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asia
21.10.2025 14:09:48 asia hat ein Thema kommentiert Schlafstörungen:  Schlafstörungen können einen total aus der Bahn werfen. Ich kenne das auch – bei mir hat es geholfen, abends ein paar kleine Dinge zu ändern. Eine feste Abendroutine, kein Handy oder Laptop mehr kurz vor dem Schlafen und eine Tasse Kräutertee – Melisse oder Lavendel wirken ganz gut :) Was mir zusätzlich echt geholfen hat, war eine Bettdecke aus Merinowolle. Diese kuschelig weiche Wolle ist atmungsaktiv und temperaturregulierend, also weder zu heiß noch zu kalt – perfekt, wenn man nachts leicht schwitzt oder friert. Meine Bettdecke habe ich unter https://merino-land.de/6-bettdecken gekauft :) Den Online-Shop kann ich nur weiterempfehlen :)  
sarra44
13.10.2025 10:59:23 sarra44 hat ein Thema kommentiert Wohnen im Alter:  Das ist schon ein wichtiges Thema, meine Mutter ist jetzt auch 67 und ich möchte sie unterstüzen. Ich dachte da auch an eine vertrauensvolle Haushaltshilfe in München auf die man sich verlassen kann und pünktlich ist.
jenny
10.10.2025 19:35:30 jenny hat ein Thema kommentiert Was tut Ihr im Winter für Eure Haut?:  Neben Textur- und Stabilisierungsmitteln spielen Wirkstoffe in Kosmetika eine entscheidende Rolle. Sie sind die Komponenten, die für die eigentliche Wirkung auf Haut oder Haar verantwortlich sind. Gängige Wirkstoffe sind Vitamine (wie Vitamin E und C), Antioxidantien, Pflanzenextrakte und ätherische Öle. In Hautpflegeprodukten können Wirkstoffe gegen Akne, Hautalterung oder Sonnenschäden wirken, während sie in der Haarpflege für Kraft und Glanz sorgen. Qualität und Konzentration dieser Wirkstoffe bestimmen oft die Wirksamkeit und den Marktwert eines Produkts. Weitere Infos gibt es unter https://www.satcotek.com
mariam
07.10.2025 09:19:30 mariam hat ein Thema kommentiert Möbel für das Büro: Hi, Glückwunsch zum neuen Arbeitsplatz zu Hause! ?? Ich habe mein Büro vor einiger Zeit ebenfalls neu eingerichtet und dabei gemerkt, wie wichtig es ist, Funktionalität und Design unter einen Hut zu bringen. Gerade wenn du viel Zeit dort verbringst, sollte die Atmosphäre motivierend und trotzdem praktisch sein. Ein Tipp aus meiner eigenen Erfahrung: Drehbühnen kann man nicht nur für Präsentationen nutzen – ich habe mir tatsächlich eine kleine motorisierte Drehplattform ins Büro gestellt, auf der ich regelmäßig Produkte oder Objekte fotografiere. Das sieht nicht nur stylisch aus, sondern ist auch extrem praktisch, wenn man Dinge aus verschiedenen Perspektiven zeigen möchte – etwa für Social Media oder Online-Verkauf. Zum Sparen: Die Gutscheine sind eine gute Idee! Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf die Websites großer Möbelhäuser kurz vor Saisonwechsel – da gibt’s oft satte Rabatte. Und wenn du handwerklich ein bisschen geschickt bist, kannst du mit IKEA-Hacks oder gebrauchten Designmöbeln (z. B. über Kleinanzeigen oder Vinted) richtig coole Unikate schaffen. Viel Erfolg beim Einrichten – und zeig gerne mal Fotos, wenn’s fertig ist!
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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31.03.2010  |  Kommentare: 0

Lieber Chef, ich bin schwanger!

Lieber Chef, ich bin schwanger!
Nachdem eine schwangere Frau ihren Arbeitgeber über ihren Zustand aufgeklärt hat, steht sie unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes und darf, abgesehen von ein paar Ausnahmen, nicht gekündigt werden.

Einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand zu haben, ist vielleicht die beste Nachricht, die eine Frau bekommen kann. Ab jetzt heißt es, sich zu schonen, auf gesunde Ernährung zu achten, viele Spaziergänge ins Freie zu unternehmen, große Belastungen zu vermeiden... Stopp.

Schwanger zu sein bedeutet ja nicht, krank zu sein, man kann ruhig weiter die alltäglichen Tätigkeiten betreiben, solange man sich dabei wohl fühlt und das Gefühl hat, es kann dem Kind nicht schaden. Das gilt auch für den Arbeitsplatz. Obwohl nicht alle Arbeitgeber sich mit einer Benachrichtigung über den Zustand ihrer Arbeitnehmerin freuen, haben sie meistens kein Recht dazu, eine schwangere Frau zu kündigen. Unter die Ausnahmen fallen nur Freiberuflerinnen, Selbständige, Studierende und Geschäftsführerinnen.

Mit einer offenen Ankündigung der Schwangerschaft (am besten auch in schriftlicher Form) kann man leider beim Arbeitgeber nicht punkten, daher tritt ab diesem Zeitpunkt der Schutz durch das Mutterschutzgesetz in Kraft und eine Kündigung bis zu vier Monaten nach der Entbindung ist nicht gerechtfertigt. Auch danach muss es einen Kündigungsgrund geben, der sich nicht auf den gesundheitlichen Zustand der Angestellten beruft, und dieser ist in schriftlicher Form zu nennen. Sogar ein abgeschlossenes Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit stellt keine Gefahr dar, außer im Falle, dass dieses auf einen bestimmten Zeitraum befristet wurde. Läuft die Frist des Vertrages ab, so wird die Entscheidung womöglich nicht zugunsten der schwangeren Frau ausfallen. Wenn aber der Vertrag keine im Vorhinein fixierte Beendigungsfrist für das Arbeitsverhältnis aufweist, ist die Anstellung auf der Dauer des Mutterschutzgesetzes vom Arbeitgeber einzuhalten. Eine Frau kann vier Monate vor und nach der Entbindung nicht von Heimarbeit ausgeschlossen werden. Liegt allerdings eine Insolvenz oder eine Betriebsschließung vor, ist die Schwangere nicht mehr durch das Mutterschutzgesetz geschützt.

Würde eine Arbeitnehmerin gekündigt werden, bevor sie erfahren hat, dass sie ein Baby erwartet, so hat sie einen Anspruch darauf, innerhalb von zwei Wochen nach dem Kündigungsdatum den Chef über ihren Zustand zu benachrichtigen, wobei die Kündigung zurückgenommen werden muss.

Hat eine Frau ihren Zustand verschwiegen, so liegen wieder alle Rechte beim Arbeitgeber. Ausnahmen sind jedoch auch hier möglich. Bei einem Vorstellungsgespräch ist die Frage „Sind Sie schwanger?“ nicht zulässig, weshalb Sie sie auch nicht beantworten müssen.

Viele Arbeitgeber raten ihren schwangeren Angestellten, sich krank zu melden. Somit zahlt der Arbeitgeber nur die ersten sechs Wochen Krankengeld, danach springt die Krankenkasse ein. Für eine Arbeitnehmerin reduziert sich in diesem Fall das Einkommen allerdings auf 30%. Als Alternative kann auch vom Arbeitgeber eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden, wobei der Chef eine schwangere Frau komplett frei stellen kann, dabei aber für ihn keine Kosten entstehen.

Da das Baby nicht in direkten oder indirekten Kontakt mit Krankheitserregern, giftigen Stoffen, gefährlichen Geräten etc. kommen darf, muss ein Arbeitgeber einer Frau, die einer Beschäftigung nachgeht, bei der dies der Fall ist, eine Alternativbeschäftigung anbieten oder sie, als letzte Möglichkeit, frei stellen.

Nur weil eine Frau schwanger ist, heißt es noch lange nicht, dass sie von den alltäglichen Beschäftigungen ausgeschlossen werden soll. Wenn der Chef diese Meinung nicht zu teilen weiß, kann ihn eine Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt höchstwahrscheinlich dazu ermutigen.

(vs)





 

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