Schützenhöfer erfuhr im Mai 2014 persönlich von der Voves-Million und wie und wozu und warum, Voves eine Million, aus Bedarfszuweisung des Bundes für Gemeinden, somit Steuergeldern, gestohlen hat (hier gilt die Unschuldsvermutung) und damit den Kredit des pensionierten Hofrates Dr. Josef Marko bzw. der Freimaurer/Burschenschafter/Erzkatholen/russischen Oligarchenpartnern Netzwerk Arkansit GmbH. wobei dieser wiederum Treuhänder für angeblich Waldemar Jud und Sigi Wolf Magna, nunmehr russischen Oligarchenpartner, bei der Steiermärkische Sparkasse AG abdeckte.
Schützenhofer wusste auch, dass diese Voves-Million Bestandteil von anrüchigen Handlungen, einer Gruppe von Freimaurern und Schlagenden Burschenschaftern und Erzkatholiken war und ist und konnte deshalb seine Bestellung zum Landeshauptmann durchsetzen.
Schlagende Burschenschafter sind die mit den Narben im Gesicht und am Kopf sowie dem Bier. Erzkatholiken sind die die in der Kirche sich aufführen wie die Zuhälter, Drogendealer und Stars im VIP Bereich von Diskotheken und Clubbings. Deren Aufenthaltsbereich ist oft in der Abtrennung um den Altar, wie der VIP Bereich hinter und neben der Bar.
Somit stehen der SPÖ und ÖVP, nämlich konkret dem Herrn Schützenhofer und dem Nachfolger von Herrn Voves, Herrn Schickhofer für eine Wahlperiode wiederum jeweils die 250 Millionen Euro, insgesamt 500 Millionen Euro an „schwarzen Kassen“, die niemand, auch nicht der Rechnungshof, prüfen darf, zur Verfügung.
Voves hat so mit Schützhofer abgesichert, dass diese Million, die er aus diesen „schwarzen Kassen“ entwendet hat, nie aufgeklärt wird.
Dass wir seit Mai 2014 schreiben, dass Voves eine Million gestohlen hat, das wissen zwar alle, aber das wird von allen ignoriert, da dieses Netzwerk aus Freimaurern, Burschenschaftern und Erzkatholiken, in allen Medien ihre Männer und Frauen sitzen hat und daher eine Veröffentlichung auch als Dementi ausgeschlossen ist.
Der Bruder des Freimaurers, der für Hirschmann kandidierte, hielt es schlicht für denkunmöglich, dass es solche Gelder gibt, die der Rechnungshof nicht prüfen darf. Auch der Anwalt Dr. Franz Steiner hielt dies für denkunmöglich.
Das ist mit ein Grund, jeder hält unsere Angaben für nicht denkmöglich, weil auch gut gebildete Menschen in Österreich nicht wissen, dass es tatsächlich diese legalen „schwarzen Kassen“ gibt und Österreich daher diesbezüglich von Kasachstan, Nordkorea, etc. nicht unterscheidet.
Der gelernte Österreicher Gusenbauer ist daher der ideale Mann für den Diktator Kasachstans.
In Österreich ist die Korruption legal und zur hohen Kunst erhoben. Die Politik ist in Österreich zum Geschäftsmodell verkommen.
Die Mafia ist gegen die österreichische Korruptionskunst Kinderkram und die Mafiosi müssen Leute morden und entführen, das brauchen die alle in Österreich nicht, weil hier ist die Korruption als besondere Kunst erlaubt und gesetzlich geschützt.
Der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof haben entschieden das Akten, auch Finanzamtsakten, erst mit Aktenseiten und Ordnungsnummern zu nummerieren sind, wenn sie dem Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof vorgelegt werden, ansonsten haben Behördenakte, auch Finanzamtsakte, bis zu den Akten der Verwaltungsgerichte und des Bundesfinanzgerichtes korruptionstauglich zu sein, d.h. keine Aktenseitennumerierung, keine Ordnungsnummern, damit man jederzeit etwas wegnehmen und dazufügen kann.
Es ist also die Pflicht jedes Behördenaktes in Österreich korruptionstauglich zu sein.
Das wir bitte hier schreiben ist kein Witz, sondern das ist Realität.
Bernadette Wukounig
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