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Künstliche Bräune birgt hohes Risiko
31.12.2010
Die UV-Strahlung in Solarien ist ein Risikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs. Mit der geplanten „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher UV-Strahlung“ (UV-Schutz-Verordnung) soll der Gesundheitsschutz in Solarien verbessert werden.

Der Gesetzgeber stellt strenge Qualitätsanforderungen an die Betreiber von Solarien, verbietet Minderjährigen die Nutzung von Solarien in Sonnenstudios oder anderen öffentlich zugänglichen Räumen und regelt das Vorgehen bei Zuwiderhandlung.

„Mit dem Nutzungsverbot für unter 18-Jährige steigt die Chance, dass junge Menschen gar nicht erst zu Solariennutzern werden und die Neuerkrankungszahlen für Hautkrebs langfristig sinken“, so Professor Eckhard W. Breitbart, zweiter Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention. Die Bevölkerung steht hinter dem Verbot: Eine bevölkerungsbezogene Umfrage der ADP und der Krebshilfe hatte im Spätsommer 2009 gezeigt, dass drei von vier Befragten das Solarien-Nutzungsverbot für Minderjährige bereits kennen, fast jeder (93 Prozent) begrüßt es. „Diese hohe Zustimmung ist für unsere Aufklärungsarbeit ein wichtiger Meilenstein“, so Breitbart.

Hautkrebs ist die häufigste Krebsart in Deutschland. Rund 195.000 Menschen erkranken jährlich bundesweit daran, 24.000 davon an dem besonders gefährlichen malignen Melanom (schwarzer Hautkrebs), an dem pro Jahr etwa 3.000 Betroffene sterben. Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs ist die natürliche und künstliche UV-Strahlung aus Sonne und Solarien.

(dz)

Foto: Suvrettahouse

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