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asia
01.07.2025 07:42:26 asia hat ein Thema kommentiert Dänisches Wohndesign:   Hallo zusammen, ich bin auf der Suche nach einer Karte aus Kork, die ich als Pinnwand nutzen kann. Ich möchte damit Reiseerinnerungen, Wunschziele oder kleine Notizen festhalten. Selbstverständlich will ich die Karte auch als stilvolle Wanddeko nutzen :) Warum eine Korkkarte? Kork ist ein umweltfreundliches, nachwachsendes Material. Karten aus diesem Material eignen sich für das Anpinnen von Fotos, Tickets, Ideen oder Reisezielen. Auf dem Markt gibt es viele stilvolle Varianten, die zu verschiedenen Einrichtungsstilen passen. Ich habe ein schönes Angebot bei Canvascale entdeckt (https://canvascale.de/kategorien/pinnwand-aus-kork/spanienkarte/ ). Hat jemand Erfahrung mit diesem Online-Shop oder eine andere Empfehlung?
anne01
30.06.2025 10:06:25 anne01 hat ein Thema kommentiert Entspannungsübungen zur Stressreduktion:  Beim Spielen dieses Niedersachsen Quiz kann ich wunderbar abschalten und entspannen. Die 19 Fragen drehen sich rund um Niedersachsen und bringen eine abwechslungsreiche Mischung aus bekannten Fakten, geschichtlichen Ereignissen und kleinen Besonderheiten aus dem Alltag mit. Es macht richtig Freude, die eigenen Kenntnisse auf die Probe zu stellen, denn immer wieder tauchen Details auf, über die ich selbst als jemand aus der Region staune und die ich so vorher noch nicht kannte. Besonders mag ich, dass man sich Zeit lassen und in Ruhe überlegen kann, ohne jeglichen Druck. Die Fragen sind so gewählt, dass sie zum Nachdenken anregen und manchmal auch überraschen – so bleibt die Neugier bis zur letzten Frage erhalten. Während ich das Quiz spiele, kann ich richtig gut abschalten und merke, wie ich den Kopf frei bekomme. Dabei kommt auch der Spaß nicht zu kurz, weil das Quiz gleichzeitig unterhält und fordert. Für mich ist das die perfekte Möglichkeit, zwischendurch auf andere Gedanken zu kommen, neue Informationen über Niedersachsen zu entdecken und vielleicht sogar ein paar kleine Erfolgserlebnisse zu sammeln. Wer Lust hat, sein Wissen spielerisch zu testen und dabei ein wenig zu entspannen, sollte sich dieses Quiz wirklich mal anschauen. Viel Spaß und Erfolg beim Rätseln!
jenny
22.05.2025 19:36:03 jenny hat ein Thema kommentiert Entspannungsübungen zur Stressreduktion:  Hypnotherapie zeigt konsistente Ergebnisse bei der Behandlung bestimmter Erkrankungen, insbesondere bei Schmerztherapie, Angstzuständen und Phobien. Klinische Studien haben gezeigt, dass Hypnose chronische Schmerzen lindern, präoperative Ängste lindern und Patienten helfen kann, Ängste wie öffentliche Reden oder Fliegen zu bewältigen. Eine im Jahr 2000 im International Journal of Clinical and Experimental Hypnosis veröffentlichte Metaanalyse ergab beispielsweise, dass Hypnotherapie bei der Angstreduktion Kontrollbehandlungen deutlich übertraf. Diese Ergebnisse legen nahe, dass Hypnose bei richtiger Anwendung mehr als nur ein Placebo sein kann.
sarra44
20.05.2025 15:48:24 sarra44 hat ein Thema kommentiert Dänisches Wohndesign:  Ich habe mir auch überlegt mir eine dänische Schäune zu mieten um dort meine Töper Arbeiten zu machen. Ich habe auch schon ein par verkauft.
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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26.02.2025  |  Kommentare: 0

Darf ein Laie in der Gerichtsbarkeit sein?

Darf ein Laie in der Gerichtsbarkeit sein?
Selber schuld, wenn man sich keinen Anwalt zur Verteidigung nimmt.

Nicht in jedem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren gilt eine absolute Anwaltspflicht.

Dies bedeutet, dass in gewissen gesetzlich geregelten Fällen eine Partei sich selbst vertreten kann.

Theoretisch.

Aber ist dies auch praktisch durchführbar?
Wird man als Laie ausreichend mit Informationen versorgt, wie man zum eigenen Recht kommt?
Folgende Situation stellt sich dar: man entscheidet sich, aus welchen Beweggründen auch immer, in einem Verfahren, wo für eine solche Vorgehensweise auch entsprechende gesetzliche Grundlage gegeben ist, sich selbst zu vertreten.

Man hat keine Ahnung vom Ablauf eines Verfahrens, keine Ahnung, wo, wie und welche Informationen man sich beschaffen muss und schließlich, wie man es erreicht, dass man Recht zugesprochen bekommt.

Gibt es dazu gesetzlich vorgesehene Grundlagen?

Theoretisch ja.

Sowohl in den Verfahren ohne absolute Anwaltspflicht als auch in den Verfahren mit absoluter Anwaltspflicht besteht eine Manuduktionspflicht (Anleitungspflicht). Die Manuduktionspflicht bedeutet, dass der Richter im Rahmen eines Prozesses die Parteien durch Befragen und Belehren dazu zu bringen hat, dass diese ihre Angaben vollständig macht.

Die erste Hürde ist die Gesetzesumdeutung. Nämlich, was darunter zu verstehen ist, dass durch das Belehren die Vollständigkeit der Angaben erreicht wird. So sehr man sich wünscht als Laie die bestmögliche Wegweisung eines zum-eigenen-Recht-Kommens zu erhalten, so oft scheitert man an der tristen Gerichtsrealität.

Richter halten sich gerne an den gebetsmühlenartig wiederholten Satz: „ich muss neutral bleiben.“

Wo diese Neutralität jedoch endet und wo diese beginnt, ist keinesfalls eindeutig. Alleine schon die Unterschiede zwischen den gesetzlichen Bestimmungen über die Ausmaße der Anleitungspflicht machen dies eindeutig.

Während ZPO überwiegend auf gesetzliche Vorgaben und sehr abstrakt auf „die zur Vornahme ihrer Processhandlungen nöthige Anleitung“ (§ 432 ZPO) hinweist, enthält § 39 Abs. 2 Satz 1 ASGG konkrete Angaben, wie eine solche richterliche Anleitung zu erfolgen hat. Die Anleitung gem. ASGG hat zum Inhalt die zweckentsprechende Rechtsverfolgung durch die unvertretene Partei und Anleitung über die konkreten Prozesshandlungen.

Im Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren werden etliche Bemühungen darauf gerichtet (zumindest gesetzliche), eine Waffengleichheit herzustellen und der unvertretenen Partei das Wissen über die Verfahrensverläufe, über welche sie aufgrund der fehlenden juristischen Kenntnisse nicht verfügt und denkunmöglich verfügen kann, verleiht und ihr damit die Möglichkeit verschaffen wird zweckentsprechende Rechtsverfolgung zu betreiben. Im Gegensatz dazu scheint gem. ZPO dieses Ungleichgewicht der falschen Entscheidungsfindung der unvertretenen Partei (nämlich keinen Anwalt zur Vertretung zu bestellen) zugeschrieben zu werden.

Die Folge:

Eine unvertretene Person verliert ein Rechtsmittel, weil sie den formalistischen Vorgaben nicht gewachsen ist.

Dabei handelt es sich zumeist bei diesen formalistischen Vorgaben um ungeschriebene Gesetze.

Ein Beispiel:

Ein Antrag einer unvertretenen Partei auf Fortführung eines Ermittlungsverfahrens wird zurückgewiesen, weil die formalen Vorgaben nicht erfüllt wurden. Nachfolgend die wortwörtliche Begründung:
 
 
Wer nichts aus dem zitierten Absatz verstanden hat, darf sich stolz ein Laie nennen.

Die nachfolgende Begründung wird schon etwas klarer:

„Die Fortführungswerberin tätigte keine Angaben zu ihrer jeweiligen Opferstellung hinsichtlich jedes einzelnen Beschuldigten bzw. belangten Verbandes unter Beachtung der geltend gemachten Tatbestände, um damit ihre Antragslegitimation darzulegen. Es erschloss sich auch nicht, durch welche Tathandlung welches Beschuldigten bzw. welches belangten Verbandes welcher Schaden bei der Fortführungswerberin eintrat oder eintreten sollte; samt Benennung der gesetzlichen, zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen.“

Die von der Fortführungswerberin nicht getätigte Angaben sind ungeschriebene Gesetze.

Dazu, wo man diese findet und man diese als ein Laie erfüllen kann, gibt es keine Anleitung. Dies auch nach zahlreichen Ausführungen, man sei ein Laie und mehrfachen Ersuchen um Anleitung.

Statt einer Anleitung erhält man als Antwort: „dass die gegenständliche Behörde keine Rechtsberatung bietet“.

Dazu ein Verweis auf die „Erste Anwaltliche Auskunft“.

Die entsprechende Homepage (https://www.oerak.at/buergerservice/servicecorner/erste-anwaltliche-auskunft/) gibt Auskunft über die „Erste Anwaltliche Auskunft“:

Fragen wie zB. Welche Ansprüche kann ich durchsetzen und gegen wen? Wie stehen meine Chancen? Macht eine Klage überhaupt Sinn? Wie verschaffe ich mir Recht? Welche Möglichkeiten stehen mir offen? usw. können in diesem ersten Gespräch geklärt werden.

Der Anwalt gibt Ihnen eine erste Hilfestellung, die ihnen helfen soll zu entscheiden, wie die weitere Vorgehensweise aussehen kann.


Es ist wohl nicht davon auszugehen, dass man bei dem „Ersten Anwaltlichen Auskunft“ die Formalerfordernisse eines Fortführungsantrages erklärt bekommt.

Aber auch wenn, ersetzt diese Auskunft keinesfalls die gerichtliche Manuduktionspflicht, auf welche sogar die anwaltlich vertretenen Prozessparteien einen Anspruch haben.

Alles führt im Endeffekt dazu: will man den Prozess gewinnen, so greift man tief in die Tasche oder stellt das eigene Glück auf die Probe, ob man sich selbst erfolgreich verteidigen kann.

Entspricht dies unserer demokratischen Wunschvorstellung an die Justiz?

vs


 

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