Karriere > Wissen & Erfolg
Der arme Prof. Hofrat Kriesche - 320,- Euro Miete inklusive Betriebskosten für 120 m2 im 1. Stock im Zentrum von Graz - ist zu bedauern.
17.03.2017
Frido Hütter, Journalist der Kleinen Zeitung, trotz Pension äußerst aktiv, bedauert seinen Freund Prof. Hofrat Kriesche wegen der Mietsituation. Prof. Hofrat Kriesche, der vom schwarzen Kulturlandesrat Buchmann 2013 € 375.000,-- für 61 „seiner“ „Kunstwerke“ bekommen hat, das muss man sich einmal geben, dass sind gut 5 Mio. Schilling (5.160.112,50) und für etwas, das kein Mensch an tatsächlichem Wert feststellen kann, ist zweifelsohne ein vom Schicksal gebeutelter Mensch.

Man muss einmal ertragen, von einem schwarzen (konservativen) Politiker aus Geldern der Steuerzahler € 375.000,-- zu bekommen. Das ist schon eine enorme Belastung, für die man zu bedauern ist. Der Gutachter, der diesen Preis als günstig für diesen „Deal“ bewertet hat, wird aus gutem (schlechtem?) Grund nicht genannt.

Die anderen, jungen etc. Künstler verstehen natürlich, dass diese im Gegensatz zum armen Prof. Hofrat Mag. Kriesche wenig bis nichts aus dem Kultusbudget (Geld der Steuerzahler) des Landes Steiermark, verantwortlicher Landesrat Buchmann, erhalten. Geld belastet einen Künstler nur. Nur ein hungriger Künstler ist ein Künstler.


Kulturressort ermöglicht den Ankauf von Kunstwerken Richard Kriesches

Prof. Hofrat Kriesche war immer schon ein Günstling der Schwarzen, was ihn nicht daran hindert, bei der vorletzten Grazer Gemeinderatswahl nach seinen eigenen Angaben die Kommunisten zu wählen.

Weitere € 105.000,-- für die Bearbeitung und konservatorische Sicherung der Werke, zahlte das Land Steiermark und damit der Steuerzahler zusätzlich - An wen? Kriesche? Wenn ja, ein weiterer Schicksalsschlag für diesen. Geldregen ist für Künstler widerlich und deprimierend.

Der arme Prof. Hofrat Kriesche hat mit Frau Isabella Müller-Mezin im Jahre 1973, also keineswegs zu Kriegszeiten oder ähnlichem, einen Mietvertrag abgeschlossen, welcher ihm die enorme Last auferlegt, immerhin DERZEIT monatlich € 320,-- Miete EINSCHLIESSLICH Betriebskosten für 120 m² im 1. Stock, 3 Zimmer, 1 Kabinett, Küche, Badezimmer und Vorzimmer Trauttmansdorffgasse 1, mitten im Zentrum von Graz, zu bezahlen. Das sind unvorstellbare nicht ganz  € 3,-- pro m² EINSCHLIESSLICH Betriebskosten. Dafür bekommt ein anderer ein Kellerabteil, allerdings exklusive Betriebskosten, im 1. Bezirk z. B. von Vermieter Mag. Anton Primschitz. Der arme Prof. Hofrat Kriesche muss also für seine 120 m² große Wohnung im 1. Stock im Zentrum von Graz, auf der „richtigen“ Murseite, bestehend aus 3 Zimmern, einem Kabinett, einem Bad, einer Küche und einem Vorraum fast soviel zahlen, wie andere für ein Kellerabteil – das ist ein Skandal – ein Frevel an der Kunst!

„Das Mietentgelt besteht aus:

a) dem Hauptmietzins in Höhe von ATS 1.500,-- (€ 109,01) monatlich,
b) einem fixen, pauschalierten Betrag von ATS 300,-- (€ 21,80) monatlich für den auf den Mietgegenstand verhältnismäßig entfallenden Anteil an Betriebskosten und öffentlichen Abgaben.

Das Mietentgelt von insgesamt ATS 1.800,--  (€ 130,81) monatlich, wertgesichert“

Die Vermieterin Isabella Müller-Mezin, das ist eine heute schon vergessene Grazer Geschichte, war die zweite Frau des seinerzeitigen Kaufhaus Königs Moden Müller. Die beiden Söhne des Müller-Mezin sind ein Anwalt und ein Transportunternehmer und dessen Schwester ist die Mutter der Assmann-Brüder.

Dieser Müller-Mezin war ein legendärer Fahrer amerikanischer Straßenkreuzer. Ein Cadillac galt damals als das Nonplusultra des Autoluxus.

Müller-Mezin ist früh verstorben und hinterließ eine Witwe, von der man eines mit Sicherheit sagen kann, dass sie diesen Mietvertrag zu erstellen und auch nur zu erfassen nicht in der Lage war.

Zur damaligen Zeit war es ein Geschäft für Hausverwalter, bei Mietern die Hand aufzuhalten und schwarz Ablösen zu kassieren und dafür einem Mieter billige Mietverträge zu verschaffen.

Diese Ablösen waren nichts anderes als Schmiergeld an den Hausverwalter.

Prof. Hofrat Kriesche behauptete nie, eine derartige Zahlung an die seinerzeitige Vermieterin und Hauseigentümerin Isabella Müller-Mezin, der dazu die wirtschaftliche Kompetenz fehlte – diese war im Hauptberuf Ehefrau eines reichen Mannes- geleistet zu haben, noch eine derartige Zahlung an einen damaligen Hausverwalter gemacht zu haben.

Das ist also kein alter Nach- oder Zwischen- oder Kriegsmietzins, sondern eine Miete in der Blüte der Wirtschaftswunderzeit 1973.

Derart vom finanziellen Glück gesegnet zu sein ist zweifelsohne für einen Künstler eine enorme Belastung, weshalb er zu Recht von Frido Hütter bedauert wird.

Maria Stieger

Foto
Bolognini_Kriesche_Costa_Kac_ArtmediaVII_1999_V.fanis1

__________________________________________________________________________________________________________

„Hofrat Kriesche war bei Graz-2003 der massgebliche Mann der im Hintergrund die Faeden gezogen hat.

Er hat eine typische Oesterr. Karriere gemacht. Vom wilden Avantgarde Kuenstler zum Hofrat.“ Zitat aus einem Forum des Standards-

„Prof. Mag. Richard Kriesche Trauttmansdorffgasse 1, A-8010 Graz Tel: +316/843839 e-mail: kriesche.richard@aon.at“ Stadt Graz Kultur

„Kulturressort ermöglicht den Ankauf von Kunstwerken Richard Kriesches

Graz, 6. Juni 2013 - Auf Antrag von Kulturlandesrat Dr. Christian Buchmann hat die Landesregierung heute einstimmig beschlossen, dass 61 Werke aus dem Gesamtwerk des steirischen Medienkünstlers Richard Kriesche angekauft werden können. Für den Ankauf stellt das Kulturressort dem Universalmuseum einen Betrag von 480.000 Euro zur Verfügung, wobei 375.000 Euro für den Ankauf und 105.000 Euro für die Bearbeitung und konservatorische Sicherung der Werke eingesetzt werden.

„Mit dieser Auswahl von 61 Werken(-serien) - die vom Universalmuseum Joanneum getroffen worden ist - ist es möglich, sowohl Kriesches Werk, wie auch bedeutende Entwicklungen der Kunst seit den späten 1960er Jahren auf höchstem interna-tionalen Niveau darzustellen. Dadurch wird auch ein höchst bedeutendes, heimisches Kulturgut gesichert und für die Nachwelt bewahrt", so Kulturlandesrat Christian Buchmann.

Im Zuge der Ausstellungsserie 'Medien-Kunst-Sammeln', die vom Universalmuseum Joanneum in den Jahren 2012 und 2013 durchgeführt wurde, gelangten Werke diverser Künstler und Künstlerinnen aus dem Bereich der Medienkunst der letzten Jahre und Jahrzehnte zu einer intensiveren Aufarbeitung.

Neben Arbeiten von Hartmut Skerbisch und Günther Plottegg oder der Steirischen Videoinitiative, war darunter auch die gesamte Rekonstruktion einer wegweisenden Einzelausstellung Richard Kriesches in der Neuen Galerie von 1973. Dass diesem steirischen Künstler ein ganz besonderer Platz in der Auseinandersetzung mit Medien gebührt, war durchaus bekannt, wurde aber durch die Anstrengungen des Joanneum, die im Kunsthaus Graz bereits in der Personale Richard Kriesches von 2008/2009 fundiert begannen, ganz besonders deutlich.

 

Hauptwerke Richard Kriesches

Der Umstand, dass sich noch eine umfassende Werkgruppe von den Anfängen Kriesches Schaffens bis heute im Besitz des Künstlers befindet, war für das Universalmuseum Joanneum ausschlaggebend, um mit dem Künstler Gespräche aufzunehmen und eine konzise Auswahl daraus für den Bestand der Sammlung der Neuen Galerie zu erwerben. In einem Dialog von einem gesamten Jahr wurde so mit Richard Kriesche eine strenge Auswahl von 61 Werken(-serien), die die bedeutendsten Aspekte seines Schaffens repräsentieren und mit Sicherheit seine Hauptwerke darstellen, getroffen. Hinsichtlich der Preisangemessenheit dieses Ankaufes in der Höhe von 375.000 Euro durch das Universalmuseum Joanneum wurde ein Gutachten eingeholt. Der Sachverständige erstattete in diesem, dass es sich beim Angebot des Künstlers um ein durchaus angemessenes, sogar großzügiges handelt. Die Geschäftsführung der Universalmuseum Joanneum GmbH stimmt mit dem Gutachten überein und schätzt den Wert und die Bedeutung dieser Werkgruppe, die für die Sammlungen der Neuen Galerie von größter Wichtigkeit sein werden, ganz ähnlich ein.“
Landespressedienst


____

Betreff     Trauttmansdorffgasse 1, Indexerhöhung
Von     <law@eltz-law.com>
An     <kriesche.richard@aon.at>
Datum     2015-02-24 16:12
Priorität     Normal

    HLanz_RKriesche_Schreiben_24.2.2015.pdf (~7 KB)

Sehr geehrter Herr Mag. Kriesche!

Im Anhang, sowie in Kopie nachstehend, übersende ich Ihnen ein Schreiben vom heutigen Tage.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme und Veranlassung verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Johannes Eltz


Anhang:
An
Mag. Richard Kriesche
Trauttmansdorffgasse 1
8010 Graz
per Email: kriesche.richard@aon.at

Wien, am 24.2.2015

Betreff:        Trauttmansdorffgasse 1, Indexerhöhung


Sehr geehrter Herr Mag. Kriesche!

Ich erlaube mir in oben angegebener Angelegenheit die Bevollmächtigung durch DI Dr. Hubert Lanz anzuzeigen, ersuche um Kenntnisnahme Ihrerseits.

Die letzte Indexanpassung Ihres Mietzinses erfolgte auf Basis des Verbraucherpreisindex 66 im März 2004.

Zum VPI 66 im Dezember 2014 ergibt sich nunmehr eine Steigerung von 25%, welche eine Indexanpassung Ihres Mietzinses rückwirkend ab diesem Zeitpunkt, somit ab Jänner  2015, laut Mietvertrag erlaubt.

Für Ihre monatlich zu entrichtenden Mietzahlungen bedeutet dies eine Erhöhung um Euro 320,- pro Monat.

Ich ersuche Sie daher um entsprechende Anpassung Ihrer monatlichen Zahlung um diesen Betrag von Euro 320,-, sowie um die Einzahlung der Erhöhungsbeträge aufgrund der Indexanpassung für Jänner bis Februar 2015, somit um einmalig Euro 640,-, umgehend zu zahlen auf das Ihnen bekannte Einzahlungskonto.

Im Übrigen erfolgt die nunmehrige Indexanpassung ohne Präjudiz und Verzicht gegenüber vergangenen Indexanpassungen, und behält sich DI Dr. Hubert Lanz die Erhebung einer Räumungsklage aufgrund der Nichterfüllung Ihrer Bringschuld „Miete“ durch nicht erfolgte Zahlung der geforderten Indexerhöhung ausdrücklich vor.

Für das Einlangen des oben geforderten Betrages vermerke ich längstens Freitag, den 27.2.2015, und verbleibe


mit freundlichen Grüßen,

Dr. Johannes Eltz
elektronisch abgefertigt


--
DEUTSCHE VERTRAUENSKLAUSEL:

Diese Nachricht und sämtliche Attachments sind für den ausschließlichen Gebrauch des Adressaten  bestimmt und kann privilegierte, vertrauliche oder auf andere Weise
von der Veröffentlichung ausgeschlossene Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der Adressat sind, sind Sie nicht autorisiert, diese Nachricht, die angeschlossenen
Dateien oder irgendeinen Teil davon zu lesen, zu drucken, zu behalten, zu kopieren oder weiterzugeben.
Wenn Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten haben, bitte verständigen Sie mich sofort per E-Mail und vernichten Sie alle Kopien (elektronische oder andere Kopien)
dieser Nachricht.

ENGLISCHE VERTRAUENSKLAUSEL:

NOTE: This information is confidential to the ordinary user of the e-mail address as above and may be legally privileged. If you are not the addressee of this e-mail you
must not copy, forward or otherwise use the contents of this e-mail or any part thereof (including attachments) in any possible way.
If you have received this e-mail in error please reply to this message and delete the e-mail thereafter.
This email and any attachments are believed to be free of any virus, or any other defect that might affect any computer or IT system into which they are received and
opened. Nevertheless it is the responsibility of the addressee to ensure that they are virus free. I do not accept any responsibility for any loss or damage arising in
any way from receipt or use of this e-mail (including attachments).

 

die-frau.de