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susanne32
02.09.2025 11:16:09 susanne32 hat ein Thema kommentiert Wir wollen so gern ein Kind!:  Hallo und herzlich willkommen im Forum! Zuerst einmal möchte ich sagen, dass ihr mit euren Gefühlen völlig normal seid. Der Wunsch nach einem Kind ist etwas sehr Persönliches, und es ist verständlich, dass man sich Sorgen macht, wenn es nicht sofort klappt. Ein Jahr regelmäßiger Versuche gilt übrigens noch als völlig normal – statistisch gesehen schaffen es viele Paare erst nach 12 bis 18 Monaten, schwanger zu werden, auch wenn sie perfekt timen. Es ist super, dass ihr schon darauf achtet, um den Eisprung herum Geschlechtsverkehr zu haben, denn das ist einer der wichtigsten Faktoren. Gleichzeitig ist es aber auch völlig normal, dass es nicht bei jedem Zyklus klappt, denn viele Faktoren spielen eine Rolle: Stress, Schlaf, Ernährung, körperliche Fitness, hormonelle Schwankungen und sogar kleine gesundheitliche Unterschiede zwischen Partnern können Einfluss haben. Um den Eisprung noch genauer zu bestimmen, kann ein Online Eisprungrechner sehr hilfreich sein. Dort könnt ihr eure Zykluslänge und den ersten Tag eurer letzten Periode eintragen, und der Rechner zeigt euch die fruchtbaren Tage an. Das gibt euch ein besseres Timing, ohne dass ihr jeden Zyklus mühsam beobachten oder raten müsst. Einige Rechner berücksichtigen auch Durchschnittswerte für die fruchtbarsten Tage und bieten Tipps, wie ihr die Chancen erhöhen könnt. Darüber hinaus lohnt es sich, auf allgemeine Fruchtbarkeitsfaktoren zu achten: Eine ausgewogene Ernährung und ausreichend Bewegung können die Fruchtbarkeit unterstützen. Stressabbau ist ebenfalls wichtig – wer ständig unter Druck steht, kann hormonell reagieren, was den Eisprung beeinflussen kann. Auch die Gesundheit des Mannes spielt eine große Rolle; regelmäßige Bewegung, eine gesunde Ernährung und der Verzicht auf übermäßigen Alkohol oder Rauchen können helfen. Manche Paare nutzen zusätzlich Ovulationstests oder Temperaturmessungen, um den Eisprung noch präziser zu erkennen. Wenn ihr nach 12 Monaten (oder früher, wenn es besondere gesundheitliche Faktoren gibt) keine Schwangerschaft erreicht habt, ist es absolut sinnvoll, ärztlichen Rat einzuholen. Ein Gynäkologe kann sowohl bei dir als auch bei deinem Freund prüfen, ob alles in Ordnung ist und gegebenenfalls weitere Schritte empfehlen. Am wichtigsten ist jedoch, dass ihr euch gegenseitig unterstützt und den Prozess gemeinsam angeht. Es ist völlig in Ordnung, dass eure Freundinnen noch nicht in diesem Thema sind – ihr müsst euch nicht zurückhalten, aber ihr könnt euch auch andere Austauschmöglichkeiten suchen, wie dieses Forum oder spezielle Gruppen für Kinderwunsch.
jenny
11.08.2025 23:25:34 jenny hat ein Thema kommentiert Rente, Riester, Förderung - was ist das?:  Der Umgang mit Druck ist ein Schwerpunkt. Präsentationen auf hohem Niveau beinhalten oft skeptische Gremien, enge Zeitvorgaben oder Live-Fragerunden mit unvorhersehbaren Fragen. Coaching vermittelt Führungskräften Techniken, um Nervosität zu beherrschen, Gelassenheit zu bewahren und schnell zu reagieren. Dazu gehören zum Beispiel einstudierte Strategien, um schwierige Fragen auf Kernbotschaften zu übertragen, sowie Mindset-Training, um von der Angst vor Urteilen zu Vertrauen in die eigene Expertise zu gelangen.
jenny
11.08.2025 23:10:04 jenny hat ein Thema kommentiert Ich liebe Reisen!:  Die schiere Größe des Bodensees – über 270 Kilometer Uferlinie – bietet unzählige Landschaften zu erkunden. Auf der deutschen Seite finden Besucher charmante mittelalterliche Städte wie Meersburg und Lindau mit Kopfsteinpflasterstraßen, Fachwerkhäusern und geschäftigen Häfen. Das österreichische Bregenz bietet moderne Architektur neben einer lebendigen Kunstszene, während die Schweizer Seestädte wie Romanshorn friedliche Tore zur Landschaft sind. Wohin man auch blickt, der Blick ist geprägt vom glitzernden Wasser und den fernen Bergen.  Ferienwohnungen am Bodensee gibt es hier
jenny
11.08.2025 23:02:24 jenny hat ein Thema kommentiert Was nicht fehlen darf...:  Düfte spielen auch in Haushaltspflegeprodukten eine wichtige Rolle, da sie die Wahrnehmung und das Sauberkeitsempfinden der Verbraucher beeinflussen. Hochwertige Duftstoffe stammen aus geprüften, IFRA-konformen Quellen und sind daher sicher zum Einatmen und für den Hautkontakt geeignet. Synthetische Duftstoffe bieten Stabilität und Konsistenz, während natürliche ätherische Öle einen einzigartigen sensorischen Reiz bieten. Die besten Produkte verwenden Duftstoffe in ausgewogenen Konzentrationen, um das Benutzererlebnis zu verbessern, ohne zu überwältigen oder Empfindlichkeiten auszulösen.
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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26.02.2025  |  Kommentare: 0

Darf ein Laie in der Gerichtsbarkeit sein?

Darf ein Laie in der Gerichtsbarkeit sein?
Selber schuld, wenn man sich keinen Anwalt zur Verteidigung nimmt.

Nicht in jedem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren gilt eine absolute Anwaltspflicht.

Dies bedeutet, dass in gewissen gesetzlich geregelten Fällen eine Partei sich selbst vertreten kann.

Theoretisch.

Aber ist dies auch praktisch durchführbar?
Wird man als Laie ausreichend mit Informationen versorgt, wie man zum eigenen Recht kommt?
Folgende Situation stellt sich dar: man entscheidet sich, aus welchen Beweggründen auch immer, in einem Verfahren, wo für eine solche Vorgehensweise auch entsprechende gesetzliche Grundlage gegeben ist, sich selbst zu vertreten.

Man hat keine Ahnung vom Ablauf eines Verfahrens, keine Ahnung, wo, wie und welche Informationen man sich beschaffen muss und schließlich, wie man es erreicht, dass man Recht zugesprochen bekommt.

Gibt es dazu gesetzlich vorgesehene Grundlagen?

Theoretisch ja.

Sowohl in den Verfahren ohne absolute Anwaltspflicht als auch in den Verfahren mit absoluter Anwaltspflicht besteht eine Manuduktionspflicht (Anleitungspflicht). Die Manuduktionspflicht bedeutet, dass der Richter im Rahmen eines Prozesses die Parteien durch Befragen und Belehren dazu zu bringen hat, dass diese ihre Angaben vollständig macht.

Die erste Hürde ist die Gesetzesumdeutung. Nämlich, was darunter zu verstehen ist, dass durch das Belehren die Vollständigkeit der Angaben erreicht wird. So sehr man sich wünscht als Laie die bestmögliche Wegweisung eines zum-eigenen-Recht-Kommens zu erhalten, so oft scheitert man an der tristen Gerichtsrealität.

Richter halten sich gerne an den gebetsmühlenartig wiederholten Satz: „ich muss neutral bleiben.“

Wo diese Neutralität jedoch endet und wo diese beginnt, ist keinesfalls eindeutig. Alleine schon die Unterschiede zwischen den gesetzlichen Bestimmungen über die Ausmaße der Anleitungspflicht machen dies eindeutig.

Während ZPO überwiegend auf gesetzliche Vorgaben und sehr abstrakt auf „die zur Vornahme ihrer Processhandlungen nöthige Anleitung“ (§ 432 ZPO) hinweist, enthält § 39 Abs. 2 Satz 1 ASGG konkrete Angaben, wie eine solche richterliche Anleitung zu erfolgen hat. Die Anleitung gem. ASGG hat zum Inhalt die zweckentsprechende Rechtsverfolgung durch die unvertretene Partei und Anleitung über die konkreten Prozesshandlungen.

Im Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren werden etliche Bemühungen darauf gerichtet (zumindest gesetzliche), eine Waffengleichheit herzustellen und der unvertretenen Partei das Wissen über die Verfahrensverläufe, über welche sie aufgrund der fehlenden juristischen Kenntnisse nicht verfügt und denkunmöglich verfügen kann, verleiht und ihr damit die Möglichkeit verschaffen wird zweckentsprechende Rechtsverfolgung zu betreiben. Im Gegensatz dazu scheint gem. ZPO dieses Ungleichgewicht der falschen Entscheidungsfindung der unvertretenen Partei (nämlich keinen Anwalt zur Vertretung zu bestellen) zugeschrieben zu werden.

Die Folge:

Eine unvertretene Person verliert ein Rechtsmittel, weil sie den formalistischen Vorgaben nicht gewachsen ist.

Dabei handelt es sich zumeist bei diesen formalistischen Vorgaben um ungeschriebene Gesetze.

Ein Beispiel:

Ein Antrag einer unvertretenen Partei auf Fortführung eines Ermittlungsverfahrens wird zurückgewiesen, weil die formalen Vorgaben nicht erfüllt wurden. Nachfolgend die wortwörtliche Begründung:
 
 
Wer nichts aus dem zitierten Absatz verstanden hat, darf sich stolz ein Laie nennen.

Die nachfolgende Begründung wird schon etwas klarer:

„Die Fortführungswerberin tätigte keine Angaben zu ihrer jeweiligen Opferstellung hinsichtlich jedes einzelnen Beschuldigten bzw. belangten Verbandes unter Beachtung der geltend gemachten Tatbestände, um damit ihre Antragslegitimation darzulegen. Es erschloss sich auch nicht, durch welche Tathandlung welches Beschuldigten bzw. welches belangten Verbandes welcher Schaden bei der Fortführungswerberin eintrat oder eintreten sollte; samt Benennung der gesetzlichen, zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen.“

Die von der Fortführungswerberin nicht getätigte Angaben sind ungeschriebene Gesetze.

Dazu, wo man diese findet und man diese als ein Laie erfüllen kann, gibt es keine Anleitung. Dies auch nach zahlreichen Ausführungen, man sei ein Laie und mehrfachen Ersuchen um Anleitung.

Statt einer Anleitung erhält man als Antwort: „dass die gegenständliche Behörde keine Rechtsberatung bietet“.

Dazu ein Verweis auf die „Erste Anwaltliche Auskunft“.

Die entsprechende Homepage (https://www.oerak.at/buergerservice/servicecorner/erste-anwaltliche-auskunft/) gibt Auskunft über die „Erste Anwaltliche Auskunft“:

Fragen wie zB. Welche Ansprüche kann ich durchsetzen und gegen wen? Wie stehen meine Chancen? Macht eine Klage überhaupt Sinn? Wie verschaffe ich mir Recht? Welche Möglichkeiten stehen mir offen? usw. können in diesem ersten Gespräch geklärt werden.

Der Anwalt gibt Ihnen eine erste Hilfestellung, die ihnen helfen soll zu entscheiden, wie die weitere Vorgehensweise aussehen kann.


Es ist wohl nicht davon auszugehen, dass man bei dem „Ersten Anwaltlichen Auskunft“ die Formalerfordernisse eines Fortführungsantrages erklärt bekommt.

Aber auch wenn, ersetzt diese Auskunft keinesfalls die gerichtliche Manuduktionspflicht, auf welche sogar die anwaltlich vertretenen Prozessparteien einen Anspruch haben.

Alles führt im Endeffekt dazu: will man den Prozess gewinnen, so greift man tief in die Tasche oder stellt das eigene Glück auf die Probe, ob man sich selbst erfolgreich verteidigen kann.

Entspricht dies unserer demokratischen Wunschvorstellung an die Justiz?

vs


 

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