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Rechtsanwalt Dr. Reinhard Hohenberg ein Missverständnis?
26.07.2015
Wenn man sich in Graz mit Wunden in der Grazer Altstadt beschäftigt fällt automatisch der Name Dr. Reinhard Hohenberg. Es hat den Anschein als möchte er mit aller Kraft eine Bresche in die Grazer Stadt schlagen und sich damit ein Denkmal der Zerstörung „auf ewig“ schaffen.

Derzeit (Juni/Juli 2015) wird ein Gebäude von Dr. Hohenberg bzw. seiner Wegraz errichtet, wobei das Gebäude um einen Stock höher als genehmigt gebaut ist. Als eine Showeinlage hat das Bauamt einen Baustopp verfügt. Jetzt ist dieser illegale Stock mit Planen abgedeckt und wird trotz Baustopp innen weiter- und fertig gebaut. 

Es ist ein Unterschied ob jemand ohne Baugenehmigung im Rahmen der Gesetze baut, sodass man einen Rechtsanspruch auf eine nachträgliche Genehmigung hat oder ob man mit allen Tricks ohne Baugenehmigung baut und dann unter Inkaufnahme von Amtsmissbrauch auf einmal eine rechtswidrige Baugenehmigung erhält.

Dies „gelang“ dem Freimaurer Dr. Reinhard Hohenberg mit dem Freimaurer Dr. Norbert Ertler, wobei das sicher nicht für Dr. Reinhard Hohenberg das Erste und einzige mal war, beim Neubau Schubertstraße 39. Es wurde ein Gebäude genehmigt, das ursprünglich als Wohn- und untergeordnet Geschäftsgebäude errichtet. Nunmehr wurde ein reines Bürogebäude und darüber hinaus um einen halben Meter größer als in der Baugenehmigung genehmigt. Schuberstrasse ist ein reines Wohngebiet in welchem Bürogebäude nicht errichtet werden dürfen, außer den Freimaurern Dr. Hohenberg und Dr. Ertler, die bekommen eine amtsmissbräuchliche Änderungsbaugenehmigung. (www.wir-waehler.at)

Für Graz und die Steiermark, bei Hypo Alpe Adria sowie Styrian Airways galt dies auch für Kärnten, gilt, wenn Dr. Hohenberg etwas macht, dann ist das richtig sowie anständig und alle haben nur mehr mit dem Kopf zu nicken, den Blick demütig nach unten zu senken, die große Gestalt mit der salbungsvollen Stimme, die an Oscar Werner erinnert, über sich ergehen zu lassen,  somit dies als Gnade zu empfinden. 

Das Grazer Bauamt ist nichts anderes als ein Sekretariat des Dr. Reinhard Hohenberg für dessen Kosten der Steuerzahler aufkommt. 

Dr. Hohenberg hatte vor 40 Jahren ein Projekt, bei welchem er unter Anwendung der entsprechenden Bestimmungen mit staatlichen Förderungen in ein Gebäude, Kapaunplatz beim Hauptplatz, investierte und auf einmal trotz aus seiner Sicht gesetzeskonformen Verhaltens Schwierigkeiten bekam, was ihn nach Information von damaligen Weggefährten desselben sehr kränkte.  

Es stellt sich also die Frage, wann wurde Dr. Hohenberg der Dr. Hohenberg  von dem heute alle annehmen, dass sein Umgang mit Behörden vorsichtig formuliert diskutabel ist. 

Dr. Hohenberg hat 1981 um 17-19 Millionen Schilling, das lässt sich nicht so genau feststellen, weil hier Mietzinsreserven und anderes mehr hin und her gerechnet wurden, Eckhäuser und andere Liegenschaften in top Grazer Lagen „geschenkt“ gekauft. 

Das sind konkret der Freiheitsplatz 1 und 2 von der Hofgasse bis zur Ballgasse, Eckhaus Wielandgasse 22, Grazbachgasse 64 Richtung Mur gelegen, Nibelungengasse 30 gegenüber  Herz-Jesu-Kirche, Eckhaus Schillerstraße 39, Nibelungengasse Richtung Merangasse, Schubertstrasse 22 und 24 unmittelbar angrenzend an den Geidorfgürtel. Allein Schubertstrasse 22 und 24 waren damals so viel wert wie der gesamt Kaufpreis für alle diese Häuser.

Damals als Dr. Hohenberg die Liegenschaft von der Wirtschaftskammer Steiermark, vertreten durch den damaligen Kammerpräsidenten Kaufmann, damals Stoffhändler Geißler, kaufte, waren diese Liegenschaften mindestens 50 Millionen Schilling , eher 100 Millionen als 50 Millionen wert. Dies war Dr. Hohenberg bestens bekannt, weil er zum Beispiel den Kaufvertrag Keesgasse 11 und andere gemacht hat und die damaligen Kaufpreise mit dem Kaufpreis für Liegenschaften der Wirtschaftskammer selbstverständlich verglichen hat.

Die Häuser wurden absichtlich nicht einzeln verkauft um Gegenanbote ebenso zu vermeiden, wie durch die Geheimhaltung. Die damals noch junger Immobilienmaklerin Eder ist damals sich beschwerend zu jedem in Immobilien in Graz tätigen um eine Stimme für die Kammerwahl gelaufen, mit der Begründung, dass selbst die Kammermitglieder Immobilienmakler, wie sie, keine Kenntnis von diesem Häuserverkauf der Wirtschaftskammer hatten.
 
Dr. Hohenbergs Freimaurer Kollege Prof. Dr. Kubinzky befragt, ob der damalige Wirtschaftskammerpräsident Kaufmann korrupt oder dumm war entgegnete Prof. Dr. Kubinzky „beides“.  Was den seinerzeitigen Wirtschaftskammerdirektor und ÖVP Landtagsabgeordneten Dr. Dorfer betrifft legte sich Prof. Dr. Kubinzky nicht fest.
Zu Dorfer wurde dem ehemaligen ÖVP Magistratsdirektor Dr. Horst Bogner dieselbe Frage gestellt und die Antwort war, dumm war Dorfer sicher nicht, ob korrupt könne er nicht sagen, aber dumm war er sicher nicht.

Wie man aus dem, damals noch nicht elektronischen, Grundbuch erkennen kann, hat sich allein durch Aufteilung in das Wohnungseigentum der Gebäude Freiheitsplatz 1 und 2 und Abverkauf von einem Teil dieser Eigentumswohnungen ein derartiger Erlös ergeben, dass mit dem Geld von einem Teil dieser Wohnungen der gesamte Kaufpreis sämtlicher Liegenschaften bezahlt werden konnte.  

Wenn man sich das Grundbuch des Weiteren anschaut fällt einem auf, dass in Freiheitsplatz 1 und 2 sich Schweizer Unternehmungen einkauften.
Es geht das Gerücht um, dass Dr. Hohenberg seinerzeit Klientengelder in die Schweiz transferiert hat und diese zu einem späterem Zeitpunkt im Rahmen von Schweizer Firmen, die Wohnungen in diesen Gebäuden gekauft haben, wieder im Form dieser Wohnungskäufe nach Österreich gebracht hat.  Angeblich haben die Personen, die Dr.  Hohenberg Gelder zur Veranlagung gaben und davon wieder ein Teil in der Schweiz veranlagt waren, den Überblick verloren. Das ist aber nur ein Gerücht.

Auch die Wegraz hatte als Alleingesellschafterin eine Dr. Hohenberg zuzurechnende Lichtsteinsche Stiftung oder Anstalt, mittlerweil ist die Gesellschafterstruktur eine Mischung aus österreichischen Kapitalgesellschaften und Stiftung, ebenfalls Dr. Hohenberg eindeutig zurechenbar.

Jetzt stellt sich die Frage, war dieser Häuser-Kauf von der Wirtschaftskammer die Erste und Einzige derartige Handlung des Dr. Hohenberg, dann ist das verjährt, wenn es allerdings ein Teil (Beginn?) von derartigen Handlungen am laufenden Band ist, die bis heute reichen, dann gibt es keine entsprechende Verjährung.

Für Dr. Hohenberg und alle andere hier erwähnten gilt die Unschuldsvermutung

Maria Stieger





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