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Kulterer, Xander: Warum haben Sie kein Interesse daran, dass diese Gesellschafterhaftung festgestellt wird und warum wurde das im Strafverfahren nicht vorgebracht?
02.08.2014

Dr. Wolfgang Kulterer
Justizanstalt Hirtenberg - Strafvollzug
Leobersdorfer Straße 16, 2552 Hirtenberg
                                                                                                                                                                                 Wien, 2.8.2014

Betreff: Styrian Airways/ Styrian Spirit Gesellschafterhaftung

Sehr geehrter Herr Dr. Kulterer!

Wir schrieben schon vor langer Zeit dem Anwalt Dr. Lanker und übersenden Ihnen in der Anlage die von uns erschienenen Artikel.

Die Frage, die sich für uns stellt, ist folgende: Nach Meinung von 90 % der Notare ist die volle Haftung der Gesellschafter gegeben, da unstrittig sämtliche Notariatsakte keine Notariatsakte sind, da Dr. Lisa Hohenberg – auch Dr. Elisabeth Winkelbauer-Hohenberg – die Unterschriften ihres Vaters  bzw. Unterschriften in Zusammenhang mit Unternehmen, an denen wiederum Unternehmen ihres Vaters beteiligt sind, das sind z.B. die HGI Beteiligungs AG, diverse Stiftungen, Wegraz Gesellschaft für Stadterneuerung und Assanierung m.b.H. und andere mehr, nicht beglaubigen und damit notariell behandeln durfte.

Warum haben Sie kein Interesse daran, dass diese Gesellschafterhaftung festgestellt wird und warum wurde das im Strafverfahren nicht vorgebracht?

Wir sind gerne bereit zu unterstützen jemanden zu finden, der diese Haftung gegenüber einem der Gesellschafter einklagt, da dies von enormem öffentlichem Interesse ist.

Sie wurden verurteilt, der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG den aus dem Darlehen an die Styrian Airways/Styrian Spirit entstandenen Schaden zu ersetzen.

Es wäre sinnvoll, nachdem Sie nunmehr in Besitz einer derartigen aktiven Klagslegitimation sind, bzw. nunmehr ihr Masseverwalter, dies gegenüber den Gesellschaftern geltend zu machen.

Wir verstehen nicht, warum sie lieber sich zu zwei Jahren Haft verurteilen lassen, statt anzugeben und vorzubringen, dass kein Schaden entstanden ist, da die Gesellschafter persönlich haften. Das sind nicht nur die Gesellschafter der Styrian Airways/Spirit, sondern auch die Gesellschaften der Gesellschafter, da auch die Verträge mit der die HGI Beteiligungs AG gegründet wurden und auch andere samt und sonders mangels rechtsmäßiger Notariatshandlungen ungültig sind. Anbei ein Schreiben an Dr. Xander.


In Erwartung Ihrer Rückantwort verbleiben wir

Mit freundlichen Grüßen,

Bernadette Wukounig
die-frau.at Redaktion



An
Dr. Gert Xander
Justizanstalt Karlau
Herrgottwiesgasse 50
8020 Graz

Betreff: Styrian Airways/Spirit GmbH/AG Hypo Alpe Adria Gesellschafterhaftung
                                                                                                                                                                                           Wien, 2. 8. 2014
Sehr geehrter Herr Dr. Xander!

Unter Vorlage der von uns in diesem Zusammenhang veröffentlichten Artikeln, ersuchen wir um Mitteilung, warum im Strafverfahren Ihrerseits nicht vorgebracht wurde, dass ein Schaden aus dem Darlehen an die Styrian Airways/Spirit nicht entstanden sein kann, da sämtliche Notariatsakte der Styrian Airways/Spriti und der damit zusammenhängenden Gesellschaften, auch die der GesellschafterInnen, ungültig sind und damit, nach Ansicht 99 % der Notare, die Heilung des Firmenbuchs gegenüber den Gesellschaftern nicht eintritt, sondern nur gegenüber gutgläubigen Dritten.

Für uns ist nicht verständlich, warum Sie lieber eine Haftstrafe antreten, anstatt dies vorzubringen und dies auch durch einen Feststellungsprozess – sei es durch Sie selbst oder durch die Hypo Alpe Adria, in einem Zivilverfahren durch den Obersten Gerichtshof feststellen zu lassen, dass die Gesellschafter der Styrian Airways/Spirit GmbH/AG haften und auch ausreichend zahlungsfähig sind, um dieses Darlehen zu bedienen.

Laut unserer Information, indirekt über den Anwalt Dr. Christian Puswald, - Rechtsanwälte Puswald/Kleinszig, St. Veit/Glan, hat Ihr Anwalt diesbezüglich mit einem Innsbrucker Professor diesbezüglich gesprochen. Für eine Information, wer dieser Professor war, und was dessen Aussage war, wären wir Ihnen verbunden.

Wir wollen, dass in einem Musterverfahren durch den Obersten Gerichtshof, im Interesse der  österreichischer Steuerzahler, geklärt wird, dass die Gesellschafter der Styrian Airways/Spirit AG/GmbH sowie die Gesellschafter der beteiligten Gesellschaften wie HGI Beteiligungs AG, die selbst ausreichend finanziell potent sind, für diese Verbindlichkeiten aufzukommen haben und diese auch bezahlen. Dies müßte auch in Ihrem Interesse sein, weil sich damit ergibt, dass die diesbezügliche Verurteilung Ihrerseits dann, mangels Schaden, zu Unrecht erfolgt wäre.

Eine Verurteilung wegen Veruntreuung setzt zwar keine Bereicherung  Ihrerseits voraus, aber sehr wohl einen Schaden und wenn diese Gesellschafter haften und zahlen, ist kein Schaden, auch nicht vorübergehend entstanden, somit wäre damit der Verurteilung Ihrerseits jede Basis entzogen.

Wenn Sie es wünschen, können wir auch unseren Anwalt ersuchen, Sie in der Haftanstalt für ein persönliches Gespräch in diesem Zusammenhang für uns auf unsere Kosten aufzusuchen.

Mit der Bitte um Rückantwort verbleiben wir

Mit freundlichen Grüßen,

Bernadette Wukounig
die-frau.at Redaktion

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Suchworte: Voves, Styrian, Notar, Hohenberg

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