbehebung UND zur Abfertigung.
Das Bundesverwaltungsgericht ist heute telefonisch nicht erreichbar, sodass nicht einmal geklärt werden kann, bis wann heute die Einlaufstelle der Geschäftsstelle Graz geöffnet ist.
Ob zu Post oder zur Einlaufstelle gegangen wird, hat in Bezug auf den Corona Virus nur den Unterschied, dass bei der Einlaufstelle keine Porti anfallen und vermutlich weniger Personen, und damit weniger Gefahrenpotential, angetroffen wird als bei der Post.
Eine Entscheidung des Nationalrates, die noch nicht vorliegt, aber deren Entwurf sie sicher kennen, und diesen Inhalt wollte ich von Ihnen wissen, ist vom Gericht zu beachten und unterliegt nicht der richterlichen Beurteilung, ausgenommen eines Antrages gem. Art 89 Abs 3 Bundesverfassungsgesetz an den Verfassungsgerichtshof.
Ich bin entsetzt über Ihr Verständnis der Verfassungsbestimmungen Demokratie, Rechtsempfinden definiert im § 1 Abs 1 Rechtsüberleitungsgesetz (gilt laut Univ. Prof. Bezemek, Universität Graz, Institut für öffentliches und damit auch Verfassungsrecht, nicht nur für die Rechtsüberleitung), in Verbindung mit Art 7 Bundesverfassungsgesetz - Gleichheitsgrundsatz = Art 41 EU Grundrechtscharta, Recht auf eine gute Verwaltung, einschließlich Gerichtsbarkeit.
Ihre substanzlosen Drohungen sind eines demokratischen Gerichtes nicht würdig.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Stenzenberger
Betreff Antwort: Richterin_Mag.Baumgartner_ignoriert_Covid_Vorgaben_Bundesregierung
Von <kommunikation@bvwg.gv.at>
Absender <Thomas.Friedrich@bvwg.gv.at>
An <frau@die-frau.com>
Datum 2020-03-19 13:04
Sehr geehrte Frau Stenzenberger!
Bezugnehmend auf Ihre untenstehende Nachricht bzw. den mittlerweile auf der Website www.die-frau.com veröffentlichten Artikel „Richterin Mag. Baumgartner ignoriert Covid-Vorgaben der Bundesregierung" weise ich zunächst darauf hin, dass die Aufzeichnung eines Telefongesprächs ohne Wissen der Gesprächspartnerin/des Gesprächspartners bzw. die Veröffentlichung dessen Inhalts rechtswidrig ist und einen potentiellen Straftatbestand sowie eine Datenschutzverletzung darstellen kann. Das Bundesverwaltungsgericht hält sich diesbezüglich weitere rechtliche Schritte vor.
Weiters erlaube ich mir festzuhalten, dass Richterinnen und Richter entsprechend den verfassungsgesetzlichen Grundsätzen in Ausübung ihres Amtes unabhängig, weisungsfrei und bei der Entscheidungsfindung ausschließlich an die Rechtsordnung gebunden sind. Jegliche Beeinflussung – etwa auf die Verfahrensführung – durch Dritte, dies schließt auch eine mediale Berichterstattung mit ein, ist ausgeschlossen.
In der Sache führe ich nach den mir nunmehr vorliegenden Informationen, deren Erhalt auch mein gestriges Ersuchen um etwas Geduld geschuldet war, aus, dass die verfahrensführende Richterin im Zuge der Aktenbearbeitung der zahlreichen seitens der einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erhobenen Beschwerden iZm der Einhebung von Gerichtsgebühren festgestellt hat, dass in einigen Fällen die Beschwerde nur unvollständig vorliegt. Daher sind der Geschäftsführerin – als vertretungsbefugtem Organ – mit einer zehntägigen Frist versehene entsprechende Mängelbehebungsaufträge erteilt worden, was im Zuge eines Gerichtsverfahrens im Übrigen keine außergewöhnliche Verfahrenshandlung darstellt, sondern durchaus immer wieder vorkommt. Festgehalten wird auch, dass diese Mängelbehebungsaufträge in der ersten Märzwoche und somit lange vor den von der Bundesregierung verkündeten Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 abgefertigt wurden. Zumal Zweifel an der Authentizität der Anbringen aufgekommen sind, ist gleichzeitig die (handschriftliche) Unterfertigung der Beschwerden und die Vorlage einer Reisepasskopie verlangt worden.
In diesem Zusammenhang wird (nochmals) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es zur Behebung dieser Mängel keiner persönlichen Anwesenheit der Geschäftsführerin bei Gericht bedarf/bedurfte, sondern die Eingaben selbstverständlich etwa auch auf dem Postweg an das Bundesverwaltungsgericht übermittelt werden (hätten) können.
Abschließend wird angemerkt, dass die Frage, ob das am gestrigen Tage von der Bundesregierung verkündete (Gesetzes-)Vorhaben, wonach derzeit laufende verfahrensrechtliche Fristen bis 30. April unterbrochen werden und mit 1. Mai neu zu laufen beginnen, Auswirkungen auf die hier vorliegende Konstellation hat, letztlich nur im Verfahren selbst beantwortet werden kann und in dieser Hinsicht gleichfalls eine Entscheidung der verfahrensführenden Richterin darstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Friedrich
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Mag. Thomas Friedrich
Leiter Stabsabteilung
Erdbergstraße 192-196
A - 1030 Wien
Tel. +43 1 60 149 - 154120
============Original Text vom 19.03.2020 11:03:56============
>
Richterin_Mag.Baumgartner_ignoriert_Covid_Vorgaben_Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrter Herr Mag. Friedrich,
Ich ersuche um Mitteilung, ob die von der Bundesregierung gestern verkündete, noch nicht beschlossene Fristunterbrechung rückwirkend auch für Mängelbehebungsaufträge deren Fristen heute enden gilt?
Der Artikel ist online und wird zahlreich gelesen.
Mit herzlichem Dank für Ihre Antwort und freundlichen Grüßen
Sabine Stenzenberger
-------- Originalnachricht --------
Betreff: |
Re: Richterin_Mag.Baumgartner_ignoriert_Covid_Vorgaben_Bundesregierung |
Datum: |
2020-03-18 15:53 |
Von: |
Stögmüller David <david.stoegmueller@gruene.at> |
An: |
frau@die-frau.com |
Kopie: |
Thomas.Friedrich@bvwg.gv.at |
Sehr geehrte Frau Stenzenberger,
vielen Dank für Ihre Anfrage bzw. Weiterleitung.
Ich tu mir mir mit der Bitte einer Stellungnahme sehr schwer, weil ich leider keine Kenntnisse über die Vorwürfe habe und auch die Parteien nicht kenne. Da Sie als Vertreterin der Medien auftreten, bitte ich Sie ein Verständnis zu haben, dass ich aus Gründen der Seriosität hier keine Stellungnahme abgebe.
Vielen Dank und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
David Stögmüller
Abgeordneter zum Nationalrat
Sprecher für den Rechnungshof, Landesverteidigung,
Katastrophenschutz und Ehrenamt
Mitglied im Untersuchungsausschuss zur Causa Ibiza
Der Grüne Klub im Parlament
Löwelstraße 12 . 1010 Wien . Österreich
T +43 (1) 40 110 - 6714
H +43 (676) 49 552 49
GRUENE.AT
Richterin_Mag.Baumgartner_ignoriert_Covid_Vorgaben_Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrter Herr Mag. Friedrich,
Frau Mag. Baumgartner ist unter+43 664 4244234 zu erreichen.
Kommt Ihnen Ihr Schreiben nicht absurd vor, ich soll Verständnis haben welches selbstverständliche Verständnis Frau Mag. Baumgartner offenkundig nicht hat.
Ich werde heute abend mit oder ohne Ihre Stellungnahme publizieren, da Frau Mag. Baumgartner und wenn sich Sie nicht davon distanzieren vor den Vorhang gehören.
Mit freundlichen Grüßen+
Sabine Stenzenberger
die-frau.com Edition .at
Richterin_Mag.Baumgartner_ignoriert_Covid_Vorgaben_Bundesregierung
Von <kommunikation@bvwg.gv.at>
Absender <Thomas.Friedrich@bvwg.gv.at>
An <frau@die-frau.com>
Datum 2020-03-18 12:07
Sehr geehrte Frau Stenzenberger!
Aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation, die sich auch im Gerichtsbetrieb des BVwG niederschlägt, wird um Verständnis ersucht, dass eine inhaltliche Stellungnahme zu der von Ihnen erwähnten Angelegenheit erst am späteren Nachmittag bzw. (spätestens) morgen Vormittag erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Friedrich
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Mag. Thomas Friedrich
Leiter Stabsabteilung
Erdbergstraße 192-196
A - 1030 Wien
Tel. +43 1 60 149 - 154120
============Original Text von Redaktion die-frau.at/de/ch/ua vom 18.03.2020 10:03:56============
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Richterin_Mag.Baumgartner_ignoriert_Covid_Vorgaben_Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Präsident Mag. Harald Perl,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich ersuche um rasche Antwort, da ich umgehend den Artikel online stellen werde. Wir sind das meistgelesene Magazin zu Rechtsthemen, und besteht daher ein enormes Interesse an Ihrer Stellungnahme.
Mit der Bitte um dringliche Beantwortung und mit freundlichen Grüßen
Sabine Stenzenberger
============Original Text von Redaktion die-frau.at/de/ch/ua vom 18.03.2020 08:03:31============
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Richterin_Mag.Baumgartner_ignoriert_Covid_Vorgaben_Bundesregierung
Sehr geehrte Frau Mag. Baumgartner,
Mir liegt die Abschrift der Audioaufzeichnung des Telefonates mit der Geschäftsführerin der M ... mit Ihnen vor.
Die Geschäftsführerin ist im 6. Monat schwanger!
Die M ... hat keine Mitarbeiter und ist als nicht systemimmanentes Unternehmen zur absoluten Untätigkeit durch Erlass der Bundesregierung verpflichtet!
Die M ... hat durch den shut down keinen Cent Einnahmen, daher auch kein Geld für Postgebühren!
Die M ... hat um Fristerstreckungen ersucht, da die Mängelbehebungsaufträge derzeit untersagte Manipulationen und Wege zum Inhalt und damit Folge haben.
Sie haben in einer Art, die man als Verhöhnung der Partei missdeuten könnte, die Fristverlängerung für die Mängelbehebung abgelehnt und zwingen damit einen im 6. Monat schwangere zu derzeit verbotenen Tätigkeiten einschließlich zur Einlaufstelle des Bundesfinanzgerichtes zu gehen, da es kein Geld für die Postgebühren während des shut downs gibt und auch der Post mit Gefahren, insbeondere für eine im 6. Monat schwangere Frau, verbunden ist.
Ich werde darüber auf www.die-frau.at berichten und ersuche um Ihre Stellungnahme.
Gestatten Sie der M ... mit das audio auszufolgen, sodaß ich es nachhören und publizieren kann, da mir derzeit nur eine Abschrift vorliegt?
Dieses Schreiben erfolgt an Sie wegen der Dringlichkeit direkt und im cc an die Presseabteilung des Bundesverwaltungsgerichtes.
Mit der Bitte um dringliche Beantwortung und mit freundlichen Grüßen
Sabine Stenzenberger