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flink
19.02.2025 16:58:53 flink hat ein Thema kommentiert Nachstes Projekt: Gartenbereich verschönern...:  Das klingt nach einem spannenden Projekt! Ich habe vor Kurzem meinen Gartenbereich mit einem Doppelstabmattenzaun aufgewertet und bin echt zufrieden damit. Der Zaun sieht modern aus, ist super stabil und erfordert kaum Pflege. Außerdem bietet er eine klare Abgrenzung, ohne den Garten einzuengen. Falls du noch nach einer langlebigen Lösung suchst, kann ich so einen Zaun auf jeden Fall empfehlen!
anne01
17.02.2025 09:13:23 anne01 hat ein Thema kommentiert Schnelles Wissen aneignen?: Wenn es darum geht, sich schnell neues Wissen anzueignen, sind Online-Quizze eine super Möglichkeit. Auf QuizWorld gibt es eine riesige Auswahl an Themen, und das Beste ist, dass jedes Quiz kostenlos spielbar ist. Egal, ob Allgemeinwissen, Geschichte oder knifflige Logikfragen – hier findet man immer eine spannende Herausforderung. Gerade wenn man zwischendurch etwas lernen möchte, ohne lange Texte zu lesen, sind die kurzen und abwechslungsreichen Fragen ideal. Ich habe mir so schon einiges an Wissen angeeignet, ohne dass es sich wie Lernen angefühlt hat.
jenny
12.02.2025 06:12:32 jenny hat ein Thema kommentiert Welche Pasta liebt die Frau?: Selbstgemacht schmekt am besten. Nudelmaschinen ermöglichen mehr Kreativität und Abwechslung bei hausgemachten Nudeln. Viele Modelle werden mit austauschbaren Aufsätzen geliefert, mit denen verschiedene Nudelformen hergestellt werden können, von dünnen Spaghetti bis zu breiten Pappardelle. Einige fortschrittliche Maschinen mischen und extrudieren sogar Nudelteig, sodass Benutzer mit verschiedenen Mehlsorten, Geschmacksrichtungen und Zutaten experimentieren können. Diese Vielseitigkeit macht Nudelmaschinen zu einem unverzichtbaren Werkzeug für diejenigen, die gerne mit verschiedenen Texturen und Nudelsorten experimentieren.  
bovary
12.02.2025 05:25:52 bovary hat ein Thema kommentiert Euer liebstes Accessoire?:  Individualisierung ist ein Grund, warum Konfirmationsschmuck so besonders ist. Viele Stücke können mit der Gravur des Namens des Empfängers, des Konfirmationsdatums oder eines bedeutungsvollen Bibelvers personalisiert werden. Diese zusätzliche persönliche Note erhöht den sentimentalen Wert des Schmucks und macht ihn zu einem einzigartigen Geschenk. Einige Familien entscheiden sich auch für mit Geburtssteinen verzierten Schmuck, um das Stück weiter zu personalisieren und es auf einzigartige und durchdachte Weise mit der Person zu verbinden.
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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31.03.2010  |  Kommentare: 0

Lieber Chef, ich bin schwanger!

Lieber Chef, ich bin schwanger!
Nachdem eine schwangere Frau ihren Arbeitgeber über ihren Zustand aufgeklärt hat, steht sie unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes und darf, abgesehen von ein paar Ausnahmen, nicht gekündigt werden.

Einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand zu haben, ist vielleicht die beste Nachricht, die eine Frau bekommen kann. Ab jetzt heißt es, sich zu schonen, auf gesunde Ernährung zu achten, viele Spaziergänge ins Freie zu unternehmen, große Belastungen zu vermeiden... Stopp.

Schwanger zu sein bedeutet ja nicht, krank zu sein, man kann ruhig weiter die alltäglichen Tätigkeiten betreiben, solange man sich dabei wohl fühlt und das Gefühl hat, es kann dem Kind nicht schaden. Das gilt auch für den Arbeitsplatz. Obwohl nicht alle Arbeitgeber sich mit einer Benachrichtigung über den Zustand ihrer Arbeitnehmerin freuen, haben sie meistens kein Recht dazu, eine schwangere Frau zu kündigen. Unter die Ausnahmen fallen nur Freiberuflerinnen, Selbständige, Studierende und Geschäftsführerinnen.

Mit einer offenen Ankündigung der Schwangerschaft (am besten auch in schriftlicher Form) kann man leider beim Arbeitgeber nicht punkten, daher tritt ab diesem Zeitpunkt der Schutz durch das Mutterschutzgesetz in Kraft und eine Kündigung bis zu vier Monaten nach der Entbindung ist nicht gerechtfertigt. Auch danach muss es einen Kündigungsgrund geben, der sich nicht auf den gesundheitlichen Zustand der Angestellten beruft, und dieser ist in schriftlicher Form zu nennen. Sogar ein abgeschlossenes Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit stellt keine Gefahr dar, außer im Falle, dass dieses auf einen bestimmten Zeitraum befristet wurde. Läuft die Frist des Vertrages ab, so wird die Entscheidung womöglich nicht zugunsten der schwangeren Frau ausfallen. Wenn aber der Vertrag keine im Vorhinein fixierte Beendigungsfrist für das Arbeitsverhältnis aufweist, ist die Anstellung auf der Dauer des Mutterschutzgesetzes vom Arbeitgeber einzuhalten. Eine Frau kann vier Monate vor und nach der Entbindung nicht von Heimarbeit ausgeschlossen werden. Liegt allerdings eine Insolvenz oder eine Betriebsschließung vor, ist die Schwangere nicht mehr durch das Mutterschutzgesetz geschützt.

Würde eine Arbeitnehmerin gekündigt werden, bevor sie erfahren hat, dass sie ein Baby erwartet, so hat sie einen Anspruch darauf, innerhalb von zwei Wochen nach dem Kündigungsdatum den Chef über ihren Zustand zu benachrichtigen, wobei die Kündigung zurückgenommen werden muss.

Hat eine Frau ihren Zustand verschwiegen, so liegen wieder alle Rechte beim Arbeitgeber. Ausnahmen sind jedoch auch hier möglich. Bei einem Vorstellungsgespräch ist die Frage „Sind Sie schwanger?“ nicht zulässig, weshalb Sie sie auch nicht beantworten müssen.

Viele Arbeitgeber raten ihren schwangeren Angestellten, sich krank zu melden. Somit zahlt der Arbeitgeber nur die ersten sechs Wochen Krankengeld, danach springt die Krankenkasse ein. Für eine Arbeitnehmerin reduziert sich in diesem Fall das Einkommen allerdings auf 30%. Als Alternative kann auch vom Arbeitgeber eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden, wobei der Chef eine schwangere Frau komplett frei stellen kann, dabei aber für ihn keine Kosten entstehen.

Da das Baby nicht in direkten oder indirekten Kontakt mit Krankheitserregern, giftigen Stoffen, gefährlichen Geräten etc. kommen darf, muss ein Arbeitgeber einer Frau, die einer Beschäftigung nachgeht, bei der dies der Fall ist, eine Alternativbeschäftigung anbieten oder sie, als letzte Möglichkeit, frei stellen.

Nur weil eine Frau schwanger ist, heißt es noch lange nicht, dass sie von den alltäglichen Beschäftigungen ausgeschlossen werden soll. Wenn der Chef diese Meinung nicht zu teilen weiß, kann ihn eine Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt höchstwahrscheinlich dazu ermutigen.

(vs)





 

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