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Schadenersatz: Vertrauensschaden und Erfüllungsinteresse die Unterscheidung
26.11.2015
Vertrauensschaden: bezieht sich immer auf einen ungültigen bzw. nicht erfüllten Vertrag. --> Der Schädiger hat also eine Aufklärungspflicht unterlassen - der Geschädigte hat auf die Erfüllbarkeit des Vertrages vertraut und deswegen vielleicht andere Angeboten ausgeschlagen.

Erfüllungsinteresse: Der Schädiger hat gegen eine Leistungspflicht aus dem Vertrag verstoßen. D.h. hier gibt es einen gültigen Vertrag, den man verletzt hat und aufgrund deren ist das Erfüllungsinteresse zu ersetzten. - der Geschädigte ist so zu stellen, wie er bei gehörig.

Vertrauensschaden ist z. B. gegeben bei einer Beteiligung ImmofinanzMeinl European Land und so weiter.
Schaden ist das Geld das man verloren hat und der Verlust des Gewinnes/Verzinsung, für das was man mit dem Geld gemacht hätte, wenn man nicht auf Grund von Schlechtberatung eine Beteiligung Immofinanz, Meinl European Land und so weiter gekauft hätte.

Wenn ein Dach mangelhaft repariert wurde, dann ist der Schaden der Behebung des Schadens und der Folgeschaden zu ersetzen.
Ob der Schaden zu verzinsen ist, ist vom Einzelfall abhängig.

LisaP

von Naked Bare Nude (Flickr: IMG_1474) [CC BY 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons

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