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Gesetz über pfandweise Beschreibung ist Irrsinn!
08.02.2018
Der Abs. 3 des § 1101 ABGB sieht eindeutig die Unterbindung des Geschäftsbetriebes (Pfändung der Früchte) vor, was schlicht ein rechtlicher und wirtschaftlicher Wahnsinn ist. Die „Früchte“ könnten sogar verderben, da diese keine der beiden verwerten dürfte, dass ist schlicht rechtlicher Irrsinn.







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