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bovary
19.06.2026 23:26:46 bovary hat ein Thema kommentiert Eure Urlaubziele:  Ein wesentlicher Vorteil des Valet Parkings liegt in der Zeitersparnis. Statt lange nach einem freien Parkplatz zu suchen oder mit einem Shuttlebus vom Parkhaus zum Terminal fahren zu müssen, erfolgt die Fahrzeugübergabe direkt vor dem Abflugbereich. Dies ist besonders für Geschäftsreisende von Bedeutung, die oft unter Zeitdruck stehen und jeden zusätzlichen Aufwand vermeiden möchten. Aber auch Familien mit Kindern oder Personen mit viel Gepäck profitieren von diesem Service, da sie sich nicht mit langen Wegen oder dem Transport schwerer Koffer beschäftigen müssen. Der gesamte Ablauf ist darauf ausgelegt, den Reisenden möglichst effizient und komfortabel zum Flug zu bringen.
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19.06.2026 21:10:43 cloudy791 hat ein Thema kommentiert Ursache für Thrombose im Knie?:  Ein wesentlicher Vorteil der Osteopathie bei der Schmerzlinderung besteht darin, dass sie nicht nur die Symptome behandelt, sondern nach den möglichen Ursachen der Beschwerden sucht. Viele Menschen leiden unter chronischen Rücken-, Nacken- oder Gelenkschmerzen, deren Ursprung nicht immer dort liegt, wo die Schmerzen auftreten. Ein Osteopath untersucht daher den gesamten Körper, um Spannungen, Bewegungseinschränkungen oder Fehlhaltungen zu identifizieren. Durch sanfte Mobilisationen und Manipulationen können Blockaden gelöst und die normale Funktion der betroffenen Strukturen verbessert werden. Dies kann dazu beitragen, Schmerzen langfristig zu reduzieren und die Lebensqualität der Patienten zu steigern.
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19.06.2026 20:32:19 jenny hat ein Thema kommentiert Frische Trennung und trotzdem...?:  Beziehungen gehören zu den wichtigsten Bestandteilen des menschlichen Lebens. Sie prägen unser Wohlbefinden, unsere persönliche Entwicklung und unsere Lebenszufriedenheit. Dennoch sind Partnerschaften oft mit Herausforderungen verbunden, da unterschiedliche Erwartungen, Bedürfnisse und Kommunikationsstile aufeinandertreffen. In einer Zeit, in der beruflicher Stress, gesellschaftliche Veränderungen und digitale Medien den Alltag beeinflussen, suchen immer mehr Menschen nach professioneller Unterstützung für ihre Beziehungen. Beziehungscoaching hat sich deshalb als eine hilfreiche Möglichkeit etabliert, um Partnerschaften zu stärken, Konflikte zu lösen und langfristig ein harmonisches Miteinander zu fördern.
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18.06.2026 17:18:41 sarra44 hat ein Thema kommentiert Seitensprung verzeihen?:  st nicht immer so leicht, eine gute Freundin von mir macht jetzt auch eine Beziehungsberatung und ist sehr zufrieden. Sie sagt es ist wie ein Neuanfang.
 
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17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
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18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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26.02.2025  |  Kommentare: 0

Darf ein Laie in der Gerichtsbarkeit sein?

Darf ein Laie in der Gerichtsbarkeit sein?
Selber schuld, wenn man sich keinen Anwalt zur Verteidigung nimmt.

Nicht in jedem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren gilt eine absolute Anwaltspflicht.

Dies bedeutet, dass in gewissen gesetzlich geregelten Fällen eine Partei sich selbst vertreten kann.

Theoretisch.

Aber ist dies auch praktisch durchführbar?
Wird man als Laie ausreichend mit Informationen versorgt, wie man zum eigenen Recht kommt?
Folgende Situation stellt sich dar: man entscheidet sich, aus welchen Beweggründen auch immer, in einem Verfahren, wo für eine solche Vorgehensweise auch entsprechende gesetzliche Grundlage gegeben ist, sich selbst zu vertreten.

Man hat keine Ahnung vom Ablauf eines Verfahrens, keine Ahnung, wo, wie und welche Informationen man sich beschaffen muss und schließlich, wie man es erreicht, dass man Recht zugesprochen bekommt.

Gibt es dazu gesetzlich vorgesehene Grundlagen?

Theoretisch ja.

Sowohl in den Verfahren ohne absolute Anwaltspflicht als auch in den Verfahren mit absoluter Anwaltspflicht besteht eine Manuduktionspflicht (Anleitungspflicht). Die Manuduktionspflicht bedeutet, dass der Richter im Rahmen eines Prozesses die Parteien durch Befragen und Belehren dazu zu bringen hat, dass diese ihre Angaben vollständig macht.

Die erste Hürde ist die Gesetzesumdeutung. Nämlich, was darunter zu verstehen ist, dass durch das Belehren die Vollständigkeit der Angaben erreicht wird. So sehr man sich wünscht als Laie die bestmögliche Wegweisung eines zum-eigenen-Recht-Kommens zu erhalten, so oft scheitert man an der tristen Gerichtsrealität.

Richter halten sich gerne an den gebetsmühlenartig wiederholten Satz: „ich muss neutral bleiben.“

Wo diese Neutralität jedoch endet und wo diese beginnt, ist keinesfalls eindeutig. Alleine schon die Unterschiede zwischen den gesetzlichen Bestimmungen über die Ausmaße der Anleitungspflicht machen dies eindeutig.

Während ZPO überwiegend auf gesetzliche Vorgaben und sehr abstrakt auf „die zur Vornahme ihrer Processhandlungen nöthige Anleitung“ (§ 432 ZPO) hinweist, enthält § 39 Abs. 2 Satz 1 ASGG konkrete Angaben, wie eine solche richterliche Anleitung zu erfolgen hat. Die Anleitung gem. ASGG hat zum Inhalt die zweckentsprechende Rechtsverfolgung durch die unvertretene Partei und Anleitung über die konkreten Prozesshandlungen.

Im Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren werden etliche Bemühungen darauf gerichtet (zumindest gesetzliche), eine Waffengleichheit herzustellen und der unvertretenen Partei das Wissen über die Verfahrensverläufe, über welche sie aufgrund der fehlenden juristischen Kenntnisse nicht verfügt und denkunmöglich verfügen kann, verleiht und ihr damit die Möglichkeit verschaffen wird zweckentsprechende Rechtsverfolgung zu betreiben. Im Gegensatz dazu scheint gem. ZPO dieses Ungleichgewicht der falschen Entscheidungsfindung der unvertretenen Partei (nämlich keinen Anwalt zur Vertretung zu bestellen) zugeschrieben zu werden.

Die Folge:

Eine unvertretene Person verliert ein Rechtsmittel, weil sie den formalistischen Vorgaben nicht gewachsen ist.

Dabei handelt es sich zumeist bei diesen formalistischen Vorgaben um ungeschriebene Gesetze.

Ein Beispiel:

Ein Antrag einer unvertretenen Partei auf Fortführung eines Ermittlungsverfahrens wird zurückgewiesen, weil die formalen Vorgaben nicht erfüllt wurden. Nachfolgend die wortwörtliche Begründung:
 
 
Wer nichts aus dem zitierten Absatz verstanden hat, darf sich stolz ein Laie nennen.

Die nachfolgende Begründung wird schon etwas klarer:

„Die Fortführungswerberin tätigte keine Angaben zu ihrer jeweiligen Opferstellung hinsichtlich jedes einzelnen Beschuldigten bzw. belangten Verbandes unter Beachtung der geltend gemachten Tatbestände, um damit ihre Antragslegitimation darzulegen. Es erschloss sich auch nicht, durch welche Tathandlung welches Beschuldigten bzw. welches belangten Verbandes welcher Schaden bei der Fortführungswerberin eintrat oder eintreten sollte; samt Benennung der gesetzlichen, zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen.“

Die von der Fortführungswerberin nicht getätigte Angaben sind ungeschriebene Gesetze.

Dazu, wo man diese findet und man diese als ein Laie erfüllen kann, gibt es keine Anleitung. Dies auch nach zahlreichen Ausführungen, man sei ein Laie und mehrfachen Ersuchen um Anleitung.

Statt einer Anleitung erhält man als Antwort: „dass die gegenständliche Behörde keine Rechtsberatung bietet“.

Dazu ein Verweis auf die „Erste Anwaltliche Auskunft“.

Die entsprechende Homepage (https://www.oerak.at/buergerservice/servicecorner/erste-anwaltliche-auskunft/) gibt Auskunft über die „Erste Anwaltliche Auskunft“:

Fragen wie zB. Welche Ansprüche kann ich durchsetzen und gegen wen? Wie stehen meine Chancen? Macht eine Klage überhaupt Sinn? Wie verschaffe ich mir Recht? Welche Möglichkeiten stehen mir offen? usw. können in diesem ersten Gespräch geklärt werden.

Der Anwalt gibt Ihnen eine erste Hilfestellung, die ihnen helfen soll zu entscheiden, wie die weitere Vorgehensweise aussehen kann.


Es ist wohl nicht davon auszugehen, dass man bei dem „Ersten Anwaltlichen Auskunft“ die Formalerfordernisse eines Fortführungsantrages erklärt bekommt.

Aber auch wenn, ersetzt diese Auskunft keinesfalls die gerichtliche Manuduktionspflicht, auf welche sogar die anwaltlich vertretenen Prozessparteien einen Anspruch haben.

Alles führt im Endeffekt dazu: will man den Prozess gewinnen, so greift man tief in die Tasche oder stellt das eigene Glück auf die Probe, ob man sich selbst erfolgreich verteidigen kann.

Entspricht dies unserer demokratischen Wunschvorstellung an die Justiz?

vs


 

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