ist genau das Feigenblatt in der Angelegenheit Hypo Alpe Adria, das auch schon der Anwalt Dr. Guido Held, der em. Vorstand Dr. Gottwald Kranebitter, der war zuvor schon als Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfer dabei, oder der ehemalige Staatsanwalt Mag. Georg Krakow, darstellen, nämlich, dass es deren Aufgabe ist, sicher zu stellen, dass die Verflechtungen mit den Parteien ÖVP und SPÖ nicht aufgedeckt werden.
Dr. Jörg Haider war der Meisterklavierspieler auf dem Podium der posten- und pfründeverteilenden Parteien ÖVP und SPÖ, weshalb auch alles bei der Hypo Alpe Adria von "allen" Parteien beschlossen wurde.
Eine geheime Hypo-Untersuchungskommission, wie die "Griss Kommission" das gibt es in Russland, in China, in diesen kaukasischen Diktaturen von Usbekistan, Turkmenistan etc., aber in dieser Form nicht einmal mehr in der Türkei, wohl aber ist dies österreichischer Standard.
Was das alles mit Ranner zu tun hat? Relativ einfach. Es ist schwer verständlich, dass eine Anwaltskanzlei von dieser Dimension, ein Strafverfahren gegen Dr. Hella Ranner massiv betreibt, aus dem sie keinen wirtschaftlichen Vorteil, sondern enormen Rufschaden für ihre mangelhafte Kanzleiführung davon trägt.
http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/3600000/letzter-tag-ranner-prozess.story#forummain
kaernten20 am 10.04.2014, 18:22
Ich habe den Eindruck
SCWP kontrolliert nicht ihre Kanzleien
Warum kein wirtschaftlicher Vorteil? Wie haben bei Saxinger, Chalupsky & Partner GmbH (SCWP) angefragt und die Antwort bekommen, dass es einen gerichtlichen Exekutionstitel über den Schadensbetrag gibt, somit im Strafverfahren Dr. Hella Ranner für diese Kanzlei Saxinger, Chalupsky & Partner GmbH (SCWP) nichts mehr zu holen ist, da sie ohnehin eine Art Urteil (Exekutionstitel) haben und damit mit dem Strafverfahren zu einer weiteren Schadenstilgung nicht erfolgreich kommen können.
Der zweite Geschädigte ist Karl Polzhofer von KAPO Fenster & Türen, Neue Wiener Werkstätten, KAPO Möbelwerkstätten Gesellschaft mbH nunmher KAPO Holding GmbH. Karl Polzhofer hatte im Rahmen unserer Recherchen natürlich ein Erlebnis der besonderen Art.
Einerseits war Dr. Hella Ranner dessen Anwältin, beginnend seinerzeit noch als Konzipientin bei Dr. Heinrich und Dr. Peter Kammerlander, das waren die Nachkommen des legendären Dr. Heinrich Kammerlander und dessen Bruder Dr. Wilhelm Kammerlander, der, Dr. Heinricht Kammerlander senior, die Grazer Wechselseitige als seine Privatgeldkasse betrachtet hat und einer der Urväter der österreichischen Korruption war. Ein anderer ist der alte Dr. Heinrich Treichl, seinerzeit Generaldirektor der Credit-Anstalt Bankverein AG (CA-BV) nunmehr Bank Austria Unicredit AG, der jetzt 101-jährig gefeiert wird und kein Mensch sagt, dass das einer der Väter der österreichischen Bankenkorruption ist und ohne diesen Dr. Heinrich Treichl wäre Hypo Alpe Adria heute so in dieser Form nicht denkbar. Dr. Heinrich Treichl hat um die damals unvorstellbare Summe von ATS 2-300 Mio. von seinem Freund und Aufsichtsratsvorsitzenden Credit-Anstalt Bankverein AG (CA-BV) und Präsidenten der Industriellen Vereinigung der Dr. Franz Mayer-Gunthof die bankrotte Vöslauer Kammgarn AG gekauft und mit Konkurs und Totalschaden für die Credit-Anstalt Bankverein AG (CA-BV) nunmehr Bank Austria Unicredit AG beendet.
Die Industriellen Vereinigung war bei Derartigem immer ein verlässlicher Mittäter.
Dr. Schmid-Chiari war bis in seine Immofinanzglanzzeit ein gelehriger Schüler dieses Korruptionisten Dr. Heinrich Treichl, der nicht nur als Generaldirektor der Credit-Anstalt Bankverein AG (CA-BV) nunmehr Bank Austria Unicredit AG sein Vorgänger und Vorbild ist, auch gab und gibt es gegen beide nicht einmal staatsanwaltschaftliche Vorerhebungen. Dass laute Gerücht ist - beide Wissen zu viel von Parteien- und Politikerfinanzierungen und noch immer bestimmen Parteien und Politiker wer bei Staatsanwaltschaft und Gericht die Chefs werden.
In Demokratien wie den USA werden Staatsanwälte und Richter vor Ort und direkt gewählt oder Richter auf Lebenszeit, in einem demokratischen Verfahren, bestellt und damit der direkten Macht von Parteien und Politikern entzogen.
Bei uns werden diese Personen wie Dr. Heinrich Treichl und der Konkurskorruptionist Dr. Franz Josef Mayer-Gunthof, letzterer sogar über den Tod, gefeiert, wo anders werden diese eingesperrt. In Erinnerung dieses ehemaligen Präsidenten der Industriellen Vereinigung dem Konkurskorruptionisten Dr. Franz Josef Mayer-Gunthof gibt es von der Industriellen Vereinigung allen Ernstes die Dr. Franz Josef Mayer-Gunthof-Stiftung.
Für alle in diesem Artikel erwähnten Personen und Gesellschaften besteht die Unschuldsvermutung.
Dr. Jörg Haider hat nichts anderes gemacht, als auf der Orgel der rot-schwarzen Korruption zu spielen, die dazu führt, dass gegen einen Dr. Schmidt-Chiari, dessen Kürzel auf fast allen Immofinanzdokumenten im Strafakt Immofinanz sich findet, oder einem Francis Lustig von Meinl European Land, nicht einmal staatsanwaltliche Vorerhebungen, bei Lustig nur wegen Verdacht der Steuerhinterziehung, im Laufen sind, dass gegen die Macher der Styrian Airways vom Oligarchen Dr. Hohenberg beginnend keine Vorerhebungen im Laufen sind, obwohl Dr. Kulterer für ein Darlehen, dass er der Styrian Airways gab, mit seinem Kollegen Dr. Xander eine mehrjährige Haftstrafe ausfasste, so als hätten Dr. Kulterer und Dr. Xander diesen Kredit mit sich selbst abgeschlossen und wäre die Styrian Airways und der Oligarch Dr. Hohenberg, der mit dem verhaltensoriginellen pensionierten Hofrat, ehemaligen Landesbeamten der Steiermärkischen Landesregierung, Dr. Josef Marko, sogar als „Entlastungszeuge“ aufgetreten ist und dort wahrheitswidrig aussagte, dass er an das große Geschäft der Styrian Airways glaubte, obwohl Mag. Markus Potzinger als seinerzeitiger Finanzchef der Styrian Airways schon Jahre zuvor dies als völlig unsanierbares, finanziell desaströses Abenteuer darstellte und mittlerweile über ATS des ehemaligen Ministers Dr. Androsch als Zwischenposition bei der VÖST, als Finanzchef tätig ist, daran völlig unbeteiligt.
Dieser Karl Polzhofer hat eine typische Hohenberg´sche Erfahrung gemacht, nämlich, dass Dr. Hohenberg ihm unmissverständlich drohte: „Gegen mich (Dr. Hohenberg), werden sie vor einem steirischen Gericht keinen Prozess gewinnen,“ und damit sollte Dr. Hohenberg tatsächlich Recht behalten. Was heißt tatsächlich Recht behalten? Dr. Hohenberg hat gegen Karl Polzhofer, vertreten durch Dr. Hella Ranner, dann Dr. Ranner als Partner der Saxinger, Chalupsky & Partner GmbH (SCWP), beim Obersten Gerichtshof verloren, dann allerdings vor einem steirischen Gericht so viele Kosten zugesprochen erhalten, dass der gewinnende Karl Polzhofer per Saldo noch dazu zahlte. Das hat zwei Ursachen: Die
eine Ursache ist, dass Dr. Hella Ranner, die einen großen Image-Vertrauensvorschuss bei Juristen wie dem ehemaligen Landesamtspräsidenten em. Univ. Prof. Dr. Wielinger hatte, in diesem Verfahren einen gravierenden Fehler machte, nämlich, dass sie vier Leute klagte, mit der Begründung, die würden gemeinsam (solidarisch) haften. Tatsächlich beinhaltete aber die Vereinbarung die ausdrückliche Festlegung, dass nur jeder für seinen Anteil haftet. Somit waren diese vier Vertragspartner des Herrn Karl Polzhofer, die durch den Verkauf ihrer Rechte an Dr. Hohenberg vertragsbrüchig wurden, zwar anteilig zum Schadenersatz verpflichtet, aber nicht gemeinsam. Das führte zu dem in Österreich vernichtenden prozessualen Ergebnis, dass einerseits zwar Karl Polzhofer, KAPO Möbelwerkstätten Gesellschaft mbH nunmher KAPO Holding GmbH, vertreten Dr. Hella Ranner, dann Saxinger, Chalupsky & Partner GmbH (SCWP), gewonnen hat, dass jeder dieser einzelne, der jeder dann schon zu diesem Zeitpunkt Strohmann von Dr. Hohenberg und seiner Wegraz war, verurteilt wurde den geklagten Betrag samt Kosten zu bezahlen. Gleichzeitig aber war eingeklagt, dass diese gemeinsam zu haften haben, damit hat jeder hinsichtlich 3/4, nämlich 3 x je 3/4 der anderen gegenüber Karl Polzhofer, KAPO Möbelwerkstätten Gesellschaft mbH nunmher KAPO Holding GmbH, in den Prozesskosten gewonnen.
Jeder seriöse Anwalt hätte das seiner Haftpflichtversicherung gemeldet und Karl Polzhofer hätte diese Kunstfehlerfolgen von der Versicherung der Dr. Hella Ranner, dann Saxinger, Chalupsky & Partner GmbH (SCWP), ersetzt bekommen.
Das hat Dr. Hella Ranner nicht gemacht. Warum? Das haben wir nicht recherchiert. Es ist auch nicht wesentlich. Auch die Saxinger, Chalupsky & Partner GmbH (SCWP) hat dies nicht gemacht, das haben wir nachgeforscht und darüber berichten wir gesondert.
Aber hier kommt ein weiterer springender Punkt zum Tragen. Dr. Hohenberg hat vor 30 Jahren einem Grazer geraten, er solle doch immer den gegnerischen Anwalt bezahlen. Das ist tatsächlich eine Eigenart in Österreich, dass bei Vergleichen oft der eine die Kosten des gegnerische Anwalts übernimmt, was zur Folge hat, dass der gegnerische Anwalt ein Interesse hat an diesem Vergleich, an dieser Lösung, weil er natürlich vom Gegner das Geld sicher bekommt, während der eigene Mandant, der eigene Kunde, ihm noch etwas runter handelt und damit entsteht eine legale Art der Bestechung. Was ja wiederum keine Bestechung ist, sondern eben - keine Ahnung ob das standeswidrig ist – jedenfalls ist das eine Situation, die den Mandanten/Kunden des Anwalts benachteiligen kann; vorsichtig formuliert. Und tatsächlich wurde in Folge Dr. Hella Ranner, wie sich aus den Liegenschaftsdeals in und mit Bad Aussee zeigt, zu einem wichtigen Partner des Netzwerkes des Oligarchen Dr. Hohenberg.
Hohenberg´sche Erfahrung deshalb, weil Karl Polzhofer die Tatsache, dass er gewinnend alles verloren hat, nicht angenehm ebenso in Erinnerung blieb, wie dass die Drohung des Oligarchen Dr. Hohenberg wahr wurde. Nämlich, dass man, auch wenn man im Recht ist, vor steirischen Gerichten gegen den Oligarchen Dr. Hohenberg zumindest tatsächlich verliert.
Bei der Recherche über diesen Zusammenhang Ranner, Hohenberg und warum ist diese ursprünglich Linzer/Welser Anwaltskanzlei Saxinger, Chalupsky & Partner GmbH (SCWP) so aggressiv auf Dr. Ranner, dann kommt man zu den Äußerungen eines ehemaligen seriösen, glaubwürdigen, sicher nicht korrupten ÖVP-Mandatars, die man nicht überprüfen kann, dass die ÖVP dieser Linzer Anwaltskanzlei vorwirft, im Zusammenhang mit diesen Liegenschaftsgeschäften des Netzwerkes des Oligarchen Dr. Hohenberg und seiner Wegraz und damit seiner Oligarchen-Partie in Bad Aussee, eine Vereinbarung zu Gunsten der ÖVP nicht eingehalten zu haben.
Herrn Landeshauptmannstellvertreter Schützenhöfer haben wir dazu befragt, der uns über sein Büro antwortete man wisse von nichts, nichts von einem derartigen Deal/Vereinbarung, auch die ursprünglich Linzer/Welser Anwaltskanzlei Saxinger, Chalupsky & Partner GmbH (SCWP) wisse nichts von einem derartigen Deal. Nur die Antworten, die wir bekommen haben, wenn man diese liest, dann sind diese erstaunlich, da der Weg zu diesen Antworten so war, dass es keinen vernünftigen Grund gibt, die Äußerungen des ehemaligen äußerst seriösen ÖVP-Mandatars als unwahr ab zu tun.
Es erhebt sich auch die Frage, egal wie klein ihre Wohnung ist, wovon Dr. Hella Ranner derzeit lebt und da mag sein, dass der Richter Dr. Buchgraber mit diesem Urteil gegen Dr. Hella Ranner das erreichen wollte, was die Klagenfurter Richter erreichen wollen, redet über die Hintermänner, gesteht was, wer alles dabei war und dann werden eure Strafen billiger. Vielleicht ist dieses Urteil gegen Ranner eine Kampfansage an das System der Oligarchen Hohenberg, welches von den Pleiten der Elisabethhof GmbH (das war der berühmte Grazer Laufke/Restaurant und Lebensmittel vor mehr als 30 Jahren) über Styrian Spirit/Airways, ESTAG-Ottensdorf, ESTAG-Pfauengarten, Therme Bad Gleichenberg, das sind alles Pleiten – Zahler ist das Land Steiermark, jeder Österreicher über Hypo Alpe Adria, da allein 17 Mio Euro plus der Landesgelder, alles Steuergelder, etc. bis zu diesen äußerst bizarren Aktivitäten in Bad Aussee führt.
DieFrage eines renommierten Grazer Anwaltes, ursprünglich ein Gegenspieler nunmehr Partner der Oligarchen Netzwerkes Dr. Hohenberg mit Verlusterfahrung aus diesen Parnterschaften, wovon der Oligarch Dr. Hohenberg überhaupt lebt, wenn alle operativen Geschäfte, wie Elisabethhof GmbH, Styrian Spirit/Airways, Therme Bad Gleichenberg, ua. Pleite gehen, ist, wenn man ein bisschen googelt leicht beantwortet: durch Flächenumwidmungen, durch Liegenschaftsspekulationen, konkret durch Geschäfte sehr oft mit der öffentlichen Hand, durch die Wertsteigerungen, die dadurch entstehen, dass Gründe umgewidmet werden, die zuerst landwirtschaftlich oder Landschaftsschutz etc. waren und dann auf einmal Baufläche wurden.
Das kann man als großes juristisches Geschick sehen, aber es ist zumindest auffällig, warum jemand wie das Oligarchen Netzwerk Dr. Hohenberg wie zum Beispiel für Bad Aussee öffentliche Fördermittel in Millioneneurohöhe bekommt, der als maßgeblicher Beteiligter Gesellschafter direkt und indirekt von Elisabethhof GmbH über Styrian Spirit/Airways und Therme Bad Gleichenberg etc. eine Blutspur von Konkursen hinter sich herzieht.
Maria Stieger
Fotos:
Titelbild: MEP Dr. Hella Ranner und Landesrätin Mag. Kristina Edlinger-Ploder (Foto: Johannes Steinbach, FA1E). www.politik.steiermark.at
Im Text:
1. Landesgericht für Strafsachen Graz, justiz.gv.at
2. Die Wasnerin, Bad Aussee. die-wasnerin.at. © Christian Jungwirth, AndreasTischler.com, Harald Eisenberger.
3. Styrian Spirit CEO Otmar Lenz .Foto: Austrian Aviation Net
4. Bgm.-Stv.in Lisa Rücker, Bgm. Mag. Siegfried Nagl, EU-Abgeordnete Dr. Hella Ranner und DI Gerhard Ablasser, Referatsleiter EU-Programme und internationale Kooperation (v. r.), begrüßten die internationalen Gäste.Quelle: graz.at
5. EU-Abgeordnete Hella Ranner, LH Voves und LR Edlinger-Ploder (v. l.). © Landespressedienst
6. Bad Aussee. © Austria-Forum
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E-Mail-Verkehr mit Landeshauptmannstellvertreter Schützenhofer und dem Pressesprecher des Landeshauptmannstellvertreters Schützenhofer, Martin Latzka:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: die-frau.at - Das Online Frauenmagazin [mailto:frau@die-frau.at]
Gesendet: Montag, 10. März 2014 15:31
An: Schützenhöfer Hermann
Betreff: ÖVP, Dr. Hella Ranner, Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH, Dr. Reinhard Hohenberg, Wegraz Gesellschaft für Stadterneuerung und Assanierungs GmbH, Bad Aussee
Sehr geehrter Herr Landeshauptmannstellvertreter Schützenhöfer!
Die ÖVP, was auch immer darunter zu verstehen ist, also offensichtlich Funktionäre der ÖVP, haben sich darüber beklagt, dass die Anwaltskanzlei Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH, welche ihre ehemalige Partnerin Dr. Hella Ranner vor das
Strafgericht gebracht hat, einen Deal zu Gunsten der ÖVP nicht eingehalten habe.
Es besteht daher die Vermutung, dass dieser Deal aus den Grundstücksgeschäften zwischen dem Land Steiermark und der Gemeinde Bad Aussee einerseits unter Wegraz Gesellschaft für Stadterneuerung und Assanierungs GmbH und Dr. Reinhard Hohenberg andererseits besteht.
Für das Land Steiermark ist die Rechtsanwaltskanzlei Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH in der Person der damaligen ÖVP Politikern Dr. Hella Ranner aufgetreten. Dr. Saxinger hat seit Jahrzehnten ein Haus in Bad Aussee und war langjähriger Rechtsvertreter der Gemeinde Bad Aussee, allerdings nicht unbedingt ein Freund der Beschäftigung von Frau Dr. Hella Ranner in seiner damaligen
Anwaltsgesellschaft Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH an der er durch Pensionierung nicht mehr beteiligt ist.
Es besteht der Verdacht, dass das Scheitern des Deals zu Gunsten der ÖVP von der Wegraz Gesellschaft für Stadterneuerung und Assanierungs GmbH, konkret Dr. Reinhard Hohenberg auf die Anwaltskanzlei Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH
abgewälzt wurde.
Wir ersuchen um Mitteilung, um welchen Deal mit der ÖVP es ging, den die Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH nicht eingehalten habe.
Mit bestem Dank für Ihre Rückantwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen,
Maria Stieger
die-frau.at Redaktion
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Sehr geehrte Frau Stieger!
Bezugnehmend auf Ihr E-Mail vom 10. März 2014 hätte gerne unser Büroleiter, Mag. Martin Latzka, mit Ihnen telefoniert. Leider war es nicht möglich, Sie telefonisch unter der Nummer 01/306 18 18 zu erreichen, daher darf um Bekanntgabe einer Telefonnummer bzw. um einen Rückruf unter 0316/877-8725 ersucht werden.
Mit besten Grüßen
iA. Carina Schwarzl
Büro Erster Landeshauptmann-Stellvertreter
Hermann Schützenhöfer
Hofgasse 15, 8010 Graz-Burg, ZiNr.: 249
Tel.: +43 316 877-3832
Fax: +43 316 877-8714
E-Mail: carina.schwarzl@stmk.gv.at
www.schuetzenhoefer.steiermark.at
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Sehr geehrter Herr Erster Landeshauptmann-Stellvertreter Schützenhöfer,
Ich mache selbst keinen mündlichen "Aussenverkehr".
Wir klären gerade ab, wer als profunder Ansprechpartnerin für Sie zuständig ist und melden uns umgehend mit den entsprechenden Kontaktdaten.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Stieger
die-frau.at Redaktion
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Sehr geehrter Herr Erster Landeshauptmann-Stellvertreter Schützenhöfer,
Unter den Nummern XXXX XX XX XX XX und XXXX XX XX XX XX stehen Ihnen 2 Redakteurinnen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Stieger
die-frau.at Redaktion
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Aktenvermerk
Sehr geehrter Herr Erster Landeshauptmann-Stellvertreter Schützenhöfer,
Nachstehend der Inhalt des Telefonates mit Herrn Mag. Latzka:
"Telefonat mit Herrn Mag. Latzka am 12.3.2014
Herr Mag. Latzka hat mich angerufen. Er hat gefragt, wie er uns helfen kann. Er habe mit der Abteilung und dem Bürgermeister Frosch gesprochen.
Es wisse niemand etwas über einen Deal. Was wir da genau meinen.
Frau Dr. Ranner sei nicht für das Land, sondern für die Gemeinde tätig gewesen.
Das Land habe beim Tiefenbad ganz normale Fördermittel gegeben, da habe es eine Zusage gegeben, weil der Vertrag eingehalten wurde.
Dr. Hohenberg sei beim Narzissenbad ein Investor gewesen.
Warum Frau Dr. Ranner angezeigt wurde und was sie mit dieser Rechtsanwaltskanzlei zu tun hat, wisse er nicht.
Wenn wir etwas herausfinden, können wir ihn unter der Nummer 0316/8778725 jederzeit anrufen. Auch Bürgermeister Frosch wäre für ein Gespräch bereit.
BS"
Unsere Informationsquelle ist absolut seriös von einem ehemaligen ÖVP Mandatar.
Es ergibt auch nur unter diesem Aspekt die "Rache" der Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH einen Sinn, wenn diese tatsächlich Dr. Hohenberg und eine ÖVP Connection meinen.
Es gab mehrere Vereinbarungen mit Dr. Hella Ranner, die diese alle nicht einhielt, aber zivilrechtlich war das Strafverfahren nicht notwendig.
Der Rufschaden für Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH ist enorm, allein darzulegen, dass deren Rechenwerk kontrollos war und Betrügereien ermöglichte.
Jede andere Rechtsanwaltsgemeinschaft hätte kein Interesse das in der Öffentlichkeit breitzuschlagen und Klienten damit zu verschrecken.
Wenn Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH sich aber wegen dieses "Deals" von Dr. Hohenberg über Dr. Ranner "gelegt" fühlen, dann macht das als "Rache" Sinn.
Wir werden selbstverständlich vor Berichterstattung auch Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Stieger
die-frau.at Redaktion
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Sehr geehrter Herr Erster Landeshauptmann-Stellvertreter Schützenhöfer,
Ihre Antwort wirft eine weitere Frage auf - der Konkursinvestor Dr. Hohenberg als Investitionspartner des Landes Steiermark.
Von der Elisabethhof GmbH (Restaurant Laufke) vor mehr als 35 Jahren über die Estag Katstrophen wie Ottendorf an der Rittschein und andere über Styrian Spirit/Airways über Bad Gleichenberg ziehen die Investitionen eine Konkursspur mit Millionenverlusten auch für die öffentliche Hand aber auch die Hypo Alpe Adria.
Aus dem Pfauengarten wurde auch kein Hotel, sondern eine Immobilienspekulation zu Lasten des Landes Steiermark.
Hotel Wasnerin war auch kein Ruhmesblatt und führte zu der Förderung Narzissenbad, tatsächlich der Umwidmung von Landwirtschafts- und
Naturflächen in Bauland und damit zu einer Immobilienspekulation.
Im Falle der Hypo Alpe Adria war Dr. Hohenberg sogar "Entlastungszeuge" des Dr. Kulterer.
Ab wieviel Konkursen wird man für das Land ein attraktiver Partner als Investor um Förderungen zu bekommen?
Wieviele Millionen hat das Land bei Hohenberg Investionen (Wegraz, HGI AG etc.) direkt und indirekt (z. b.) Estag verloren?
Gibt es noch einen Investor mit Konkurserfahrungen der zu öffentlichen Förderungen nach und paralell ziu Konkursen kam?
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Sehr geehrte Frau Redakteurin!
Ihre neuerliche Anfrage ist eine Aneinanderreihung von nicht nachvollziehbaren Behauptungen und Mutmaßungen und somit eine seriöse Beantwortung leider nicht möglich. Ich darf auf unser gestriges Telefonat verweisen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Martin Latzka
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Von: die-frau.at - Das Online Frauenmagazin [mailto:frau@die-frau.at]
Gesendet: Donnerstag, 13. März 2014 11:33
An: Schützenhöfer Hermann
Cc: Schwarzl Carina; Latzka Martin
Betreff: Konkurs als Qualitätsmerkmal für Förderungen? ÖVP, Dr. Rei nhard Hohenberg
, Wegraz Gesellschaft für Stadterneuerung und Assan ierungs GmbH, Bad Aussee. HGI
Beteiligungs AG
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr Erster Landeshauptmann-Stellvertreter Schützenhöfer,
Ihre Antwort wirft eine weitere Frage auf - der Konkursinvestor Dr. Hohenberg als Investitionspartner des Landes Steiermark.
Von der Elisabethhof GmbH (Restaurant Laufke) vor mehr als 35 Jahren über die Estag Katstrophen wie Ottendorf an der Rittschein und andere über Styrian Spirit/Airways über Bad Gleichenberg ziehen die Investitionen eine Konkursspur mit Millionenverlusten auch für die öffentliche Hand aber auch die Hypo Alpe Adria.
Aus dem Pfauengarten wurde auch kein Hotel, sondern eine Immobilienspekulation zu Lasten des Landes Steiermark.
Hotel Wasnerin war auch kein Ruhmesblatt und führte zu der Förderung Narzissenbad, tatsächlich der Umwidmung von Landwirtschafts- und Naturflächen in Bauland und damit zu einer Immobilienspekulation.
Im Falle der Hypo Alpe Adria war Dr. Hohenberg sogar "Entlastungszeuge" des Dr. Kulterer.
Ab wieviel Konkursen wird man für das Land ein attraktiver Partner als Investor um Förderungen zu bekommen?
Wieviele Millionen hat das Land bei Hohenberg Investionen (Wegraz, HGI AG etc.) direkt und indirekt (z. b.) Estag verloren?
Gibt es noch einen Investor mit Konkurserfahrungen der zu öffentlichen Förderungen nach und paralell ziu Konkursen kam?
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Sehr geehrter Herr Erster Landeshauptmann-Stellvertreter Schützenhöfer,
Es sind weder Behauptungen noch Mutmaßungen und auch nachvollziehbar.
Wir gehen bisher davon aus, dass dies weitgehendst ohne Ihre Kenntnis abgelaufen ist, abgesehen von den unübersehbaren Konkursfällen in die Dr. Hohenberg über seine Unternehmensbeteiligungen, in denen er als faktischer Mitgeschäftsführer allgemein bekannt wirkt, mitverfangen ist und diese dennoch Förderungen bekommen.
Wir werden dies in unserer Berichterstattung nachvollziehbar auch mit Grafiken darstellen.
Wenn ein nicht nur aus unserer Sicht integrer ehemaliger Mandatar der ÖVP derartige Information gibt, dann ist das sehr ernst zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Stieger
die-frau.at Redaktion
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Emailverkehr mit Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH (SCWP Schindhelm):
Sehr geehrter Herr Dr. Chalupsky,
Wir ersuchen Sie zur nachstehenden Causa um Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Stieger
die-frau.at Redaktion
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Sehr geehrte Fr. Stieger,
Milestones in Communication ist die PR-Agentur von SCWP und wurde beauftragt, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Dazu wurde uns untenstehender mailverkehr übermittelt.
Gerne nehmen wir zu konkreten Fragen Ihrerseits bzw. Ihrer Redaktion umfassend Stellung. Dazu benötigen wir aber Fragen und nicht einen mailverkehr mit einer aus unserer Sicht wirren Aneinanderreihung irgendwelcher angeblicher Aussagen.
Bitte mailen oder sagen Sie uns konkret, was Sie wissen wollen, dann beantworten wir Ihre Fragen gerne. Bitte nehmen Sie dazu mit der Leiterin unseres Grazer Standortes, Mag. Marion Velik, Kontakt auf, da es sich bei dem Gegenstand offensichtlich um irgendwelche Vorgänge in der Steiermark handelt. Kontaktdaten anbei.
Mit freundlichen Grüßen
WERNER BENINGER
GESCHÄFTSFÜHRER
t +43 1 890 04 29 – 20
f +43 1 890 04 29 – 10
m +43 664 300 05 57
werner.beninger@minc.at
Milestones in Communication
Alser Straße 32/19, A-1090 Wien
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Sehr geehrter Herr Beninger,
sehr geehrter Herr Dr. Chalupsky,
sehr geehrter Herr Dr. Saxinger,
Wir bedanken uns für Ihre erhellende Antwort.
Wir gehen davon aus, dass ein renomierter Anwalt weiß, was er aus diesem Konvolut zu entnehmen und zu beantworten hat, wenn er beanworten will umso mehr gilt dies für eine renomierte Anwaltsgesellschaft.
Da der Name Saxinger im Firmenwortlaut steht, erlauben wir uns dieses Mail auch an Sie Herr Dr. Saxinger zu richten, da es um Ihre Renomee in Bad Aussee geht und Sie daher ein großes Interesse daran haben müssen aufzuklären, ob Dr. Hohenberg der Saxinger Chalupsky & Partner
Rechtsanwälte GmbH einen Deal zu Gunsten der ÖVP unterstellte, den dann noch dazu die Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH nicht eingehalten habe.
Wir haben nur die Information, dass die ÖVP wegen des Nichteinhaltens eines Deals mit der Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH not amused ist. Dr. Hohenberg in Verbindung mit Dr. Hella Ranner ist nur eine begründete Vermutung.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Stieger
die-frau.at Redaktion
Kontaktnummern der für mündliche Recherchen zuständigen Redakteurinnen
0699 xxxxxxxx und 0699 xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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Sehr geehrte Fr. Stieger,
im Umgang mit professionellen Journalisten sind wir es gewöhnt, dass diese konkrete Fragen stellen, die wir dann auch beantworten können. Wir nehmen zur Kenntnis, dass dies hier nicht der Fall ist.
Nur eines dürfen wir feststellen: SCWP macht keine „Deals“ sondern schließt nur konkrete Verträge ab. Daher kann es auch keinen „Deal“ geben, der nicht eingehalten wurde.
Freundliche Grüße
Mag. MARION VELIK
Senior Consultant
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Mariahilferstraße 30, A-8020 Graz
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Sehr geehrter Herr Dr. Chalupsky,
Sehr geehrter Herr Dr. Saxinger,
Wir können das Schreiben Ihrer PR Agentur nicht nachvollziehen.
In Österreich gibt es für Verträge in der Regel keine Formvorschrift und ist daher ein Deal selbstverständlich ein Vertrag.
Kann es sein, dass ein Deal behauptet wurde, von dem Sie nichts wussten und diesen daher nicht vorn vorherein ablehnten, aber auch seine Erfüllung nicht durchführten?
Was wissen Sie von dieser Behauptung, die ÖVP, wer immer das ist, werfe Ihnen die Nichteinhaltung eines Deals vor?
Mit freundlichen Grüßen
Maria Stieger
die-frau.at Redaktion
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Sehr geehrte Frau Stieger,
darf ich Sie höflich ersuchen, entweder konkrete Fragen zu einem konkreten angeblichen "Deal" zu stellen oder unsere Klienten nicht weiterhin zu belästigen.
Wir sind bisher von Medien professionellere Recherchen und Anfragen gewöhnt.
Wenn Sie eine konkrete Frage haben, werden wir Ihnen jede dieser Fragen gerne und umfassend beantworten. Wir sind aber nicht gewillt, weiterhin mailverkehr auf diesem Niveau zu führen.
Freundliche Grüße
Mag. MARION VELIK
Senior Consultant
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Sehr geehrter Herr Dr. Chalupsky,
sehr geehrter Herr Dr. Saxinger,
Wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie keine Stellungnahme abgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Stieger
die-frau.at Redaktion
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Sehr geehrte Frau Stieger,
ich möchte abschließend noch festhalten, auch für den Fall möglicher (medien)rechtlicher Auseinandersetzungen, dass unser Klient jederzeit gerne jede Frage beantworten wird, so dass Sie auch eine Frage stellen!
Freundliche Grüße
Mag. MARION VELIK
Senior Consultant
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Sehr geehrter Herr Dr. Chalupsky,
sehr geehrter Herr Dr. Saxinger,
Frage 1: Ist es richtig, dass es mehrere Vereinbarungen zwischen Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH und Dr. Hella Ranner mit Zahlungsverpflichtung und Zahlungszusagen gab, die diese nicht einhielt?
Frage 2: Gibt es eine exekutierbare Vereinbarung mit Dr. Hella Ranner, sei es gerichtlich oder notariell?
Frage 3: Haben Sie Herr Dr. Chalupsky, vor unserem Mail, davon gehört, dass die ÖVP, bzw. Personen die sich der ÖVP zuordnen oder zugeordnet werden, der Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH vorwirft, einen Deal nicht eingehalten zu haben?
Frage 4: Gab es Berührungspunkte zwischen der Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH und Dr. Reinhard Hohenberg, bzw. einer seiner Beteiligungen, bzw. Beteiligungen, die Dr. Reinhard Hohenberg zugerechnet werden?
Frage 5: Gab es Unstimmigkeiten, direkt oder indirekt, zwischen der Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH und Dr. Reinhard
Hohenberg, bzw. einer seiner Beteiligungen, bzw. Beteiligungen, die Dr. Reinhard Hohenberg zugerechnet werden?
Unsere Information ist absolut glaubwürdig. Diese Information stammt von einem integerem ehemaligen Mandatar der ÖVP, der im Zweifel schweigt und eine solche Äusserung auch nicht unbedacht von sich gibt, der aber selbst in den Deal nicht involviert war.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Stieger
die-frau.at Redaktion
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Sehr geehrter Herr Dr. Chalupsky,
Sehr geehrter Herr Dr. Saxinger,
Wir ersuchen um Mitteilung warum der Kunstfehler der Einklagung einer schriftlich vertraglich ausgeschlossenen Solidarhaftung statt der
anteiligen Haftung wie schriftlich vereinbart nicht der Haftpflichtversicherung gemeldet wurde.
War das Ergebnis dieses Verfahrens die Kooperation mit Dr. Hohenberg/Wegraz in Angelegenheiten Bad Aussee die zum Vorwurf führte,
SCWP hätte eine Deal mit der ÖVP nicht eingehalten?
Dr. Hohenberg hat schon vor mehr als 30 Jahren den Rat gegeben den Gegenvertreter fürstlich zu bezahlen.
Dr Hohenberg/Wegraz hat in seiner Art mit Beamten "umzugehen" von Handelskammerbeamten, jetzt sind es Wirtschaftskammerbeamte, diese Liegenschaften zu einem Billigpreis ohne Kenntnis der Kammermitglieder erworben.
Wir werden in den nächsten Tagen mit unserer umfangreichenBerichterstattung beginnen.
Mit bestem Dank für Ihre Rückantwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Maria Stieger
die-frau.at Redaktion
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Sehr geehrter Herr Dr. Chalupsky,
Da es standeswidrig ist Verjährung einzuwenden ersuchen wir um Mitteilung, ob sie diesen Sachverhalt der Haftpflichtversicherung zur
Schadensregulierung vorlegen werden oder selbst für den Schade aufkommen werden?
Mit herzlichem Dank für Ihre Rückantwort verbleiben wir mit freundlichen
Grüßen.
Maria Stieger
die-frau.at Redaktion
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Sehr geehrte Fr. Stieger,
Dr. Chalupsky hat mir wegen Urlaubs von Fr. Mag. Velik Ihr untenstehendes mail weitergeleitet.
Wie schon anlässlich unseres umfassenden mailverkehrs am 13. und 14. März darf ich neuerlich festhalten:
Wir ersuchen Sie Ihre mails / Anfragen gleich direkt an uns, als die mit der Medienarbeit beauftragte Agentur zu richten. Sie ersparen sich und uns Zeit.
Wir sind gerne bereit, konkrete Anfragen umfassend und detailliert zu beantworten.
Mit - bitte verzeihen Sie diese Formulierung, aber anders lassen sich Ihre mails nicht bezeichnen - wirren und unzusammenhängenden Sätzen,
WERNER BENINGER
GESCHÄFTSFÜHRER
t +43 1 890 04 29 - 20
f +43 1 890 04 29 - 10
m +43 664 300 05 57
werner.beninger@minc.at
Milestones in Communication
Alser Straße 32/19, A-1090 Wien
www.minc.at<http://www.minc.at>
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Sehr geehrter Herr Dr. Chalupsky,
sehr geehrter Herr Dr. Saxinger,
Wie wir mit bedauern feststellen ging unser erstes Mail mit den Beilagen nicht hinaus und holen wir dies mit gesondertem Mail nach.
Unsere Fragen
1. Wird die Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH den im Verfahren 12Cg19/99s des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz
entstandenen Schaden durch den Kunstfehler eine Solidarhaftung, die vertraglich ausgeschlossen war, einzuklagen Ihrem Mandanten ersetzen?
2. Wird, für den Fall der Nichtleistung des Schadenerstatzes, die Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH entsprechend der Standesregeln auf den Einwand der Verjährung verzichten?
3. Anerkennt die Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH diesen Kunstfehler der Dr. Hella Ranner in diesem Verfahren 12Cg19/99s des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz, welches Dr. Ranner in die Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH eingebracht hat weshalb in der Folge die Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH als Rechtsvertretung gegenüber dem Gericht auftrat.
Mit herzlichem Dank für Ihre Rückantwort verbleiben wir mit freundlichen
Grüßen.
Maria Stieger
die-frau.at Redaktion
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Sehr geehrter Herr Dr. Chalupsky,
Sehr geehrter Herr Dr. Saxinger,
Wir ersuchen um Mitteilung warum der Kunstfehler der Einklagung einer schriftlich vertraglich ausgeschlossenen Solidarhaftung statt der
anteiligen Haftung wie schriftlich vereinbart nicht der Haftpflichtversicherung gemeldet wurde.
War das Ergebnis dieses Verfahrens die Kooperation mit Dr. Hohenberg/Wegraz in Angelegenheiten Bad Aussee die zum Vorwurf führte,
SCWP hätte eine Deal mit der ÖVP nicht eingehalten?
Dr. Hohenberg hat schon vor mehr als 30 Jahren den Rat gegeben den Gegenvertreter fürstlich zu bezahlen.
Dr Hohenberg/Wegraz hat in seiner Art mit Beamten "umzugehen" von Handelskammerbeamten, jetzt sind es Wirtschaftskammerbeamte, diese Liegenschaften zu einem Billigpreis ohne Kenntnis der Kammermitglieder erworben.
Wir werden in den nächsten Tagen mit unserer umfangreichen Berichterstattung beginnen.
Mit bestem Dank für Ihre Rückantwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Maria Stieger
die-frau.at Redaktion
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Sehr geehrte Fr. Stieger,
danke für die übermittelten Unterlagen eines Rechtsstreits, in dem Fr. Dr. Ranner vertreten hat.
Wie Sie wissen wurde Fr. Dr. Ranner jüngst (nicht rechtskräftig) zu einer Haftstrafe verurteilt. Geschädigter war laut Anklageschrift neben SCWP auch der (inzwischen verstorbene) Karl Polzhofer.
Über einzelne Verfahren Auskunft zu geben verbietet SCWP das Anwaltsgeheimnis, von dem wir von unserem Mandanten entbunden sein müssten, um detaillierte Antworten zu geben. Dies ist nicht der Fall.
Nur so viel: an SCWP wurde kein Haftungsfall herangetragen, sodass sich die von Ihnen an uns gerichteten Fragen gar nicht stellen.
Mit freundlichen Grüßen
WERNER BENINGER
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Sehr geehrter Herr Dr. Chalupsky,
1. Karl Polzhofer lebt und sagte im Strafverfahren gegen Dr. Hella Ranner als Opfer aus.
2. Siehe letzte Entscheidung des OLG Graz, nicht Dr. Hella Ranner sondern die Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH (SCWP) hat die Kapo Möbelwerkstätten GmbH vertreten, die ursprüngliche Vertretung wurde von Dr. Hella Ranner offensichtlich in die (SCWP)eingebracht.
3. Unsere Fragen daher allgemein gehalten
3.a. Ist es der Standard der Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH SCWP den Mandanten/Kunden auf einen Kunstfehler aufmerkam zu machen?
3.b. Ist es der Standard der Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH SCWP dem Mandanten/Kunden für Kunstfehler unaufgefodert Schadenersatz für einen Kunstfehler anzubieten?
3.c. Hält sich die Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH SCWP an die Standesregeln für Kunstfehler keine Verjährungseinrede zu machen?
3.d. Wird die Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH SCWP Massnahmen zu einem besseren Controlling sowohl finanziell wie auch in den Verfahren selbst sorge tragen und wie?
Mit herzlichem Dank für Ihre Rückantwort verbleiben wir mit freundlichen
Grüßen
Maria Stieger
die-frau.at Redaktion
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wir glauben gerne an übersinnliche Kräfte, wie freilich ein Toter in einem Strafverfahren aussagen kann, ist uns schleierhaft:
http://www.kleinezeitung.at/steiermark/hartbergfuerstenfeld/3273461/karl-polzhofer-ii-verstorben.story
Zum Rest Ihrer Fragen verweisen wir auf unser vorangegangenes mail. Das Anwaltsgeheimnis verbietet es uns, über das Verhältnis zwischen uns und unseren Mandanten auch nur irgendeine Auskunft zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
WERNER BENINGER
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Sehr geehrter Herr Dr. Chalupsky,
Ein Fehler ist auch nach Wiederholung ein Fehler.
Der verstorbene Karl Polzhofer ist der Großvater des jetzigen GF Karl Polzhofer und der Vater des "Opfers" Karl Polzhofer, es gab daher 3 Karl
Polzhofer und jetzt noch 2 falls nicht eines der Kinder des "jetzigen" Karl Polzhofer wieder Karl Polzhofer heißt.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Stieger
die-frau.at Redaktion
Geschäftsführer der Kapo-Holding ist Stefan Polzhofer, das nur zu Ihrer Info
WERNER BENINGER
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Sehr geehrter Herr Dr. Chalupsky,
Ein Fehler wird auch nicht besser, wenn man diesen 2x wiederholt.
http://www.kapo-group.com/goto/de/unternehmen/geschichte
Geschichte
Von Anfang an
1927: Karl Polzhofer, geboren 1891, gründet in Zeil/Pöllau eine Tischlerei als Einzelunternehmen.
1952: Errichtung einer eigenen Produktionsstätte in 8225 Pöllau, Schmiedgasse 267 durch Karl Polzhofer, geboren 1925.
1971: Gründung der KAPO Möbelwerkstätten GmbH & Co KG mit Karl Polzhofer,
geboren 1949, als Geschäftsführer.
1979: Errichtung des Fensterwerkes in 8225 Pöllau, Hambuchen 478.
1986: Übernahme der Firma Jodlbauer GmbH inklusiv der in deren Besitz befindlichen Marke “Wiener Werkstätten”.
1989: Errichtung des Möbelwerkes in 8225 Pöllau, Grazerstraße 582.
1999: Gründung der KAPO Bulgaria GmbH mit Sitz in 4000 Plovdiv, Bulgarien.
2005: Gründung der KAPO Romania SRL in 050538 Bukarest, Rumänien.
2005: Abspaltung der Bereiche Fenster und Türen und Möbel und Polstermöbel in getrennte Gesellschaften. Die KAPO Fenster und
Türen GmbH und die KAPO Möbelwerkstätten GmbH werden als Tochter-gesellschaften der KAPO Holding GmbH errichtet.
2006: Übergabe von 99% der Geschäftsanteile der KAPOHolding GmbH von Karl Polzhofer, geboren 1949, an seine Kinder Karl Hans, Stefan und Karin.
2009: Karl Stoppacher, geboren 1949, geht in Pension. Er war über 40 Jahre in leitender Funktion, zuletzt als technischer Leiter, tätig.
2010: Stefan Polzhofer, geboren 1976, übernimmt von seinem Vater Karl Polzhofer, geboren 1949, die Geschäftsführung der KAPO Holding GmbH.
Karl Polzhofer, geboren 1949,
an seine Kinder Karl Hans, Stefan und Karin
Mit freundlichen Grüßen
Maria Stieger
die-frau.at Redaktion
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Sehr geehrte Fr. Stieger,
wir haben inzwischen den Hintergrund Ihrer zahllosen mails und Anfragen recherchiert.
Wie für uns nun belegbar ist, versucht hier ein gewisser Bernhard L, mit Ihrer Hilfe Druck auf SCWP auszuüben - dies obendrein ohne dass es auch nur irgendeinen relevanten und stichhaltigen Vorwurf gegen SCWP gibt. Strafrechtlich nennt man dies "versuchte Erpressung".
Wir haben daher unserem Klienten empfohlen, strafrechtlich mit aller gebotenen Härte dagegen vorzugehen. Aus unserer Sicht betreiben Sie ad personam aber durch Sie auch Ihr online Magazin "die-frau.at" durch ihr Vorgehen Beihilfe zum Straftatbestand der versuchten Erpressung. Dass sich der Verlagsstandort in Großbritannien befindet, wird Ihnen hier kaum hilfreich sein, da der Tatort zweifelsohne Österreich ist.
Das aus Fairneßgründen und in aller Offenheit nur zu Ihrer Information und damit Sie nicht überrascht sind, wenn strafrechtliche Schritte auch gegen Sie und Ihren Medieninhaber gesetzt werden sollten.
Des weiteren ersuchen wir Sie höflich von weiteren Anfragen /weiterer Korrespondenz in dieser Causa Abstand zu nehmen und weder unseren Klienten noch uns weiter zu belästigen
Mit freundlichen Grüßen
WERNER BENINGER
GESCHÄFTSFÜHRER
t +43 1 890 04 29 - 20
f +43 1 890 04 29 - 10
m +43 664 300 05 57
werner.beninger@minc.at
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Sehr geehrter Herr Dr. Chalupsky,
Wir ersuchen Sie neuerlich um Beantwortung unserer Fragen
a. Ist es der Standard der Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH SCWP den Mandanten/Kunden auf einen Kunstfehler aufmerksam zu machen?
b. Ist es der Standard der Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH SCWP dem Mandanten/Kunden für Kunstfehler unaufgefordert Schadenersatz für einen Kunstfehler anzubieten?
c. Hält sich die Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH SCWP an die Standesregeln für Kunstfehler keine Verjährungseinrede zu machen?
d. Wird die Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH SCWP Massnahmen zu einem besseren Controlling sowohl finanziell wie auch in den Verfahren selbst sorge tragen und wie?
Mit herzlichem Dank für Ihre Rückantwort verbleiben wir mit freundlichen
Grüßen
Maria Stieger
die-frau.at Redaktion
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Sehr geehrter Herr L.,
Wir bringen Ihnen das Mail des Herrn Benninger zur Kenntnis und ersuchen Sie um Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Stieger
die-frau Redaktion
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Sehr geehrter Herr Polzhofer,
So dumm und ignorant ist die Welt. Auf Ihre Frage, was ich will, sagte ich Ihnen "nichts".
Menschliche Hygiene ist für viele ein Fremdwort - so gut wie nichts was im Leben zählt kann man sich mit Geld kaufen.
Als ich Hugo Egger im Spital aufforderte mitzugehen, denn sie werden ihn umbringen, sagte er danke, blieb und starb an den Folgen der Behandlung.
Als bei mir vor mehr als 10 Jahren Prostatakrebs diagnostiziert wurde, sagte ich danke, ging zum Psychiater - klärte meine Doppelsignale, habe
bis heute, ohne jede Behandlung, keinen Krebs und bin vermutlich eine Fehldiagnose, mit Behandlung wäre ich keine Fehldiagnose sondern tot.
Liebe Grüße
Bernhard L.
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Sehr geehrte Frau Stieger,
Nachstehend meine Stellungnahme.
Mit herzlichen Grüßen
Bernhard L.
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Sehr geehrter Herr Dr. Chalupsky,
Nachstehend die Stellungnahme des Herrn L.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Stieger
die-frau Redaktion
VMW_2. Urteil OLG Graz vom 26.01.2006
http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/kordiconomy/1345482/Kaernten_Geschaefte-bei-Freunden