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anne01
25.03.2025 11:40:25 anne01 hat ein Thema kommentiert Was tun bei Akne: Hi, ich finde, auf der Seite der Ninon Kosmetik Akademie ist das Thema Akne wirklich ausführlich beschrieben. Der Artikel erklärt, welche verschiedenen Ursachen es für Akne gibt und wie sich diese jeweils auf das Hautbild auswirken können. Außerdem geht der Text detailliert auf mögliche Einflüsse durch Ernährung, Hormone und alltägliche Lebensgewohnheiten ein. Du bekommst dort konkrete Hinweise, was Du im Alltag tun kannst, um deine Haut gezielt zu pflegen und Probleme mit Akne zu reduzieren. Was ich nützlich finde, ist, dass auch erklärt wird, wie sich bestimmte Pflegeprodukte oder Inhaltsstoffe positiv oder negativ auswirken können. Zusätzlich werden verschiedene Arten von Akne beschrieben, sodass Du besser einschätzen kannst, welche Form eventuell auf dich zutrifft. Durch die praxisnahen Informationen erhältst Du auch direkt ein paar hilfreiche Ansätze, die Du sofort ausprobieren kannst. Hier kannst Du den Artikel nachlesen: https://ninon-akademie.de/glossar/akne/ Ich denke, die Infos könnten dir definitiv weiterhelfen!
jenny
17.03.2025 16:48:14 jenny hat ein Thema kommentiert Auf welches Kleidungsstück könnt ihr in der kalten Jahrezeit nicht verzichten?: Dessous spielen auch eine entscheidende Rolle für Komfort und Halt. Ein gut sitzender BH kann Rückenschmerzen vorbeugen, die Haltung verbessern und die Passform von Kleidung optimieren. Ebenso kann die richtige Unterwäsche Unbehagen und Reibung vorbeugen und gleichzeitig für eine glatte Silhouette sorgen. Die Investition in gut sitzende Dessous dient nicht nur dem Aussehen, sondern auch dem körperlichen Wohlbefinden. Viele Frauen leiden unter schlecht sitzenden BHs, was die Bedeutung von Modellen unterstreicht, die zu ihrer individuellen Körperform passen. Meine BHs bestelle ich unter https://www.fleur-dessous.de 
bovary
14.03.2025 21:32:16 bovary hat ein Thema kommentiert Mit dem Liebsten shoppen gehen?:  Ich kaufe am liebsten Dessous. Dessous sind mehr als nur ein modisches Statement – ??sie sind ein Werkzeug für Selbstbewusstsein, Selbstfürsorge und Selbstbestimmung. Indem Frauen ihren Körper annehmen, Selbstliebe in den Vordergrund stellen, ihre Individualität ausdrücken und sich in ihrer Weiblichkeit sicher fühlen, können sie einen tiefgreifenden Schub in ihrem Selbstwertgefühl erfahren. Selbstbewusstsein beginnt im Inneren, und manchmal kann das einfache Tragen von Dessous als kraftvolle Erinnerung an die Schönheit, Stärke und den Wert einer Frau dienen.
bovary
14.03.2025 21:24:27 bovary hat ein Thema kommentiert Was sind eure Lieblingshunderassen:  Ich habe eine Aussie Dame.Einer der größten Vorteile eines gut ausgebildeten Hundes ist die verbesserte Kommunikation und das bessere Verständnis zwischen Haustier und Besitzer. Das Training stärkt die Bindung zwischen ihnen und ermöglicht klare Erwartungen und vorhersehbares Verhalten. Wenn ein Hund zuverlässig auf Befehle wie „Sitz“, „Bleib“ oder „Komm“ reagiert, werden tägliche Aktivitäten einfacher und angenehmer. Dieses Maß an Verständnis fördert das Vertrauen und gibt dem Hund mehr Sicherheit und Selbstvertrauen in seiner Umgebung.Unter https://www.uni4dogs.de/ findest du Hilfe bei der Ausbildung deines Hundes .
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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31.03.2010  |  Kommentare: 0

Lieber Chef, ich bin schwanger!

Lieber Chef, ich bin schwanger!
Nachdem eine schwangere Frau ihren Arbeitgeber über ihren Zustand aufgeklärt hat, steht sie unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes und darf, abgesehen von ein paar Ausnahmen, nicht gekündigt werden.

Einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand zu haben, ist vielleicht die beste Nachricht, die eine Frau bekommen kann. Ab jetzt heißt es, sich zu schonen, auf gesunde Ernährung zu achten, viele Spaziergänge ins Freie zu unternehmen, große Belastungen zu vermeiden... Stopp.

Schwanger zu sein bedeutet ja nicht, krank zu sein, man kann ruhig weiter die alltäglichen Tätigkeiten betreiben, solange man sich dabei wohl fühlt und das Gefühl hat, es kann dem Kind nicht schaden. Das gilt auch für den Arbeitsplatz. Obwohl nicht alle Arbeitgeber sich mit einer Benachrichtigung über den Zustand ihrer Arbeitnehmerin freuen, haben sie meistens kein Recht dazu, eine schwangere Frau zu kündigen. Unter die Ausnahmen fallen nur Freiberuflerinnen, Selbständige, Studierende und Geschäftsführerinnen.

Mit einer offenen Ankündigung der Schwangerschaft (am besten auch in schriftlicher Form) kann man leider beim Arbeitgeber nicht punkten, daher tritt ab diesem Zeitpunkt der Schutz durch das Mutterschutzgesetz in Kraft und eine Kündigung bis zu vier Monaten nach der Entbindung ist nicht gerechtfertigt. Auch danach muss es einen Kündigungsgrund geben, der sich nicht auf den gesundheitlichen Zustand der Angestellten beruft, und dieser ist in schriftlicher Form zu nennen. Sogar ein abgeschlossenes Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit stellt keine Gefahr dar, außer im Falle, dass dieses auf einen bestimmten Zeitraum befristet wurde. Läuft die Frist des Vertrages ab, so wird die Entscheidung womöglich nicht zugunsten der schwangeren Frau ausfallen. Wenn aber der Vertrag keine im Vorhinein fixierte Beendigungsfrist für das Arbeitsverhältnis aufweist, ist die Anstellung auf der Dauer des Mutterschutzgesetzes vom Arbeitgeber einzuhalten. Eine Frau kann vier Monate vor und nach der Entbindung nicht von Heimarbeit ausgeschlossen werden. Liegt allerdings eine Insolvenz oder eine Betriebsschließung vor, ist die Schwangere nicht mehr durch das Mutterschutzgesetz geschützt.

Würde eine Arbeitnehmerin gekündigt werden, bevor sie erfahren hat, dass sie ein Baby erwartet, so hat sie einen Anspruch darauf, innerhalb von zwei Wochen nach dem Kündigungsdatum den Chef über ihren Zustand zu benachrichtigen, wobei die Kündigung zurückgenommen werden muss.

Hat eine Frau ihren Zustand verschwiegen, so liegen wieder alle Rechte beim Arbeitgeber. Ausnahmen sind jedoch auch hier möglich. Bei einem Vorstellungsgespräch ist die Frage „Sind Sie schwanger?“ nicht zulässig, weshalb Sie sie auch nicht beantworten müssen.

Viele Arbeitgeber raten ihren schwangeren Angestellten, sich krank zu melden. Somit zahlt der Arbeitgeber nur die ersten sechs Wochen Krankengeld, danach springt die Krankenkasse ein. Für eine Arbeitnehmerin reduziert sich in diesem Fall das Einkommen allerdings auf 30%. Als Alternative kann auch vom Arbeitgeber eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden, wobei der Chef eine schwangere Frau komplett frei stellen kann, dabei aber für ihn keine Kosten entstehen.

Da das Baby nicht in direkten oder indirekten Kontakt mit Krankheitserregern, giftigen Stoffen, gefährlichen Geräten etc. kommen darf, muss ein Arbeitgeber einer Frau, die einer Beschäftigung nachgeht, bei der dies der Fall ist, eine Alternativbeschäftigung anbieten oder sie, als letzte Möglichkeit, frei stellen.

Nur weil eine Frau schwanger ist, heißt es noch lange nicht, dass sie von den alltäglichen Beschäftigungen ausgeschlossen werden soll. Wenn der Chef diese Meinung nicht zu teilen weiß, kann ihn eine Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt höchstwahrscheinlich dazu ermutigen.

(vs)





 

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