Die Vererbung wird komplizierter, wenn der Verstorbene die Vermögensverteilung vor dem Tod nicht umrissen hat. In diesem Fall muss ein Nachlassgericht die Wünsche des Verstorbenen so gut wie möglich bestimmen. Das Nachlassgericht prüft, ob der Verstorbene Begünstigte auf Aktien, Bankkonten, Maklerkonten und Pensionsplänen genannt hat. Immobilien, Schmuck, Erbstücke und andere Immobilien können schwieriger zuzuweisen sein. Deswegen ist es wichtig sich von einem Anwalt vertreten zu lassen der auf Erbschaftsrecht spezialisiert ist, wie zum Beispiel unter https://www.thomsen-und-fehr.de