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jenny
16.04.2026 20:33:57 jenny hat ein Thema kommentiert Was sind eure Lieblingshunderassen:  Ich habe ein Rhodesian Ridgeback.Ein wichtiger Aspekt von Hochleistungs-Hundefutter ist die Verdaulichkeit. Hunde, die ständig aktiv sind, benötigen leicht verdauliches Futter, damit ihr Körper die Nährstoffe schnell aufnehmen kann. Minderwertige Zutaten können zu Verdauungsproblemen, Energiemangel und vermehrtem Kotaufkommen führen. Hochwertige Rezepturen zielen darauf ab, Füllstoffe zu minimieren und die Nährstoffaufnahme zu maximieren, sodass der Hund mehr aus jeder Mahlzeit herausholt. Diese Effizienz ist entscheidend für die Ernährung von Tieren, die auf ein gleichmäßiges Energieniveau angewiesen sind.
bovary
16.04.2026 19:30:48 bovary hat ein Thema kommentiert Habt ihr ein Haustier?:  Die Pflanzenvielfalt ist ein weiterer Schlüsselfaktor für den Erhalt von Wildbienenlebensräumen. Bienen sind auf eine Vielzahl heimischer Pflanzen als Nahrungsquelle angewiesen, und verschiedene Bienenarten bevorzugen unterschiedliche Blüten. Durch das Anpflanzen heimischer Wildblumen, Sträucher und Bäume können Einzelpersonen und Gemeinschaften Lebensräume schaffen, die eine größere Vielfalt an Bienenarten unterstützen. Eine durchgehende Blüte vom frühen Frühling bis zum späten Herbst ist besonders wichtig, da sie den Bienen während ihrer gesamten Aktivitätsphase eine zuverlässige Nahrungsquelle bietet.
ddlu
16.04.2026 14:19:10 ddlu hat ein Thema kommentiert Euer liebstes Accessoire?:  Für mich ist da eine gute Kaffeemaschiene wichtig. In meiner Küche gehört die einfach dazu, es gibt auch sehr edelne Stücke die nicht nur gut aussehen und auch ein tolles Geschenk sind. Ich habe mich da gerade erst hier beraten lassen Kaffeemaschine kaufen für Haushalt und Gastro
bovary
13.04.2026 21:31:23 bovary hat ein Thema kommentiert Mit Kindern arbeiten: NLP-Coaching konzentriert sich außerdem auf Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. Leben und Karriere bringen oft unerwartete Veränderungen mit sich, und starres Denken kann unnötigen Stress verursachen. Coaches unterstützen Klienten dabei, eine flexiblere Denkweise zu entwickeln, die es ihnen ermöglicht, konstruktiv auf Herausforderungen zu reagieren. Diese Veränderung kann zu besseren Problemlösungen und einem größeren Gefühl der Selbstbestimmung führen.
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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31.03.2010  |  Kommentare: 0

Lieber Chef, ich bin schwanger!

Lieber Chef, ich bin schwanger!
Nachdem eine schwangere Frau ihren Arbeitgeber über ihren Zustand aufgeklärt hat, steht sie unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes und darf, abgesehen von ein paar Ausnahmen, nicht gekündigt werden.

Einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand zu haben, ist vielleicht die beste Nachricht, die eine Frau bekommen kann. Ab jetzt heißt es, sich zu schonen, auf gesunde Ernährung zu achten, viele Spaziergänge ins Freie zu unternehmen, große Belastungen zu vermeiden... Stopp.

Schwanger zu sein bedeutet ja nicht, krank zu sein, man kann ruhig weiter die alltäglichen Tätigkeiten betreiben, solange man sich dabei wohl fühlt und das Gefühl hat, es kann dem Kind nicht schaden. Das gilt auch für den Arbeitsplatz. Obwohl nicht alle Arbeitgeber sich mit einer Benachrichtigung über den Zustand ihrer Arbeitnehmerin freuen, haben sie meistens kein Recht dazu, eine schwangere Frau zu kündigen. Unter die Ausnahmen fallen nur Freiberuflerinnen, Selbständige, Studierende und Geschäftsführerinnen.

Mit einer offenen Ankündigung der Schwangerschaft (am besten auch in schriftlicher Form) kann man leider beim Arbeitgeber nicht punkten, daher tritt ab diesem Zeitpunkt der Schutz durch das Mutterschutzgesetz in Kraft und eine Kündigung bis zu vier Monaten nach der Entbindung ist nicht gerechtfertigt. Auch danach muss es einen Kündigungsgrund geben, der sich nicht auf den gesundheitlichen Zustand der Angestellten beruft, und dieser ist in schriftlicher Form zu nennen. Sogar ein abgeschlossenes Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit stellt keine Gefahr dar, außer im Falle, dass dieses auf einen bestimmten Zeitraum befristet wurde. Läuft die Frist des Vertrages ab, so wird die Entscheidung womöglich nicht zugunsten der schwangeren Frau ausfallen. Wenn aber der Vertrag keine im Vorhinein fixierte Beendigungsfrist für das Arbeitsverhältnis aufweist, ist die Anstellung auf der Dauer des Mutterschutzgesetzes vom Arbeitgeber einzuhalten. Eine Frau kann vier Monate vor und nach der Entbindung nicht von Heimarbeit ausgeschlossen werden. Liegt allerdings eine Insolvenz oder eine Betriebsschließung vor, ist die Schwangere nicht mehr durch das Mutterschutzgesetz geschützt.

Würde eine Arbeitnehmerin gekündigt werden, bevor sie erfahren hat, dass sie ein Baby erwartet, so hat sie einen Anspruch darauf, innerhalb von zwei Wochen nach dem Kündigungsdatum den Chef über ihren Zustand zu benachrichtigen, wobei die Kündigung zurückgenommen werden muss.

Hat eine Frau ihren Zustand verschwiegen, so liegen wieder alle Rechte beim Arbeitgeber. Ausnahmen sind jedoch auch hier möglich. Bei einem Vorstellungsgespräch ist die Frage „Sind Sie schwanger?“ nicht zulässig, weshalb Sie sie auch nicht beantworten müssen.

Viele Arbeitgeber raten ihren schwangeren Angestellten, sich krank zu melden. Somit zahlt der Arbeitgeber nur die ersten sechs Wochen Krankengeld, danach springt die Krankenkasse ein. Für eine Arbeitnehmerin reduziert sich in diesem Fall das Einkommen allerdings auf 30%. Als Alternative kann auch vom Arbeitgeber eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden, wobei der Chef eine schwangere Frau komplett frei stellen kann, dabei aber für ihn keine Kosten entstehen.

Da das Baby nicht in direkten oder indirekten Kontakt mit Krankheitserregern, giftigen Stoffen, gefährlichen Geräten etc. kommen darf, muss ein Arbeitgeber einer Frau, die einer Beschäftigung nachgeht, bei der dies der Fall ist, eine Alternativbeschäftigung anbieten oder sie, als letzte Möglichkeit, frei stellen.

Nur weil eine Frau schwanger ist, heißt es noch lange nicht, dass sie von den alltäglichen Beschäftigungen ausgeschlossen werden soll. Wenn der Chef diese Meinung nicht zu teilen weiß, kann ihn eine Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt höchstwahrscheinlich dazu ermutigen.

(vs)





 

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