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dawid151
18.08.2026 20:57:57 dawid151 hat ein Thema kommentiert Björk in Wien: Wenn Sie auf der Suche nach einem zuverlässigen Geschäft für Möbel und Wohnaccessoires sind, empfehle ich SunnyPillow. Dort finden Sie Seitenkissen 65x50 cm und viele weitere Produkte. Ich habe schon oft dort bestellt und hatte noch nie Probleme mit der Lieferung.
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13.08.2026 22:15:17 cloudy791 hat ein Thema kommentiert Faszien Rolle:  Die Physiotherapie konzentriert sich auf die Beurteilung, Behandlung und Prävention von Bewegungsstörungen mit hilfe evidenzbasierter Methoden. Ein Physiotherapeut beginnt mit der Beurteilung von Haltung, Kraft, Flexibilität, Gleichgewicht und Beweglichkeit des Patienten, bevor er einen individuellen Behandlungsplan erstellt. Je nach Diagnose kann die Behandlung therapeutische Übungen, Dehnungen, Gleichgewichtstraining, Aufklärung und Beratung zu Haltung und Körpermechanik umfassen. Das Hauptziel ist nicht nur die Linderung von Symptomen, sondern auch die Behandlung der zugrunde liegenden Ursachen von Schmerzen oder Funktionsstörungen, um Patienten zu langfristigen Verbesserungen statt nur vorübergehender Linderung zu verhelfen.
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13.08.2026 22:01:29 cloudy791 hat ein Thema kommentiert Was nicht fehlen darf...:  Dekoration ist unerlässlich, um die gewünschte Atmosphäre zu schaffen und jeder Veranstaltung eine individuelle Note zu verleihen. Verleihfirmen bieten eine große Auswahl an Dekorationsartikeln, darunter Tischwäsche, Stuhlhussen, Tischdekorationen, Kerzenständer, Blumenständer, Beleuchtung, Kulissen, Bögen und Accessoires. Ob klassisch, rustikal, modern, Vintage oder luxuriös – mit Mietdekorationen erzielen Sie ein professionelles Erscheinungsbild, ohne teure Artikel kaufen zu müssen, die möglicherweise nur einmal verwendet werden. Sorgfältig abgestimmte Dekorationen tragen zu einem unvergesslichen Erlebnis für Ihre Gäste bei und machen jede Veranstaltung zu etwas Besonderem.
 
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18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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31.03.2010  |  Kommentare: 0

Lieber Chef, ich bin schwanger!

Lieber Chef, ich bin schwanger!
Nachdem eine schwangere Frau ihren Arbeitgeber über ihren Zustand aufgeklärt hat, steht sie unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes und darf, abgesehen von ein paar Ausnahmen, nicht gekündigt werden.

Einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand zu haben, ist vielleicht die beste Nachricht, die eine Frau bekommen kann. Ab jetzt heißt es, sich zu schonen, auf gesunde Ernährung zu achten, viele Spaziergänge ins Freie zu unternehmen, große Belastungen zu vermeiden... Stopp.

Schwanger zu sein bedeutet ja nicht, krank zu sein, man kann ruhig weiter die alltäglichen Tätigkeiten betreiben, solange man sich dabei wohl fühlt und das Gefühl hat, es kann dem Kind nicht schaden. Das gilt auch für den Arbeitsplatz. Obwohl nicht alle Arbeitgeber sich mit einer Benachrichtigung über den Zustand ihrer Arbeitnehmerin freuen, haben sie meistens kein Recht dazu, eine schwangere Frau zu kündigen. Unter die Ausnahmen fallen nur Freiberuflerinnen, Selbständige, Studierende und Geschäftsführerinnen.

Mit einer offenen Ankündigung der Schwangerschaft (am besten auch in schriftlicher Form) kann man leider beim Arbeitgeber nicht punkten, daher tritt ab diesem Zeitpunkt der Schutz durch das Mutterschutzgesetz in Kraft und eine Kündigung bis zu vier Monaten nach der Entbindung ist nicht gerechtfertigt. Auch danach muss es einen Kündigungsgrund geben, der sich nicht auf den gesundheitlichen Zustand der Angestellten beruft, und dieser ist in schriftlicher Form zu nennen. Sogar ein abgeschlossenes Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit stellt keine Gefahr dar, außer im Falle, dass dieses auf einen bestimmten Zeitraum befristet wurde. Läuft die Frist des Vertrages ab, so wird die Entscheidung womöglich nicht zugunsten der schwangeren Frau ausfallen. Wenn aber der Vertrag keine im Vorhinein fixierte Beendigungsfrist für das Arbeitsverhältnis aufweist, ist die Anstellung auf der Dauer des Mutterschutzgesetzes vom Arbeitgeber einzuhalten. Eine Frau kann vier Monate vor und nach der Entbindung nicht von Heimarbeit ausgeschlossen werden. Liegt allerdings eine Insolvenz oder eine Betriebsschließung vor, ist die Schwangere nicht mehr durch das Mutterschutzgesetz geschützt.

Würde eine Arbeitnehmerin gekündigt werden, bevor sie erfahren hat, dass sie ein Baby erwartet, so hat sie einen Anspruch darauf, innerhalb von zwei Wochen nach dem Kündigungsdatum den Chef über ihren Zustand zu benachrichtigen, wobei die Kündigung zurückgenommen werden muss.

Hat eine Frau ihren Zustand verschwiegen, so liegen wieder alle Rechte beim Arbeitgeber. Ausnahmen sind jedoch auch hier möglich. Bei einem Vorstellungsgespräch ist die Frage „Sind Sie schwanger?“ nicht zulässig, weshalb Sie sie auch nicht beantworten müssen.

Viele Arbeitgeber raten ihren schwangeren Angestellten, sich krank zu melden. Somit zahlt der Arbeitgeber nur die ersten sechs Wochen Krankengeld, danach springt die Krankenkasse ein. Für eine Arbeitnehmerin reduziert sich in diesem Fall das Einkommen allerdings auf 30%. Als Alternative kann auch vom Arbeitgeber eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden, wobei der Chef eine schwangere Frau komplett frei stellen kann, dabei aber für ihn keine Kosten entstehen.

Da das Baby nicht in direkten oder indirekten Kontakt mit Krankheitserregern, giftigen Stoffen, gefährlichen Geräten etc. kommen darf, muss ein Arbeitgeber einer Frau, die einer Beschäftigung nachgeht, bei der dies der Fall ist, eine Alternativbeschäftigung anbieten oder sie, als letzte Möglichkeit, frei stellen.

Nur weil eine Frau schwanger ist, heißt es noch lange nicht, dass sie von den alltäglichen Beschäftigungen ausgeschlossen werden soll. Wenn der Chef diese Meinung nicht zu teilen weiß, kann ihn eine Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt höchstwahrscheinlich dazu ermutigen.

(vs)





 

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