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jenny
22.01.2026 19:19:05 jenny hat ein Thema kommentiert Immobilie trotz Kredit verkaufen:  Verkaufstraining stärkt die Kommunikations- und Beziehungsfähigkeiten. Der Erfolg im modernen Vertrieb basiert maßgeblich auf Vertrauen und langfristigen Beziehungen statt auf einmaligen Transaktionen. Schulungen helfen Vertriebsmitarbeitern, die richtigen Fragen zu stellen, aktiv zuzuhören und auf die Anliegen ihrer Kunden einfühlsam einzugehen. Dadurch fühlen sich Interessenten verstanden und nicht unter Druck gesetzt. Mit der Zeit schafft eine gute Kommunikation Glaubwürdigkeit und Loyalität, was zu Folgeaufträgen und Weiterempfehlungen führt. Ein gut geschultes Vertriebsteam repräsentiert das Unternehmen in jeder Interaktion professionell und einheitlich.
cloudy791
22.01.2026 18:51:04 cloudy791 hat ein Thema kommentiert Kommunionskleid gesucht:  Maßgeschneiderte Damenbekleidung vereint Form, Komfort und individuellen Ausdruck. Im Gegensatz zur Massenware wird sie individuell auf die Trägerin zugeschnitten und berücksichtigt Körperform, Lebensstil und persönlichen Stil. So sitzt die Kleidung perfekt, anstatt den Körper in die Kleidung zu zwängen. Viele Frauen fühlen sich in maßgeschneiderten Kleidungsstücken wohl, da sie an Schultern, Taille und Hüfte optimal sitzen, ohne zu spannen oder Falten zu werfen. Maßgeschneiderte Kleidung überzeugt nicht nur durch ihr Aussehen, sondern auch durch ihre Bewegungsfreiheit im Alltag.
kaka88
19.01.2026 16:20:28 kaka88 hat ein Thema kommentiert Kind- ein praktisches Accessoire?:  Bei der Auswahl eines Kinderbetts bin ich auf einen sehr hilfreichen Beitrag gestoßen: https://smartwood.de/blog/matratzen-60x120-wie-sie-die-richtige-matratze-auswaehlen.html . Der Artikel bietet einen guten Überblick darüber, warum diese Größe in Betracht gezogen werden sollte und welche Vorteile sie für Ihr Kind bietet. smartwood.de bietet Kinderzimmermöbel, bei denen besonderer Wert auf Details und Sicherheit gelegt wird. Die Betten sind robust und langlebig. Lassen Sie sich auf der Website inspirieren und entdecken Sie fertige Produkte.
sarra44
16.01.2026 12:02:08 sarra44 hat ein Thema kommentiert Stress macht krank:  Das stimmt, ich habe mir das jetzt in meinem Büro erleichtet, da genug Arbeit anfällt und habe da diese Firma für alle Büro Reinigungsarbeiten gefunden www.gss-gebaeudeservice.de/bueroreinigung/bonn
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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31.03.2010  |  Kommentare: 0

Lieber Chef, ich bin schwanger!

Lieber Chef, ich bin schwanger!
Nachdem eine schwangere Frau ihren Arbeitgeber über ihren Zustand aufgeklärt hat, steht sie unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes und darf, abgesehen von ein paar Ausnahmen, nicht gekündigt werden.

Einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand zu haben, ist vielleicht die beste Nachricht, die eine Frau bekommen kann. Ab jetzt heißt es, sich zu schonen, auf gesunde Ernährung zu achten, viele Spaziergänge ins Freie zu unternehmen, große Belastungen zu vermeiden... Stopp.

Schwanger zu sein bedeutet ja nicht, krank zu sein, man kann ruhig weiter die alltäglichen Tätigkeiten betreiben, solange man sich dabei wohl fühlt und das Gefühl hat, es kann dem Kind nicht schaden. Das gilt auch für den Arbeitsplatz. Obwohl nicht alle Arbeitgeber sich mit einer Benachrichtigung über den Zustand ihrer Arbeitnehmerin freuen, haben sie meistens kein Recht dazu, eine schwangere Frau zu kündigen. Unter die Ausnahmen fallen nur Freiberuflerinnen, Selbständige, Studierende und Geschäftsführerinnen.

Mit einer offenen Ankündigung der Schwangerschaft (am besten auch in schriftlicher Form) kann man leider beim Arbeitgeber nicht punkten, daher tritt ab diesem Zeitpunkt der Schutz durch das Mutterschutzgesetz in Kraft und eine Kündigung bis zu vier Monaten nach der Entbindung ist nicht gerechtfertigt. Auch danach muss es einen Kündigungsgrund geben, der sich nicht auf den gesundheitlichen Zustand der Angestellten beruft, und dieser ist in schriftlicher Form zu nennen. Sogar ein abgeschlossenes Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit stellt keine Gefahr dar, außer im Falle, dass dieses auf einen bestimmten Zeitraum befristet wurde. Läuft die Frist des Vertrages ab, so wird die Entscheidung womöglich nicht zugunsten der schwangeren Frau ausfallen. Wenn aber der Vertrag keine im Vorhinein fixierte Beendigungsfrist für das Arbeitsverhältnis aufweist, ist die Anstellung auf der Dauer des Mutterschutzgesetzes vom Arbeitgeber einzuhalten. Eine Frau kann vier Monate vor und nach der Entbindung nicht von Heimarbeit ausgeschlossen werden. Liegt allerdings eine Insolvenz oder eine Betriebsschließung vor, ist die Schwangere nicht mehr durch das Mutterschutzgesetz geschützt.

Würde eine Arbeitnehmerin gekündigt werden, bevor sie erfahren hat, dass sie ein Baby erwartet, so hat sie einen Anspruch darauf, innerhalb von zwei Wochen nach dem Kündigungsdatum den Chef über ihren Zustand zu benachrichtigen, wobei die Kündigung zurückgenommen werden muss.

Hat eine Frau ihren Zustand verschwiegen, so liegen wieder alle Rechte beim Arbeitgeber. Ausnahmen sind jedoch auch hier möglich. Bei einem Vorstellungsgespräch ist die Frage „Sind Sie schwanger?“ nicht zulässig, weshalb Sie sie auch nicht beantworten müssen.

Viele Arbeitgeber raten ihren schwangeren Angestellten, sich krank zu melden. Somit zahlt der Arbeitgeber nur die ersten sechs Wochen Krankengeld, danach springt die Krankenkasse ein. Für eine Arbeitnehmerin reduziert sich in diesem Fall das Einkommen allerdings auf 30%. Als Alternative kann auch vom Arbeitgeber eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden, wobei der Chef eine schwangere Frau komplett frei stellen kann, dabei aber für ihn keine Kosten entstehen.

Da das Baby nicht in direkten oder indirekten Kontakt mit Krankheitserregern, giftigen Stoffen, gefährlichen Geräten etc. kommen darf, muss ein Arbeitgeber einer Frau, die einer Beschäftigung nachgeht, bei der dies der Fall ist, eine Alternativbeschäftigung anbieten oder sie, als letzte Möglichkeit, frei stellen.

Nur weil eine Frau schwanger ist, heißt es noch lange nicht, dass sie von den alltäglichen Beschäftigungen ausgeschlossen werden soll. Wenn der Chef diese Meinung nicht zu teilen weiß, kann ihn eine Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt höchstwahrscheinlich dazu ermutigen.

(vs)





 

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