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Steirische SPÖ Familien- und Bildungslandesrätin Lackner fordert für Kickl/Straches FPÖ mehr als 50% und für SPÖ weniger als 10 %
25.07.2015
Die zuständige Steiermärkische Landesrätin Ursula Lackner ist nur Marionette der Beamtenschaft .

Die Beamtenschaft hat keine Regierungsmitglieder als Geschäftsführung. Das kommt einer Selbstverwaltung eines Betriebes durch die Angestellten gleich. Die Geschäftsführung selbst dient nur noch der Repräsentation nach außen. Umgangssprachlich würde man sagen, sie macht den Grüß-August.

Unsere Anfrage beantwortet die zuständige Steiermärkische Landesrätin Ursula Lackner erst wenn Kickl/Straches FPÖ mehr als 50% und SPÖ weniger als 10% Wählerstimmen bekommen und sie ist sich nicht sicher, dass ihr das bis zur Wienwahl gelingt.


SPÖ, das ist die Partei in der Steiermark von der der SPÖ-Grande Mag. Othmar Kois fragend sagt - gibt es die SPÖ noch?

Lackner und die anderen Beamten von SPÖ und ÖVP haben alles getan, dass die FPÖ in der Steiermark die stärkste Partei wird, haben dies aber diesmal noch kanpp verfehlt, bei nächsten Mal gelingt es denen sicher.

"Die wollen das eben nicht mehr.", antwortet die Volksschuldirektorin Erschreckend nüchtern auf die Frage, warum die Abmeldung zum häuslichen Unterricht auf einmal so aufwendig geworden ist.


In Österreich kann die Pflichtschule auch durch die Teilnahme am häuslichen Unterricht erfüllt werden. Diese muss nicht beantragt, sondern lediglich dem zuständigen Landesschulrat vor Schulbeginn angezeigt werden. Dieser darf das nur verwehren, sofern mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Unterricht jenem der Regelschule nicht zumindest gleichwertig ist. Die Untersagung muss binnen eines Monats nach Anzeige erfolgen. Vor Ende des zweiten Semesters ist eine Externistenprüfung an einer Schule anzulegen.

Der Landesschulrat für Steiermark hat auf seiner Homepage ein Formular für diese Anzeige zur Verfügung gestellt. Obwohl man nicht einmal dazu verpflichtet ist, dieses Formular zu verwenden (auch formlose Anzeige tut dem Gesetz Genüge), geht die Behörde soweit, für die Prüfung der Gleichwertigkeit eine Jahresplanung für jedes Schulfach zu fordern. Sollte diese Planung nicht beigelegt werden, so werden die Erziehungsberechtigten informiert, könne der "Antrag" nicht bearbeitet werden.

Bewusst irreführend wird hier dem Bürger vorgemacht, es handle sich um ein Ansuchen und es gäbe Formvorschriften. Beides ist gesetzlich nicht gedeckt.

Eine Jahresplanung, also eine Aufstellung was pro Kalenderwoche je Fach unterrichtet wird, um den Lernzielen des Schulplanes Folge zu leisten, wird auch von Lehrern in der Schule verlangt. Diese müssen sie aber erst zu Schulbeginn abgeben, da diese Planungen in den Lehrerausgaben bzw. teilweise auch in den Schülerausgaben der Lehrbücher enthalten sind. Ohne die Bücher für das kommende Schuljahr zu haben, ist es also faktisch nicht möglich, eine derartige Planung zu erstellen.

Das Fomular sieht auch die Unterfertigung der Anzeige durch die Schule, an welcher der Schüler gemeldet ist, vor. Eine Anfrage beim Landesschulrat für Steiermark hat ergeben, dass dies ebenfalls nicht gesetzlich gedeckt und somit nicht zwingend ist.

Sind die Unterlagen beim Landesschulrat eingelangt, erhält der zuständige Landesschulinspektor diese und erstellt ein - ebenfalls gesetzlich nicht gedecktes - Gutachten.

In Personalunion sendet Landesschulinspektor Wolfgang Pojer dann, im Sinne des Parteiengehörs, ein Schreiben an dem Erziehungsberechtigten, in welchem eine Frist von drei Tagen zur Stellungnahme zur geplanten Untersagung der Teilnahme am Häuslichen Unterricht gibt.*

Die Österreichische Rechtsordnung kennt, außer für absolute Notfälle, keine so dermaßen kurzen Fristen. Durch die extreme Verkürzung der Frist wird der Grundsatz des Parteiengehörs ausgehöhlt.

Angefangen vom gesetzeswidrigen Formular bis hin zur Erledigung ist das gesamte Verfahren als nichtig zu qualifizieren, da sich die Behörde mit ihrem Wollen über das Gesetz stellt.

Dr. Meixner vom steirischen Landesschulrat teilt mit, dass das Formular, da im Gesetz nicht vorgesehen, nicht für die Anzeige des häuslichen Unterrichtes gem § 11 Schulpflichtgesetz erforderlich ist, das kümmert aber die Al-Qaida Truppe des steirischern Landesschulrates nicht, die terrorisieren unabhängig, wie die Zellen der Al Quaida unabhängig agieren.

Der Lehrerschaft ist der häusliche Unterricht ein Dorn im Auge und versucht daher deren Beamtenschaft, das Gesetz auszuhöhlen, indem es das Anzeigeprozedere aufwendig gestaltet und Bescheide ohne ausreichende und taugliche Beweise einzuholen.   

Der Bürger zerschellt an der Wand der Bürokratie. Das Gesetz gilt faktisch nicht mehr. Die Willkür regiert. Das führt zu Resignation,  Wut und Verzweiflung.

Das führt uns zur FPÖ des Herrn Strache. Er wird als Retter der Frustrierten betrachtet, als Erhörer der Rechtlosen.

Die FPÖ wird dank der Tatsache, dass es weder Recht noch Gerechtigkeit in Österreich gibt, sondern pure Willkür der Beamtenschaft mit Wählerstimmen förmlich zugeschüttet werden, immer stärker. Das bedeutet natürlich auch, dass die roten und schwarzen Beamten an dem Ast sägen, auf welchem sie sitzen.

Als Heinz Christian Strache zusammen mit seinem Berater Kickl jüngst in Salzburg durchgriff, warf man ihm vor, kein Demokrat zu sein. Die Bevölkerung aber respektierte ihn, weil er anpackt und ändert, was ihm nicht passt.

Dasselbe gilt für Schröcksnadel in der Fenninger Affäre.

Der bedenkliche Ruf nach jemandem mit Leadership-Qualitäten wird immer lauter. Der Druck der Beamtenschaft sorgt dafür, dass auch die danach verlangen, die das nie wollten.

Wir wählen Politiker, damit sie Verantwortung übernehmen und Entscheidungen treffen. Die Realität sieht so aus, dass wir für jede Legislaturperiode neue Marionetten für die ewig gleichen Strippenzieher im Hintergrund wählen.

Die Beamten können nicht einmal abgewählt werden. So unangefochten können sich für gewöhnlich nur Diktatoren und absolute Herrscher an der Macht halten. In Österreich muss man nur in den Staatsdienst eintreten.   

Das Amt als solches sollte sich wieder an seinen etymologischen Wurzeln orientieren: Amt (ambahti, aus urgerm. ambahtjan‚Gefolgsmann‘, entlehnt aus gall-lat ambactus ‚Dienstmann‘, ‚Höriger‘). **


HW

*Diese Angaben beruhen auf einem konkreten, der Redaktion bekannten, Fall.  
** Wikipedia
Titelbild: "In redactia revistei"; Urheber: Ion Theodorescu Sion (WikiCommons)



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